Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebotes, falsche Tatsachenbehauptung, Missbrauch des Pulsnitzer Anzeigers als Propaganda-Organ durch Bürgermeisterin Barbara Lüke – Information von Stadtrat und Öffentlichkeit in der Sitzung am 15.09.2022
Sehr geehrter Herr Landrat,
hiermit legen wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Wahlbeamte und Bürgermeisterin der Stadt Pulsnitz, Frau Lüke wegen Verstößen gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot sowie öffentliche Verleumdung gegenüber den Mitgliedern der AfD-Fraktion im Stadtrat Pulsnitz ein.
Die Verstöße erfolgten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022/23 der Stadt Pulsnitz in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 12.05.2022 sowie der anschließenden Protokollierung der Sitzung, der Berichterstattung im Amtsblatt der Stadt Pulsnitz dem „Pulsnitzer Anzeiger“ (Ausgabe Juni 2022) und einer an den SSG gerichteten Anfrage der Bürgermeisterin.
Wir fordern ein rechtsaufsichtliches Einschreiten verbunden mit einer Wiederherstellung der Neutralität gegenüber der AfD-Fraktion als demokratisch gewählte und legitimierte Fraktion des Stadtrates Pulsnitz und damit die Beendigung der Beeinflussung der Pulsnitzer Bürger und anderer Gremien durch:
- Öffentliche Richtigstellung in öffentlicher Sitzung des Stadtrates durch die Bürgermeisterin,
- Öffentliche Richtigstellung im „Pulsnitzer Anzeiger“ der Stadt Pulsnitz durch die Bürgermeisterin – im Bereich: „Amtsblatt der Stadt Pulsnitz – Öffentliche Bekanntmachungen“ – separat und deutlich wahrnehmbar
- Richtigstellung gegenüber dem SSG (zugleich an alle Stadtratsmitglieder zur Kenntnis).
- Weiterhin fordern wir, die Berichtigung/Ergänzung der Niederschrift um unsere Einwendungen rechtsaufsichtlich zu veranlassen.
Begründung
1. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 12.05.2022
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 12.05.2022 wandte sich Bürgermeisterin Lüke unter TOP 14 „Informationen und Anfragen“ mit persönlichen Worten haltloser Unterstellungen an Herrn Dr. Hannawald und die AfD-Fraktion und verletzte damit das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot massiv (Anlage 1). Sie äußerte:
„Sie stecken einen wirklich großen Aufwand in ihren Anträgen, die nicht nur mich, sondern auch die anderen Stadträte diskreditieren. … Der Aufwand wird verständlich, den sie dort reinstecken, vor dem Hintergrund, dass durch die sofortige Veröffentlichung dieser Anträge im Internet – ebenso wie der Erklärungen – sowie in den sozialen Medien Misstrauen und Zwietracht in unsere Stadt gebracht werden. … Sie handeln mit dieser Art und Weise nicht zum Wohle der Stadt und erschweren meiner Beobachtung nach auch die Arbeit, jedenfalls Einiger, der hier anwesenden Stadträte. …“
2. Bericht zur Stadtratssitzung am 12.05.2022 im „Pulsnitzer Anzeiger“
Anschließend veröffentlichte sie ihre Aussagen verallgemeinernd und abgewandelt im Amtsblatt der Stadt Pulsnitz, dem „Pulsnitzer Anzeiger“, unter „Öffentliche Bekanntmachungen – Bericht zur Stadtratssitzung am 12.05.2022“ (Anlage 2, Seite 4). Sie schreibt:
„Zum Abschluss ihrer Ausführungen richtete Frau Lüke noch Worte an die AfD-Fraktion. Sie griff darin die Protokollerklärung zum Haushalt sowie das Verhalten während der gesamten Haushaltsdebatte seit Februar auf und kritisierte scharf die unterschwelligen Angriffe gegen sich selbst wie auch am heutigen Sitzungstag gegen andere Stadträte. Mit derlei Verhalten werde die Bevölkerung in einer Art und Weise emotionalisiert, die der Gehässigkeit in der Gesellschaft Vorschub leistet. Frau Lüke stellte das Handeln der AfD in diesem Zusammenhang zum Wohl der Stadt in Frage und forderte eine Rückkehr zu konstruktiven und pragmatischen Lösungen dienendem Verhalten.“
Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates § 29 informiert die Bürgermeisterin die Öffentlichkeit über „den wesentlichen Inhalt der vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse“. Persönliche Auffassungen der Bürgermeisterin und unsachliche Vorwürfe gehören weder in öffentliche Sitzungen noch die öffentlichen Bekanntmachungen des Amtsblatts.
Damit verletzt Bürgermeisterin Lüke massiv das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. In dem sie grund- und substanzlos das Handeln zum Wohle der Stadt in Frage stellt, missbraucht sie die öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Pulsnitz als Propaganda-Organ und leistet der Spaltung und Gehässigkeit in der Gesellschaft selbst Vorschub. Dass sie dabei auch selbsternannt für einige Stadträte sprach, ist anmaßend.
