Auszug aus dem öffentlichen Protokoll der 17. Sitzung des Stadtrates am 9. Dezember 2020 unter TOP 17 – Anfragen der Stadträte
„Herr Dr. Hannawald bittet um schriftliche Beantwortung seiner Anfragen:
Er möchte wissen, warum der Haushaltsplan für das Jahr 2021 nicht aufgestellt wird, aus seiner Sicht gibt es dafür keinen Anlass. In der letzten Sitzung wurde angeregt, einen Termin zum Austausch zu finden. Er bittet um Nachholung der Terminfindung zur Klausurtagung. Für eine Weiterführung des Rathausbaus ist ein gültiger Haushalt notwendig.“
„Die Bürgermeisterin möchte gleich auf die Beantwortung der Anfragen eingehen:
Aufgrund des Krankheitsstandes in der Kämmerei ist man noch zu keiner Bearbeitung gekommen. Die Doodle-Umfrage für eine Terminfindung soll in den nächsten Tagen erfolgen, ist jedoch natürlich nur dann sinnvoll, wenn konkrete Vorschläge gemacht werden können, bei denen dann auch die benötigten Unterlagen und Zuarbeiten vorliegen. Der Haushalt hat einen hohen Anteil an Personalkosten, ohne einen korrekten Stellenplan ist die Aufstellung des Haushaltplanes nicht ohne weiteres möglich. Des Weiteren gab es noch zwei Personalgespräche abzuwarten, ob die Kollegen im nächsten Jahr wiederkommen würden. Diese Gespräche wurden erst in der letzten Wochen abgeschlossen. Man kann davon ausgehen, dass in der kommenden Woche der Stellenplan mit dem Personal fertig sein wird und man in die Planung gehen kann, eine interne Abstimmung läuft bereits.“
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Die Sächsische Gemeindeordnung führt dazu im §76 – Erlass der Haushaltssatzung, Abs (2) aus:
Die Haushaltssatzung ist vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen; sie soll ihr spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorliegen.