In seiner Sitzung am 10.11.2022 unter TOP 10 ist der Pulsnitzer Stadtrat ohne viel zu fragen mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Hundesteuer ab 1. Januar 2023 zu verdoppeln.
Wir sehen es jedoch nicht als unsere Aufgabe, dem Bürger immer und immer tiefer in die Tasche zu greifen und haben daher mit „Nein“ gestimmt.
Zum Sachverhalt: Bisher gab es für die ca. 700 gemeldeten Hunde in den fünf Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn, Pulsnitz, und Steina) fünf unterschiedliche Hundesteuersatzungen. Diese sollten aktualisiert und vereinheitlicht werden, da es den Verwaltungsaufwand reduziert. Außerdem sollten die Steuersätze angepasst werden – dem hatte die Mehrzahl der Pulsnitzer Stadträte (außer AfD) mit der Haushalts–Satzung für 2023 bereits grundsätzlich zugestimmt.
Zur Sitzung am 10.11.2022 legte die Verwaltung nun einen Beschlussvorschlag vor, der statt einer Erhöhung der Steuersätze deren Verdopplung vorsah. Begründet wurde dieser Vorstoß auf den Geldbeutel der Pulsnitzer Bürger von Kämmerin mit dem Drängen und der Bitte der Bürgermeister der anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft, auch einen einheitliches Bild nach außen zu verkörpern, als Verwaltungsgemeinschaft als Einheit aufzutreten und auch die Gebührenhöhe zu vereinheitlichen. Nicht, dass Pulsnitz die Hunde billiger macht, als das in den anderen Orten der Fall ist.
Die CDU begrüßte, dass die sonst zerstrittene Verwaltungsgemeinschaft etwas Gemeinsames hervorbringt, auch wenn es nur die Hundesteuer ist, sei das ein schöner Anfang.
Dr. Hannawald fand für die AfD-Fraktion dazu folgende Worte: Zur zeitgemäßen Anpassung und Vereinheitlichung des Inhalts der Hundesteuersatzung ein klares „Ja“, zur Anpassung der Steuersätze dagegen „Nein“. Das Drängen der Bürgermeister der anderen Gemeinden ist für uns eine schlechte Begründung! Pulsnitz ist eine eigenständige Gemeinde und bei allen Entscheidungen, die wir hier treffen, sollten wir beachten das der Staat (resp. die Verwaltung) dem Menschen dient und nicht umgekehrt.
Deshalb haben wir mit „Nein“ gestimmt.
Zum Ergebnis: Der Beschluss bedeutet ca. 15.000 Euro Steuer-Mehreinnahmen für Pulsnitz bei gleichzeitiger Reduzierung der Kosten für die Verwaltung (Höhe nicht beziffert).
Allerdings wird das sonst so hoch gelobte Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden u.E. hier der Einnahmeoptimierung geopfert und die Einheitlichkeit in der VWG als Vorwand für die Steuerverdoppelung genutzt.
Das wirft die Frage auf: Glaubt man etwa, gemeinsam gegen den Bürger stark zu sein…?!
Nachtrag 05.12.2022:
In der Sitzung unvorbereitet mit dem Argument konfrontiert, konnten wir uns genaugenommen nicht vorstellen, dass die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden die erfüllende Gemeinde Pulsnitz gedrängt haben sollen, die Hundesteuer zu verdoppeln. Dr. Hannawald hat daher in der öffentlichen Sitzung des Gemeinschaftsausschusses am 23.11.2022 nachgefragt. Im Gemeinschaftsausschuss kommen Vertreter aller Mitgliedsgemeinden einschließlich der Bürgermeister zusammen . Die Nachfrage ergab, dass es das von Kämmerin Frau Hinz im SR am 10.11.2022 behauptete Drängen und Verlangen der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden keinesfalls gab; lediglich die Möglichkeit sei angesprochen worden. Bürgermeisterin Frau Kunze von Ohorn erklärte, sie selbst habe gegen die Erhöhung gestimmt.
Diese Klarstellung brachte Bürgermeisterin Lüke und Kämmerin Hinz in arge Bedrängnis, wurden sie doch in aller Öffentlichkeit der Lüge überführt.
Fazit:
Wieder einmal wurde dem Pulsnitzer Stadtrat ein „Bär“ aufgebunden und er wurde unter falscher Tatsachenbehauptung der Verwaltung in einen Beschluss zu Lasten der Bürger hineinmanövriert.