13. SR-Sitzung am 26.08.2020 – Bürgermeisterin erpresst Stadtratsbeschluss

Nachtragshaushalt 2020 – Auszug aus Niederschrift der öffentlichen Sitzung

TOP 2a: Antrag der AfD-Fraktion auf Absetzung der Sitzung wegen fehlender Legitimation und Dringlichkeit

„Herr Schultze befürwortet den verlesenen Antrag. Die heutige Sitzung und der anstehende Beschluss eines Nachtragshaushaltes kann nicht mit genügender Begründung untersetzt werden. Dies ist auch aus dem bisherigen Schriftverkehr und den Einwendungen zum Haushalt ersichtlich. Es sollte nun versucht werden, in ein normales Fahrwasser zurückzufinden. In der Klausurtagung worden die vorhandenen Schwierigkeiten besprochen, es wurde ein Entwurf gefordert, wie sich die Bürgermeisterin einen funktionierende Struktur vorstellt. Darüber sollte dann beraten werden. Der Mangel besteht nun darin, dass dies nicht geschehen ist. Jetzt bestünde noch die Möglichkeit, dies zu bereinigen, mit einer ordentlichen Arbeitsweise voranzugehen und auf die eingegangenen Einwendungen Rücksicht zu nehmen. Er, wie auch seine Fraktion, erwarten eine Vorlage, in der eine Begründung zur Strukturänderung erläutert wird und die Kosten aufgezeigt werden. Eine außerordentliche Eilbedürftigkeit ist nicht gegeben, es sollte sich in Ruhe mit dem Thema auseinandergesetzt werden.“

„Frau Ebisch erklärt, dass es nicht darum geht einen Hauptamtsleiter verhindern zu wollen, sondern darum, die Absprachen und die vereinbarte Reihenfolge einzuhalten. es wurde bisher nur über bestehende Probleme gesprochen, nicht über eine konkrete Organisation. In zwei Wochen ist die nächste reguläre Sitzung; es sollte strukturiert und überlegt vorgegangen und die Beschlussfassung verschoben werden. Der Antrag könnte dahingehend abgeändert werden, dass am heutige Tag eine Beratung durchgeführt wird, die Beschlussfassung jedoch vertagt wird.“

„Herr Längert… Die letzte große Umstrukturierung habe auf der Grundlage eines Gutachtens stattgefunden. Es wäre interessant, nach welchen Prämissen dieses Gutachten zum Schluss gekommen ist, dass kein Hauptamtsleiter benötigt wird. Der damalige Stadtrat hat diese Entscheidung jedenfalls mitgetragen…“

TOP 7 Beratung und Beschlussfassung der Nachtragssatzung der Stadt Pulsnitz für das Haushaltsjahr 2020

„Herr Schultze äußert Kritik am Zeitpunkt der Vorlage. Auch bei der Aufstellung des diesjährigen Haushaltes im Februar waren die Personalprobleme bereits bekannt. Die Verfahrensweise ist eigentlich folgende: Struktur – Stellenplan – Kostenuntersetzung. Die Beschlussfassung über die Struktur ist dem Stadtrat entzogen, der Stellenplan muss gleichwohl beschlossen werden, was theoretisch damit auch nicht möglich ist. Es wäre fatal, wenn heute durch den folgenden Beschluss das Signal in die Mitgliedsgemeinden gesendet würde, dass über sie hinweg entschieden wird. Es hätte die Möglichkeit bestanden, um geplant vorzugehen. Die heutige Beschlussvorlage entspricht nicht einer politischen und demokratischen Vorgehensweise.“

„Frau Ebisch erklärt, dass gerade aufgrund dieser Ausführungen unbedingt strukturiert vorgegangen werden müsse. In der Klausurtagung wurde drei Stunden über Probleme gesprochen, konkrete Lösungsvorschläge gab es nicht.“

