35. SR-Sitzung 12.05.2022: Änderungsanträge zum Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023

35. Sitzung des Stadtrates Pulsnitz am 12.05.2021 (Link) , TOP 9: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Stadt Pulsnitz für die Haushaltsjahre 2022/2023, Änderungsanträge zum Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023 vom 09.05.2022

Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz beschließt folgende Änderung des Haushaltsplanentwurfes:

  1. Der Stadtrat missbilligt die um sechs Monate verspätete Einbringung des Haushaltsplanentwurfes (statt im Oktober 2021 im April 2022).
  2. Der Stadtrat missbilligt die Ablehnung der Bürgermeisterin, den Haushaltsbegleitbeschluss aus 2021 zur nachhaltigen Kostenreduzierung umzusetzen sowie die eigenmächtige Umdeutung in Einnahmeoptimierung (Erhöhung von Gemeindesteuern, Gebühren und Grundstücksverkäufe).
  3. Der Stadtrat beschließt einen Einjahreshaushalt für 2022. Die Vorlage eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2022/2023 wird zurückgewiesen und ist durch die Verwaltung anzupassen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt ein verbindliches Eckwertepapier als Grundlage für die nächste Haushaltsaufstellung zu erarbeiten und dem Stadtrat bis 30.09.2022 zur Diskussion und Entscheidung vorzulegen. Das Eckwertepapier soll als Gesamtkonzeption Konsolidierungs­vorschläge zur nachhaltigen Kostenreduzierung in der Verwaltung umfassen und die angeschlossenen Betriebe und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Verwaltungs­gemeinschaft einschließen. Im Vordergrund steht eine kritische Ausgabenprüfung. Ziel ist die Anordnung eines Haushaltsstrukturkonzeptes durch die Rechtsaufsicht zu vermeiden und die freiwilligen Aufgaben beizubehalten, im Idealfall zu erhöhen.
  5. Die Erhöhung von Gemeindesteuern und Gebühren wird bis zur Vorlage und Entscheidung über das Eckwertepapier nach Punkt 4 zurückgestellt.
  6. Zur Verbesserung des Haushaltsausgleichs im Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis) werden sämtliche Aufwendungen für das Jahr 2022 pauschal um 1,5%, für 2023 ff. um jeweils 3,5% gekürzt.
  7. Ersparte Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie sonstige ordentliche Aufwendungen werden für die anderweitige Verwendung gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre kann nur der Stadtrat beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt jeweils zum Quartalsende beginnend mit dem 30.06.2022 über die Umsetzung der Sperre zu berichten.
  8. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nicht zweckgebundenen Mehrerträge und Mehreinzah­lungen zu sperren und diese für den Haushaltsausgleich anzusparen. Eine Aufhebung der Sperre kann nur der Stadtrat beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt jeweils zum Quartalsende beginnend mit dem 30.06.2022 über die Umsetzung der Sperre zu berichten.
  9. Ersparte Aufwendungen bei Investitionsmaßnahmen sowie Sanierung- bzw. Unter­haltungsmaßnahmen werden gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre kann nur der Stadtrat beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt jeweils zum Quartalsende beginnend mit dem 30.06.2022 über die Umsetzung der Sperre zu berichten.
  10. Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten werden auf 34.000 Euro/Jahr reduziert (Planansätze: 2022 à 77.500 Euro und 2023 à 47.000, Finanzplanung 2024 ff. à 34.000 Euro)
  11. Der Stadtrat erhält die Zugangsdaten/Kennwort für die Internetseite des Sächsischen Städte und Gemeindetages (SSG).

Begründungen:

zu Nr. 1: Verstoß gegen die Regelungen der SächsGemO. Pulsnitz befindet sich seit Jahresbeginn in vorläufiger bzw. Nothaushaltsführung; beides schmälert die Rechte des Gremiums und beeinträchtigt Mitgliedsgemeinden der VWG.

