21. SR-Sitzung 15.04.2021: Rüge der Bürgermeisterin wegen Falschbericht – Protokollerklärung

Protokollerklärung zur SR-Sitzung 15.04.2021: Rüge der Bürgermeisterin wegen falscher Berichterstattung zur Sitzung vom 04.02.2021

Sehr geehrte Frau Lüke,
Ihre Erwiderung war entbehrlich; Sie schreiben am Thema vorbei. Sie waren aufgefordert, Ihre falschen Aussagen in Amtsblatt und Sächsische Zeitung richtigzustellen. Diese Aufforderung wiederhole ich hiermit.

Ebenso entbehrlich war das zeitaufwendige Nachhören der Aufzeichnung; die Niederschrift lag den Sitzungsunterlagen bei! Offensichtlich haben Sie die betreffenden Passagen dennoch nicht gefunden. Damit Sie sich nicht unnötig auf Nebenschauplätzen vergeuden und die Kritik nachvollziehen können, habe ich die Protokollauszüge (in blau) in die Protokollerklärung zur Sitzung vom 11.03.2021 dazu kopiert (Anlage).

Nochmals: Ihre Aufgabe ist es, die Öffentlichkeit über den wesentlichen Inhalt der getroffenen Beschlüsse zu informieren. Beim Bericht über die Stadtratssitzung und gegenüber der Sächsischen Zeitung sind Sie selbstverständlich ebenfalls an die Tatsachen gebunden. Das Amtsblatt ist nicht vorgesehen für Ihre private Meinungsäußerung – wie Sie gewollt hätten, dass Bürger den Sitzungsverlauf aufgefasst haben würden, wenn sie teilgenommen hätten!

Sie fabulieren im Anzeiger: „Nun galt es zu entscheiden, ob man die 310.000 Euro Fördermittel sausen lässt…“ Das Sausenlassen der Förderung stand zu keinem Zeitpunkt in Rede. Als Fördervoraussetzung war der Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung der Rathaussanierung, insbesondere der Eigenmittelnachweis zu erbringen. Dazu hatte ich die Verwaltungsvorschrift zitiert. Unter Verweis auf mein Telefonat mit Herrn Hänsel (Sachgebietsleiter Haushaltsrecht im LRA BZ) hatte ich hierauf bereits in der Oktober-Sitzung 2020 hingewiesen (vgl. Niederschrift TOP 11, S.21), erneut im November 2020 (Niederschrift TOP 6, S. 8). Vier Monate – Zeit genug, die Informationen aufzubereiten und bereitzustellen!

Diese entscheidende Information haben Sie nicht erbracht; das ist grob fahrlässig! Sie hatten vom Landratsamt konkrete Hinweise, was genau zu tun ist, um die Förderung zu erhalten. Dem sind Sie seit Oktober 2020 (!) nicht nachgekommen! Es bleibt die Frage, warum Sie dem Stadtrat und der Rechtsaufsicht diese wesentliche, entscheidungsrelevante Information vorenthalten! Tatsächlich haben Sie selbst die Förderung gefährdet!

Die Rechtsaufsicht hat meine Auffassung mit Schreiben vom 08.03.2021 bestätigt: „. Wie Sie bereits mitgeteilt hatten enthielt der Stadtratsbeschluss keine hinreichenden Aussagen zur vorgesehenen Finanzierung…“. Der fehlerhafte Beschluss des Stadtrates vom 04.02.2021 erforderte eine gesonderte Stellungnahme der Stadtverwaltung gegenüber der Rechtsaufsicht (datiert vom 01.03.2021). Das Verschweigen Sie dem Stadtrat und der Öffentlichkeit!

Im Übrigen stand Ihnen gemäß Verwaltungsvorschrift frei, ohne weiteres selbst eine Verpflichtungserklärung abgeben und den Stadtratsbeschluss mit den vollständigen Angaben nachzureichen.

Sie unterstellen mir, was Sie selbst tun! Das ist ein psychologisches Phänomen; das nennt man Projektion!

Die Rüge erhalten wir aufrecht. Sie erhalten hiermit erneut die Gelegenheit und die Aufforderung, Ihre falschen Aussagen in Amtsblatt und SZ richtigzustellen.

