Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit dem (schrittweisen) Bewusstwerden ihrer Versäumnisse und ihrer Verantwortung verfällt Frau Lüke in hektischen Aktionismus. Das geht zulasten einer überlegten und nachhaltigen Lösung für die Gemeinschaft und führt zu unnötiger Mehrbeschäftigung aller Beteiligten. Der Stadtrat sollte sich nicht anstecken lassen, sondern zur tatsächlichen Unterstützung der Bürgermeisterin und als Hauptorgan der Stadt die Übersicht behalten, verantwortungsbewusst handeln und in der richtigen Reihenfolge vorgehen.
Die Rechtsaufsicht hat eine klare Antwort auf meine Fragen vermieden. Das ist leider wenig hilfreich – weder für Frau Lüke noch für den Stadtrat. Dafür bezieht sich Frau Hofmann auf Sachverhalte, die in der Sitzung nicht besprochen wurden. Das wirft weitere Fragen auf.
Nach unserem Wissensstand ist/wäre die Sitzung abzusetzen, da die Verschiebung einen vorherigen Beschluss des Stadtrates und die Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung das Vorliegen dringender Gründe erfordert. Beides ist nicht gegeben. Die Sitzung hat damit keine Legitimation; Beschlüsse wären nicht wirksam. Anbei unser daher Antrag auf Absetzung der Sitzung.
Die Präsentation zur Personal-Klausur gibt lediglich bis 2016 Auskunft. Zunächst sind daher überhaupt erst die aktuelle Situation, eine insgesamt angemessene Personalausstattung und Aufbauorganisation zu klären. Es ist nicht nachvollziehbar, inwieweit die ordnungsgemäße Verwaltung tatsächlich nicht mehr sichergestellt ist.
Die sachliche Zuständigkeit für eine Strukturänderung, die mit der Nachtrags-Satzung „durch die Hintertür“ vorgenommen werden soll, liegt beim Gemeinschaftsausschuss (GA). Der GA hatte Frau Lüke beauftragt, den Sächsischen Rechnungshof (SRH) beratend hinzuzuziehen und sich mit den Bürgermeistern zu einigen, mit welchem zusätzlichen Aufwand die Verwaltung effizient arbeiten kann und einen Maßnahmenplan aufzustellen, bis wann gewisse Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Kontrolle gewährleisten zu können. Dem hatte Frau Lüke zugestimmt. All das steht noch aus. Aktuell fehlt daher die Basis für irgendeinen Beschluss!
Wir sollten die Einhaltung der sachlichen Zuständigkeiten und der getroffenen Absprachen gewährleisten und mit Blick auf die Bitte von Ohorn der Entscheidung des GA nicht vorgreifen, die Zusammenarbeit in der Verwaltungsgemeinschaft (VWG) nicht belasten und keine unwirksamen Beschlüsse riskieren. Anbei daher unser „Antrag auf Absetzung von TOP 7“ vorsorglich, falls Sie unserem Antrag auf Absetzung der Sitzung nicht folgen wollen.
Seit 2017 erfolgten Personalkostensteigerungen von ca. 353 T€/ ca.25% (umlagefähiger Anteil VWG), die Einnahmen stiegen lediglich um ca. 10%. Eine erneute Kostensteigerung widerspricht dem Grundprinzip sparsamer, wirtschaftlicher Mittelverwendung und führt bei der konkreten Haushaltlage (Fehlbetrag im Gesamtergebnis 818,2 T€) und sinkenden Einnahmen (Corona) unweigerlich in die Haushaltskonsolidierung. Anbei daher unsere „Einwendungen zum Nachtragshaushalt“.
Nach § 28, Abs. (3) SächsGemO hat der Gemeinderat in seiner Funktion vom Bürgermeister jedoch die Beseitigung der Missstände zu verlangen. Der Bürgermeister hat dem Verlangen Folge zu leisten. Anbei daher auch unsere Aufforderung an Frau Lüke zum weiteren Vorgehen. Schließen Sie sich gern an. (Wiederholungen in den Anträgen erfolgen, damit jeder einzelne Antrag in sich und für sich schlüssig ist.)
Im Ältestenrat klang die Frage nach unserem Anliegen durch. Unser Anliegen ist eine sachgerechte und überlegte Arbeitsweise und nachhaltige Ergebnisse – im Sinne von Stadt, VWG und Bürgern. Keine unüberlegten Schnellschüsse, keine Salamitaktik, nicht alte Fehler mit neuen zementieren.
Unser Anliegen ist es auch, dem Stadtrat seine Verantwortung als Hauptorgan der Stadt und Interessenvertretung der Bürger ins Bewusstsein zu rufen. Die Geschicke von Stadt und Verwaltungsgemeinschaft liegen in unseren Händen. Jeder einzelne Stadtrat hat sich persönlich verpflichtet auf Recht und Grundgesetz und ist persönlich in der Verantwortung für ca. 7.400 Bürger der Stadt bzw. ca. 14.000 Bürger der Verwaltungsgemeinschaft. Die Verwaltung unterbreitet Beschlussvorschläge und ist mit einer Stimme der Bürgermeisterin im Stadtrat vertreten. Alle Beschlüsse sind jeweils die Beschlüsse des Stadtrates und kommen ausschließlich durch unsere Zustimmung zustande! Es liegt in unserer Hand, der Bürgermeisterin die richtigen Aufträge zu erteilen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 26.08.2020