Die Sächsische Gemeindeordnung sieht folgende Vorgehensweise vor:
Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern. (vgl. § 37 SächsGemO (1))
Die Vorberatungen in beschließenden Ausschüssen von Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, sind in der Regel nichtöffentlich. (vgl. § 41 SächsGemO (4), (5))
Als Bürgerservice haben wir hier den Sitzungskalender (Link) eingestellt. Tagesordnung und Unterlagen zu den Sitzungen werden jeweils sieben Tage vor der Sitzung im Rats- und Bürgerinformationssystem (RIS) (Link) auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig und rechtzeitig.