40. SR-Sitzung, 13.10.2022: Änderungsantrag zu TOP 8: Blanko-Budgeterhöhung für Rathaussanierung auf 6 Mio. Euro zu Lasten Grundschule Pulsnitz

Änderungsantrag zur SR-Sitzung 13.10.2022, TOP 8, Beschluss Nr. PU-B/2022/0104:
Beratung und Beschlussfassung zur Erhöhung des Budgets für die Sanierung des Rathauses Pulsnitz in Folge der Ukraine- und Baupreiskrise sowie Finanzierung des Mehrbedarfes

Der Beschluss und die Begründung sollen folgendermaßen geändert werden: Änderungen/Ergänzungen in BLAU
(Bezug: Beschlussvorlage im RIS)

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz beschließt

  1. den in Folge der Ukraine-und Baupreiskrise erwarteten Risiko, Rückstellungs-und Nachtragskosten (Stand Kostenverfolgungstabelle vom 23.09.2022 05.10.2022) Rechnung zu tragen und das Budget für die Sanierung des Rathauses um 210.000 Euro auf 6.000.000 EUR 5.887.000 EUR Gesamtkosten zu erhöhen.
  2. die Finanzierung des Vorhabens durch Veränderung der Planansätze für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen (VE) wie folgt:        
    Tabelle anzupassen: Mehrbedarf Maßnahme A880009, Minderbedarf Maßnahme A2111005, Umschichtung
  3. entfällt.
  4. die Verwaltung wird beauftragt, alle Maßnahmen und Möglichkeiten zur Kostenreduzierung zu nutzen. Das schließt den Entfall von nicht zwingend erforderlichen Leistungen ein.

Begründung:

Sachverhalt:
Absatz 2, letzter Satz auf den geänderten Beschluss anpassen

„Basis für die Hochrechnung des noch benötigten Budgets in Höhe von 323.000 Euro 210.000 Euro bildet die Kostenverfolgungstabelle mit Stand vom 23.09.2022 05.10.2022 (s. Anlage – aktualisieren auf 05.10.2022)“

Finanzielle Auswirkungen: auf den geänderten Beschluss anpassen

Absatz 2
An der Die Maßnahme: `“Sanierung der Grundschule Pulsnitz“, insbesondere an der Mängelbeseitigung an Fenstern, Fassade und Dach der Grundschule mit Sporthalle Pulsnitz, wird festgehalten. Die Maßnahme soll in 2022/2023 so vorbereitet werden, dass ein Fördermittelantrag erstellt werden kann. Dazu bedarf es zunächst der Vergabe von Planungsleistungen, die in den nächsten Monaten seitens des Bauamtes vorbereitet und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Aufgrund der Terminschiene in Verbindung mit der derzeit schwierigen Bauphase und den unkalkulierbaren Kostenrisiken wird eine Bauausführung frühestens für 2024 erwartet. In Folge dessen kann der Planansatz in Höhe von 293.750 Euro (nur Eigenmittel) im Haushaltsjahr 2023 budgetintern für die Sanierung des Rathauses genutzt werden. Darüber hinaus soll die erwartete Kostenschätzung aus der Planung in die Haushaltsplanung ab 2024 einfließen und die finanzielle Basis für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule Pulsnitz bilden.

Absatz 3 entfällt

Begründung zum Änderungsantrag

Zum Rathaus:
In den vergangenen Sitzungen haben jeweils die Deckungsquellen für Mehrkosten bei Vergabebeschlüssen gefehlt und eine Budgeterhöhung wurde durch die Verwaltung als nicht erforderlich angesehen. Nun soll eine Blanko-Budgeterhöhung um 323.000 Euro auf 6 Mio. Euro. beschlossen werden, obwohl die aktuelle Kostenprognose lediglich 5,887 Mio. Euro ausweist. Das ist weder plausibel nachvollziehbar noch gerechtfertigt.

Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn der dringende Bedarf besteht und die Deckung gewährleistet ist. Eine Budgeterhöhung vorsorglich und blanko ohne Untersetzung ist daher haushaltsrechtlich ebenso problematisch wie eine Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Deckungsquelle.

Die nun beabsichtigte Blanko-Erhöhung des Budgets ist vielmehr eine Einladung, die Gelder auch auszugeben. Das ist gegenüber den Bürgern nicht vermittelbar, haushaltsrechtlich problematisch, widerspricht dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeits-Grundsatz der öffentlichen Verwaltung, der Sorgfaltspflicht aller Beteiligten – Bürgermeisterin, Verwaltung und Räten; dem Stadtratsbeschluss zur Kosteneinsparung und konsequenten Kostenkontrolle (Nr. PU-A/2021/0001), ist unverantwortlich im Hinblick auf die problematische/instabile Haushaltssituation der Stadt und wirkt sich später u.U. nachteilig auf die Grundschule Pulsnitz aus, da die Eigenmittel dort ggfs. später fehlen. Sie können also nicht leichtfertig ausgegeben werden.

Zur Grundschule – Beschlusspunkt 3:
Die Maßnahme „Sanierung Grundschule Pulsnitz“ ist nicht Teil der Veröffentlichung zur Tagesordnung und ein Vorgriff in die Haushaltsplanung ab 2024. Dazu ist ggf. mit separatem Beschlussvorlage zu beraten und zu beschließen.

Bisher besteht laut Bauamtsleiter Herrn Kühne keine Klarheit über durchzuführende Arbeiten an der Grundschule, obwohl das Bauamt dem Stadtrat das Vorhaben bereits 2020 als „in Arbeit“ gemeldet hat. Der TA hat daher am 04.10.2022 festgelegt, seine Sitzung im November in der Grundschule durchzuführen und bei einer Ortsbegehung erforderliche Maßnahmen zu erörtern/ermitteln. Sobald hierüber Klarheit besteht, kann über Budget, Eigenmittel und Verpflichtungsermächtigung beschlossen werden.

Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 12.10.2022

Ergebnis: Der Antrag wurde mit knapper Mehrheit von den anwesenden Räten abgelehnt.

Anmerkung: Die Hoheit über die Finanzen der Stadt liegt laut Gemeindeordnung beim Stadtrat. Ob sich wohl jene Mehrheit der Stadträte ihrer Verantwortung für die Finanzen der Stadt bewusst ist…?!