Die dabei vorgetragenen Vorwürfe, Anschuldigungen und Verleumdungen entbehren der tatsächlichen Grundlage und sind haltlos. Weder hat es persönliche Angriffe gegenüber der Bürgermeisterin noch gegen Stadträte gegeben, auch nicht unterschwellig (vgl. Anlage 5, Protokoll der SR-Sitzung vom 12.05.2022), dagegen allerdings von der Bürgermeisterin gegen die AfD-Fraktion.
3. Bürgermeisterkolumne im „Pulsnitzer Anzeiger“
In der Kolumne der Bürgermeisterin schreibt sie (Anlage 2, Seite 2):
„Mit elf Anträgen zwei Tage vor der beschließenden Sitzung brachte die AfD wesentliche Änderungen zum Haushalt ein. Angefangen von einem Antrag auf einen nur einjährigen Haushalt hin bis zu weitreichenden Änderungen.… Unser Verfahren ist pragmatisch und auf einen Konsens der wesentlichen Ziele erstellten Haushalt ausgerichtet. In einer kleinen Stadt mit gemeinsamem Gestaltungswillen ist das möglich, wir reden vorher miteinander und ich versuche einen Haushalt vorzulegen, der den Anforderungen der verschiedenen Vertreter von vornherein Rechnung trägt. … Dass ich mit diesem Ansinnen nun in der Kritik der … AfD stehe, ist der Preis für diese/meine auf Konsens ausgerichtete Haushaltserstellung, den zu zahlen ich gerne bereit bin.“
Im Kontext dazu führt Bürgermeisterin Lüke im Bericht zur Stadtratssitzung aus, dass das späte Einbringen der Anträge kritisiert worden sei. Das ist unzutreffend (vgl. Anlage 5).
Durch unwahre und unsachliche Berichterstattung verunglimpft sie die AfD-Fraktion auch an dieser Stelle und stellt ihre eigene Meinung als einzig konsensfähig dar.
Tatsächlich räumt die SächsGemO allen Räten das Recht ein, bis in die Sitzung hinein Anträge zum Haushaltsplanentwurf zu stellen – dieses Recht nahm die AfD-Fraktion wahr. Die Anträge wurden zwei Tage vor der Sitzung am 10.05.2022 schriftlich eingebracht, um auch die anderen Räte ‚mitzunehmen‘. Der Verwaltungsausschuss hatte erst sieben Tage vor der Stadtratssitzung abschließend getagt.
4. Protokoll der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 12.05.2022
Anschließend veränderte die Bürgermeisterin den Inhalt der Niederschrift absichtlich, wie sie in der Sitzung des SR am 14.07.2022 erklärte. Eine Korrektur im Rahmen von Einwendungen lehnte sie ab. Die Aufnahme der nachgehörten und wörtlich wiedergegebenen Einwendungen (Anlage 3) verhinderte sie durch Abstimmung mit dem Hinweis, man möge das ohnehin lange Protokoll durch die Aufnahme von Einwendungen nicht noch länger machen und griff damit u.E. unzulässig in die Willensbildung der Räte ein – übrig blieb eine frisierte Mitschrift.
5. Anfrage der Bürgermeisterin an den SSG vom 10.05.2022
Darüber hinaus hat Bürgermeisterin Lüke mit haltloser Schmähschrift an den SSG vom 10.05.2022 völlig den Boden der Neutralität und Sachlichkeit verlassen (Anlage 4). Sie schreibt:
„… nach viermonatigen Beratungen unseres Haushaltes ohne inhaltliche Beiträge der AfD erreichten uns heute Mittag die Änderungsanträge von Herrn Dr. Hannawald als Fraktionsvorsitzendem der AfD im Stadtrat Pulsnitz. Der Haushalt soll übermorgen, am 12.05. beschlossen werden.“
Die Anträge waren dabei keinesfalls neu und unerwartet. Entgegen der Darstellung von Bürgermeisterin Lüke „nach viermonatigen Beratungen unseres Haushaltes ohne inhaltliche Beiträge der AfD“, resultierten sie tatsächlich aus der unzureichenden Beachtung unserer Fragen und Hinweise in den Vorberatungen zum Vorentwurf und erfolgten im Kontext der guten Erfahrungen aus dem Vorjahr. Dort hatte die Verwaltung im Ergebnis der aus Änderungsanträgen resultierenden Haushaltsbegleitbeschlüsse 1,2 Mio. Euro aufgespürt, die für zusätzliche Maßnahmen (Kita „Kunterbunt“, Sanierung Stadion) zur Verfügung standen. Das gute Vorjahres-Ergebnis stützt die Berechtigung der Anträge.
