Die Mitglieder der AfD-Fraktion tragen das Vorgehen von Bürgermeisterin und Verwaltung sowie die Maßnahme selbst nicht mit.
Der Beschluss zum INSEK von 2014 wurde lediglich von 10 berufsälteren Räten gefasst und getragen, 7 inzwischen neu gewählte Räte haben keine konkrete Kenntnis und Information erhalten über Historie und Beweggründe. Der aktuelle Bauzustand wurde (entgegen dem Wahlversprechen der Bürgermeisterin und Erklärung in der öff. Bürgerversammlung) nicht ermittelt.
Der letzte dokumentierte Bauzustand stammt aus 2011.
Zahlreiche (angeblich existierende) Expertisen, wonach der Abriss unausweichlich sei, wurden dem Stadtrat nicht vorgelegt.
Der Einsturz des pilzbefallenen Anbaus ist kein Argument für den Abriss des Gesamtobjektes; der Abriss des Anbaus war im Sanierungskonzept von 2011 ohnehin vorgesehen.
Der Antrag von Herrn Kirchhübel, das Objekt mit einem Architekten kostenfrei zu begehen, wurde übergangen – über den Antrag wäre abzustimmen gewesen = es handelt sich um einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung.
Einige Bürger und Vereine sehen sich zweimal belogen: 2016 wurde eine Machbarkeitsstudie versprochen als Wahlwerbung und 2018 in der Bürgerversammlung ebenso. Unsere Nachfrage in der Sitzung am 09.03.2020 ergab, dass die Machbarkeit zur Kante gar nicht geprüft wurde. Als „neuen“ Stadträten fehlt uns ebenso das Verständnis für dieses Vorgehen wie etlichen Bürgern.
Auf unseren Antrag zur Sachstandsinformation vom Juli 2020 erfolgte im September 2020 überraschend die Information über das Ergebnis der Abrissplanung (nach Abschluss Leistungsphase 6). Der Auftragswert für die Abrissplanung liegt mit gesamt 51 T€ in der Verantwortlichkeit des Stadtrates. Die Planung wurde unzulässiger Weise in 4 Teilaufträge zergliedert und am Stadtrat vorbei vergeben. Das ist ein Verstoß gehen die Hauptsatzung.
Bis heute gibt es weder einen Beschluss über die Beauftragung der Abrissplanung noch einen grundsätzlichen Baubeschluss zum Abriss (Hauptsatzung §7, Abs 2, Satz 3).
In der heutigen Sitzung wird unzulässiger Weise bereits über die Vergabe der Maßnahme beschlossen.
Fazit: Wir rügen und missbilligen dieses Vorgehen!
Wir fordern Bürgermeisterin ud Verwaltung auf, die gesetzlichen Regelungen und insbesondere die vom Stadtrat selbst beschlossene Geschäftsordnung und Hauptsatzung zur Handlungs- und Entscheidungs-Grundlage zu machen.
Der Stadtrat ist Hauptorgan der Stadt und Interessenvertretung der Bürger. Der Umgang mit der „Kante“ ist u.E. die „Gretchenfrage“ für Glaubwürdigkeit und Verantwortungsbewusstsein von Bürgermeisterin und Stadtrat.
Anmerkung: Aus unserer Sicht haben Bürgermeisterin und Stadtrat schwer versagt.