Änderungsvorschläge zur Hauptsatzung der Stadt Pulsnitz

Auf der Tagesordnung der 46. SR-Sitzung am 06.04.2023 stand unter TOP 6 die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulsnitz (Link), wurde jedoch durch einstimmigen Stadtratsbeschluss von der Tagesordnung genommen und an die Verwaltung zurückverwiesen (siehe Beitrag). Am 26. April haben wir die Änderungsvorschläge unserer Fraktion an die Verwaltung gegeben mit der Bitte um satzungskonforme Einarbeitung.

Sehr geehrte Frau Wehner,

anbei erhalten Sie unsere Ergänzungs- und Änderungsvorschläge zur Hauptsatzung:

  1. Aufnahme einer Passage zur Information des Stadtrates über die Schlussrechnung von Baumaßnahmen und bei sonstigen Vorhaben/Maßnahmen sowie Lieferleistungen von mehr als 100.000 € einschließlich abschließend gewährter Fördermittel. Die Abrechnung muss spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme bzw. Erwerb vorgelegt werden. Eine vorläufige Schlussrechnung ist dafür ausreichend.
  2. In die Hauptsatzung ist eine generelle Informationspflicht durch den Bürgermeister gegenüber dem Stadtrat aufzunehmen. Das betrifft Fälle unter den lfd. Nr. 3 – 15 (vgl. Anlage). Außerdem sind alle Entscheidungen, die im Kompetenzbereich der Ausschüsse liegen, dem Stadtrat mitzuteilen (Begründung dazu unter Punkt 3).
  3. Zu den Kompetenzen zwischen Bürgermeister und den politischen Gremien gemäß der Anlage zur Satzungsänderung:

    Bei der Festlegung neuer Wertgrenzen muss im Sinne der notwendigen Transparenz darauf geachtet werden, dass eine angemessene Beteiligung der Ausschüsse und insbesondere des Stadtrates erfolgt. Zum einen, da nicht alle Räte in Fraktionen organisiert sind und damit Informationsdefizite einzelner Räte entstehen können. Zum anderen muss der Stadtrat Kenntnis über die Situation in der Stadt haben; zu hohe Wertgrenzen wären hier bürgerfern und kontraproduktiv.

    Dem Vorschlag von Herrn Kirchhübel, sich bei den Wertgrenzen an der Mustersatzung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) zu orientieren, stimmen wir grundsätzlich zu.

    Zur Bewertung/Einschätzung der Notwendigkeit der Änderung einer Kompetenzgrenze benötigen wir als Entscheidungshilfe eine Übersicht, wie viele und welche Fälle es in den letzten 7 Jahren (2016-2022) gab, in denen die bisherigen Kompetenzgrenzen von Bürgermeister bzw. Ausschüssen überschritten wurden und daher eine Befassung im übergeordneten Gremium notwendig war.

    Das benötigen wir auch für die laut Übersicht neu einzuführenden Kompetenzgrenzen. Anschließend sollen auf Basis dieser Übersicht die Auswirkungen auf die neu vorgeschlagenen Wertgrenzen dargestellt und bewertet werden.
  4. Betrifft §8 – Beratende Ausschüsse für Kultur und Tourismus

    Der § 8 zum Beratenden Ausschuss für Kultur und Tourismus ist grundsätzlich zu allgemein gefasst. Es bedarf einer Konkretisierung dahingehend, dass sich die Aufgaben des bisherigen Aufsichtsgremiums der GmbH im Ausschuss wiederfinden sollen (vgl. Gesellschaftervertag).

    Dem Vorschlag von Herrn Kirchhübel, sich an Variante 2b zu Abs. 2 der Mustersatzung zu orientieren, stimmen wir zu.

    Bei der Ausschusszusammensetzung sollen beratende Bürger (aus Bürgerschaft, Vereinen und Unternehmen) in gleicher Anzahl wie die Räte fester Bestandteil sein.

