In den Sitzungen am 13.10. und 10.11.2022 hatte der Stadtrat zugestimmt, die Bestätigung des Protokolls zurückzustellen (vgl. Beitrag). Die bereits am 13.10.2022 beantragte Einsicht in die Urfassung der Schriftführerin wurde bisher nicht gewährt, jedoch wurde der Tonbandmitschnitt der Sitzung bereits am 21.10.2022 nachgehört. Im Rahmen der Protokollbestätigung (TOP 4) informierte Dr. Hannawald, dass das Nachhören ergab, dass unwahr Passagen in das Protokoll der Sitzung vom 15.09.2022 hineingeschrieben wurden.
Von einem gleich gelagerten Sachverhalt berichtete auch ein Stadtrats-Kollege, der ebenfalls die Tonbandaufzeichnung der Sitzung nachgehört hat.
Fazit: Die Niederschrift ist inhaltlich unrichtig und daher rechtswidrig. (vgl. Quecke/Schmid §40 Rn 10a).
Bürgermeisterin Lüke verweigerte die Antwort auf die Frage, wie die Aussage(n) in das Protokoll gekommen sind und unterband auch eine Antwort der anwesenden Protokollantin.
Zur Erinnerung: In der Sitzung am 03.02.2020 hatte Bürgermeisterin Lüke auf unsere Nachfrage erklärt, dass sie selbst die Protokolle korrigiere (redigiere).
Im Ergebnis wurde die Bestätigung der Niederschrift erneut zurückgestellt, um eine Klärung mit der Rechtsaufsicht herbeizuführen, da der Sachverhalt u.E. an den Straftatbestand der Protokollfälschung grenzt. In jedem Falle ist die Niederschrift inhaltlich unrichtig und damit rechtswidrig.
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Folgenden Einwendungen und Ergänzungen wurden geltend gemacht:
TOP 6, S. 8
Die wörtliche Rede wurde teilweise falsch verstanden; richtig muss es heißen:
„…gibt keine vertragliche Bestellung Stellung dieser Leistung in irgendeiner Form irgendwo, das ist einfach schlichtweg falsch. Und das darf, das darf so nicht im Raum stehen. Wie gesagt, es werden zwei verschiedene Sachen miteinander … verglichen … und wir sind an dem Punkt, dass dieser Wert nun mal … mit den Schränken heute hier … zu dieser das die Überschreitung kommen würde und deshalb sind wir sehr wohl in dieser Diskussion jetzt drin, das, das man sich klar Gedanken machen muss, wie wird das gegenfinanziert.“
„…denn auch Schieben Aufschieben heißt: Der Stadtrat muss diesem Verschieben von anderen Leistungen zustimmen in zukünftige Jahre, … um diese … freizumachen.“
TOP 8, S. 14
Herr Schultze gab nach der Abstimmung zum TOP 8 (Vergabe Rathaus: Los 25b Möblierung: Schränke, Regale + Küchen) für sich und Herrn Dr. Hannawald eine Protokollerklärung ab, die jedoch fehlt. Die umgangssprachliche Redensart „nicht“ im Sinne von „nicht wahr“ wurde umgedeutet in „soll nicht ins Protokoll“, obwohl der Kontext in der Sitzung eindeutig eine Protokollerklärung erkennen ließ. Die Protokollerklärung ist aufzunehmen:
Protokollerklärung:
Herr Schultze erklärt: Meine Meinung ist bekannt. Ein Rathaus für die Zukunft wollen wir hier haben. Dass erstens die Zeiten schwierig sind und zweitens die Planung, das ist klar. Ich habe auch ausgedrückt: ein Rathaus wird bezahlt vom Steuerzahler und von der Öffentlichkeit.
Der Unterschied ist jetzt, dass wir als Rat hier zustimmen sollen und sozusagen in einen Blindflug übergehen, wo wir dann sagen, über die Deckung unterhalten wir uns später einmal. Bei aller Freundschaft, dass wir ein schönes Rathaus wollen, das auch bezahlt werden muss, auch wenn es teurer wird in der heutigen Zeit – diesen Blindflug, den mache ich nicht mit.
