Sehr geehrte Frau Garten,
… Hier folgt die Antwort auf Ihre Fragen. Ich beziehe mich auf den beiliegenden Artikel vom 17.2.2021, den ich der Internetseite der Stadt Pulsnitz unter „Presse“ entnommen habe. Die betreffenden Stellen sind rot markiert.
Zum Sachverhalt:
Aufgrund erneuter Kostensteigerung für die Rathaussanierung von 4,3 auf 5,1 Mio. Euro gegenüber der Planung von 2020 haben sich die erforderlichen Eigenmittel von 245 TEUR auf 904 TEUR um ca. 660 TEUR erhöht. Gleichzeitig verringern sich „Corona“-bedingt die Einnahmen der Stadt. Grundsätzlich war daher zu prüfen, ob die Gesamtfinanzierung auch unter diesen Voraussetzungen gesichert ist.
Der verständliche Wunsch, das Rathaus zu sanieren, ist das eine. Als Stadträte sind wir verpflichtet, auf Grundlage sachbezogener Informationen zu entscheiden. Bei der betreffenden Beschlussvorlage fehlte jedoch die entscheidende Information. Die Begründung war auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Beschlusses ausgerichtet; auf die tatsächliche Finanzierbarkeit wurde nicht eingegangen. Dadurch geriet die Förderung tatsächlich in Gefahr.
In der Stadtratssitzung sowie den vorangegangenen Sitzungen des Ältestenrates hatte ich daher um sachliche Information und Transparenz zur Gesamtfinanzierung des Vorhabens, insbesondere zu den Eigenmitteln der Stadt gebeten. Der Stadtrat musste die gesicherte Gesamtfinanzierung gegenüber dem Landratsamt (LRA) zweifelsfrei bestätigen und beschließen, um eine positive, sogenannte „gemeindewirtschaftliche Stellungnahme“ zu erhalten als Voraussetzung für die Bewilligung der Fördergelder bei der SAB.
Ich habe also nicht auf den Haushaltsbeschluss warten und die Förderung sausen lassen wollen. Ich wollte – so wie die Verwaltungsvorschrift das vorgibt – den zweifelsfreien Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung, um die Förderung sicherzustellen.
Da der Beschluss die wesentliche Information nicht enthielt und den Erfordernissen für das eigentliche Anliegen – die angestrebte Förderung – nicht entsprach, konnte ich ihm nicht zustimmen.
Die Rechtsaufsicht hat meine Auffassung inzwischen schriftlich bestätigt. Die fehlerhafte Beschlussvorlage erforderte nachträglich eine gesonderte Stellungnahme der Stadtverwaltung.
Zum Verständnis: Grundsätzlich wäre der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung mit dem Haushaltsentwurf 2021 (nicht Beschluss) allerdings sehr viel einfacher und transparenter möglich gewesen; dieser stand jedoch am 04.02.2021 nicht in Rede. Der Vollständigkeit halber sei allerdings richtiggestellt: Die Orientierungsdaten vom Land für den Haushaltsentwurf 2021 datieren vom 06.11.2020. Der Landkreis z.B. hatte seinen Entwurf am 23.11.2020 vorgelegt.
Die Darstellung von Frau Lüke in der SZ ist also unzutreffend und entspricht nicht den Tatsachen.
Daher bitte ich Sie um Richtigstellung zum Artikel vom 17.02.2021 in der SZ.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 14. März 2021