„Herr Dr. Hannawald kritisiert, dass Unterlagen nicht einheitlich zur Verfügung gestellt werden und bezieht sich dabei konkret auf die Vorlage von Stellenbeschreibungen. Der letzte Haushalt wurde im Februar 2020 beschlossen. Dabei war dieses Thema nicht berücksichtigt. Im Januar, nachdem mehrfach durch die Bürgermeisterin im Zusammenhang mit einer konkreten Personalsituation im Bauamt geäußert wurde, dass die Stadtverwaltung in Teilen nicht mehr arbeitsfähig sei, wurde die Durchführung einer separaten Sitzung für das Personalthema befürwortet. Diese Klausurtagung wurde Ende Juni durchgeführt. In dieser Sitzung erhielt Herr Dr. Hannawald erstmals Kenntnis davon, dass die Bürgermeisterin mit über 50% ihrer Arbeitszeit Hauptamtsaufgaben erledigt. Vorher war dieser Fakt nicht bekannt.
Herr Dr. Hannawald zieht die Argumentation der Bürgermeisterin aus der Klausurtagung heran, auf welcher Grundlage der Stadtrat über die Personalsituation und deren Gründe informiert wird. Weiterhin hat der Stadtrat die Beseitigung der Missstände vom Bürgermeister zu verlangen, welcher seinerseits dem Folge zu leisten hat. Es besteht nun die grundsätzliche Frage, wo die Kompetenzen der Bürgermeisterin liegen. Dies wurde bislang von der Rechts- und Kommunalaufsicht nicht beantwortet. Es wurde durch die Bürgermeisterin mitgeteilt, dass die Verwaltung, der sie seit über 4 Jahren voransteht, nicht funktioniert. … Wenn der Geschäftsführer eines Wirtschaftsunternehmens Missstände anzeigt, sind die Gesellschafter in die Beseitigung einzubeziehen. Die Reduzierung der Zuständigkeit des Stadtrates auf Fragen des Stellenplans kann daher nicht nachvollzogen werden.“

„Herr Dr. Hannawald gibt zu Protokoll, dass es eine Unterstellung sei, dass er gesagt hätte, Frau Lüke habe die Verwaltung nicht im Griff. Das habe er nicht getan. Für die heutige Sitzung wurde seitens der AfD-Fraktion eine konkrete Aufforderung gem. § 28 Abs. 3 SächsGemO nach umgehender/unverzüglicher Klärung grundsätzlicher Sachverhalte zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwaltung an die Bürgermeisterin gerichtet. Diese wurde noch nicht diskutiert. …“

„Herr Dr. Hannawald erinnert an die eingereichte Einwendung zum Nachtragshaushalt der AfD-Fraktion, welche unter TOP 7 mit behandelt werden sollte. Der Inhalt, der sich vor allem mit der Entgeltgruppe des Hauptamtsleiters, Personalkostensteigerungen, Strukturfragen sowie der Einbeziehung der Mitgliedsgemeinden befasst, wird erläutert. …“

„Frau Ebisch bittet darum, eine mit Stellen untersetzte Drei-Ämter-Struktur vorzulegen. Diese kann dann im Gemeinschaftsausschuss besprochen werden. Politisch nicht korrekt ist die Mitteilung der Bürgermeisterin, die Hauptamtsleitertätigkeiten nicht mehr wahrzunehmen. Dies ist eine Pflichtverletzung, die Verantwortlichkeit zur Tätigkeit besteht so lange, bis eine Lösung gemäß den bisherigen Absprachen und den gesetzlichen Regelungen gefunden wurde. Die Stadträte würden damit erpresst und zu einem Beschluss gezwungen.

„Herr Schultze gibt folgendes zu Protokoll:
Er habe nicht dagegen gestimmt, weil er der Meinung ist, dass die Verwaltung keinen Hauptamtsleiter braucht, sondern weil er mit der Verfahrensweise nicht einverstanden ist. Es wurde ein fataler Weg beschritten, der in gewisser Weise noch nachwirken wird. Mit den Gemeinden (der Verwaltungsgemeinschaft – Anm. der Red.) nun noch einen Konsens herzustellen, wird sich schwierig gestalten.

Dieser Protokollerklärung schließen sich Herr Längert, Herr Kirchhübel, Frau Ebisch und Herr Dr. Hannawald an.“

„Frau Lüke merkt abschließend an, dass das geschlossene Gehen der anwesenden Bürgermeister als entsprechende Protesterklärung gewertet wird.“