Sehr geehrte Frau Lüke,
der Ältestenrat hatte im Ergebnis seiner Besprechung zur Tagesordnung der 6. Sitzung des Stadtrates am 08.01.2020 empfohlen, den Beschluss zum Siedlungsentwicklungskonzept (SEK) nochmals zu vertagen und eine Klausurberatung voranzustellen. Dieser Empfehlung folgend wurde der TOP unsererseits nicht vorbereitet. Dementsprechend kam auch der Beschluss am 08.01.2020 ohne weitere Beratung und Erörterung zustande. Das war u.E. nicht im Sinne der Sache.
Der vorformulierte / einheitliche Beschluss lautete: „Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz beschließt, künftig im Abstimmungs- und Koordinierungsprozess zur Entwicklung der Wirtschaftsregion Kamenz – Radeberg aktiv mitzuwirken und die Zusammenarbeit mit den Kommunen der Wirtschaftsregion an den Ergebnissen des Siedlungsentwicklungskonzeptes zu orientieren.“
Zur Vorbereitung auf die nun nachträgliche Klausurtagung bitten wir Sie, uns die Vereinbarung der Gemeinden vom Oktober 2017 (gemeinsame Absichtserklärung) und den zugehörigen Beschluss des Stadtrates zur Verfügung zu stellen.
Welche Gesamtkosten entstanden für die Erarbeitung des SEK und in welcher Höhe erfolgte die Förderung durch das SMI?
Wie hoch sind die jeweiligen Anteile für Pulsnitz?
Die im Stadtrat bereits wiederholt diskutierten und nach unserem Verständnis für Pulsnitz wesentlichen Maßnahmen „Umgehungsstraße“, „neue Grundschule“ und „neue Kita“ sind nicht enthalten. Warum?
Wer hat Pulsnitz betreffend wann welche Hinweise/ Ergänzungen zum Konzept gegeben und wurden diese im Stadtrat besprochen?
Sie haben den Stadtrat in der Sitzung am 08.01.2020 um Beschluss gebeten mit der Begründung, Sie brauchen den Beschluss als Voraussetzung für die Schulnetzplanung.
Die im Rahmen des SEK mit den teilnehmenden Städten und Gemeinden geführten Interviews lieferten jedoch nur unvollständiges und daher nicht belastbares Datenmaterial. Daher wurde auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen. Worin genau besteht nun der Erkenntniszuwachs des SEK und inwiefern ist es für die Schulnetzplanung erforderlich, wenn das SEK doch lediglich auf bereits vorhandene Daten zurückgreift?
Als Ergebnis enthält das SEK Maßnahmenpläne für die einzelnen Städte und Gemeinden, jedoch keine Festlegungen für die im Beschluss genannte Zusammenarbeit.
Auf konkret welche Ergebnissen des SEK richtet sich die Zusammenarbeit?
Welche Verbindlichkeiten entfalten die benannten Maßnahmen?
Inwiefern erfordern Sie die Zusammenarbeit der Gemeinden?
Welcher Zugewinn generiert sich daraus?
Wie ordnet sich das SEK in die Raumordnungsplanung, d.h. den Landesentwicklungsplan, den Regionalplan und das vorhandene Stadtentwicklungskonzept INSEK ein? Ersetzt es dieses oder ist es die Fortschreibung des INSEK?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 24. Februar 2020