Änderungsanträge zum Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2021
Der Stadtrat beschließt:
- Die Personalaufwendungen (Position 11 im Ergebnishaushalt) werden 2021 in Höhe von 250.000 EUR gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre kann nur der Stadtrat beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtrat spätestens mit dem Halbjahresbericht 2021 (nach §75 Abs. 5 SächsGemO) über die tatsächlichen Auswirkungen der Umsetzung der Sperre zu unterrichten. - Der Stellenplan wird folgendermaßen geändert:
a) Die neue Stelle Forderungsmanagement wird von 0,8 auf 0,25 VzÄ reduziert.
b) Die neue Stelle Schule/Soziales wird von 0,85 auf 0,75 VzÄ reduziert.
c) Die Stelle Sekretariat wird nicht auf 0,75 VzÄ erhöht und verbleibt bei 0,5 VzÄ.
d) Die neue Stelle SB Finanzhaushalt (1,0 VzÄ mit Sperrvermerk) entfällt. - Die Energiemanagerin wird im Stellenplan bis zum 31.03.2023 befristet analog zur Förderung, auf deren Grundlage die Stelle geschaffen wurde. Über die Weiterführung der Stelle ist zu gegebener Zeit auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse zu entscheiden.
- Die Ansätze zu den Sach- und Dienstleistungen (Position 13 im Ergebnishaushalt) sowie die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Position 17 im Ergebnishaushalt) werden in Höhe von insgesamt 200.000 EUR gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre kann nur der Stadtrat beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtrat spätestens mit dem Halbjahresbericht 2021 (nach §75 Abs. 5 SächsGemO) über die tatsächlichen Auswirkungen der Umsetzung der Sperre zu unterrichten. - Im Investitionsplan 2021 wird die Auszahlung „Außengelände Grundschule Oberlichtenau“ von 431.000 EUR auf 317.000 EUR reduziert. Die Aktualisierung erfolgt auf Grundlage einer konkret vorliegenden Kostenschätzung (siehe TA vom 31.03.2021).
- Im Investitionsplan 2021 wird die Maßnahme „Fahrzeug Bauhof“ gestrichen (97.800 EUR) als vertretbare Möglichkeit mit den knappen Mitteln sparsam umzugehen.
- Die Maßnahme „Sanierung Sportplatz“ wird im Investitionsplan 2021 und bei den Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2022 jeweils mit einem Sperrvermerk versehen, der die Mittelbereitstellung an eine 90%ige Förderung bindet (Eigenmittel 157.000 EUR).
- in der Sitzung am 12.05.2021 zugunsten des weitreichenderen Antrages vom gleichen Tag zurückgezogen
- in der Sitzung am 12.05.2021 zugunsten des weitreichenderen Antrages vom gleichen Tag zurückgezogen
- in der Sitzung am 12.05.2021 zugunsten des weitreichenderen Antrages vom gleichen Tag zurückgezogen
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 30.06.2021 einen Überblick zu den in der Mittelübertragung enthaltenen Maßnahmen der Haushaltsplanungen vergangener Jahre zu geben. Für jede Maßnahme sind der aktuelle Arbeitsstand, die Kostenschätzung, der Förderanteil und dessen Bewilligungsgrundlage und der Anteil der vertraglich gebunden Mittel zu benennen.
Begründung
Der Zahlungsmittelsaldo laufender Verwaltungstätigkeit (Position 17 im Finanzhaushalt) ist ebenso wie der Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit (Position 34 im Finanzhaushalt) im Planansatz seit Jahren negativ. D.h. die Kosten der laufenden Verwaltung sind größer als die Einnahmen; konkret ist die Verwaltung laut Plan 2021 um 550.000 EUR zu teuer.
Die Stadt ist damit weit von einer soliden Haushaltsführung entfernt. Erschwerend kommt die Gesamtverschuldung in Höhe von aktuell 6,1 Mio. EUR hinzu (davon 4,1 Mio. EUR ohne Gegenwert aus AZV, Fernwärme) (Tilgung 2021: 153.300 EUR/ Zinszahlungen: 63.200 EUR).
Allein die Personalkosten sind seit 2017 um gesamt 1,17 Mio. EUR (+35,3 %) gestiegen. Der Haushalts-Plan sieht eine weitere Steigerung bis 2024 um 397.000 EUR auf 4,885 Mio. EUR (+47,2 %) vor. Im Vergleich dazu stiegen die ordentlichen Erträge im gleichen Zeitraum (2017-2021) um lediglich 6,42%; für den Zeitraum 2017-2024 wird eine Zunahme von 7,15% prognostiziert.
Vom Stadtrat in den letzten Jahren beschlossene Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurden dagegen nicht realisiert.

Eine Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsicht erfolgte in den zurückliegenden Jahren nur, da ausreichend liquide Mittel vorhanden waren, die das negative Ergebnis ausgleichen konnten. Gleichzeitig hat die Rechtsaufsicht wiederholt Konsolidierungs-Maßnahmen angemahnt.
Aus der Haushaltsplanung muss daher der spürbare Wille zur Haushaltskonsolidierung erkennbar sein. Das ist in der vorliegenden Fassung nicht der Fall.
Ausgehend von der vorliegenden Haushaltsplanung werden die liquiden Mittel im Jahr 2024 aufgebraucht sein. Daher sind sofort sinnvolle Maßnahmen zur nachhaltigen Kostensenkung der Verwaltung zu ergreifen. Ein genehmigungsfähiger Haushalt erfordert einen ausgeglichenen Zahlungsmittelsaldo aus Verwaltungstätigkeit.
Ansätze für Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen (Position 13 im Ergebnishaushalt) bieten z.B. der hohe Betrag für Organstreitigkeiten (Plan 2021: 20.000 EUR – Ist 2020: kleiner als 7.500 EUR sowie Einsparungen aus der Maßnahme „Straßen- und Tiefbauarbeiten ‘An der Walke’“ (Beschlussvorlage: VII/2021/0268): Planansatz 82.000 EUR – Vergabesumme ca. 59.000 EUR.
Die Antragsteller erkennen an, dass ein Teil der Kosten nicht durch eigenes Handeln beeinflussbar ist. Es ist daher erforderlich, den beeinflussbaren Teil der Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Die Antragsteller tragen diesem Anliegen mit o.g. Anträgen Rechnung, indem Sie hier umfassende Vorgaben machen, die von der Verwaltung umgesetzt werden müssen.

AfD-Fraktion, 12. April 2021