Gemeinsamer fraktions- und parteiübergreifender Antrag auf unverzügliche Einberufung einer außerplanmäßigen öffentlichen Sitzung des Stadtrates gemäß Geschäftsordnung §6, Abs. 4
Sehr geehrte Frau Lüke,
in der Stadtratssitzung am 07.04.22 informierte Herr Schurig als Vertreter des Jugendtreff Pulsnitz, dass die Jugendlichen, die den Treff derzeit organisieren, in Eigeninitiative eine Fördermöglichkeit gefunden haben, die bauliche Situation und die Pandemiesicherheit im Gebäude Rietschelstraße 22A und dem Außengelände zu verbessern.
Notwendige Voraussetzung dafür sind ein Nutzungsvertrag mit der Stadt als Eigentümer des Gebäudes sowie die Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt und die Abwicklung der Maßnahme. Die Unterlagen und konkreten Pläne sind dem Fördermittelgeber kurzfristig zu übersenden und die Maßnahme ist auch noch in diesem Jahr umzusetzen.
Herr Schurig informierte, dass seit September 2021, d.h. seit sieben Monaten ein bisher nicht unterzeichneter Entwurf eines Nutzungsvertrages in der Verwaltung vorliegt.
In der Sitzung hatten Sie nun eine unverzügliche Erledigung zugesagt. Da weder dem Stadtrat noch dem Jugendtreff bis heute eine aktuelle Information vorliegt, für den Jugendtreff jedoch die Gefahr besteht, die Fördergelder nicht zu erhalten, beantragen die unterzeichnenden Stadträte gemäß Geschäftsordnung §6, Abs. 4 die unverzügliche Einberufung einer außerplanmäßigen Stadtratssitzung. Beigefügt erhalten Sie den Antrag mit Beschlussvorschlägen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Förster, Dr. Frank Hannawald, Gerd Kirchhübel, Holger Längert, 25.04.2022
Anlage
Antrag mit Beschlussvorschlägen
Aktualisierung 28.04.2022:
Sitzung findet statt am 05.05.2022, 18.30 Uhr im Ratssaal: Link: https://ris-pulsnitz.zv-kisa.de/meeting.php?id=2022-1-217
Richtigstellung vom 04.05.2022 zur Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 27.04.2022 der Vollständigkeit und der guten Ordnung halber:
Die Bürgermeisterin gibt vor, dass die Verwaltung in der Klausur des Stadtrates gebeten worden sei für die in städtischem Eigentum befindlichen Gebäude zu prüfen, wie diese im Sinne einer Haushaltskonsolidierung künftig zu behandeln seien. Dieser Auftrag ist von der Bürgermeisterin frei erfunden. Eine derartige Bitte/Auftrag hat der Stadtrat zu keinem Zeitpunkt erteilt.
Falls die Bürgermeisterin sich auf den Haushaltsbegleitbeschluss zur nachhaltigen Kostenreduzierung bezieht, hat sie ihn eigenmächtig und einseitig umgedeutet; der Haushaltsbegleitbeschluss des Stadtrates lautet: „Zur langfristig soliden und ausgeglichenen Haushaltsführung der kommenden Jahre legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat erste Konsolidierungsvorschläge mit dem Ziel nachhaltiger Kostenreduzierung in einem Gesamtkonzept bis zur Haushaltsklausur für das Haushaltsjahr 2022 vor. Das Konzept soll die angeschlossenen Betriebe und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einschließen.“
Außerdem erklärt die Bürgermeisterin, dass im Rahmen der Haushaltsdiskussion die Nutzung des Gebäudekomplexes als Jugend- und Vereinshaus in der Goethestraße hinterfragt wurde. Das erfolgte offenbar im Alleingang verwaltungsintern ohne Auftrag und ohne Wissen des Stadtrates. Der Stadtrat hat den Plan eines Vereinshauses mit Jugendtreff auf der Goethestraße zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt.
Durch gezielte Falschinformation der Öffentlichkeit seitens Bürgermeisterin und Amtsleiter wird der Stadtrat in Misskredit gebracht und versucht, die Verantwortung für eigenes unsachgerechtes Verhalten dem Stadtrat zuzuschieben. (Siehe auch Beitrag: Irrtum mit Vorsatz…?! Verfall als Zukunftsperspektive für städtische Garagen…?! Umdeutung von Rats-Beschluss und Gemeindeordnung)
Ergebnis: Antrag/Beschlussvorschläge mit Ergänzungen und Änderungen im Sinne von Jugendtreff und Vereinshaus beschlossen 🙂