24. SR-Sitzung 15.07.2021: Antrag unverzügliche Prüfung von Kosteneinsparungen und Kostenkontrolle bei der Rathaussanierung – beschlossen

Dieser Antrag wurde in der 24. SR-Sitzung am 15.07.2021 beraten und beschlossen.

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Vorbemerkung:
In seiner Sitzung am 04.02.2021 hat der Stadtrat den derzeitigen Kostenrahmen für die Rathaussanierung ohne Kenntnis der aktuellen Haushaltslage faktisch „blanko“ beschlossen.

Die dabei auch „blanko“ genehmigte Kostenerhöhung um 658.500 Euro auf 5.093.000 Euro ist in Höhe von 504.500 Euro aus Eigenmitteln zu finanzieren, die sich damit von 399.000 Euro auf 903.500 Euro erhöhten. Eine Beurteilung, ob die Eigenmittel in der erforderlichen Höhe verfügbar sind und unter welchen Prämissen und mit welchen Konsequenzen die erneute Kostenerhöhung realisierbar ist, war dem Stadtrat nicht möglich. Der Beschluss erfolgte „ins Blaue“.

Die Haushaltsdebatte hat gezeigt, dass diese Entscheidung problematisch war, da der Stadt die wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit droht. Wir beantragten daher die verbleibenden, bisher nicht vergebenen Leistungen/ Lose einer unverzüglichen Kosten-Überprüfung mit dem Ziel einer Kostenreduzierung zu unterziehen.

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Antrag auf unverzügliche Prüfung von Kosteneinsparungen bei nicht vergebenen Leistungen/ Losen zur Rathaussanierung

Festlegung zur regelmäßigen Information des Stadtrates über die Kostenkontrolle und Prüfung von Einsparpotentialen bei der Baumaßnahme „Sanierung des Rathauses Pulsnitz“ durch die Stadtverwaltung.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz legt die Vorgehensweise zur Kostenkontrolle und Kostenüberwachung bei der Baumaßnahme „Sanierung des Rathauses Pulsnitz“ folgendermaßen fest:

  1. Die Verwaltung informiert den Stadtrat bis zur Sitzung am 12.08.2021 über das Ergebnis der Kostenkontrolle zu den bisher erfolgten Ausschreibungen und zukünftig fortlaufend jeweils vor der Ausschreibung von Losen. Dazu wird die bereits eingeführte Tabelle um eine Spalte „Kostenkontrolle“ ergänzt. (informativ: entspricht der Leistungsphase 6 der HOAI)
  2. In den Öffentlichen Teil der Sitzungen von Stadtrat und Technischem Ausschusses wird ein TOP „Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme Rathaussanierung“ aufgenommen. Diese Information soll neben dem aktuellen Vergabestand und Baufortschritt auf die kostenseitigen Auswirkungen und deren Ursachen bei der Vorbereitung der Ausschreibungen/Vergaben und Baudurchführung eingehen (Mengenänderungen, Anpassung von Einheitspreisen, entfallende Leistungen, neu hinzukommende Leitungen etc.)

Weiterhin beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, mit den zuständigen Planern und dem Projektsteuerer die noch nicht ausgeschriebenen Leistungen nochmals hinsichtlich weiterer Einsparpotentiale zu überprüfen. Diese Prüfung soll z.B. unter Einhaltung geltender Normen die Vereinfachung/ Reduzierung (Qualität, Techn. Anspruch), den Entfall oder das Zurückstellen von Leistungen beinhalten.

Begründung:

Der Vortrag von Projektsteuerer und Planer sowie die Sitzungsunterlagen (Kostenverfolgungs­tabelle) in der 23. Sitzung am 10.06.2021 haben deutlich gemacht, dass bisher ca. 27% der Bauleistungen (ca. 1,05 Mio. Euro von 3,73 Mio. Euro (KG 300-600)) vergeben sind und die betreffenden Gewerke in ihrer Summe im geplanten Kostenrahmen liegen.

