Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde zum Gemeinschaftsausschuss vom 23.11.2022, aktualisiert 20.12.2022, 02.01.2023, 23.03.2023

Positives Ergebnis: Die Stadt Pulsnitz wurde von der Rechtsaufsicht auf die Aufgabenverteilung in Verwaltungsgemeinschaften hingewiesen und die Festlegung einer einheitlichen Verfahrensweise insbesondere hinsichtlich Weisungsbeschlüssen empfohlen.

Brief an die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, die Ausschussmitglieder und Stadträte des Stadtrates Pulsnitz

Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

in der Sitzung des Gemeinschaftsausschusses (GA) am 23.11.2022 hatte ich vor Eintritt in die Tagesordnung den Antrag auf Absetzung von TOP 5 „Beschlussvorlage: VG-B/2022/012 Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz – Billigung zum Vorentwurf“ gestellt, da eine Information/ Beratung über im GA beabsichtigte Beschlüsse im Pulsnitzer Stadtrat nicht erfolgte und der Stadtrat nicht von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen konnte. Weiterhin waren die zur Verfügung gestellten Unterlagen wegen zu großem Datenvolumens nicht lesbar (Dateigröße je Zeichnung ca. 475MB) und eine Befassung mit dem Beschlussgegenstand nicht möglich. Zahlreiche Ausschussmitglieder haben dies in der Sitzung bestätigt.

Auf meine Hinweise hat Frau Lüke alle Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden abgefragt, ob eine Beratung und Beschlussfassung erfolgt sei. Alle Bürgermeister gaben zu Protokoll, dass dies nicht erfolgte. Daraufhin wäre m.E. die gesamte Sitzung abzusetzen gewesen.

Die sachgerechte Vorgehensweise von Bürgermeisterin Lüke war jedoch bereits vor über zwei Jahren mit der Rechtsaufsicht, besprochen und abgestimmt. Anbei stelle ich Ihnen daher die Email an die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden vom 31.07.2020 zur Verfügung, die damals auch der Pulsnitzer Stadtrat weitergeleitet erhielt. Wesentlicher Auszug daraus:

„Das impliziert jedoch, dass in den dem Gemeinschaftsausschuss vorgelagerten Gemeinde- und Stadtratssitzungen der Inhalt der Vorlagen bekannt und diskussionsfähig bekannt sein muss, um die Möglichkeit einer Weisung zu wahren.“ Anschließend beschreiben Sie den Aufbau der damit verbundenen Sitzungsvorbereitung und Terminkette (Anlage).

Die Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Aufgabenverteilung in Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden vom 09. August 2001, erhielten die Ausschussmitglieder zur 5. Sitzung des GA am 22.09.2022 unter TOP 7 zur Verfügung gestellt. Diese besagen unter Abschnitt 5.3 Weisungsrecht und Informationspflicht:

„Der Gemeinderat einer Mitgliedsgemeinde ist berechtigt. den Vertretern der Gemeinde im Gemeinschaftsausschuss Weisungen zu erteilen. Die Erteilung einer derartigen Weisung erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. Die Erteilung von Weisungen an die eigenen Vertreter erscheint jedenfalls dann sinnvoll, wenn zu befürchten ist, dass sich die Vertreter nicht auf ein einheitliches Stimmverhalten einigen können. Voraussetzung der Ausübung des Weisungsrechts durch den Gemeinderat ist, dass er sachgerecht über die Tätigkeit des Gemeinschaftsausschusses informiert wird. Hierzu ist der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinde bereits unmittelbar nach § 52 Abs. 4 SächsGemO verpflichtet. Um den Informationsfluss sicherzustellen, ist es hilfreich, in die Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen regelmäßig den Tagesordnungspunkt „Bericht aus dem Gemeinschaftsausschuss“ aufzunehmen. Dies bietet dem Gemeinderat die Möglichkeit zum Meinungsaustausch und zur Prüfung, ob Fragestellungen zu entscheiden sind, die die Ausübung des Weisungsrechtes notwendig machen können.“

Wider besseres Wissen hat Bürgermeisterin Lüke konsequent Gegenrede zu meinem Antrag gehalten, Wahrscheinlichkeiten konstruiert, die an der Sachlage vorbei gehen und Sie als Ausschussmitglieder überredet, gegen sachgerechtes Vorgehen zu verstoßen und meinen Antrag abzulehnen. Ihren Reaktionen konnte ich jedoch entnehmen, dass Sie meinen Ausführungen folgen konnten. Ungeachtet dessen wurde versucht, mich zu nötigen, gegen meinen eigenen Antrag zu stimmen. Mein Antrag wurde abgelehnt; es wurde in die Tagesordnung eingetreten und rechtswidrig Beschlüsse gefasst. Diesen Verstoß können jedoch auch Mehrheitsbeschlüsse nicht heilen.

Daher habe ich Widerspruch sowie Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht gegen die Art und Weise des Zustandekommens der Beschlüsse eingelegt; beide Schriftstücke – konkretisiert – erhalten Sie anbei.

Evtl. halten Sie dieses Vorgehen für überzogen. Ich sehe hierin jedoch die einzige Möglichkeit, zu einer sachgerechten Arbeitsweise und den entsprechenden Informationen zu gelangen, da Bürgermeisterin Lüke den Stadtrat Pulsnitz trotz bekannter korrekter mit der Rechtsaufsicht abgestimmter Verfahrensweise nicht in die Entscheidungsfindung betreffend den GA einbindet; diese läuft faktisch komplett am SR Pulsnitz vorbei. Darüber hinaus machte die Sitzung klar, dass auch in den Mitgliedsgemeinden die festgelegte Vorgehensweise nicht praktiziert wird.

Rechtswidrig Beschlüsse zu fassen und dann auch noch über Unterlagen, mit denen eine Befassung gar nicht möglich war, macht das Gremium m.E. jedoch unglaubwürdig und zur Farce – vor uns selbst und vor den Bürgern.

Für künftige Sitzungen sollten wir gemeinsam die sachgerechte Vorgehensweise im Blick haben. Das leitet sich m.E. vor allem aus dem gesunden Menschenverstand ab und scheint mir die einzige Voraussetzung für eine konstruktive und tatsächliche Zusammenarbeit in der Verwaltungsgemeinschaft zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 06.12.2022

Anlagen

Anmerkung 02.01.2023: Die Antworten von Stadtverwaltung und Rechtsaufsicht waren unbefriedigend, daher wurde der Sachverhalt an die Landesdirektion weitergeleitet.

Bemerkenswert: Das leidige Thema mit den Protokollen: Die Landesdirektion bezieht sich ih ihrer Antwort vom 15.02.2023 auf das Sitzungsprotokoll vom 23.11.2022; doch das Protokoll wurde dem GA noch gar nicht zur Bestätigung vorgelegt, d.h. ein Protokoll gibt es noch gar nicht! Das Sitzungsprotokoll des GA vom 23.11.2022 wurde dem GA erst in der Sitzung am 22.03.2023 zur Bestätigung vorgelegt (vgl. Beitrag)!

Anmerkung 02.01.2023:
Die Antworten von Stadtverwaltung und Rechtsaufsicht sind unbefriedigend, daher wurde der Sachverhalt an die Landesdirektion weitergeleitet.