Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwaltung

Aufforderung gemäß §28 (3) SächsGemO nach umgehender/unverzüglicher Klärung grundsätzlicher Sachverhalte zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwaltung durch die Bürgermeisterin

Sehr geehrte Frau Lüke

am 30.06.2020 informierten Sie den Stadtrat und am 06.07.2020 den Gemeinschaftsausschuss (GA), dass die ordnungsgemäße Verwaltung nicht mehr sichergestellt sei und nannten als Gründe: keine angemessene Personalausstattung bzw. -zuordnung, keine angemessene Aufbauorganisation, ungewöhnliche Häufung von Sonderumständen (große Personalvolatilität, überdurchschnittlich hohen Krankenstand, Fachkräftemangel).

Parallel erhielten wir einen Hilferuf aus der Verwaltung über Mobbing, unangemessene Disziplinarmaßnahmen sowie über behindernde Eingriffe in die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter; das scheint mindestens ebenso ursächlich für die nicht mehr funktionierende Verwaltung, überdurchschnittlich hohen Krankenstand und überdurchschnittlich hohe Fluktuation.

Die Präsentation zur Klausur, auf die in der Beschlussvorlage ausdrücklich Bezug genommen wird, gibt lediglich bis 2016 Auskunft. Woraus leiten Sie einen Mehrbedarf von 4 MA ab (ca.180T€ Mehrkosten)?! Sachliche Informationen zu aktuell unerledigten Aufgaben in 2020, Konsequenzen daraus für Bürgermeister sowie für Stadtrat, GA und Verwaltungsgemeinschaft (VWG) fehlen komplett, ebenso die Darstellung einer angemessenen Personalausstattung/-zuordnung und Aufbauorganisation. Die vom Sächsischen Rechnungshof (SRH) empfohlene Struktur haben Sie selbst verworfen. Es ist nicht nachvollziehbar, inwieweit eine ordnungsgemäße Verwaltung tatsächlich nicht mehr sichergestellt ist. Eine Ausweitung der Personal-Kapazität entspricht wohl Ihrem Wunsch, wurde jedoch vom Stadtrat nicht empfohlen.

Genaugenommen sehen wir uns mit folgender Situation konfrontiert: In den vier Jahren Ihrer Amtszeit stiegen die Personalkosten um ca. 353 T€=25% (umlagefähiger Anteil VWG) und es wurde eine erhebliche Anzahl von MA ausgetauscht, mit dem Ergebnis, dass die ordnungsgemäße Verwaltung nicht mehr sichergestellt ist. Sie haben viel zu spät und erst auf Antrag über die (offenbar selbst verursachte) Situation informiert – diese war bereits bekannt, als wir HH und Stellenplan im Februar 2020 beschlossen haben.

Der GA hatte Sie aufgefordert, den SRH beratend hinzuzuziehen, mit den Bürgermeistern der VWG Einigkeit zu schaffen, mit welchem zusätzlichen Aufwand die Verwaltung effizient arbeiten kann sowie einen Maßnahmenplan aufzustellen, bis wann welche Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Kontrolle gewährleisten zu können. Dem hatten Sie zugestimmt. All das steht bisher jedoch aus.

Gemäß § 28, Abs. (3) SächsGemO hat der Gemeinderat in seiner Funktion vom BM die Beseitigung der Missstände zu verlangen. Der Bürgermeister hat dem Verlangen Folge zu leisten (siehe auch Präsentation).

