In der Sitzung am 04.02.2021 hat Dr. Hannawald erläutert, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Vergaben nicht gegeben sind und entsprechende Beschlüsse rechtswidrig wären. Konkret ging es darum, dass die Stadt sich in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, da es keinen genehmigten Haushalt gibt und lediglich ein Verfügungsrahmen in Höhe des nicht verbrauchten Budgets aus dem Vorjahr besteht. Das genehmigte Budget des Vorjahres ist jedoch aufgebraucht. Es gibt auch keine Verpflichtungsermächtigung, die einen weiteren Spielraum gestattet.
Die Kämmerin hatte dies in der Sitzung bestätigt, konkrete Zahlen genannt und den Stadtrat aufgefordert, den Beschluss dennoch zu fassen, um den Zeitablauf nicht zu gefährden, auch wenn damit gegen Haushaltsrecht verstoßen wird. Die Zahlen fehlen jedoch in der Niederschrift.
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 04.02.2021
Die Kämmerin hatte in der Sitzung informiert, dass per 31.12.2020 ca. 600.000 Euro an Rechnungen bezahlt und 400.000 Euro Aufträge ausgelöst wurden sowie dass im Jahr 2020 eine Million Euro zur Verfügung gestanden haben, die damit aufgebraucht sind. Diese Angaben fehlen jedoch in der Niederschrift.
Nachtrag: Die Protokollantin hat daraufhin nachgehört und die Einwendungen bestätigt. Das Protokoll wurde anschließend um einen Vermerk mit wörtlicher Wiedergabe der fehlenden Passagen ergänzt.