Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,
in den vergangenen Tagen wurde der Garagenstandort auf der Waldstraße abgerissen. Wir wurden von Bürgern nach dem Abrissbeschluss und der öffentlichen Beratung dazu gefragt. Das Budget für die Maßnahme betrug 55 TEuro laut Haushaltsplan 2020, übertragen nach 2021. Laut Hauptsatzung der Stadt Pulsnitz erfordert diese Maßnahme einen Beschluss des Technischen Ausschusses. Da es diesen nicht gibt, bitten wir um Mitteilung der beauftragten, der angebotenen und – falls bereits bekannt – der tatsächlichen Kosten der Maßnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 29.03.2022
Antwort vom 11.04.2022:
Sehr geehrter Herr Dr. Hannawald,
wie Sie richtigerweise schreiben, war die Maßnahme Inhalt der Haushaltsplanung und damit öffentlich beraten und beschlossen. Eine letzte nichtöffentliche Vorberatung zur Umsetzung des Vorhabens fand im Technischen Ausschuss am 28.07.2021 statt. Aufgrund vielzähliger anderer Maßnahmen und des späten Inkrafttretens des Haushaltes konnte die Maßnahme dann erst gegen Ende des Jahres 2021 beauftragt werden. Die Maßnahme wurde entsprechend der Vergabegrundsätze und um Planungsleistungen für ein förmliches Vergabevergabeverfahren einzusparen, losweise freihändig unter Vorlage von drei Angeboten ausgeschrieben.
Los 1 – Abbruch und Entsorgung, Flächenherstellung beauftragt zu 19.437,40 EUR
Los 2 – Entkernung, Beräumung, Landschaftsbau, Einfriedung, BE beauftragt zu 16.879,10 EUR
Bei beiden Losen war die Fa. Frauenrath der wirtschaftlichste Bieter.
Einiger Nutzer der Garagen an der Waldstraße waren übrigens vor einigen Jahren bei einer öffentlichen Debatte im Technischen Ausschuss und konnten sich einbringen.
Viele Grüße
Kay Kühne, Amtsleiter Bauamt, 11.04.2022
Aktualisierung vom 28.04.2022:
Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,
vielen Dank für die Übersendung Ihrer Antwort vom 11.04.2022.
Wie Sie richtig schreiben, stand der Garagenabriss unter TOP 8.3 auf der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28.07.2021; es gab jedoch weder Beratungs- noch Beschlussunterlagen. Bei der Vorberatung handelte es sich meiner Mitschrift zufolge im Wesentlichen um Ihre Information, dass das Vorhaben mit den Mietern abgestimmt sei und alle Mieter einverstanden seien. Wie sich für uns herausstellte, traf das nicht zu.
Ich bitte daher um Übersendung des Sitzungsprotokolls – der Vollständigkeit halber sowohl der öffentlichen als auch der nichtöffentlichen Sitzung. Außerdem bitte ich um Übersendung des Protokolls jener Sitzung, an der vor einigen Jahren Nutzer der Garagen an der Waldstraße teilgenommen und sich eingebracht haben.
Wie Sie mitteilen, wurde die Gesamtmaßnahme von 36.316,50 Euro in zwei Lose von 19.437,40 Euro und 16.879,10 Euro zerlegt, um Planungsleistungen für ein förmliches Vergabevergabeverfahren einzusparen.
Sie haben mitgeteilt, aus welchem Grund Lose für das Vergabeverfahren gebildet wurden. Vergabeverfahren und Gremienbeschluss sind jedoch zweierlei. Unsere Frage galt dem Gremienbeschluss und der öffentlichen Beratung dazu. Die für das Vergabeverfahren anzuwendenden gesetzlichen Regelungen bestimmen sich nach dem Wert des zu vergebenden öffentlichen Auftrags.
In der Hauptsatzung der Stadt Pulsnitz sind dagegen die Kompetenzen von Bürgermeisterin, Ausschüssen und Stadtrat festgelegt.
In §4 (4) der Hauptsatzung heißt es: „Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig.“
In §7 (1) der Hauptsatzung heißt es: „Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst…: (2) 3. die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als 100.000 Euro im Einzelfall, 4. die Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten von über 20.000 Euro bis zu 50.000 Euro einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen …“
Die Gesamtmaßnahme von 36.316,50 Euro bedurfte demzufolge eines Baubeschlusses des Technischen Ausschusses, der in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen gewesen wäre. Übersenden Sie bitte die unterzeichneten Vertragskopien zu beiden Losen.
Benennen Sie bitte die Gründe, die Sie wiederholt veranlassen die Satzung zu ignorieren, Ihre Kompetenzen zu überschreiten und an den Gremien vorbei Tatsachen zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 28.04.2022
PS: Ob den Akteuren bewußt ist, dass sie ohne Gremienbeschuss in eigenem Namen und auf eigene Rechnung agieren?!
Erinnerung:
Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,
ich komme zurück auf meine Anfrage vom 28.04.2022 betreffend Garagenabriss Waldstraße.
Darin hatte ich Sie gebeten die Gründe zu benennen, die Sie wiederholt veranlassen die Satzung zu ignorieren, Ihre Kompetenzen zu überschreiten und an den Gremien vorbei Tatsachen zu schaffen.
Die Beantwortung der Fragen steht bisher aus. Ich bitte dies nun innerhalb der gesetzlichen Vier-Wochen-Frist nachzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 20.10.2022
Antwort:
Sehr geehrter Herr Dr. Hannawald,
ich antworte Ihnen in Abstimmung und im Auftrag der urlaubsbedingt abwesenden Bürgermeisterin.
Unseres Erachtens ist Ihre Anfrage … beantwortet worden. Wir haben aufgezeigt, dass wir ganz und gar nicht an den Gremien vorbei gehandelt haben. Bezüglich der Hauptsatzung wenden wir bis auf weiteres die jahrzehntelang geübte Praxis an, was bisher von keiner Seite beanstandet worden ist. Wie abgestimmt werden wir das Prozedere im Rahmen der neuen Hauptsatzung nochmal abstimmen und soweit erforderlich Klarheit im Rahmen dieser Beschlussfassung herstellen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Kay Kühne
Bauamtsleiter, 21.10.2022