Anfrage „Kosteneinsparungen Rathaus“ – Informationsvorlage -„Kann mich nicht erinnern“ in Stadtverwaltung ausgebrochen…

Anfrage „Kosteneinsparungen Rathaus“ – Betrifft SR-Sitzung 08.12.2022, TOP 8: Information zur Baumaßnahme „Modernisierung des historischen Rathauses Pulsnitz“ – Informationsvorlage

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,

neben der konsequenten Kostenkontrolle für die Rathaussanierung hatte der Stadtrat mit Beschluss Nr. PU-A/2021/0001 am 15.07.2021 die Stadtverwaltung auch beauftragt, „mit den zuständigen Planern und dem Projektsteuerer die noch nicht ausgeschriebenen Leistungen nochmals hinsichtlich weiterer Einsparpotentiale zu überprüfen. Diese Prüfung soll z.B. unter Einhaltung geltender Normen die Vereinfachung/ Reduzierung (Qualität, Techn. Anspruch), den Entfall oder das Zurückstellen von Leistungen beinhalten.“ (veröffentlicht im Amtsblatt August 2021 vom 31.07.2021).

Da die Erledigung gegenüber dem Stadtrat bisher ausstand, hatte die Fraktion mit Antrag vom 08.11.2022 Erledigung erbeten.

Der Bericht zur Informationsvorlage stand unter TOP 8 auf der Tagesordnung der Stadtrats-Sitzung am 08.12.2022, wurde aus Zeitgründen in die nächste Sitzung am 12.01.2023 vertagt. 

In der o.g. Informations-Vorlage heißt es: „Die AfD-Fraktion führt aus, dass die Erledigung gegenüber dem Stadtrat noch ausstehe. Dies ist nicht der Fall. Dem Wortlaut des Stadtratsbeschluss wurde vollumfänglich entsprochen. Unabhängig davon erfolgt mit beiliegender Anlage 1 die Information über die Umsetzung des genannten Ratsbeschlusses.“

Der Auflistung von Herrn Branczeisz entnehmen wir, dass seit dem 15.07.2021 gesamt 1.500 € durch Reduzierung der Ausschreibungsqualität im Los 18 eingespart werden konnten. Alle anderen Information sollen wohl das stetige Bemühen der Beteiligten darstellen, jedoch ohne konkrete Ergebnisse zu nennen. 

Insgesamt ergeben sich daher folgende Fragen:

  1. Wo sind diese Ihres Erachtens erfolgten Informationen in den bisherigen Unterlagen der zurückliegenden Sitzungen sowie den Sitzungsprotokollen enthalten?!
  2. Warum sind diese Ihrerseits bereits erfolgten Informationen nicht Bestandteil dieser Vorlage?
  3. Wo sind in der beigefügten Aufstellung von Herrn Branczeisz die Informationen über die Ergebnisse der damals erfolgten sofortigen Prüfung von Kosteneinsparungen bei noch nicht ausgeschriebenen Losen enthalten/dokumentiert?

Die Beantwortung der Fragen wird schriftlich erbeten in Ergänzung zu dem in die Januarsitzung 2023 des Stadtrates verschobenen Bericht unter dem TOP „Information zur Baumaßnahme „Modernisierung des historischen Rathauses Pulsnitz“ – Informationsvorlage“.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 02.01.2023

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,

Ihre Nachricht haben wir erhalten.

Laut Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) ist es Aufgabe des Bürgermeisters, die Beschlüsse des Stadtrates umzusetzen und der Stadtrat ist verspflichtet, die Umsetzung seiner Beschlüsse zu überwachen.

Da der Wortlaut des Beschlusses PU-A/2021/001 vom 15.07.2021 eine aktive Informations­pflicht nicht enthält, haben wir mit Antrag vom 08.11. 2022 Information über die Erledigung des Beschlusses gegenüber dem Stadtrat erbeten. Dabei sind wir davon ausgegangen, dass der Beschluss von Ihnen in Zusammenarbeit mit Planer und Projektüberwacher vollumfänglich erfüllt worden ist.

Bei unserem Antrag handelt es sich um einen Antrag nach §7 (2) der Geschäftsordnung (GO) bzw. §36 (5) SächsGemO, der spätestens in der übernächsten Sitzung zu behandeln ist. Folgerichtig stand die Informationsvorlage zum Antrag auf der Tagesordnung der Sitzung vom 08.12.2022, wurde jedoch nicht behandelt. Daher hatte ich direkt in der Sitzung Vertagung in die Januar-Sitzung 2023 beantragt. Vergewissern Sie sich dazu bitte anhand der Tonbandaufzeichnung der Sitzung vom 08.12.2022 unter TOP 8. Da die Behandlung aussteht, ist sie entsprechend SächsGemO – unabhängig von meinem Antrag – noch vorzunehmen.

Wo Information drauf steht, sollte u.E. auch Information drin sein! Bedauerlicherweise behauptet die Informationsvorlage von Bauamtsleiter Herrn Kühne vom 29.11.2022 die Erfüllung lediglich; sie enthält jedoch die erbetenen Informationen entsprechend Beschluss und Antrag nicht. Ebenso wenig wird die Aufstellung vom Projektsteuerer dem Wortlaut von Beschluss und Antrag gerecht.

Aus diesem Grund habe ich am 02.01.2023 eine Anfrage nach §4 (2) der GO bzw. §28 (6) SächsGemO gestellt und erinnere daran, dass schriftliche Anfragen auch schriftlich zu beantworten sind. Grundsätzlich sehen GO und SächsGemO dafür eine Frist von vier Wochen vor. Da die Anfrage allerdings fehlende Informationen Ihrer Informationsvorlage vom 29.11.2022 zu unserem Antrag vom 08.11.2022 betrifft und eine Erledigung überfällig ist, ist eine schriftliche Beantwortung im Zusammenhang mit und in Ergänzung der Informationsvorlage vom 29.11.2022 in der Sitzung am 12.01.2023 angezeigt. Dabei gehen wir davon aus, dass die Informationen selbstverständlich in der Verwaltung vorliegen, wie Sie in der Vorlage schreiben und lediglich der Vorlage beizufügen und so dem Stadtrat zur Verfügung zu stellen sind.

Andernfalls können wir Ihre Ausführungen nur so verstehen, dass Sie die Erledigung des Stadtratsbeschlusses zwar behaupten, eine Umsetzung jedoch tatsächlich nicht erfolgt ist, Sie die Informationen deshalb nicht bereitstellen und es sich hier um ein gezieltes Ablenkungsmanöver und Verwirrspiel gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit handelt.

Der unverzüglichen Information über die Erledigung von Beschluss, Antrag und Anfrage entgegensehend verbleibe ich

Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 04.01.2023