    Erweiterung um den Bereich „Sport“ wird vorgeschlagen (Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport).

    Konkrete Aufgaben sind zu benennen. Absatz 3 ist zu unklar/allgemein formuliert.

Die Verwaltung soll die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen satzungskonform einarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 26.04.2023

Zwischenbilanz unserer Ratsarbeit

Als Fraktion haben wir erfolgreich Ergebnisse für unsere Bürger erzielt und konsequent und beherzt Missstände aufgedeckt:

Folgendes haben wir bisher erreicht:

  • Standortsicherung und Modernisierung Jugendtreff Pulsnitz bewirkt (Link);
  • Haushalt 2023: Gewerbesteuererhöhung ab 2023 abgewehrt sowie
  • Grundsteuererhöhung A begrenzt auf 3% (statt 11%) und B auf 2% (statt 5%) des Verwaltungsvorschlages (Link);
  • Durch Haushaltssperren 2021 Reserven von 1,2 Mio. Euro offengelegt (Link) und damit z.B. die Mitfinanzierung der Sanierung vom Jahn-Stadion Pulsnitz ermöglicht;
  • Verbesserung der Haushaltsplanung insgesamt bewirkt (Link);
  • Öffentlichkeit von Beschlussvorlagen des Stadtrates und Protokolle für unsere Bürger Link);
  • Transparenz (Link) und kontinuierliche Kostenverfolgung (Link) bei der Rathaussanierung;
  • Erstellung sachlich und inhaltlich korrekter Sitzungs-Protokolle statt frisierter Mitschriften (Link) und (Link).

Hierfür haben wir uns bisher und setzen uns weiterhin beherzt und konsequent ein:

  • Optimierung der Haushaltsplanung und wirtschaftlicher Einsatz der Steuereinnahmen, statt Erhöhung von Steuern, Gebühren und Abgaben für Bürger und Unternehmen,
  • Interessenvertretung der Bürger statt „verlängerter Arm“ der Verwaltung,
  • Rechtzeitige Einbeziehung vom Stadtrat statt Aktionen „hinter den Kulissen“,
  • Beschlussfassung auf Grundlage tatsächlicher Informationen statt „im Blindflug“,
  • Ernsthafte inhaltliche Beratungen statt Meinungsumfragen,
  • Tatsächliche Zusammenarbeit in der Verwaltungsgemeinschaft bei Einhaltung des rechtlichen Rahmens,
  • Befassung mit Lösungen statt Erfindung von Problemen,
  • Gewährleistung von Neutralität und Sachlichkeit.

46. SR-Sitzung, 06.04.2023 / GA, 23.03.2023: „Die machen, was sie wollen und mauscheln…“ – Bestrebungen zur Alleinherrschaft der Bürgermeister…?!

Am 23.03.2023 tagte der Gemeinschaftsausschuss (GA) der Verwaltungsgemeinschaft (VG). Auf der Tagesordnung stand die Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 23.11.2022 (vgl. Link) sowie die Beratung zur Anhebung und Vereinheitlichung von Kompetenzgrenzen in den Hauptsatzungen von Pulsnitz und den Mitgliedsgemeinden der VG – allerdings ohne, dass dies in den einzelnen Gemeinden vorberaten wurde und auch ohne Begründung einer Notwendigkeit dazu. Die Aktion unmittelbar vor dem Ende der aktuellen Bürgermeister-Legislatur führte zu allgemeiner Verwunderung.

