1. Einwendung: S.11 unten letzter Satz: satt ‚und‘ muss es heißen ‚oder‘
Weiterhin erkundigt sich Frau Ebisch, ob der Haushalt schon genehmigt ist und oder ob der Beschluss unter den Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung gestellt werden muss. …
Sachverhalt zum Verständnis:
Die zu beschließende Baumaßnahme setzte einen von der Rechtsaufsicht genehmigten bzw. bestätigten Haushaltsplan voraus. Diese für den Beschluss entscheidungsrelevante Information wurde dem Stadtrat jedoch vorenthalten, ebenso wie das Bestätigungsschreiben der Rechtsaufsicht und gezielt bis zum TOP Sonstiges/Informationen der Bürgermeisterin am Ende der öff. Sitzung zurückgehalten.
Das wirft die Frage auf: Wird der Stadtrat zielgerichtet an der Nase herumgeführt und in Beschlüsse hinein manipuliert…?!
2. Einwendung: S. 5 unten vorletzter Satz:
Sachverhalt zum Verständnis:
Herr Kirchhübel hatte in der Sitzung am 16.06.2022 einen Antrag auf Änderung der Verfahrensweise zur Protokollbestätigung durch den Stadtrat gestellt. Dieser orientierte sich u.E. an der Verfahrensweise des Kreistages und war eine Beratung wert. Frau Ebisch hatte vorgeschlagen den Antrag zur Beratung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stellen (entsprechend Geschäftsordnung des Stadtrates). Herr Kirchhübel wollte den Antrag jedoch gern gleich behandelt wissen. Daraufhin hat die Bürgermeisterin den Antrag unter Gelächter mehrerer Stadträte ins Lächerliche verrissen, nicht zur Beratung, sondern sofort zur Abstimmung gestellt. Der Antrag wurde daraufhin mehrheitlich abgelehnt.
Protokoll:
Frau Ebisch gibt zu Protokoll, dass dieses durch Herrn Kirchhübel vorgeschlagene Verfahren vom Kreistag seit vielen Jahren praktiziert wird.
Im Protokoll fehlt: Frau Ebisch bedauert, dass der Antrag von Herrn Kirchhübel nicht beraten, sondern von der Bürgermeisterin beim Vortragen unter Gelächter mehrerer Räte ins Lächerliche verrissen und unmittelbar zur Abstimmung gestellt wurde.
Protokollerklärung:
Evtl. meinen Bürgermeisterin und jene Räte, die sich zu Gelächter haben hinreißen lassen, dass sie den Kollegen Kirchhübel lächerlich machen. Dem ist mitnichten so – sie selbst geben sich der Lächerlichkeit preis.
Anmerkung: Die Bürgermeisterin hat dem Neutralitäts- bzw. Sachlichkeitsgebot Folge zu leisten; dieses wurde hier verletzt und u.E. unzulässig und unsachlich in die Willensbildung der Räte eingegriffen. Insgesamt erscheint dieses Verhalten unwürdig für den Stadtrat als Hauptorgan der Stadt.