Ergänzung zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin der Stadt Pulsnitz Frau Lüke vom 28.02.2023 wegen Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebotes, Persönlichkeitsrechten, Verleumdung und Wahlbeeinflussung der Bürgermeisterwahl am 19.03.2023
Sehr geehrte Frau Hofmann,
zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28.02.2023 teile ich ergänzend folgenden bemerkenswerten Sachverhalt mit, auf den ich von Bürgern aufmerksam gemacht wurde: Im Wochenkurier, Ausgabe Kamenz/Radeberg vom 10.12.2022 schreibt Frau Lüke (im Zusammenhang mit ihrer erneuten Kandidatur), dass es politische Positionen gibt, die sie klar ablehne und sie die Erfahrung machen musste, dass sie als Bürgermeisterin eine solch klare Haltung nicht öffentlich vertreten darf, neutral sein muss. Weiter schreibt sie: „… am rechten Rand orientierte Positionen lehne ich ab.“ Und: „Als wahlkämpfende Privatperson „Barbara Lüke“ darf ich aber die Positionen, die an der Basis unserer Demokratie nagen oder die direkt oder indirekt antidemokratisch sind, klar ablehnen. … Das habe ich in den letzten sieben Jahren immer wieder bewiesen und davon wird mich auch in Zukunft nichts abhalten.“ Im Gesamtkontext entsteht der Eindruck, dass der persönliche Angriff gegen mich (für den Fall meiner Kandidatur) offenbar bereits zu diesem Zeitpunkt geplant war und die Amtsinhaberin keinen Überblick über ihre Pflichten hat.
Zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28.02.2023 teile ich weiterhin mit, dass Frau Lüke beim „Händler-Stammtisch“ subtil zu suggerieren versuchte, ich hätte in meiner Funktion als Stadtrat rechtsmissbräuchlich privat motivierte Gerichtsverfahren gegen die Stadtverwaltung angestrengt. Auf Nachfrage einer Teilnehmerin räumte sie ein, dass das nicht zuträfe, sondern es sich um einen anderen Stadtrat handele. In den Köpfen hängen bleibt jedoch „Hannawald“ und „Rechtsmissbrauch“.
Anschließend dienten der Amtsinhabern der inszenierte persönliche Angriff gegen mich beim „Händler-Stammtisch und die „scheinheilige“ Nachfrage von Stadtrat Kotzsch in öffentlicher Stadtrats-Sitzung am 09.02.2023 als Anlass, verwaltungsinterne Unterlagen per E-Mail an die Stadträte zu verteilen (Anlage 2 meiner Beschwerde vom 28.02.2023), woraus klar ersichtlich ist, dass ich in meiner Funktion als Stadt- und Kreisrat tätig geworden bin.
Von unbeteiligten Bürgern aus dem Stadtgebiet erfuhr ich nun, dass unter Bezugnahme auf genau diese nur den Räten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, aktuell „rein zufällig“ unmittelbar vor der Bürgermeisterwahl Gerüchte verbreitet werden, die mich des Amtsmissbrauches bezichtigen, die Bürger gegen mich vereinnahmen und mich als Bürgermeisterkandidat in Misskredit bringen.
Es stellt sich die Frage, wer hier tatsächlich an der Basis unserer Demokratie nagt und direkt oder indirekt antidemokratisch agiert.
Ich bitte Sie, diese Sachverhalte in die Bearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28.02.2023 einzubeziehen und unverzüglich, d.h. vor der gemeinsamen Vorstellung der Kandidaten am 12.03.2023, jedoch spätestens vor der Wahl, die öffentliche Richtigstellung und die Wiederherstellung von Neutralität und Sachlichkeit zu veranlassen.
Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald, 08.03.2023
Hinweis: Am 10.03.2023 teilte die Rechtsaufsicht mit, dass sie die Kritikpunkte im Rahmen der Wahlprüfung nach §27 Kommunalwahlgesetz berücksichtigt werden und ein vorheriges Einschreiten nicht vorgesehen ist.