Rechtsaufsichtliche Stellungnahme erbeten

Stadt Pulsnitz: Rathaussanierung – Ihr Brief vom 11.03.2021

Sehr geehrte Frau Hofmann,

Ihren Brief habe ich erhalten. Korrekt gewesen wäre, mir bereits am 17.02.2020 mitzuteilen, dass auch nach Ihrem Verständnis die Beschlussvorlage Nr. VII/2021/0266 keine hinreichenden Aussagen zur vorgesehenen Finanzierung enthielt und damit unvollständig war. Es bleibt die Frage nach der Rechtskraft des Beschlusses und dessen Verwendbarkeit für den Fördermittelantrag.

Die Erfordernisse der VwV KomHWi sind m.E. jedenfalls nicht erfüllt. Es gibt keinen Grundsatzbeschluss des zuständigen Organs, der die fehlenden Angaben zweifelsfrei belegt. Die nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung reicht nach m.E. für die Fördermittelgewährung nicht.

Für Sie zum Verständnis: der Kontostand von 6,1 Mio. EUR zum 31.12.2020 ist nicht gleichbedeutend mit tatsächlicher Liquidität; dazu ist er um die sog. Mittelübertragungen zu bereinigen. Diese beliefen sich laut Kämmerin auf ca. 3 Mio.€.

Die von Ihnen zitierten Angaben zu Auszahlungen und ausgelösten Aufträgen von insgesamt 920 TEUR aus der Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 01.03.2021 sind für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar.

In der Sitzung am 04.02.2021 erhielten die Stadträte eine Kostenübersicht/-kontrolle per 31.01.2021 als Tischvorlage ausgehändigt (Anlage). Diese weist bereits vertraglich vereinbarte Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 1.230 TEUR aus (Spalte „HA vergeben“). Der Haushaltsansatz von 1.260 TEUR für 2020 war also ausgeschöpft.

Ungeachtet dessen wurden durch die Verwaltung in der Sitzung zwei Beschlüsse zur Vergabe von Leistungen in Höhe von weiteren ca. 495 TEUR eingebracht und auch beschlossen (Spalte „HA noch zu vergeben“: gesamt 495.077,34 EUR). Die Beschlüsse wurden im Pulsnitzer Anzeiger Ausgabe März 2021 vom 27.02.2021 veröffentlicht; dem Stadtrat liegt keine gegenteilige Information vor. Ich gehe davon aus, dass die Aufträge erteilt und die Verbindlichkeiten eingegangen wurden.

Ihnen ist bekannt, dass ich auf diese Fehler bereits im Ältestenrat zur Sitzung sowie vor Eintritt in die Tagesordnung hingewiesen und einen Absetzungsantrag gestellt habe.

Fazit:
1. die Beschlussvorlage Nr. VII/2021/0266 enthielt keine hinreichenden Aussagen zur vorgesehenen Finanzierung und war unvollständig war. Die Erfordernisse der VwV KomHWi sind nicht erfüllt. Es gibt keinen Grundsatzbeschluss des zuständigen Organs, der die fehlenden Angaben zweifelsfrei belegt.

2. Der Haushaltsansatz aus 2020 von 1.260 TEUR war per 31.01.2021 bereits zu 1.230 TEUR ausgeschöpft und wurde mit den zusätzlich eingegangenen Verbindlichkeiten von 495 TEUR um 467 TEUR überschritten. Insgesamt bestehen nun Verbindlichkeiten von 1.727 TEUR.

Ihre rechtsaufsichtliche Stellungnahme und Information zu den Konsequenzen erbitte ich bis 26.03.2021.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 20.03.2021