TOP 12, S. 22
Im Protokoll wurden Aussagen der Bürgermeisterin frei erfunden, die in der Sitzung nicht erfolgten, nicht aufgezeichnet sind und auch nicht zutreffen. Sie sind zu streichen.
Seite 22, dritter Absatz:
„Zum Thema Weitergabe des Passwortes für den internen Bereich des SSG stellt Frau Lüke klar, dass es um eine einheitliche Handhabung aller Bürgermeister im Kreis gehe. Die Vorgaben des SSG seien dazu noch nicht fixiert, daher sei vor den Kommunalwahlen eine entsprechende Klarstellung erforderlich. Nach Ausführungen der AfD wolle diese das Passwort weitergeben, so dass vor der Wahl Klarheit hergestellt sein müsse, wolle man die bisherige Handhabung weiterführen.“
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Informativ: Wörtliche Mitschrift vom Band (21.10.2022):
„Äh, ich möchte zu diesem gerade eben aus dem, meiner Sicht durchaus aus dem Kontext gerissenen, ähm, Zitat, das Sie noch etwas ausführlicher hatten, noch folgendes ergänzen. Ähm, und, denn sonst seht das in einer etwas seltsamen Art und Weise dar. Es gibt ein seit, ich würde sagen zwei Jahren, ähm äh seit zwei Jahren eine Diskussion innerhalb des SSG, ob Bürgermeister die Passworte an ihre Stadträte weitergeben oder nicht. Und diese Frage war einhellig immer durch den SSG nicht eindeutig aber gesagt, das ist im Prinzip die Sache der Bürgermeister, ähm, aber es war für alle klar, dass es nicht weitergegeben wird. Ähm, Sie hatten bereits in ein bis zwei äh Jahre davor immer wieder in anderem Zusammenhang um die Weitergabe diese Passwortes gebeten, das ist auch hier bekannt, und das hab ich auch dem SSG mitgeteilt, schon 2021, und ähm nachdem es keiner Regelung bedurft das diese Passwörter nicht weitergegeben werden, war es angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl und des ja mehrfach durch Sie geäußerten Wunsches das Passwort zu bekommen, tatsächlich, äh, aus meiner Sicht an der Zeit, das der SSG sich klar positioniert, und sagt: gibt es das jetzt das weitergeben oder nicht. Und nicht die Verantwortung sozusagen auf den einzelnen Bürgermeister alleine abwälzt und sagt: na jetzt schaut Ihr halt wie ihrs macht. Und aus meiner Sicht ist es gar keine Frage das es eine einheitliche Regelung geben muss, aber die kann wie gesagt aus meiner Sicht nur der SSG, äh, treffen. Und weil er sich über ein Jahr lang nicht ordentlich positioniert hat, war dies für mich tatsächlich die Äußerung zu sagen: ihr müsst es jetzt machen, denn dieser Konsens auf den ihr euch immer beruft und wo ja eh keiner weiter gibt, wird es spätestens dann nicht mehr geben, wenn neue Bürgermeister dazu kommen, die aus Ihrer Haltung heraus mit Sicherheit das anders haben wollen. Und dann muss der SSG sich positionieren. Das vielleicht nur an dieser Stelle, weil wenn man es nur so wie Sie es gesagt haben klingt es tatsächlich etwas seltsam, aber man muss die anderthalbjährig, äh, Vorinformation genauso in Betracht ziehen.
Mehr möchte ich jetzt dazu nicht sagen und ich denke der SSG, sie haben es gesehen, hat sich danach auch eindeutig positioniert. Es war auch höchste Zeit, weil davor hatte er sich die ganze Zeit aus irgendwelchen Gründen gescheut.“
Siehe auch Beiträge:
Protokollinhalte frei erfunden, Protokollerklärung unterschlagen („Protokollaffäre“ XI)
Redigierte Niederschriften und entfernte Redebeiträge („Protokollaffäre“ I)