Sehr geehrte Lüke,
Sehr geehrte Frau Wehner,
das Hineinhören in die Mitschnitte der Sitzungen war hilfreich.
Inzwischen liegt auch die Antwort der Rechtsaufsicht vor, die Ihnen separat zugegangen war.
Zum Ergebnis
Die Niederschrift zur Sitzung vom 19.11.2019 gibt den Verlauf der Diskussion nur sehr lückenhaft / nur bedingt wieder, es herrscht m.E. ein ziemliches Durcheinander in der Niederschrift. Entsprechend GO und den Ausführungen der Rechtsaufsicht erachte ich es als richtig, die Nachricht von Frau Ebisch vom 29.01.2020 (im Sinne eines Vermerkes) mit ihren Hinweisen zum Protokoll zu nehmen. Der Kommentar zur SächsGemO unterscheidet – entgegen den Ausführungen der Rechtsaufsicht vom 28.05.2020 – nicht, ob für oder gegen die Einwendungen gestimmt wurde. Er sagt, beides – Einwendungen und Beschluss darüber – sind der Niederschrift beizufügen. Also bitte ich beides der Niederschrift beizufügen.
Die Niederschrift vom 09.12.2019 las sich mit den Ergänzungen bereits sehr viel vollständiger. Auf meine Frage zum Besuch von BP Steinmeier (TOP 23: Anfragen der Stadträte) erklärten Sie Frau Lüke, sie seien in Berlin die Einzige gewesen, die gesagt habe, Sie seien nicht bedroht, bei Ihnen träfe das so nicht zu, Sie wollen sich nicht aufbauschen. Das ist wesentlich; es ist die Erklärung zu dem Hinweis, den ich im Bürgerauftrag gegeben hatte. Ich bitte es in die Niederschrift aufzunehmen.
In der Sitzung am 09.03.2020 sagte ich, dass die Niederschrift der Sitzung vom 03.02.2020 die kontroverse Diskussion nicht annähernd wiedergibt. Frau Ebisch hatte dazu auch in Ihrer E-Mail vom 06.03.2020 ausgeführt. Ich bitte Sie, die E-Mail von Frau Ebisch als Anlage (Vermerk) zur Niederschrift zu nehmen. Außerdem weise ich darauf hin, dass erneut sämtliche Redebeiträge von Frau Ebisch fehlen, auch jene, die ausdrücklich mit dem Hinweis „fürs Protokoll“ erfolgten. Das ist nicht sachgerecht. Das hat auch die Rechtsaufsicht im Brief vom 28.05.2020 bestätigt. Das bitte ich nachzuholen.
In der Niederschrift über die Sitzung vom 09.03.2020 fehlen die sachbezogenen Redebeiträge und Hinweise der Bürger sowie die Antworten der Verwaltung. Das bitten wir zu ergänzen.
Zu den Niederschriften der Sitzungen vom 21.04.2020 und 11.05.2020 haben wir keine Einwendungen.
Allgemeine Hinweise
Für die Erstellung der Niederschriften möchte ich der Vollständigkeit halber hier noch einmal auf meine Hinweise gegenüber Frau Wehner zurückkommen, in Anlehnung daran, wie es in anderen Gemeinden und auch im Kreistag gehandhabt wird:
Es wird z.B. der Wiedergabe der Diskussion eine namentliche Aufzählung der Redner vorangestellt: in der Diskussion sprachen: …. namentliche Aufzählung der Redner.
Es werden z.T. auch mehrere Diskussionsbeiträge zu einem Thema zusammengefasst und der Grundtenor der Diskussion wiedergegeben, ohne den Inhalt zu verändern ( z.B. angepaßt auf unsere Niederschriften: Frau Ebisch und Herr Förster schlugen vor, die Dienstfahrzeuge übers Wochenende auf der Wittgensteiner Str. bzw. dem Schützenplan zu parken.) Gedrängte Wiedergabe bedeutet nicht Weglassen. Wird kontrovers diskutiert, ist das wesentlich und es gehört auch der Inhalt der Kontroverse in die Niederschrift – was wurde wie kontrovers diskutiert mit welchem Ergebnis. Nur so erfüllt die Niederschrift überhaupt ihren Sinn und Zweck.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 14.07.2020