Dr. Frank Hannawald, 15. April 2021

Anlage: Protokollerklärung für die Sitzung am 11.03.2021
Ergänzung Protokollauszüge zur Sitzung vom 04.02.2021 (blau)

Rüge der Bürgermeisterin (BM) Barbara Lüke wegen falscher Berichterstattung im Pulsnitzer Anzeiger März 2021, auf der Internetseite der Stadt sowie in der SZ vom 17.02.201 im Bericht über die Sitzung vom 04.02.2021

Aufforderung zur Richtigstellung im „Bericht zur Stadtratssitzung vom 11.03.2021“ sowohl auf der Internetseite der Stadt sowie im Pulsnitz-Anzeiger April 2021.

Aufgabe der Bürgermeisterin ist es laut der Geschäftsordnung § 29 die Öffentlichkeit über den wesentlichen Inhalt der vom Stadtrat … gefassten Beschlüsse … zu unterrichten.

Der Bericht zur Sitzung beinhaltet Aussagen und Informationen die nicht getätigt wurden und daher auch nicht im Protokoll zu finden sind.

Es betrifft den Bericht unter dem Punkt „Finanzen“

BM im Anzeiger:
„Die Rathaussanierung wird aus drei verschiedenen Fördermitteltöpfen gefördert … Anlass, ein Gesamtbudget für die Sanierung festzusetzen. Nur dann gibt es im Rahmen der Gesamt-Finanzierung die Freigabe des Landkreises, die wir benötigen, um die Fördermittel tatsächlich bewilligt zu erhalten (reserviert waren sie bereits).“

Tatsache:
Lt. Der Beschlussvorlage waren die Mittel bewilligt, dem Stadtrat wurde suggeriert, es ginge um Mittelübertragung. Mit Budgetfestsetzung sollte der Stadtrat auch die gesicherte Gesamt­finanzierung bestätigen und gegenüber LRA und SAB verantworten (Voraussetzung für Mittelbewilligung) – ohne dass die Verwaltung hierfür Nachweise erbrachte.

Der Stadtrat hatte keine Kenntnis darüber, ob die Gesamtfinanzierung der Rathaussanierung tatsächlich gesichert ist.

BM im Anzeiger:
„Nun galt es zu entscheiden, ob man die 310.000 Euro Fördermittel sausen lässt, indem man zunächst auf die Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltes wartet – oder ob man sich durch den Beschluss zum Gesamtbudget der Sanierung bereits jetzt verpflichtet, diese Mittel auf jeden Fall in den Haushalt aufzunehmen. AfD und Grüne bevorzugten das Abwarten auf den Gesamthaushaltsentwurf, um eine entsprechende Einordnung vornehmen zu können.“

Tatsache:
Frei erfunden: klare Aussagen in der Niederschrift zur Sitzung TOP 11!

Beides stand zu keinem Zeitpunkt in Rede.

Mehrfach vorab seit Oktober 2020 und in der Sitzung angemahnt wurde und erforderlich war der Nachweis der Gesamtfinanzierung entsprechend den Kriterien VwV SächsKomHWI. Der Stadtrat erhielt lediglich „warme Worte“ aber keine tatsächliche Entscheidungsgrundlage.

Der Stadtrat hatte keine Kenntnis darüber, ob die Gesamtfinanzierung der Rathaussanierung tatsächlich gesichert ist.

Niederschrift: „Herr Dr. Hannawald teilt mit, dass vorliegende Beschlussvorlage eine unzureichende Begründung enthält. Seiner Meinung nach fehlt die Angabe, welche seiner Kenntnis nach vom Landratsamt überprüft werden muss, woher der Eigenanteil der Stadt kommen soll, um das Gesamtprojekt finanziell abzusichern. Dies sei die zentrale Frage für den Teil der Finanzierung der Gesamtausgaben, bisher wurde in keinster Weise in den Ausführungen darauf eingegangen. Soweit sich Herr Dr. Hannawald erinnert, wird hier über 600 TEuro Mehrkosten entschieden. Mehrfach wurde durch Herrn Dr. Hannawald sowohl schriftlich als auch mit Hinweis im Ältestenrat darauf hingewiesen. Er hält diesen Beschluss für einen „Blanko-Beschluss“ für die Mehrausgaben der Stadt.“

