Bürgerfragen (III) zum Haushaltsplanentwurf 2022/2023 – Änderungsanträge wegen Nichtbeachtung in den Vorberatungen

Sachverhalt:
Frau Lüke schreibt im Anzeiger Juni 2022 sowohl im Bericht über die Stadtratssitzung am 12.05.2022 als auch in der Kolumne der Bürgermeisterin , dass die AfD-Fraktion wesentliche und inhaltlich weitreichende Änderungsanträge erst zwei Tage vor der Sitzung eingebracht hat. Wir wurden gefragt, was es damit auf sich hat.

Antwort:
Dieses Recht, Anträge/Änderungsanträge zu stellen, steht allen Räten zu, ist bis in die Sitzung hinein möglich und somit regulärer Bestandteil des Haushaltsverfahrens. Die Einreichung erfolgte vor der Sitzung, um alle Räte mitzunehmen.
Die Änderungsanträge waren dabei keinesfalls neu und unerwartet – so auch der zitierte Antrag auf Verabschiedung eines Einjahres-Haushaltes; sie resultierten aus der unzureichenden Beachtung unserer Hinweise und Anregungen aus den Vorberatungen zum Vorentwurf, aus der Nichterfüllung des Beschlusses zur nachhaltigen Kostenreduzierung aus 2021 – vgl. Beitrag: Konsolidierungskonzept beschlossen (Link) und nicht zuletzt aus den guten Ergebnissen der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2021 – vgl. Beitrag: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg oder wer sucht, der findet: Verwaltung spürt 1,2 Mio.Euro auf (Link).

Sieben Tage vor der Stadtrats-Sitzung hat erst der Verwaltungsausschuss abschließend zu dem knapp tausendseitigen Haushaltsplanentwurf getagt. Ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt bekanntlich an Wochenenden und nach Feierabend. Es handelt sich u.E. um einen unangemessenen, unsachlichen Vorwurf.

Ergänzung: siehe Beiträge:
Projektion und negative Wahlpropaganda…?! (Link)
Änderungsanträge zum HH-Planentwurf 2022/2023 (Link)
Protokollerklärung zum Haushaltsbeschluss 2022/2023 (Link)
Konsolidierungskonzept beschlossen (Link)
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg oder wer sucht, der findet: Verwaltung spürt 1,2 Mio.Euro auf (Link)