13. SR-Sitzung 26.08.2020 (außerplanmäßig): Einwendungen zum Nachtragshaushalt 2020

Einwendungen zu Nachtragshaushalt, Vorbericht und Stellenplan der Stadt Pulsnitz, TOP 6 der außerplanmäßigen Sitzung am 26.08.2020

Sehr geehrte Frau Lüke,

eine Empfehlung des Stadtrates zur Ausweitung der Kapazitäten wurde nicht ausgesprochen. Die Präsentation zur Personalklausur, worauf die Beschlussvorlage ausdrücklich Bezug nimmt, enthält u.a. eine zusätzliche Stelle mit lediglich EG10; jedoch keine Stelle mit EG12. Eine Umstrukturierung des Bauamtes mit Neuverteilung von Aufgaben und Anhebung von Entgeltgruppe(n) stand in der Klausur ebenfalls nicht in Rede.

In Ihrer Präsentation zur Personalklausur leiten Sie aus bis 2016 unerledigten Aufgaben einen aktuellen Mehrbedarf von (bis zu) 4 MA ab = ca. 180T€ Mehrkosten! Die aktuelle Situation 2020 ist gar nicht dargestellt und der tatsächliche Bedarf nicht verifizierbar.

Seit 2017 erfolgten Personalkostensteigerungen (umlagefähiger Anteil VWG) von ca. 353 T€/ ca.25%, die Einnahmen stiegen lediglich um ca. 10%. Eine weitere Kostensteigerung widerspricht dem Grundprinzip sparsamer, wirtschaftlicher Mittelverwendung und führt bei der konkreten Haushaltlage (Fehlbetrag im Gesamtergebnis 818,2 T€) und sinkenden Einnahmen (Corona) unweigerlich in die Haushaltskonsolidierung.

Der Beschlussvorschlag impliziert außerdem eine Strukturänderung – die Neu-Schaffung des Hauptamtes und Einführung der Drei-Ämter-Struktur, ohne dass eine angemessene/ sinnvolle Personalzuordnung und Aufbauorganisation geklärt sind. Die sachliche Zuständigkeit für die Strukturänderung liegt beim Gemeinschaftsausschuss. Für Pulsnitz selbst (Gemeinde bis 10.000 Einwohner) empfiehlt der Sächsischen Rechnungshof eine Zwei-Ämter-Struktur ohne Hauptamtsleiter. Diese Struktur besteht bereits. Die Stelle eines Hauptamtsleiters wird ausschließlich durch die Verwaltungsgemeinschaft gerechtfertigt. Schon deshalb ist der Gemeinschaftsausschuss einzubeziehen.

Der Gemeinschaftsausschuss hatte Sie beauftragt, den Sächsischen Rechnungshof beratend hinzuziehen und mit den Bürgermeistern Einigkeit zur erzielen, mit welchem zusätzlichen Aufwand die Verwaltung effizient arbeiten kann und einen Maßnahmenplan aufzustellen, bis wann gewisse Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Kontrolle gewährleisten zu können. Dem hatten Sie zugestimmt. All das steht noch aus. Der Beschlussvorschlag wird den getroffenen Absprachen und der nicht mehr gegebenen ordnungsgemäßen Verwaltung in keiner Weise gerecht. Aktuell fehlt die Grundlage für irgendeinen Beschluss!

Fazit:
Die ordnungsgemäße Verwaltung ist nicht mehr gesichert. Pulsnitz droht die Konsolidierung. Die Haushaltlage der Mitgliedsgemeinden ist ebenfalls angespannt. Die Gesamtbetrachtung aller evtl. Änderungen und deren Auswirkungen auf die Haushaltslage der Verwaltungsgemeinschaft ist daher zwingend erforderlich. Die Zuständigkeit für die Struktur liegt beim Gemeinschaftsausschuss. Der Beschluss über einen Nachtragshaushalt setzt einen Beschluss des Gemeinschaftsausschuss voraus. Der vorliegende Beschlussvorschlag wird der Gesamt-Situation nicht gerecht und ist abzusetzen bzw. abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion, 24. August 2020

Dieser Beitrag wurde unter Haushalt veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.