zu Nr. 3: Ein Doppelhaushalt 2022/2023 der Stadt Pulsnitz würde versetzt zur Haushaltsplanung vom Freistaat Sachsen und den Regelungen zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz sowie der Haushaltsplanung des Landkreises Bautzen laufen. Das erzeugt Planungsunsicherheit/-unklarheit für das Jahr 2023. (Zurzeit wird dies von keiner Gemeinde im Landkreis Bautzen praktiziert. Die deutliche Mehrheit nutzt den Jahreshaushalt.)
Corona Krise und Ukrainekrieg beeinflussen derzeit die wirtschaftliche Situation erheblich und sind schwer kalkulierbare Risiken.
Bei der Wiederaufnahme oder Neuauflage von Förderrichtlinien, beispielsweise für den kommunalen Straßenausbau, entstehen Nachteile durch fehlende Handlungsmöglichkeiten. Tatsächlich bietet ein Einjahreshaushalt die größere Planungssicherheit und Flexibilität für Pulsnitz.

zu Nr. 2 und 4: Vertrauens- und Rechtsbruch. Gemäß SächsGemo §52 ist die BM verpflichtet Stadtratsbeschlüsse umzusetzen. Der Stadtrat hat die Kontrollpflicht und sicherzustellen, dass seine Beschlüsse umgesetzt werden (SächsGemO §28); Ermessensspielraum besteht nicht. Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzip sowie generationengerechte Haushaltsführung sind sicherzustellen. Chance freiwilliger Konsolidierungs-Maßnahmen: Handlungs- und Gestaltungs­spielraum bleibt erhalten.

zu Nr. 5: zurückgestellt bis Punkt 4 aufgeklärt.

zu Nr. 6: Die Stadtverwaltung hat den Haushaltsplan im „Traditionellen Verfahren“ (Haushalts­anmeldungen durch die Fachämter) aufgestellt. Im Ergebnis ist ein Defizit im Ordentlichen Ergebnishaushalt 2022 ff. ausgewiesen (2022 à -183 TEuro, 2023 à -514 TEuro). Der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis ist die Grundlage nachhaltiger und vor allem generationengerechter Haushaltsführung. Die pauschale Reduzierung der Ausgaben 2022 um 1,5% (ca. 210 TEuro) ist ein geeignetes Mittel diesem Ziel näher zu kommen.

zu Nr. 7 bis 9: Maßnahmen zur direkten Kostenkontrolle und ggf. weiteren Verwendung von ersparten Aufwendungen durch den Stadtrat analog dem Vorgehen im Jahr 2020. Das hat in 2020 die Realisierung von Maßnahmen nicht eingeschränkt und z.B. zu einer deutlichen Kostenersparnis bei den Freianlagen der GS Oberlichtenau geführt und damit erfreulicherweise die Finanzierung eines Grundstückskaufs und eines Fehlbetrages zur Sanierung des Außengeländes der Kita Kunterbunt sowie die Kostenbeteiligung zur Sanierung des Sportplatzes Pulsnitz möglich gemacht. Die Mittelanpassung Rathaus basiert auf einer Schätzung mit vielen Annahmen, die auch zu einer Ersparnis führen kann.

zu Nr. 10: Der Kostenansatz der Vorjahre ist angemessen; der Ansatz für 2022 und 2023 ist unbegründet hoch.

zu Nr. 11: Die Mitgliedschaft der Stadt im SSG ist nicht begrenzt auf die Verwaltung; sie schließt den Stadtrat ein.

Eine Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsicht erfolgte in den zurückliegenden Jahren nur, da ausreichend liquide Mittel vorhanden waren, die das negative Ergebnis ausgleichen konnten. Gleichzeitig hat die Rechtsaufsicht wiederholt Konsolidierungs-Maßnahmen angemahnt.

Die Antragsteller erkennen an, dass ein Teil der Kosten nicht durch eigenes Handeln beeinflussbar ist. Es ist daher erforderlich, den beeinflussbaren Teil der Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Die Antragsteller tragen diesem Anliegen mit o.g. Anträgen Rechnung.

Sitzungsmappe gesamt und auch einzeln zu TOP 9 kann direkt von der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden (Link)

Siehe auch Beiträge unter der Rubrik„Haushalt“, z.B.:
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg… oder: Wer sucht der findet… – Verwaltung spürt 1,2 Mio. Euro auf
24. SR-Sitzung 15.07.2021: Beschluss über die Haushaltssatzung 2021 – Protokollerklärung
22. SR-Sitzung 12.05.2021: Ergebnis der Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2021
22. SR-Sitzung 12.05.2021: Haushaltsplanentwurf 2021: Antrag auf Konsolidierungskonzept – beschlossen
21. SR-Sitzung 15.04.2021: Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2021 – beschlossen