Antrag auf Veröffentlichung öffentlicher Beratungsunterlagen und Niederschriften öffentlicher Sitzungen zur allgemeinen Einsichtnahme im Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Zur Information der Öffentlichkeit und Transparenz der Ratsarbeit beschließt der Stadtrat der Stadt Pulsnitz:
- Mit Veröffentlichung von Einladung und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse werden auch die beigefügten öffentlichen Beratungsunterlagen – Beschlussvorlage und öffentliche Unterlagen (in der Sitzung ergänzt/präzisiert) – im Ratsinformationssystem zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.
- Die Niederschriften öffentlicher Sitzungen werden unverzüglich nach Unterzeichnung im Ratsinformationssystem zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.
- Das „Ratsinformationssystem“ wird auf der Internetseite der Stadt als „Rats- und Bürgerinformationssystem“ bezeichnet.
- Die Umsetzung der Punkte 1 bis 3 erfolgt unverzüglich und auch rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Einführung des Ratsinformationssystems zum 01.01.2012 (*).
Finanzielle Auswirkungen: keine
Begründung:
„Ein Ratsinformationssystem ist ein EDV-gestütztes Informations- und Dokumenten-Managementsystem für die Verwaltung von Gemeinden bis hin zu Stadtstaaten. Seit 1990 werden im deutschsprachigen Raum etwa 15 konkurrierende Systeme auf dem Markt angeboten. Ratsinformationssysteme erfüllen zunehmend vollständig alle mit der Arbeit der politischen Organe der Gemeinde zusammenhängenden Aufgaben bis tief hinein in die Verwaltungsabläufe. Dabei erfüllt ein Ratsinformationssystem verschiedene Aufgaben: Sitzungsdienst, Workflow, Ratsinformation, Bürgerinformationen, Erfolgs- und Beschlussüberwachung. …
Die Bürgerinformationen werden voll- und teilautomatisch aus den im System vorhandenen Daten generiert und vorwiegend über das Internet zur Information der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Zu den angebotenen Informationen gehören regelmäßig der Sitzungskalender, die Sitzungsvorlage (soweit möglich) und die Sitzungsprotokolle. Durch Recherchefunktionen wird es dem Bürger ermöglicht, sich über den Stand der Entscheidungen zu den Belangen der Gemeinde zu informieren.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Ratsinformationssystem)
Die Stadt Pulsnitz nutzt seit 2012 ein Ratsinformationssystem, unterlässt jedoch die Veröffentlichung öffentlicher Unterlagen.
Pulsnitz ist damit die einzige Gemeinde im Landkreis, die ein Ratsinformationssystem nutzt, die Information der Öffentlichkeit jedoch unterlässt.
Alle Gemeinden im Landkreis, die ein Ratsinformationssystem nutzen einschließlich dem Landkreis selbst, veröffentlichen öffentliche Beratungsunterlagen und Niederschriften öffentlicher Sitzungen zur allgemeinen Einsichtnahme jeweils über ihr „Rats- und Bürgerinformationssystem“.
Dem folgt der Stadtrat nun mit seinem Beschluss und dokumentiert damit, dass ihm Transparenz und die Information der Öffentlichkeit wichtig sind.
Angelika Ebisch, 05.08.2021
Anmerkung in der Sitzung:
U.E. wird hiermit ein langjähriger Mangel behoben und eine wirksame Interessenvertretung der Bürger überhaupt erst möglich. Der Stadtrat als Interessenvertreter der Bürger macht sich selbst überflüssig und wird zur reinen Farce, wenn er unterbindet, dass die Bürger im Vorfeld der Sitzung erfahren, worüber er berät und beschließt.
(*) In der Sitzung führte Hauptamtsleiter Herr Hartig aus, dass die vollständige Einführung des Ratsinformationssystems erst 2015 erfolgte; wir haben daher in der Sitzung den Zeitpunkt für die rückwirkende Veröffentlichung von 2012 auf 2015 angepasst, damit ein Beschluss nicht hieran scheitert.
Ergebnis: 1-3 mehrheitlich beschlossen, 4 mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss wird rechtskräftig mit Veröffentlichung im Anzeiger, das bedeutet:
1. Beschlussunterlagen sind dann 7 Tage vor den öffentlichen Sitzungen für alle im RIS einsehbar.
2. Die Protokolle zu den Sitzungen sind unmittelbar nach Unterzeichnung einsehbar.
3. Das Bürger- und Ratsinformationssystem heißt jetzt auch so und ist auf der Internetseite der Stadt leichter zu finden.
4. Zurückliegende Beschlüsse und Niederschriften bleiben vorerst über das RIS nicht einsehbar.
Unbenommen davon haben Sie auch rückwirkend ein Recht auf Einsichtnahme in öffentliche Unterlagen.