TOP3: Bestätigung der Tagesordnung: Absetzungsantrag zu TOP 9: Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz – Billigung zum Vorentwurf – zugleich Protokollerklärung Dr. Frank Hannawald
„Frau Lüke, grundsätzlich habe ich erwartet, dass Sie nach meiner Erinnerung an Ihre Festlegungen zur Terminierung der Sitzungen des Gemeinschaftsausschusses (GA) den TOP 9 „Billigung Vorentwurf Fortschreibung Flächennutzungsplan“ der heutigen Sitzung absetzen. Ich habe auch erwartet, dass Sie zur Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz die Beratungen und Beschlussfassungen in Pulsnitz und den Gemeinden wiederholen.
Zur Erklärung für die Stadträte, die nicht im GA sind:
Am 31.7.2020, d.h. vor über 2 Jahren, teilte Frau Lüke den Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft (VWG) per Email die sachgerechte Vorgehensweise zur Terminierung, Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des GA mit. Die Mitglieder und Stellvertreter des GA aus unseren Reihen erhielten diese Email ebenfalls.
Frau Lüke bezog sich bei Ihren Ausführungen auf das Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomGZ) und diesbezügliche Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) zur Aufgabenverteilung in Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden (vom 9. August 2001). Das Rechts- und Kommunalamt des Landkreises wurde einbezogen.
Die dem zugrunde liegende Gesetze haben sich seitdem nicht geändert.
Was wurde festgelegt:
Ich zitiere:
„In den Gemeinde- und Stadträten muss vor dem Gemeinschaftsausschuss die Möglichkeit bestehen, die Inhalte des GA so zu diskutieren, dass Weisungsbeschlüsse gefasst werden können. Mithin müssen die Unterlagen für den GA bereits zur Ladungsfrist der frühesten Gemeinde-/Stadtratssitzung vor dem GA versandfertig vorliegen, damit die Gemeinschaftsausschussmitglieder in ihren jeweiligen Ratssitzungen die Weisungen entgegennehmen können. Wir benötigen künftig also entsprechenden Vorlauf für die Terminierung.“
Das ist deckungsgleich mit dem Hinweis des SMI aus Abschnitt 5.3. Ich zitiere:
„Der Gemeinderat einer Mitgliedsgemeinde ist berechtigt den Vertretern der Gemeinde im Gemeinschaftsausschuss Weisungen zu erteilen. Die Erteilung einer derartigen Weisung erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. … Voraussetzung der Ausübung des Weisungsrechts durch den Gemeinderat ist, dass er sachgerecht über die Tätigkeit des Gemeinschaftsausschusses informiert wird. Hierzu ist der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinde bereits unmittelbar nach § 52 Abs. 4 SächsGemO verpflichtet. Um den Informationsfluss sicherzustellen, ist es hilfreich, in die Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen regelmäßig den Tagesordnungspunkt „Bericht aus dem Gemeinschaftsausschuss“ aufzunehmen. Dies bietet dem Gemeinderat die Möglichkeit zum Meinungsaustausch und zur Prüfung, ob Fragestellungen zu entscheiden sind, die die Ausübung des Weisungsrechtes notwendig machen können.“
Wir – der Stadtrat Pulsnitz – wurden vor dem GA nicht über die Tagesordnung und die anstehenden Beschlüsse informiert. Damit konnte auch nicht geprüft werden ob von dem Weisungsrecht Gebrauch gemacht werden soll.
Aus diesem Grund habe ich im GA die Absetzung des gleichlautenden Tagesordnungspunktes beantragt und nach dessen Ablehnung Widerspruch gegen die m.E. rechtswidrige und fahrlässige Beschlussfassung im GA eingelegt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Lüke beim Landrat eingereicht.
Ich sagte Eingangs, dass ich erwartet habe, dass Sie – konfrontiert mit Ihrer eigenen Aussagen und Festlegungen – das unsachgemäße Zustandekommen des Beschlusses im GA durch sofortige neue Beratung und Beschlussfassung der zuständigen Gremien korrigieren, um Rechtssicherheit herzustellen und zu Ihrem eigenen Wort zu stehen.
Ich habe mich geirrt. Der Vorentwurf des FNP steht unter TOP 9 auf der heutigen Tagesordnung zur Beschlussfassung.
Offensichtlich interessieren Sie Ihre Festlegungen der Vergangenheit wenig.
Sie sind widersprüchlich in Ihren Aussagen und damit unglaubwürdig – Im Grunde verleugnen Sie sich selbst.
Scheinbar sollen wir Sie und Ihre Aussagen gar nicht ernst nehmen!
Ich entziehe Ihnen Frau Bürgermeisterin mein Vertrauen und erkläre hiermit mein Misstrauen gegenüber Ihnen.
Ich beantrage aufgrund des eben ausgeführten die Absetzung von TOP9 – Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz – Billigung zum Vorentwurf.
Um die Rechtssicherheit wiederherzustellen, ist die Beschlussfassung im GA mit Vorberatung im Stadtrat sowie in den Mitgliedsgemeinden nachzuholen; dann kann der Stadtrat darüber beschließen.