Dr. Hannawald fragte daher nach Anlass und Grund sowie der Notwendigkeit für eine z.T. erhebliche Anhebung der Kompetenzgrenzen. Bisher sind dem Stadtrat Pulsnitz keine Vorgänge zur Zustimmung vorgelegt worden, so dass die Notwendigkeit dafür nicht erkennbar ist. Es stellte sich die Frage, ob der Stadtrat Pulsnitz nur deshalb nichts vorgelegt bekam, weil in der Vergangenheit und bisher an ihm vorbei agiert und gegen die Kompetenzgrenzen der Satzung verstoßen wurde?! Im Falle von Organstreitigkeiten haben wir inzwischen Gewissheit darüber. Stellt sich weiterhin die Frage, ob hier nachträglich Verstöße gegen die Hauptsatzung „geheilt“ werden sollen oder – wie ein Kollege treffend feststellte, die Bestrebung zur „Alleinherrschaft der Bürgermeister“ gefestigt werden solle oder beides. Die Meinung der Öffentlichkeit sei bereits: „Die machen, was sie wollen und mauscheln.“

Anschließend stand die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulsnitz auf der Tagesordnung der 46. SR-Sitzung am 06.04.2023, wurde jedoch durch einstimmigen Stadtratsbeschluss von der Tagesordnung genommen und an die Verwaltung zurückverwiesen.

45. SR-Sitzung, 09.03.2023: Umbau Villa Goethestraße zur privaten Arztpraxis auf Kosten der Stadt

Auf der Tagesordnung der 45. Stadtratssitzung am 09.03.2023 stand erneut der Umbau der denkmalgeschützten Villa Goethestraße (Erdgeschoss) zur Arztpraxis – konkret eine Kostenerhöhung der bisher lediglich geschätzten Kosten von ca. 50 T€ um 85 T€ auf 135 T€ und der Vergabebeschluss für Heizung, Lüftung, Sanitär. Hier haben wir nicht zugestimmt, da im Ort Praxisräume leer stehen und eine Notwendigkeit zur Schaffung von Praxisräumen durch die Stadtverwaltung für uns nicht erkennbar ist.

Die Finanzierung soll laut Verwaltung aus Gewerbesteuer-Mehreinnahmen erfolgen. Diese Gelder sollten u.E. jedoch für die dringend erforderliche Reparatur der Brücken in Friedersdorf (Link) oder eben für die seit drei Jahren überfällige Sanierung der Grundschule eingesetzt werden (Link).

Bemerkenswert ist, dass für Umbau und Umnutzung weiterhin die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde fehlt und die Stadtverwaltung auch nicht beabsichtigt, diese einzuholen. Bemerkenswert ist auch, dass bei einzelnen Räten Briefe von Pulsnitzer Hausärzten an die Bürgermeisterin kursierten, die dem Stadtrat insgesamt jedoch vorenthalten wurden…

Herr Dr. Hannawald gab abschließend folgende Erklärung zu Protokoll:
„Das wir mit „Nein“ gestimmt haben, hat nichts damit zu tun, dass wir gegen eine zusätzliche Arztpraxis in Pulsnitz sind. Wir sehen die Verantwortlichkeiten in dem Maße, wie es hier stattfindet, nicht bei der Stadt – vor allem nicht in dieser Höhe. Und wir müssen auch festhalten, dass es offensichtlich zwischen den Stadträten unterschiedliche Informationsstände gibt im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten, den Notwendigkeiten und den Gesprächen mit dem Arzt, der diese Praxis bezieht.“

Wahlkampf mit Müllsäcken: Pragmatisch und unbürokratisch – für Stabilität in schwierigen Zeiten oder „Schild“-Bürgerstreich…?!

Im Vorfeld der Bürgermeisterwahl in Pulsnitz, Friedersdorf und Oberlichtenau am 19. März 2023 (Stichwahl: 16. April) besticht die Amtsinhaberin eindrucksvoll, pragmatisch und unbürokratisch mit dem kreativen Einsatz von Müllsäcken für Stabilität in schwierigen Zeiten… (Link)

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verletzung von Neutralität und Sachlichkeit, Persönlichkeitsrechten und Wahlbeeinflussung – Ergänzung vom 08.03.2023

Ergänzung zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin der Stadt Pulsnitz Frau Lüke vom 28.02.2023 wegen Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebotes, Persönlichkeitsrechten, Verleumdung und Wahlbeeinflussung der Bürgermeisterwahl am 19.03.2023


Sehr geehrte Frau Hofmann,

zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28.02.2023 teile ich ergänzend folgenden bemerkenswerten Sachverhalt mit, auf den ich von Bürgern aufmerksam gemacht wurde: Im Wochenkurier, Ausgabe Kamenz/Radeberg vom 10.12.2022 schreibt Frau Lüke (im Zusammenhang mit ihrer erneuten Kandidatur), dass es politische Positionen gibt, die sie klar ablehne und sie die Erfahrung machen musste, dass sie als Bürgermeisterin eine solch klare Haltung nicht öffentlich vertreten darf, neutral sein muss. Weiter schreibt sie: „… am rechten Rand orientierte Positionen lehne ich ab.“ Und: „Als wahlkämpfende Privatperson „Barbara Lüke“ darf ich aber die Positionen, die an der Basis unserer Demokratie nagen oder die direkt oder indirekt antidemokratisch sind, klar ablehnen. … Das habe ich in den letzten sieben Jahren immer wieder bewiesen und davon wird mich auch in Zukunft nichts abhalten.“ Im Gesamtkontext entsteht der Eindruck, dass der persönliche Angriff gegen mich (für den Fall meiner Kandidatur) offenbar bereits zu diesem Zeitpunkt geplant war und die Amtsinhaberin keinen Überblick über ihre Pflichten hat.

Zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28.02.2023 teile ich weiterhin mit, dass Frau Lüke beim „Händler-Stammtisch“ subtil zu suggerieren versuchte, ich hätte in meiner Funktion als Stadtrat rechtsmissbräuchlich privat motivierte Gerichtsverfahren gegen die Stadtverwaltung angestrengt. Auf Nachfrage einer Teilnehmerin räumte sie ein, dass das nicht zuträfe, sondern es sich um einen anderen Stadtrat handele. In den Köpfen hängen bleibt jedoch „Hannawald“ und „Rechtsmissbrauch“.

Anschließend dienten der Amtsinhabern der inszenierte persönliche Angriff gegen mich beim „Händler-Stammtisch und die „scheinheilige“ Nachfrage von Stadtrat Kotzsch in öffentlicher Stadtrats-Sitzung am 09.02.2023 als Anlass, verwaltungsinterne Unterlagen per E-Mail an die Stadträte zu verteilen (Anlage 2 meiner Beschwerde vom 28.02.2023), woraus klar ersichtlich ist, dass ich in meiner Funktion als Stadt- und Kreisrat tätig geworden bin.

Von unbeteiligten Bürgern aus dem Stadtgebiet erfuhr ich nun, dass unter Bezugnahme auf genau diese nur den Räten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, aktuell „rein zufällig“ unmittelbar vor der Bürgermeisterwahl Gerüchte verbreitet werden, die mich des Amtsmissbrauches bezichtigen, die Bürger gegen mich vereinnahmen und mich als Bürgermeisterkandidat in Misskredit bringen.

Es stellt sich die Frage, wer hier tatsächlich an der Basis unserer Demokratie nagt und direkt oder indirekt antidemokratisch agiert.

Ich bitte Sie, diese Sachverhalte in die Bearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28.02.2023 einzubeziehen und unverzüglich, d.h. vor der gemeinsamen Vorstellung der Kandidaten am 12.03.2023, jedoch spätestens vor der Wahl, die öffentliche Richtigstellung und die Wiederherstellung von Neutralität und Sachlichkeit zu veranlassen.

Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald, 08.03.2023

siehe auch: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Barbara Lüke wegen Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebotes und falscher Tatsachenbehauptung; aktualisiert: 27.12.2022

Hinweis: Am 10.03.2023 teilte die Rechtsaufsicht mit, dass sie die Kritikpunkte im Rahmen der Wahlprüfung nach §27 Kommunalwahlgesetz berücksichtigt werden und ein vorheriges Einschreiten nicht vorgesehen ist.

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verletzung von Sachlichkeit und Neutralität, Persönlichkeitsrechten und Wahlbeeinflussung vom 28.02.2023

Dienstaufsichtsbeschwerde an die Rechts- und Kommunalaufsicht gegen die Bürgermeisterin der Stadt Pulsnitz

Sehr geehrte Frau Hofmann,

hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Wahlbeamte und Bürgermeisterin der Stadt Pulsnitz, Frau Lüke ein wegen:

  1. Verletzung des Sachlichkeits- und Neutralitätsgebotes,
  2. Verleumdung durch falschen Tatsachenbericht
  3. Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie
  4. Unzulässiger Wahlbeeinflussung der Bürgermeisterwahl am 19.03.2023 in Pulsnitz

Feststellung:
Aus einem Anliegen von Bürgern, die ich in den letzten Jahren im Rahmen einer Petition vertreten habe – zuletzt vor neun Monaten – versucht Bürgermeisterin Lüke eine persönliche Angelegenheit zu konstruieren und mich durch falschen Tatsachenbericht unmittelbar vor der Bürgermeisterwahl am 19.03.2023, zu der wir beide kandidieren, öffentlich in Misskredit zu bringen – sowohl in öffentlicher Stadtratssitzung als auch im Amtsblatt.

Zum Sachverhalt:
Im Pulsnitzer Anzeiger März 2023 vom 25.02.2023 schreibt Bürgermeisterin Lüke im Bericht zur Stadtratssitzung vom 09.02.2023:

„Stadtrat Kotzsch nahm Bezug auf die Kandidatenvorstellung der drei Bürgermeisterkandidaten bei der Sitzung der Händler und Gewerbetreibenden am Vorabend und fragte nach, ob es einen Antrag gäbe, der die Straße „Zur Hufe“ für den Verkehr beschränken solle. Die Bürgermeisterin bestätigte, dass ihr Mitte 2022 zuständigkeitshalber ein Antrag vom Landratsamt weitergeleitet wurde. Dieser sei von Herrn Dr. Hannawald beim Landkreis gestellt worden und beinhalte, die Straße mit dem Parkplatz nur noch für Anwohner zugänglich zu machen…“ Es sei noch nicht zur Bearbeitung gekommen.

Bei besagtem „Händler-Stammtisch“ wurde ich von einem Gewerbetreibenden persönlich ange­griffen. Er bezog sich auf verwaltungsinterne Informationen und war offenbar extra deswegen erschienen. Zu klären bleibt die Frage, von wem und in welcher Absicht er diese Informationen erhielt.
Die von Stadtrat Kotzsch in der Stadtrats-Sitzung gestellte Frage wurde von mir bereits am Vorabend zum „Händler-Stammtisch“ beantwortet und war im Stadtrat entbehrlich.

Richtigstellung:
Bürgermeisterin Lüke bezieht sich auf einen Sachverhalt, zu dem ich als gewählter Bürgervertreter tätig geworden bin, sie vermischt Persönliches und Ehrenamt. Einen Antrag habe ich nicht gestellt. Der Sachverhalt bedarf zur Klärung keiner Veröffentlichung im Amtsblatt, sondern seit acht Monaten einer Bearbeitung durch die Verwaltung.

Fazit:
Ich fordere Sie daher auf, unverzüglich, d.h. vor der gemeinsamen Kandidatenvorstellung am 12.03.2023, jedoch spätestens vor der Wahl, die öffentliche Richtigstellung und die Wiederherstellung von Neutralität und Sachlichkeit zu veranlassen.

Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald, 28.02.2023

Ergänzung:
Bemerkenswert ist außerdem, dass Lüke beim „Händler-Stammtisch“ subtil zu suggerieren versuchte, Dr. Hannawald hätte in seiner Funktion als Stadtrat rechtsmissbräuchlich privat motivierte Gerichtsverfahren gegen die Stadtverwaltung angestrengt. Auf Nachfrage musste sie einräumen, dass das nicht zutrifft. In den Köpfen hängen bleibt jedoch „Hannawald“ und „Rechtsmissbrauch“!

Der inszenierte persönliche Angriff gegen Dr. Hannawald beim „Händler-Stammtisch und die „scheinheilige“ Nachfrage von Stadtrat Kotzsch in der SR-Sitzung am 09.02.2023 dienten Lüke anschließend als Anlass, verwaltungsinterne Unterlagen an die Stadträte zu verteilen.

Von unbeteiligten Bürgern aus dem Stadtgebiet wurden wir nun angesprochen, dass auf Grundlage offenbar genau dieser internen, nur den Räten zur Verfügung stehenden Informationen, gezielt Gerüchte gestreut werden, die Dr. Hannawald des Amtsmissbrauches bezichtigen, Bürger gegen Dr. Hannawald vereinnahmen und ihn als Bürgermeisterkandidat in Misskredit bringen.

Wir wurden gebeten, den Gerüchten sachlich zu begegnen (vgl. vorheriger Beitrag).

Anmerkung:
Bemerkenswert ist, dass sich ausgerechnet jener Stadtrat der FDP-Fraktion hervortut, der nicht wollte, dass die Bürger Zugang zu öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokollen erhalten, damit sie nicht erfahren, wie er bei Beschlüssen stimmt, um seine Kunden nicht zu verlieren…
Weiterhin bemerkenswert ist, dass die Angriffe gegen Dr. Hannawald beim „Händler-Stammtisch“ ebenfalls aus dem FDP-Umfeld kamen…
Eine sehr spezielle Art von Wahlunterstützung für die Amtsinhaberin und eine noch speziellere Form von Parteiunabhängigkeit…

Hinweis:
Am 10.03.2023 teilte die Rechtsaufsicht mit, dass sie die Kritikpunkte im Rahmen der Wahlprüfung nach §27 Kommunalwahlgesetz berücksichtigt werden und ein vorheriges Einschreiten nicht vorgesehen ist.

Gerüchte gestreut – Empörung, dass Stadträte Bürger vertreten…?!

Wir wurden angesprochen, dass „rein zufällig“ unmittelbar vor der Bürgermeisterwahl Gerüchte über Dr. Hannawald und auch über Frau Ebisch verbreitet werden, sie hätten aus Eigeninteresse ihr Amt als Stadträte bzw. als Kreisrat missbraucht. Ausgangspunkt war eine Petition der Anwohner des Wohngebiets 2019 und in diesem Zusammenhang eine vor acht Monaten gestellte Anfrage / Bitte um Unterstützung an das Landratsamt (LRA) zur Verkehrsberuhigung der Straße „Zur Hufe“. Da sich die Gerüchte nicht mit den Tatsachen decken, wurden wir gebeten, den Gerüchten sachlich zu begegnen.
Ernsthaft Interessierten geben wir gern Auskunft in einem sachlichen, persönlichen Gespräch.

Richtigstellung:

  • Zentrale Aufgabe eines Stadt- und Kreisrates ist es, die Bürger zu vertreten. Es handelt sich hierbei nicht um eine Gefälligkeit oder einen Amtsmissbrauch, sondern um eine gesetzliche Regelung.
  • Frau Ebisch und Dr. Hannawald handelten nicht privat, sondern als Bürgervertreter in Ausübung der ehrenamtlichen Funktion als Stadtrat/ Kreisrat im Auftrag und auf Bitten zahlreicher Bürger.
  • Es wurde kein Antrag, sondern eine Anfrage an das LRA gestellt.
  • Anliegen war eine Beruhigung der Verkehrssituation und Gewährleistung der Sicherheit im Wohngebiet, Ursache die unzureichende Unterstützung durch die Stadt.
  • Die Straßen und Wege im Wohngebiet wurden ausschließlich für die Erschließung der Wohngrundstücke errichtet und dementsprechend von den Anwohnern finanziert. Demzufolge haben diese auch ein Recht auf Mitsprache.
  • Weiterhin haben die Anwohner ein großes Interesse an der Erhaltung der Straße, die aufgrund ihrer Beschaffenheit – für jeden erkennbar – nicht für Durchgangsverkehr geeignet und aus Sicherheitsgründen auch nicht zugelassen ist, da sie die Verkehrsdichte nicht aufnehmen kann. Regierungspräsidium, Umwelt- und Gesundheitsamt verfügten deshalb: Kein Durchgangs- und kein Klinikverkehr durch das Wohngebiet!
  • Die ursprüngliche Beschilderung als Anliegerstraße wurde von der Stadtverwaltung widerrechtlich entfernt und die Nutzung erfolgt seit vielen Jahren missbräuchlich als Durchgangsstraße. Das führt immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen.
  • Auf Vorschlag der Anwohner wurden viele Lösungen zusammengetragen und unterbreitet.
  • Ziel von Petition und Anfrage war es, eine Lösung im Interesse aller Anwohner in Zusammenarbeit mit dem LRA und der Stadt zu finden.
  • Durch Weitergabe von internen Informationen und gezielt falsche Darstellung in der Öffentlichkeit, welche zu Spekulationen führen, hat Frau Lüke ihre eigene Neutralität und Sachlichkeit als Bürgermeisterin verletzt, die Persönlichkeitsrechte von Dr. Hannawald sowie in Bezug auf die anstehende Bürgermeisterwahl Wahlbeeinflussung vorgenommen.
  • Es wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Rechtsaufsicht eingereicht (vgl. folgenden Beitrag).

Umbau der Villa „Goethestraße“ zur Arztpraxis: Nur die halbe Wahrheit ist auch gelogen! Amtsblatt oder „Lügenblatt“ – das ist hier die Frage! Aktualisiert 09.04.2023

Bürgerfragen wegen Umbau der Villa Goethestraße zur Arztpraxis

Verärgerte und verwunderte Bürger fragten uns, wieso denn die denkmalgeschützte Villa (Goethestraße 26/28, Erdgeschoss) zur Arztpraxis umgebaut werden soll (vgl. Pulsnitzer Anzeiger Februar 2023: Kolumne der Bürgermeisterin sowie Bericht über die Stadtratssitzung vom 12.01.2023), wo doch in der Robert-Koch-Straße über der Apotheke eine Arztpraxis leer steht. In beiden Beiträgen berichtet Bürgermeisterin Lüke überschwänglich, dass sich ab September dieses Jahres ein neuer Hausarzt in Pulsnitz niederlässt und der Stadtrat die Gelder für den Umbau der denkmalgeschützten Villa freigegeben habe.

Das entspricht allerdings nicht den Tatsachen. Der Stadtrat hat keine Gelder für den Umbau der Villa freigegeben, sondern entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung lediglich einen Grundsatzbeschluss gefasst, erweitert um den Passus: „Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Interessenten auf die leerstehende Arztpraxis und Räumlichkeiten in der Robert-Koch-Straße hinzuweisen.“ Diesen Teil des Stadtratsbeschlusses verheimlicht Bürgermeisterin Lüke geflissentlich!

Gespräche hinter den Kulissen – Stadtrat und AG Vereinshaus vor vollendete Tatsachen gesetzt: In der Kolumne offenbart Bürgermeisterin Lüke, dass schon seit einigen Monaten hinter den Kulissen, d.h. am Stadtrat und an der AG Vereinshaus vorbei, Gespräche stattfanden, das Erdgeschoss der Villa als Arztpraxis umzubauen. Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, da der Stadtrat im Mai 2022 einen Beschluss zur Nutzung des Gebäudekomplexes als Vereinshaus gefasst hat – so wie es von Bürgermeisterin Lüke den Vereinen zugesagt war. Die Bürgermeisterin hat also hinter den Kulissen sowohl aktiv ihre eigene Zusage als auch den Stadtratsbeschluss boykottiert.
Der Stadtrat wurde im Dezember 2022 in nichtöffentlicher Sitzung vor vollendete Tatsachen gesetzt. Dabei wurde der Vorwand von Datenschutz (die Beschlussvorlage war anonymisiert) offenbar gezielt genutzt, den Sachverhalt von öffentlichem Belang nichtöffentlich zu beraten und zu beschließen und Stadtrat und AG Vereinshaus gezielt gegeneinander auszuspielen (vgl. hier und hier).

Freigabe von Geldern wegen fehlender Finanzierungsquelle nicht erfolgt: Da die Maßnahme nicht im Doppelhaushalt 2022/2023 vorgesehen ist, stehen hierfür keine Gelder bereit. Eine Freigabe von Geldern erfordert daher die Benennung einer Finanzierungsquelle. Hierzu hat die Verwaltung explizit ausgeführt, dass eine Finanzierungsquelle erst benannt werden kann, wenn die Umbaukosten bekannt sind; die genaue Höhe fehlt noch. Die Maßnahme selbst erfordert außerdem einen Baubeschluss sowie die Genehmigung von Nutzungsänderung und Umbau durch den Denkmalschutz. Den Denkmalschutz will die Verwaltung jedoch umgehen, wie sie im Technischen Abschuss auf Nachfrage wissen ließ. Dafür soll offenbar der Stadtrat die Verantwortung übernehmen.

Praxisräume Robert-Koch-Straße 3 – Telefonat mit Makler: Bürgermeisterin Lüke beklagt in beiden Artikeln den Mangel an Praxisräumen und stellt ihre Unterstützung bei der vergeblichen Suche heraus. Doch nach Praxisräumen wurde offenbar gar nicht gesucht. Eine kurze Internetrecherche ergab, dass behindertengerechte Praxisräume in der Robert-Koch-Straße 3 seit über einem Jahr leer stehen (siehe Angebot) und ein Telefonat mit dem Makler ergab, dass Miet-Anfragen zur Arztpraxis nicht erfolgten. Ein sofortiger Bezug sei nach Herrichtung möglich. Nahezu jeder Pulsnitzer weiß außerdem: Im Objekt befinden sich Apotheke, Physio- und Ergotherapie, Aufzug und Parkplatz sowie vor dem Haus eine Bushaltestelle. Die Voraussetzungen für die Wieder-Ansiedlung einer Arztpraxis sind also optimal. Es entstehen keine Zusatzkosten für die Stadt und keine Abhängigkeit vom rechtzeitigen Freizug der Villa durch die Verwaltung, die wegen der fortdauernden Rathaussanierung aktuell dort beherbergt ist. Der Mietpreis für den Arzt beträgt nur die Hälfte jener Miete, die die Bürgermeisterin für die umgebaute Villa vereinnahmen will. Sollten die Praxisräume zu klein sein, kann eine ebenfalls freistehende behindertengerechte Wohneinheit unkompliziert als Praxis hergerichtet werden.

Stadtrat beauftragt Bürgermeisterin, den Arzt auf die Praxisräume in der Robert-Koch-Straße hinzuweisen: Über das Ergebnis der kurzen Recherche hatte Dr. Hannawald in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.12.2022 informiert. Der Stadtrat hat daraufhin den Grundsatzbeschluss um folgenden Passus erweitert: „Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Interessenten auf die leerstehende Arztpraxis und Räumlichkeiten in der Robert-Koch-Straße hinzuweisen.“

Fazit: Die Bürgermeisterin boykottiert aktiv ihre eigene Zusage gegenüber den Vereinen sowie den Stadtratsbeschluss vom Mai 2022, spielt Stadtrat und AG Vereinshaus gegeneinander aus, ignoriert und verheimlicht der Öffentlichkeit einen wesentlichen Beschlussteil vom Dezember 2022 – auf Kosten des Arztes und künftiger Patienten. All das erachten wir als unverantwortlich!

Als Fraktion bevorzugen wir die „Wiederbelebung“ der Robert-Koch-Straße 3. