Irrtum mit Vorsatz… ?! Verfall als Zukunftsperspektive für städtische Garagen…?! Umdeutung von Rats-Beschluss und Gemeindeordnung

30.SR-Sitzung 13.01.2022, TOP 10: Mieterhöhung für städtische Garagen in Pulsnitz ab 01.01.2023 beschlossen: Kostenreduzierung und pflegliche + wirtschaftliche Verwaltung von Gemeindevermögen umgedeutet in Mieterhöhung bis zum endgültigen Verfall!

Wer kennt sie nicht, die von den Bürgern selbst errichteten Garagen aus DDR-Zeiten… Sechs dieser Komplexe sind heute im Eigentum der Stadt Pulsnitz. Sie wurden zu unterschiedlichen Zeiten errichtet und sind in unterschiedlichem Zustand. Eine deutliche Anzahl wird nicht mehr von den damaligen Eigentümern und nicht mehr als Garage genutzt (da für heutige Kfz überwiegend zu klein), sondern zweckentfremdet und offenbar auch unter-, unter-, untervermietet.

In der Januar-Sitzung des Stadtrates stand die (durchaus umstrittene) Mieterhöhung für diese Garagen auf der Tagesordnung. Bürgermeisterin und Verwaltung haben deutlich gemacht, dass kein Interesse an der Erhaltung der Garagen und für die Belange der per Gesetz enteigneten vormaligen Eigentümern und jetzigen Mieter besteht, sondern lediglich an der gewinnbringenden Vermietung bis zum endgültigen Verfall. Die Verantwortung dafür wird dem Stadtrat zugeschoben.

Zitat aus der Begründung zum Beschlussvorschlag (TOP 10):

„Ein Ansatz der ortsüblichen Miete von 35,00 bis 50,00 EUR netto pro Monat erscheint … überhöht, andererseits wird durch die jetzt vorgeschlagene Festsetzung den Anforderungen des § 89 Abs.3 SächsGemO Rechnung getragen, der eine wirtschaftliche Verwaltung des Gemeindevermögens verlangt. Mit dem Vorschlag der Erhöhung der Garagenmieten folgt die Verwaltung darüber hinaus dem Haushaltsbegleitbeschluss des Stadtrates vom 12.05.2021 …, wonach dem Stadtrat bis zur Haushaltsklausur 2022 Konsolidierungsvorschläge vorzulegen sind.“ Der beigefügten Kalkulation ist zu entnehmen, dass die Instandhaltungskosten durch die Mieter zu tragen sind.

Haushaltsbegleitbeschluss des Stadtrates vom 12.05.2021:

„Zur langfristig soliden und ausgeglichenen Haushaltsführung der kommenden Jahre legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat erste Konsolidierungsvorschläge mit dem Ziel nachhaltiger Kostenreduzierung in einem Gesamtkonzept bis zur Haushaltsklausur für das Haushaltsjahr 2022 vor. Das Konzept soll die angeschlossenen Betriebe und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einschließen.“

Irrtum mit Vorsatz…?! Bei dem Beschluss geht es um nachhaltige Kostenreduzierung, nicht die Erhöhung der Einnahmen auf Kosten der Bürger! Und der § 89 Abs.3 SächsGemO regelt die pflegliche und wirtschaftliche Verwaltung des Gemeindevermögens, nicht die gewinnbringende Verwertung bis zum Verfall.

Geradezu lehrbuchmäßig verdrehen Bürgermeisterin und Verwaltung Beschluss und Gemeindeordnung und offenbaren den zielgerichteten Versuch, dem Stadtrat die Verantwortung für eigenes Unvermögen und Desinteresse zuzuschieben. Leider fällt die Mehrheit der Stadträte (immer wieder) darauf herein und macht sich zum verlängerten Arm der Verwaltung, statt Interessenvertreter der Bürger zu sein.

Vorgehensweise und Mieterhöhung fanden nicht unsere Zustimmung!

Pflegliche und wirtschaftliche Verwaltung des Gemeindevermögens bedeutet u.E., die Fragen nach der tatsächlichen Nutzung als Garagen zu beantworten, was kann wie lange erhalten werden und was ist gegenüber den enteigneten Mietern vertretbar; weiterhin eine standortbezogene Bestandsaufnahme von Zustand, Restnutzungsdauer, Reparaturaufwand und die anschließende Entscheidung über die Weiternutzung bzw. Auflösung der einzelnen Standorte mit Blick auf eine sinnvolle Weiterentwicklung einzelner Grundstücke unter stadtplanerischen Gesichtspunkten.

Über nachhaltige Kostenreduzierung und langfristig solide Haushaltsführung wird in der Haushaltsdebatte 2022 zu beraten sein. Hier sind Bürgermeisterin und Verwaltung bisher bemerkenswerte fünf Monate in Verzug mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes! Aktuell befindet sich die Stadt wiederholt in der vorläufigen bzw. Nothaushaltsführung.

PS: Einladung und Beschlussunterlagen (einschließlich Mietpreiskalkulation) zur Stadtratssitzung am 13.01.2022 wurden am 05.01.2022 auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik Rathaus im Rats- und Bürgerinformationssystem veröffentlicht.