Beschluss zur Festsetzung des Budgets für die Sanierung des Rathauses Pulsnitz und Finanzierung der Ausgaben – als Grundlage für die Bewilligung beantragter Finanzmittel aus der VwV Investkraft „Brücken in die Zukunft“
Sehr geehrte Herr Hänsel,
hiermit komme ich zurück auf unsere diesbezüglichen Gespräche am 12.11.2020 und 05.01.2021 und informiere Sie, dass der Stadtrat der Stadt Pulsnitz am 04.02.2021 beigefügten Beschluss gefasst hat.
Aus der Begründung zur Beschlussvorlage ist die Deckungsquelle für den Eigenanteil der Stadt von 903T€ zur gesicherten Gesamtfinanzierung nicht ersichtlich. Im Haushalt 2020 ist ein Eigenanteil von 284.256,18 Euro vorgesehen, es fehlt ein – seit November 2020 mehrfach angeforderter – Nachweis über die Deckungsquelle für weitere 619.260,75 Euro aufgrund Kostenerhöhung. Ein Haushaltsplanentwurf für 2021 liegt bisher nicht vor.
Es entstand der Eindruck, dass dem Stadtrat offenbar entscheidungsrelevante Informationen vorenthalten wurden. Das ist m.E. nicht nur unsachgerecht, sondern auch unplausibel, da – soweit ich aus unsere Gesprächen und der VwV Kommunale Haushaltswirtschaft, Teil B entnommenen habe – die Stadtverwaltung verpflichtet ist, Ihnen gegenüber die gesicherte Gesamtfinanzierung nachzuweisen.
Daher bitte ich Sie hiermit, mir die Ihnen vorgelegten Informationen über die Gesamtfinanzierung für die Sanierung des Rathauses Pulsnitz – insbesondere für den Eigenanteil der Stadt – sowie Ihre gemeindewirtschaftliche Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 08.02.2021