46. SR-Sitzung, 06.04.2023 / GA, 23.03.2023: „Die machen, was sie wollen und mauscheln…“ – Bestrebungen zur Alleinherrschaft der Bürgermeister…?!

Am 23.03.2023 tagte der Gemeinschaftsausschuss (GA) der Verwaltungsgemeinschaft (VG). Auf der Tagesordnung stand die Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 23.11.2022 (vgl. Link) sowie die Beratung zur Anhebung und Vereinheitlichung von Kompetenzgrenzen in den Hauptsatzungen von Pulsnitz und den Mitgliedsgemeinden der VG – allerdings ohne, dass dies in den einzelnen Gemeinden vorberaten wurde und auch ohne Begründung einer Notwendigkeit dazu. Die Aktion unmittelbar vor dem Ende der aktuellen Bürgermeister-Legislatur führte zu allgemeiner Verwunderung.

Dr. Hannawald fragte daher nach Anlass und Grund sowie der Notwendigkeit für eine z.T. erhebliche Anhebung der Kompetenzgrenzen. Bisher sind dem Stadtrat Pulsnitz keine Vorgänge zur Zustimmung vorgelegt worden, so dass die Notwendigkeit dafür nicht erkennbar ist. Es stellte sich die Frage, ob der Stadtrat Pulsnitz nur deshalb nichts vorgelegt bekam, weil in der Vergangenheit und bisher an ihm vorbei agiert und gegen die Kompetenzgrenzen der Satzung verstoßen wurde?! Im Falle von Organstreitigkeiten haben wir inzwischen Gewissheit darüber. Stellt sich weiterhin die Frage, ob hier nachträglich Verstöße gegen die Hauptsatzung „geheilt“ werden sollen oder – wie ein Kollege treffend feststellte, die Bestrebung zur „Alleinherrschaft der Bürgermeister“ gefestigt werden solle oder beides. Die Meinung der Öffentlichkeit sei bereits: „Die machen, was sie wollen und mauscheln.“

Anschließend stand die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulsnitz auf der Tagesordnung der 46. SR-Sitzung am 06.04.2023, wurde jedoch durch einstimmigen Stadtratsbeschluss von der Tagesordnung genommen und an die Verwaltung zurückverwiesen.