BM im Anzeiger:
„Der Rest des Stadtrates verwies darauf, dass bei einem zusammengerechneten Fördersatz für das Gesamtprojekt einschließlich Projektsteuerung und nicht förderfähiger Anteile von rund 83% es letztlich bei einem Gesamtvolumen von knapp 5,1 Mio. Euro um 900.000 Euro gehe, die durch die Stadt selbst aufzubringen seien: Ein Rathaus brauche man, das unsanierte war durch den fehlenden Brandschutz und die marode Elektrik nicht mehr sicher. Man sehe in der Sanierung die oberste Priorität im Haushalt, weshalb man vorab entscheiden könne und den Betrag anschließend in den Haushalt übernehme.“

Tatsache:
Frei erfunden. Meinung der Bürgermeisterin, siehe Protokoll TOP 11: keine Redebeiträge, Diskussion durch BM abgebrochen! Fragen nicht beantwortet

(Ausnahme: Herr Förster (siehe Protokoll))

Niederschrift: „Herr Förster zeigt Verständnis für die von Herrn Kirchhübel jetzt und Herrn Dr. Hannawald zu Beginn der Sitzung vorgebrachten Einwände gegen eine Beschlussfassung. In Anbetracht der Lage bittet Herr Förster jedoch den Stadtrat um Zustimmung, da ein Baustopp mit einem offenen Dach wohl auch nicht gewollt sein kann. Herr Förster hält die Beschlussfassung, auch in Abwägung hinsichtlich juristischer Fragen, für notwendig.

Die Bürgermeisterin beendet an dieser Stelle die Diskussion mit dem Verweis auf die Geschäftsordnung und die darin festgelegten zwei Wortmeldungen pro Stadtratsmitglied. Es gibt keine weiteren Fragen.“

„Herr Dr. Hannawald bezieht sich auf die Ausführungen der Kämmerin und stellt klar, dass die benannten sechs Millionen Euro lediglich einen Kontostand per 30.12.2020 angeben, nicht jedoch die Verbindlichkeiten.

Er erklärt, dass die Stadt keinen gültigen Haushaltsplan für das Jahr 2021 hat. Er hält die Angabe „Die Finanzierung der Maßnahme „Sanierung historisches Rathaus“ hat oberste Priorität und muss allen weiteren Investitionen untergeordnet werden.“ in der Beschlussbegründung für nicht ausreichend.

Herr Dr. Hannawald verweist auf die Verwaltungsvorschrift zur kommunalen Hauswirtschaft, welche seiner Ansicht nach auch nur die Prüfgrundlage für das Landratsamt sein kann, darin wird klar gesagt: „Ist das Vorhaben nicht im Haushaltsplan, darf eine positive gemeindewirtschaftliche Stellungnahme nur erteilt werden, wenn die Gemeinde nachweist, dass sie in der Lage ist, den Eigenanteil anderweitig zu erbringen und wenn die Finanzierung der Folgeaufwendungen gesichert ist.“

Der Nachweis ist ein Grundsatzbeschluss, der heute herbeigeführt werden soll, mit diesem sollen die Angaben zweifelsfrei bestätigt werden. Für Herrn Dr. Hannawald geht es um die zweifelsfreie Bestätigung des Anteils, den die Stadt beizubringen hat. Dafür fehlen ihm jedoch die notwendigen Angaben, er möchte wissen, woher die Gelder kommen.“

BM im Anzeiger:
„Der Verlust von 310.000 Euro Fördermittel, die bei Nichtentscheidung durch den Pulsnitzer Haushalt zusätzlich aufzubringen seien, sei ein zu hoher Preis für das Abwarten auf die Haushaltsvorlage.“

Tatsache:
Frei erfunden, siehe Protokoll TOP 11: nachprüfbar nicht enthalten

BM im Anzeiger:
„Herr Dr. Hannawald verwies nach dem Beschluss auf die zu späte Vorlage des Haushaltes, der durch die Verwaltung bereits im November hätte eingebracht werden müssen. Frau Lüke ihrerseits verwies auf die Handhabung auch des Kreises sowie anderer Städte, dass angesichts der coronabedingt fehlenden Daten für die Einnahmeseite die späte Haushaltsvorlage sinnvoll sei …

Tatsache:
Frei erfunden – siehe Niederschrift. Festgestellt wurde erneut, dass die Frage nach dem sachgerechten Eigenmittelnachweis nicht beantwortet und durch die BM die Diskussion beendet wurde.

