Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Sitzung am 26.08.2020 beruhte zunächst auf dem Ansinnen der BM zu einer Verschiebung der August-Sitzung. Eine Verschiebung der Sitzung ohne vorherigen Beschluss des Stadtrates ist nicht möglich, da der Stadtrat einen solchen Beschluss über die Verschiebung nicht gefasst hat. Der Stadtrat hat die Sitzungstermine im November 2019 beschlossen, damit jedes Ratsmitglied seine Pflicht zur und sein Recht auf Teilnahme an den Sitzungen wahrnehmen kann und die Teilnahme der Öffentlichkeit gewährleistet ist. Die planmäßige Sitzung war am 10.08.2020; der Termin wurde im Anzeiger veröffentlicht. Die nächste planmäßige Sitzung ist für den 09.09.2020 beschlossen.
Die Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung erfordert das Vorliegen dringender Gründe, die ein außerplanmäßiges Zusammenkommen auch tatsächlich erfordern. Dringende Gründe wurden nicht benannt und liegen nach unserem Kenntnisstand nicht vor. Die Einladung wurde mit der Einstellung … (Bauamt) bei gleichzeitiger Entgeltanhebung begründet; die für den Nachtragshaushalt jedoch unerheblich ist (vgl. Begründung der Beschlussvorlage). Das bestätigt auch die RA.
Mit dem Nachtraghaushalt wird dem Stadtrat durch die Hintertür die Einführung einer Hauptamtsleiterstelle und Drei-Ämter-Struktur untergeschoben (TOP 6 und TOP 7). Die Änderungen sollen im Stellenplan ab 2021 wirksam werden. Eine Dringlichkeit ist daher nicht gegeben. Die Änderung der Struktur liegt außerdem in der sachlichen Zuständigkeit des GA. Der Beschluss im Stadtrat setzt einen Beschluss des GA voraus. Dazu ist ein Weisungsbeschluss zu fassen. Im GA wurden außerdem konkrete anderslautende Absprachen getroffen.
TOP 4, 5, 8, 9 lassen ebenfalls keine Dringlichkeit erkennen; die Beschlüsse können in der planmäßigen Sitzung am 09.09.2020 gefasst werden. Zu TOP 10 und 11 steht es der BM frei, Eilentscheidungen zu treffen, sofern diese erforderlich, gerechtfertigt und begründbar sind.
Der Sinn dieser Regelungen, denen unser Antrag folgt, liegt in einer effizienten und strukturierten Vorgehensweise. Unnötige Beschäftigung und ad-hoc-Sitzungen sollen vermieden werden. Mit Blick auf die von der BM angezeigte nicht mehr sichergestellte ordnungsgemäße Verwaltung und die Verantwortung gegenüber den Mitgliedsgemeinden ist ein überlegtes Vorgehen zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 25.08.2020