Offener Brief zur Haushaltssatzung der Stadt Pulsnitz 2021

Sehr geehrte Frau Bürgermeister Lüke,

nun endlich besitzt die Verwaltung mit dem Beschluss vom 15. Juli dieses Jahres über den Haushalt für das Jahr 2021 und seiner Veröffentlichung in der Augustausgabe des Pulsnitzer Anzeigers die rechtliche Grundlage, das Steuergeld der Bürger „zum Wohle unserer Stadt“ und der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft recht- und planmäßig auszugeben. Im Stadtanzeiger und in anderen Medien wurde durch Sie über den Werdegang dieses grundlegenden Beschlusses berichtet. Allerdings zu den Gründen der Verzögerung und zu wichtigen Inhalten nicht richtig und auch nicht vollständig. Deshalb sehen wir uns veranlasst, einige Ihrer Aussagen richtig zu stellen. Gern hätten wir dies ebenfalls in unserem Pulsnitzer Anzeiger getan. Dies sei nach Ihren Aussagen jedoch nicht möglich…

Die Haushaltssatzung ist gemäß Sächsischer Gemeindeordnung jeweils bis spätestens Ende November des Vorjahres zu beschließen. Dies war insbesondere angesichts der größeren Vorhaben Rathaussanierung, Abriss der „Kante“, Fertigstellung der Grundschule Oberlichtenau, von großer Dringlichkeit.  Gegenüber dem Stadtrat erklärten Sie im Dezember 2020, dass die Aufstellung des Haushalts­planes nicht möglich sei, da die Verwaltung u.a. noch keine Klarheit zum Stellenplan habe, obwohl bereits in der Sondersitzung vom 30. Juni 2020 dazu umfangreich beraten worden war. Im Februar 2021 behaupteten Sie gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit, dass der Haushaltsentwurf pandemiebedingt und durch verspätete Orientierungsdaten des SSG noch nicht vorgelegt werden könne und in den anderen Gemeinden und vom Kreis ebenso spät eingebracht werde.

Schließlich wurde der Entwurf im März 2021 in den Stadtrat eingebracht; im April stand er zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Festlegung dieser Sitzung war, dass der Haushaltentwurf zu überarbeiten und neu in den Stadtrat einzubringen ist. Sie selbst haben den Haushaltsentwurf zurückgezogen. Aufgrund fehlerhafter und daher zu wiederholender Offenlage konnte er erst in der Juli-Sitzung beschlossen werden.

Im Pulsnitz-Anzeiger vom Juli des Jahres schrieben Sie, dass der Stadtrat die Verwaltung mit ständigen Änderungsanträgen zum Haushalt handlungsunfähig stelle. Diese Darstellung ist – gelinde gesagt – unrichtig, ebenso wie Ihre Behauptungen, die Orientierungsdaten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages hätten zu spät vorgelegen. Diese stammen vom 06.11.2020 und die Vorab-Information zu den Schlüsselzuweisungen vom 12.10.2020. Die rechtzeitige Vorlage des Haushaltsplanes war damit grundsätzlich möglich.So hat z.B. der Landkreis seinen Haushalt am 11. November 2020 vorgelegt; Großröhrsdorf seinen am 15.12.2020 beschlossen, Radeberg seinen Doppelhaushalt am 24.02.2021.

Es ging und geht immer darum, nach einer von der Verwaltung und den Stadträten verantwortbaren, rechtlich einwandfreien Haushaltssatzung handeln zu können. So sehr wir uns über die zugesagten Fördermittel von 4,2 Millionen Euro für die Rathaussanierung mitfreuen, ist klarzustellen, dass diese ebenso wie die 900.000 Euro Eigenmittel der Stadt an den Gesamtkosten von 5,1 Millionen ebenfalls Steuergeld und keine „Geschenke“ des Staates sind. Deshalb war der Beschlussvorschlag, den wir zur Ausgabenkontrolle dieser Mittel zusätzlich zur Abstimmung brachten, von eminenter Wichtigkeit. Die im Stadtanzeiger und in anderen Medien von Ihnen lancierten Meinungen bezüglich angeblicher Kürzungsvorschläge einzelner Stadträte bei Investitionen und freiwilligen Leistungen, z.B. beim Walkmühlenbad, sind ebenfalls unrichtig. Insbesondere entsprechen sie in keiner Weise den Haushaltsvorstellungen der AfD-Fraktion!

Wir erlauben uns daher, Sie, sehr geehrte Frau Bürgermeister, nochmals aufzufordern, die Rechtlichkeit unserer Zusammenarbeit auf der Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung zukünftig strikt zu gewährleisten und die Abläufe im Pulsnitzer Anzeiger und anderen Medien richtig und vollständig darzustellen.

Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald, Angelika Ebisch, Christian F. Schultze