Niederschrift: „Herr Dr. Hannawald möchte ebenfalls protokolliert haben, dass er mit Nein gestimmt hat. Außerdem soll schriftlich festgehalten werden, dass seine Frage, woher die eigenen Gelder kommen, durch die Bürgermeisterin nicht beantwortet bzw. die Diskussion abgebrochen wurde.“

Allerdings war die Vorlage des Haushaltsentwurfes seit Oktober 2020 angefordert und ist gesetzlich jeweils für November vorgesehen. Orientierungsdaten lagen dazu vor, der Landkreis war in der Lage seinen Entwurf bereits am 23.11.2020 einzubringen.

FAZIT:
Stadtrat und Öffentlichkeit wurden von Bürgermeisterin Barbara Lüke im Bericht zur Stadtratssitzung vom 04.02.2021 sowie gleichlautend in der SZ falsch informiert. Das rügen wir hiermit und fordern zur Richtigstellung im „Bericht zur Stadtratssitzung vom 11.03.2021“ sowohl auf der Internetseite der Stadt als auch im Pulsnitz-Anzeiger April 2021 und in der SZ auf.

Antwort der Bürgermeisterin vom 20.03.2021:

Sehr geehrter Herr Dr. Hannawald,

auf Ihre Protokollerklärung erwidere ich wie folgt:

1.       Sie stören sich an dem Satz „… um die Fördermittel tatsächlich bewilligt zu erhalten (reserviert waren sie bereits)“ und tragen vor, dem SR sei suggeriert worden, es ginge um Mittelübertragung. Weiterhin habe der Stadtrat keine Kenntnis darüber, ob die Gesamtfinanzierung der Rathaussanierung tatsächlich gesichert sei. Die Mittel seien lt. Beschlussvorlage bewilligt gewesen.

a.       Mehrfach wurde bereits die Finanzierungszusammensetzung erläutert, die zugegebener Weise kompliziert ist. Gerne wiederhole ich die Struktur des Investmittel „Brücken in die Zukunft“: Ein Gesamtbudget aus Land- und Bundesmittel wurde den Kommunen zugewiesen, es wird in diesem Zusammenhang auch von Bewilligung im Rahmen der VwV Investkraft gesprochen. Ich habe diese Zuweisung im Anhang auszugsweise angehängt. Die Kommunen haben diese Gesamtzuweisung in einem zweiten Schritt auf die Maßnahmen zu verteilen. Was nicht entsprechend den Förderrichtlinien auf Maßnahmen verteilt werden kann, wird durch den Fördermittelgeber eingezogen, die Kommune verliert diese zugewiesenen Mittel. Der Beschluss in TOP11 ging um genau diese Maßnahmeeinteilung. Diese Einzelmaßnahmen werden ihrerseits auch bewilligt, es handelt sich damit letztlich um eine Bewilligung innerhalb einer Bewilligung/Zuweisung. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Beschlussbegründung verweisen, in der auf S.2 ausdrücklich auf die ausstehende Bewilligung (der Einzelmaßnahme innerhalb der Gesamtzuweisung) verwiesen wird.

b.      Hinsichtlich der Gesamtfinanzierung wird auf die Ausführungen von Frau Füssel in der Sitzung verwiesen, vgl. Protokoll zu TOP11.

2.       Sie stoßen sich an dem Satz „AfD und Grüne bevorzugten das Abwarten auf den Gesamthaushaltsentwurf, um eine entsprechende Einordnung vornehmen zu könne“.

a.       Ich darf auf Ihre Protokollerklärung zu TOP 3 verweisen.  Danach beantragten Sie die Absetzung des TOP11 von der Tagesordnung. Auch Herr Kirchhübel beantragte die Absetzung des TOP 11. Da in der Beschlussvorlage enthalten ist, dass der Beschluss bis zum 5.2. vorliegen muss, um noch Berücksichtigung in der letzten Runde der Bewilligung von Einzelmaßnahmen Berücksichtigung zu finden, ansonsten der Einzug der Mittel (s.o. Ziff.1a) droht, ist die Zusammenfassung in dem Bericht zur Stadtratssitzung inhaltlich richtig.

b.      Vergleichbares ergibt sich auch aus der Behandlung des TOP11, in dem Herr Kirchhübel und Sie namentlich aufgenommen haben wollten, sie hätten mit Nein gestimmt. Auch nach Behandlung des TOP 11 sind Sie demzufolge bei Ihrer Ansicht geblieben.