Deutliche wurde jedoch auch, dass angesichts der aktuellen Kostenentwicklung im Baugewerbe mit erheblichen Steigerungsraten insbesondere bei Holz (Dachstuhl, Fenster etc.) und Metallen (Elektroinstallationen, HLS) zu verzeichnen sind. Hinzu kommen zusätzliche, im Zuge der Planung und Kostenschätzung nicht berücksichtigte Leistungen wie der jüngst festgestellter Hausschwamm­befall, die Mehrkosten bisher unbekannter Größenordnung erzeugen werden.

Die Haushaltsdebatte hat gezeigt, dass der Stadt wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit und Zwangsverwaltung drohen. Da Kostensteigerungen aus Eigenmitteln zu finanzieren wären, würde das den finanziellen Kollaps der Stadt beschleunigen, u.U. gar unmittelbar auslösen.

Das Anliegen des Antrages ist es, aktive Handlungsoptionen für den Stadtrat zur Kontrolle und Überwachung der Planung und Kosten zu schaffen und aufzuzeigen. Maßgabe dabei ist, das vom Stadtrat genehmigte Gesamtbudget von 5,093 Mio. Euro und dessen Einhaltung – im besten Falle dessen Unterschreitung, um den Haushalt zu entlasten.

Zurzeit wird der Stadtrat in die Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung des Rathauses Pulsnitz“ erst bei der Vergabe einbezogen. Mit diesem Vorgehen hat der Stadtrat keine aktiven Handlungsoptionen hinsichtlich der Kostenentwicklung. Die entsprechend Zuständigkeit für die Vergabe – Bürgermeister, Technischer Ausschuss oder Stadtrat – regelt die Hauptsatzung über die Vergabesumme (Auftragswert).

Um bei den verbleibenden Leistungen (ca. 73% der Bauleistung = 2,73 Mio. Euro) nicht überrascht zu werden, sind unverzüglich Maßnahmen zur Kontrolle und Überwachung der Planung und der Kosten zu ergreifen, um mögliche Kostenpuffer und Einsparpotential aufzuspüren. Erneute Kostensteigerungen können in Kenntnis der derzeitigen Preisentwicklung nicht als „unvermeidlich“ oder „unausweichlich“ akzeptiert werden.

Die mit dem Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kostenkontrolle und Überwachung nehmen Bezug auf die Regelungen der HOAI zur Leistungsphase 6 (vgl. Wikipedia; https://de.wikipedia.org /wiki/ Vorbereitung_der_Vergabe, 02.07.2021, 18:11):

„Leistungsphase 6: „Vorbereitung der Vergabe“, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von verpreisten Leistungsverzeichnissen (Kostenvoranschlag, LV)

Die Vorbereitung der Vergabe ist ein Teil der Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken und in Deutschland die sechste der neun in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegten Leistungsphasen.

Die Vorbereitung der Vergabe für Gebäude und Innenräume wird in § 34 HOAI 2013 als sechste Leistungsphase definiert und in Anlage 10 der Verordnung genauer beschrieben. Sie beinhaltet zunächst die Aufstellung eines Vergabeterminplans. Die Ermittlung von Mengen auf Basis der Ausführungspläne dient als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen. Anhand der Leistungsverzeichnisse werden die Kosten ermittelt und durch einen Vergleich mit der Kostenberechnung die Kostenkontrolle durchgeführt. Alle Arbeiten erfordern dabei Abstimmung und Koordination der an der Planung beteiligten Fachbereiche. Die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen schließt die Leistungsphase ab. …“

Grundsätzlich ist die öffentliche Verwaltung dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzip verpflichtet. Daher sehen wir die Verwaltung unabhängig von diesem Antrag in der Pflicht, unverzüglich eigenverantwortlich tätig zu werden, wozu wir hiermit parallel auffordern, da es sich nicht um das private Geld von Bürgermeisterin, Verwaltung und/oder Stadtrat handelt, sondern um das Steuergeld der Bürger. Eine weitere Kostensteigerung wäre den Bürgern gegenüber nicht vermittelbar.

Finanzielle Auswirkungen:
Einhaltung des genehmigten Budgets, im besten Falle Unterschreitung und Entlastung des Haushaltes

AfD-Fraktion, 15. Juli 2021