Wir fordern Sie daher auf, umgehend/unverzüglich die folgenden Schritte in die Wege zu leiten:

  • Beschluss zurückstellen/absetzen, sachliche Zuständigkeit einhalten,
  • Auftrag des GA Folge leisten, Absprachen einhalten, Einigkeit mit den Bürgermeistern der VWG schaffen; Maßnahmenplan aufstellen; Zeitplan und Kontrollkriterien festlegen
  • Verwaltung optimieren, Ergebnisorientierung; sinnvolle Umstrukturierung mit vorhandenem Personal
  • absolut vordringlich: fairen und angemessenen Umgang mit den Mitarbeitern gewährleisten; unangemessene Disziplinarmaßnahmen rückgängig machen;
  • angemessene Personalausstattung und Aufbauorganisation ermitteln – SRH hinzuziehen
  • sparsamen, wirtschaftlichen Ressourceneinsatz sicherstellen
  • Ergebnis in Gemeinden und GA beraten; Weisungsbeschlüsse fassen, Beschlussfassung GA;
  • Beschlussfassung im Stadtrat Pulsnitz zu Nachtragshaushalt/Stellenplan.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 24.08.2020

Anmerkung/Nachtrag :

Sehr geehrte Frau Lüke,

Sie selbst haben den Sachverhalt, „die ordnungsgemäße Verwaltung ist nicht mehr sichergestellt“ auf die Tagesordnung der Personalklausur am 30.06.2020 gerufen. Und Sie selbst zeichnen in Ihrer Antwort das Bild einer zur Verwaltungsführung nicht geeigneten Bürgermeisterin…

U.U. haben Sie Recht: Überdurchschnittlich hohe Langzeiterkrankungen wie Personalfluktuationen werden immer wieder auch mit Mobbing und Führungsdefiziten in Verbindung gebracht.

Wir sind unserer Verpflichtung nach § 28 (3) SächsGemO nachgekommen, Sie aufzufordern, die Mängel unverzüglich abzustellen, nachdem Sie in der Personalklausur selbst darauf hingewiesen haben und nachdem Sie versucht haben, dem Stadtrat den „schwarzen Peter“ und die Verantwortung zuzuschieben für die Ihres Erachtens ungenügende Personalausstattung der Verwaltung. Die Leitung der Verwaltung ist jedoch Aufgabe der Bürgermeisterin und liegt in Ihrer Verantwortung.

Gerade weil wir gelobt haben, unsere Tätigkeit zum Wohle der Bürger und der Stadt auszuüben, ist es uns nicht möglich, darüber hinwegzugehen. Die Atmosphäre in der Stadtverwaltung strahlt auf Stadt und Verwaltungsgemeinschaft aus. Mobbing in der Stadtverwaltung wurde bereits öffentlich auf Facebook thematisiert…

Angemerkt sei außerdem: Sie beschäftigten den Stadtrat drei Sitzungsstunden (3 Zeitstunden x 17 Stadträte und 2 Mitarbeiter der Verwaltung = 57 Mannstunden = ca. 1,5 Arbeitswochen!) mit Nebensächlichkeiten. Tatsächlich relevante Inhalte/Informationen wie: aktuell nicht erfüllbare Aufgaben, Konsequenzen daraus, sinnvolle Personalausstattung und Organisationsstruktur liefern Sie nicht und hinterlassen den Stadtrat mit mehr Unklarheiten als Klarheiten. Das drängt die Frage auf, ob das die Effizienz ist, mit der Sie auch die Verwaltung führen…? Dann wäre die Personalausstattung der Verwaltung weit überdimensioniert und Sie vergeuden Mitarbeiter und Arbeitszeit unnötig, unzulässig und unverantwortlich. Dann hat auch der Gemeinschaftsausschusses zu Recht festgestellt, dass der Ansatz lauten muss: Verbesserung der Struktur, Optimierung der vorhanden Personalressourcen – keine Beschäftigungsmaximierung – sondern konsequente Ausrichtung auf Ergebnisse.

PS: Die Stadträte haben ein Gelöbnis (Verpflichtung) abgelegt; einen Amts-Eid haben Sie als Bürgermeisterin abgelegt – neben dem selben Gelöbnis wie die Stadträte.

Der Amts-Eid der Bürgermeisterin:

V e r e i d i g u n g
„Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können
führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und
Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“
Der Zusatz „So wahr mir Gott helfe.“
ist möglich.

V e r p f l i c h t u n g
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und
gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich,
die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und
das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“