Sie verlässt ihren Zuständigkeitsbereich als Bürgermeisterin und verleumdet neben der AfD auch alle ehrenamtlich tätigen Räte (Anlage 4), indem sie u.a. schreibt:
„In Anbetracht der anstehenden Kommunalwahlen ist meines Erachtens davon auszugehen, dass ab Juli die AfD-zugehörigen Bürgermeister die Kennworte weitergeben werden, wenn es nicht klare Leitlinien für deren Benutzung gibt. Ich bitte dies bereits jetzt im Blick zu behalten.“
„Der Haushalt 2021 hat bei der Beschlussfassung allerdings gezeigt, dass weitere Stadträte mit der Argumentationslinie gewonnen werden konnten, die staatliches Handeln als zu teuer, Bedienstete als Kostgänger von Steuereinnahmen betrachten (und im Übrigen durchaus nicht auf der Linie der AfD liegen).“
Es sei angemerkt, dass Bürgermeisterin Lüke 2021 die meisten Änderungsanträge selbst aufgriff und ihnen zustimmte; nun verleugnet sie sich selbst.
Fazit:
Durch diese unsachliche Art der Kommunikation und Berichterstattung greift Bürgermeisterin Lüke unzulässig in die öffentliche Meinungsbildung ein, stellt die demokratischen Rechte der Stadträte in Frage, nimmt lenkenden Einfluss auf die Rechtsausübung der Stadträte, Bürger und Leser und leistet der Spaltung und Gehässigkeit in der Gesellschaft selbst Vorschub.
Sollte auf diesem Wege die Wiederherstellung der Neutralität nicht erfolgen, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte gegen Bürgermeisterin Lüke zu unternehmen.
Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 25.07.2022
Die Antwort der Rechtsaufsicht spricht Bände: Zwei Seiten Wiedergabe der Beschwerde, eine halbe Seite Wiedergabe der bekannten Rechtslage, genau vier Sätze als Antwort: „Die Prüfung erfolgte im Rahmen der Dienstaufsicht. Einzelheiten des Prüfergebnisses können wir Ihnen nicht darlegen, da es sich um personalrechtliche Angelegenheiten handelt. Frau Bürgermeisterin Lüke wurde in einem persönlichen Gespräch auf Ihre Pflichten hinsichtlich des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebotes hingewiesen. Sie wird in der nächsten Stadtratssitzung zu den o.g. Sachverhalten eine Stellungnahme abgeben.“
Die Abgabe der Stellungnahme erfolgte in der Sitzung am 15.10.2022. Mit den Sitzungsunterlagen für die SR-Sitzung am 08.12.2022 einschließlich Protokoll der Sitzung vom 15.10.2022 lag nun auch die Stellungnahme in schriftlicher Form vor.
Zutreffend wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass ein Bürgermeister der Pflicht zur Neutralität unterliegt und persönliche Meinungsäußerungen und subjektive Wahrnehmungen der Bürgermeisterin hätten unterbleiben müssen. Zutreffend wird weiterhin ausgeführt, dass ein Bürgermeister bei allen amtlichen Äußerungen das Sachlichkeitsgebot zu beachten hat, welches verlangt, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden müssen und dass es auf den Sinn einer Äußerung und ihren Gesamtkontext ankommt.
Doch Hoppla: Die Stellungnahme vermittelt den Eindruck, dass falsche Tatsachenbehauptung und Verleumdung als Privatperson in Ordnung gehen würde und nur als Amtsperson unzulässig sei. Weiterhin erweckt die Stellungnahme den Eindruck, dass die knappe Darstellung in Stadtratsbericht und Kolumne und die geringe Auflagenhöhe vom Pulsnitzer Anzeiger (Amtsblatt) die Verbreitung halbwahrer und unwahrer Berichterstattung rechtfertigen würden.
Von der Möglichkeit zur Richtigstellung ihrer Falschaussagen hat Bürgermeisterin Lüke in ihrer Stellungnahme sowie im Amtsblatt der Stadt keinen Gebrauch gemacht, sondern deutet diese im Anzeiger um in „kritische Äußerungen“ und „schlecht gewählte Worte“.
Um ihren unwahren Ausführungen gegenüber dem SSG Nachdruck zu verleihen, wurde das Protokoll der Sitzung vom 15.09.2022 redigiert durch Hinzufügen von Sachverhalten/Inhalten, die weder zutreffen noch in der Sitzung gesprochen und daher auch nicht aufgezeichnet wurden, wie das persönliche Nachhören des Sitzungsmitschnittes ergab (siehe Beitrag).
Link zur Stellungnahme der Bürgermeisterin: steht aktuell im Rats- und Informations-System nicht zur Verfügung; die Sitzung wurde entfernt
Link zum Pulsnitzer Anzeiger: https://www.pulsnitz.de/rathaus/Amtsblatt/ausgaben-des-jahres-2022.html#:~:text=Pulsnitzer%20Anzeiger%202022%20Ausgabe%2011%20(3%2C9%20MiB)