3.       „Der Rest des Stadtrates verwies darauf….. oberste Priorität im Haushalt, weshalb man vorab entscheiden könne …“.

a.       Die Erläuterung, dass man ein Rathaus brauche und die oberste Priorität im Haushalt besitze, wurde sehr deutlich durch Frau Lüke und Frau Füssel dargestellt. Es gab in weiten Teilen des Stadtrates Zustimmung durch Kopfnicken während der Ausführungen, auf dem Band kann man zudem einen Einruf von Herrn Lindenkreuz hören, der diese Zustimmung auch verbal zum Ausdruck brachte.

b.      Die Wiedergabe der Stadtratssitzung ist nicht mit einem Wortprotokoll oder dem Protokoll, das den gedrängten Inhalt einer Sitzung widergibt, zu verwechseln, sondern stellt einen Beschreibung dar, wie sie sich einem öffentlichen Besucher vermittelt hätte. Es soll adressatenorientiert der Bevölkerung die Sitzung in ihrer Gesamtheit wiedergeben. Sollten sich weitere Mitglieder des Stadtrates an der Formulierung stören, wo kann ich gerne „der Rest des Stadtrates“ gegen „weitere Stadtratsmitglieder“ auswechseln.

c.       Es erfolgte kein Abbruch der Diskussion ohne Grund, sondern die Anwendung der Geschäftsordnung, die eine maximale Anzahl von Redebeiträgen vorsieht. Es mag demjenigen, der über den vorgegebenen Rahmen der Geschäftsordnung hinaus reden möchte, wie ein Abbruch vorkommen, dies ändert aber nichts daran, dass es um eine regelkonforme Beendigung ging.

d.      Auf den bereits in der Sitzung von Ihnen geäußerten Vorwurf, ich hätte die Frage nicht beantwortet, verwies ich seinerzeit wie auch hier auf die Beantwortung durch Frau Füssel zuvor. Eine Wiederholung der Antwort nach wenigen Minuten hielt ich für entbehrlich im Sinne der Sitzungsökonomie.

4.       „Der Verlust von 310.000 Euro Fördermitteln, die bei Nichtentscheidung durch den Pulsnitzer Haushalt zusätzlich aufzubringen seien….“

Betrifft inhaltlich den gleichen Sachverhalt wie Ziff. 2, auf die Ausführungen dort wird verwiesen.

5.       „Herr Dr. Hannawald verwies nach dem Beschluss auf die zu späte Vorlage des Haushaltes, der durch die Verwaltung bereits im November hätte eingebracht werden müssen…… „ sowie darauf, dass angesichts von coronabedingt fehlenden Daten für die Einnahmeseite auch andere Städte wie auch der Kreis spät vorgelegt hätten. Diese Ausführungen im Bericht zur Stadtratssitzung seien frei erfunden.

a.       Sowohl Frau Füssel wie auch ich verwiesen ausweislich des Protokolls und des Mitschnittes auf die späten Vorlagen anderen Städte und auch des Kreises. Ihre Behauptung, dies sei frei erfunden, ist demzufolge falsch.

b.      Das Nachhören der Sitzung ergab, dass Sie Ihren Vortrag zur späten Vorlage des Haushaltes im Sitzungsverlauf vor, nicht jedoch nach dem Beschluss vorbrachten. Ich bitte diese Verwechslung nachzusehen: Der Redaktionsschluss des Pulsnitzer Anzeigers liegt vor der Vorlage des Protokolls. Insofern liegt tatsächlich eine Verwechslung in der zeitlichen Abfolge vor, die ich gerne im nächsten Anzeiger richtig stellen kann. Eine Aufnahme in den April-Anzeiger war leider nicht mehr möglich, da der Redaktionsschluss am Wochenanfang lag und die aufwändige Recherche zu den von Ihnen vorgebrachten Punkten zeitlich angesichts der zeitgleich stattfindenden Vorbereitung des GA (der erst nach Redaktionsschluss kurzfristig abgesagt wurde) zurückstehen musste.

Ich weise demzufolge die Rüge und Anschuldigungen zurück und verwahre mich gegen die Feststellungen, Dinge seien frei erfunden gewesen. Durch die wiederkehrende Behauptung, Dinge seien falsch, werden sie nicht wahr.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Lüke

Zitat: „Durch die wiederkehrende Behauptung, Dinge seien falsch, werden sie nicht wahr.“ Wie wahr…