18. SR-Sitzung 04.02.2021: Festsetzung Budget und Vergaben Rathaussanierung „ins Blaue“ – Protokollerklärungen

Protokollerklärung Dr. Hannawald TOP 4 zur Tagesordnung:
„Ich beantrage die Absetzung von TOP 11 der Tagesordnung. Es betrifft den Beschluss zur Festsetzung des Budgets für die Rathaussanierung und die Finanzierung der Ausgaben.

Begründung:
In der Beschlussvorlage wird der aus der aktuellen Kostenberechnung resultierende Eigenanteil der Stadt von ca. 900 TEuro benannt.
Es wird weder angegeben wie hoch die aus dieser Berechnung resultierenden zusätzlich zu erbringenden Eigenmittel sind, noch wie diese finanziert werden sollen. Pulsnitz hat aktuell weder einen Haushaltsplan noch einen Entwurf zum Haushaltsplan 2021. Der Stadtrat soll jedoch ohne Informationen über die finanziellen Auswirkungen nun die gesicherte Gesamtfinanzierung der Rathaussanierung beschließen. Das hat die Tragweite eines Haushaltsbeschlusses, mit dem der Stadtrat gegenüber dem Landratsamt und der SAB die Verantwortung übernimmt. Die Bestätigung einer gesicherten Gesamtfinanzierung blanko/ “ins Blaue“ ohne entsprechende Nachweise/ Unterlagen ist u.E. grob fahrlässig und durch den Stadtrat nicht erbringbar.

Fazit daher:
Die dem Stadtrat mit der Einladung zur Stadtratssitzung vorgelegte Beschlussvorlage und ihre Anlagen sind nicht ausreichend bestimmt. Ich beziehe mich dabei auf die Regelungen aus § 36 der SächsGemO einschließlich der ergänzenden Kommentare von Quecke/ Schmid. Für mich als Stadtrat war bei der Vorbereitung der Sitzung mit diesen Unterlagen keine Meinungsbildung zum Sachverhalt möglich.“

„Ich beantrage die Absetzung von TOP 12 und 13 der Tagesordnung. Es betrifft die Vergaben von Los 4 und Los 26 zur Rathaussanierung.

Begründung:
Pulsnitz hat für 2021 bisher weder einen genehmigten Haushaltsplan noch einen Entwurf. Nach unserer Kenntnis dürfen daher für investive Maßnahmen ausschließlich Gelder verwendet werden, die im Haushalt 2020 veranschlagt und noch nicht verbraucht worden sind. Anderes wäre rechtswidrig und auch fahrlässig. In beiden Beschlussvorlagen fehlt ein Nachweis, dass die entsprechenden „Restbudgets“ im Haushalt 2020 vorhanden sind und das oben genannte Erfordernis eingehalten ist. Damit fehlt den Stadträten in beiden Beschlussvorschlägen eine entscheidungsrelevante Information! Die Beschlüsse sind in der Form nicht beschlussfähig.

Fazit daher auch hier:
Die dem Stadtrat mit der Einladung zur Stadtratssitzung vorgelegten Beschlussvorlagen und ihre Anlagen sind damit nicht ausreichend bestimmt. Ich beziehe mich dabei auf die Regelungen aus § 36 der SächsGemO einschließlich der ergänzenden Kommentare von Quecke/ Schmid. Für mich als Stadtrat war bei der Vorbereitung der Sitzung mit diesen Unterlagen keine Meinungsbildung zum Sachverhalt möglich.“

Anmerkung:
Gegenüber Landratsamt und SAB war zu bestätigen, dass die Gesamtfinanzierung gesichert und die Eigenmittel im Haushalt vorhanden sind. Das konnte der Stadtrat mangels Unterlagen, insbesondere fehlendem Haushaltsentwurf nicht. Die Verwaltung hat daraus einfach einen Grundsatzbeschluss gemacht und den Stadtrat verpflichtet, die Eigenmittel im künftigen Haushalt bereitzustellen. Auch diese Verpflichtung konnte der Stadtrat wegen fehlender aktueller Haushaltsdaten nicht eingehen. Er hat sich dennoch mehrheitlich in die persönliche Verantwortung gegenüber LRA und SAB begeben, die Eigenmittel bereitzustellen.

Woher werden Stadtrat und Verwaltung die Gelder im Zweifelsfalle nehmen…?!

Siehe auch Beiträge: Wann haften Ehrenamtliche?
sowie: Nachricht an Bürgermeisterin und Stadträte: TOP 11, 12, 13 nicht beschlussfähig