22. SR-Sitzung 12.05.2021: Ergebnis der Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2021

Im Ergebnis der Beratung zu den Änderungsanträgen zum Haushaltsplanentwurf 2021 wurden folgenden Beschlüsse gefasst:

  1. Aus den Stellensperrungen resultierende Personalkosten werden für anderweitige Verwendungen gesperrt.
    Ersparte Personalkosten werden für die anderweitige Verwendung gesperrt.
  2. Folgende Stellensperrungen werden in den Stellenplan übernommen:
    a. EG 9a – Sperre i.H.v. 0,125 VZÄ
    b. EG 8 – Sperre i.H.v. 1,1 VZÄ
    c. EG 6 – Sperre i.H.v. 0,25 VZÄ
    d. EG 5 – Sperre i.H.v. 0,075 VZÄ
    e. EG 1 – Sperre i.H.v. 0,25 VZÄ -> Summe: 1,8 VZÄ
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Stellenplan 2023 die Stelle Energiemanagement ab 31.03.2023 zu sperren und bei endgültiger Nichtbesetzung im Stellenplan 2024 zu streichen.
    Geförderte Stellen sind grundsätzlich befristet, bzw. zu befristen und folgerichtig in den Haushaltsplänen 2021 ff. nur bis zum Ende des jeweiligen Förderzeitraumes aufzunehmen/ zu berücksichtigen.
  4. Befristete Schaffung einer Stelle EG 4 mit 0,75 VzÄ für die Dauer von zwei Jahren (bis 31.05.2023) gegen eine entsprechende Sperrung von Stellen im Stellenplan bis zum 31.05.2023.
    Gesperrt werden:
    a. EG 9b – Sperre i.H.v. 0,125 VzÄ
    b. EG 6 – Sperre i.H.v. 0,420 VzÄ
  5. Zahlungswirksame Sachkosten werden i.H.v. 250.000 Euro gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre kann nur der Stadtrat beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, zum 30.06.2021 und 30.09.2021 über die Umsetzung der Sperre zu berichten.
  6. Ersparte Investitionen bei der Sanierung der Außenanlage der Grundschule Oberlichtenau werden gesperrt.
  7. Die Investition „Fahrzeug Bauhof“ i. H. v. 97.800 Euro wird gesperrt.
  8. Der Stadtrat beschließt, eine Sanierung des Sportplatzes nur bei einer 90%igen Förderung vorzunehmen (Sperrvermerk).
  9. Zur langfristig soliden und ausgeglichenen Haushaltsführung der kommenden Jahre legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat erste Konsolidierungsvorschläge mit dem Ziel nachhaltiger Kostenreduzierung in einem Gesamtkonzept bis zur Haushaltsklausur für das Haushaltsjahr 2022 vor. Das Konzept soll die angeschlossenen Betriebe und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einschließen.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nicht zweckgebundenen Mehrerträge und Mehreinzahlungen zu sperren und diese für den Haushaltsausgleich anzusparen.

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