35. SR-Sitzung 12.05.2022: Protokollerklärung zum Haushaltsbeschluss 2022/2023

Wir missbilligen die um sechs Monate verspätete Einbringung des Haushalts­planentwurfes (statt Oktober 2021 im April 2022) sowie die Nichterledigung des Haushaltsbegleitbeschlusses aus 2021 zur nachhaltigen Kostenreduzierung und die eigenmächtige Umdeutung in Einnahmeerhöhung. Der Beschluss hatte eine kritische Ausgabenkritik zum Ziel, ohne die eine freiwillige Konsolidierung nicht sinnvoll möglich ist. Das haben Bürgermeisterin und Verwaltung jedoch abgelehnt. Das ist ein Vertrauens- und ein Rechtsbruch, offenbart die Missachtung gesetzlicher Regelungen und die Geringschätzung von Ratsbeschlüssen.

Der Stadtrat hat sicher zu stellen, dass seine Beschlüsse umgesetzt werden. Indem er diesen Rechts- und Vertrauensbruch billigt, kommt er seiner Sorgfalts- und Kontrollpflicht nicht nach.

Das Haushaltsverfahren selbst ist geradlinig und einfach. Der Haushaltsplanentwurf ist von der Kämmerin aufzustellen und von der Bürgermeisterin in den Stadtrat einzubringen. Es ist die Aufgabe der Kämmerei einen ausgeglichenen Entwurf des Haushaltsplanes vorzulegen, denn vorrangiges Ziel der Haushaltssatzung ist der Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen.

Genau das Gegenteil ist mit der nun vorliegenden Haushaltssatzung der Fall. Das Ergebnis von drei Vorentwürfen, einem Entwurf und vier (!) vorberatenden Sitzungen ist ein Ergebnishaushalt der ab dem zweiten Haushaltsjahr 2023 unausgeglichen ist, das ordentliche Ergebnis ist immer negativ. Der Finanzhaushalt zeigt den schrittweisen Verzehr der liquiden Mittel auf; von 4,2 Mio Euro Bankbestand Anfang diesen Jahres werden Ende 2026 weniger als 400 TEuro da sein. Die Schulden werden im Vergleich dazu nicht nennenswert abgebaut. Kurz, die Vorgaben der sächsischen Gemeindeordnung sind nicht eingehalten.

Unser Fazit dazu: Ressourcenvergeudung durch unnötige Beschäftigung von Stadtrat und Verwaltung, eine Hinhalte- und Verzögerungstaktik sowie Ablenkungsmanöver bzgl. der Einnahmeoptimierung statt nachhaltiger Kostenreduzierung, Verwässerung von Aufgaben und Zuständigkeiten.

Der heute beschlossene Doppelhaushalt für 2022/2023 läuft sinnbefreit versetzt zu den Haushalten vom Freistaat Sachsen und Landkreis Bautzen sowie den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes, das mit dem Doppelhaushalt des Landes für 2021/2022 beschlossen wurde. Er birgt nicht kalkulierbare Planungsunsicherheiten und wird den Risiken der aktuellen wirtschaftlichen Situation (Corona, Ukraine-Konflikt) vor allem für das zweite Haushaltsjahr 2023 nicht gerecht.

Die öffentliche Verwaltung ist zu 100% steuerfinanziert; es gelten der Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeits­grundsatz. Beide Grundsätze sehen wir nicht ausreichend erfüllt.

Der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis ist für uns die Grundlage nachhaltiger und generationengerechter Haushaltsführung. Dabei steht die Generationsgerechtigkeit nicht nur für die Zukunft, sie gilt auch für die heutige Generation hier und heute.

Die von uns vorgeschlagene pauschale Reduzierung der Ausgaben 2022 um 1,5% (ca. 210 TEuro) und 2023 ff. um jeweils 3,5 % (ca. 500 TEuro) wäre ein geeignetes Mittel gewesen, diesem Ziel näher zu kommen. Das trifft auch auf die beantragten Sperren der Ausgaben zu; sie dienten der Kostenkontrolle und Budgetverantwortung. Es wären jedoch nur Korrekturen gewesen. Der Haushaltsplan selbst bleibt unverändert unausgeglichen und defizitär.

Die heute beschlossene Haushaltssatzung und Haushaltsplan haben nicht unsere Zustimmung.

Sobald Bürgermeisterin und Verwaltung ein rechtskonformes Haushaltsverfahren durchführen, Ratsbeschlüsse umsetzen und mit demselben Engagement mit dem sie nach Möglichkeiten und Rechtfertigungen für Einnahmeerhöhungen gesucht haben, Kostensenkungspotentiale in der Verwaltung aufspüren, sind sie auf dem richtigen Weg; dann gibt es auch eine sachliche Basis für die Beratung freiwilliger Konsolidierungsmaßnahmen insgesamt.

Siehe Beiträge:
35. SR-Sitzung 12.05.2022: Änderungsanträge zum Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023
22. SR-Sitzung 12.05.2021: Haushaltsplanentwurf 2021: Antrag auf Konsolidierungskonzept – beschlossen