Der heute zu beschließenden Haushaltssatzung können wir nicht zustimmen.
Die beschlossenen Sperren (ca. 500 T€) begrüßen wir; sie dienen der Kostenkontrolle und Budgetverantwortung und entsprechen unseren Änderungsanträgen. Die Sperren sind jedoch nur Korrekturen eines grundsätzlich in Schieflage befindlichen Haushaltsplanes – am Haushaltsplan selbst ändert sich nichts – dieser ist unverändert hoch defizitär.
Das ordentliche Ergebnis weist unverändert ein Defizit von 1.055.600 Euro und bis 2024 ähnlich hohe Fehlbeträge aus.Spätestens 2024 sind die Reserven von aktuell 4,1 Mio. Euro aufgebraucht; wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit droht.
Die laufende Verwaltung ist grundsätzlich zu teurer – aktuell um ca. 550 T€ zzgl. 216 T€ für Zins und Tilgung für Kredite in Höhe von 6,1 Mio. Euro. Die Personalkosten sind seit 2017 um 1,17 Mio. Euro (35,3%) gestiegen und sollen bis 2024 um weitere 397.000 Euro auf 4,885 Mio. Euro (+47,2%) steigen. Die ordentlichen Erträge stiegen seit 2017 jedoch lediglich um 6,42%; bis 2024 wird eine Zunahme von 7,15% (Basis 2017) prognostiziert.
Das bedeutet, die laufende Verwaltung verbraucht die Rücklagen, die für Investitionen fehlen. Sobald die Rücklagen aufgezehrt sind – laut Plan spätestens in 2024 – ist die laufende Verwaltung nicht mehr finanzierbar.
Gemeindeordnung, §70 Finanzplanung besagt: „Die Gemeinde soll rechtzeitig geeignete Maßnahmen treffen, die nach der Finanzplanung erforderlich sind, um eine geordnete Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung ihrer voraussichtlichen Leistungsfähigkeit in den einzelnen Planungsjahren zu sichern.“
Entgegen der Gemeindeordnung wurde das Grundproblem nicht nachhaltig in Angriff genommen, sondern noch ausgeweitet. Ansätze zur wirksamen Konsolidierung des Haushalts sind nicht erkennbar. Die Stadt ist damit weit von einer soliden Haushaltsplanung entfernt.
Genaugenommen wird mit dem Haushaltsplan die planmäßige Insolvenz beschlossen. Das können wir nicht gutheißen; dem können wir keinesfalls zustimmen.
Es handelt sich schließlich nicht um das private Geld von Bürgermeisterin, Verwaltung oder Stadtrat, sondern um das Steuergeld der Bürger, das wirtschaftlich und sparsam einzusetzen ist.
Die zu beschließende Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan ist u.E. nicht im Sinne der Bürger, deren Interessenvertreter der Stadtrat ist und dient u.E. nicht dem Wohl der Stadt, dem der Stadtrat zu dienen gelobt hat.
Vorsorglicher Hinweis:
Die Verwaltung ist beauftragt, bis zur nächsten Haushaltsklausur Konsolidierungsvorschläge zur nachhaltigen Kostenreduzierung und langfristig soliden Haushaltsführung vorzulegen. Das Konzept soll die angeschlossenen Betriebe und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einschließen.
Entsprechend SächsGemO §76 (2) soll die beschlossene Haushaltssatzung „spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorliegen“. Jetzt ist Juli 2021. Das wäre bereits in vier Monaten.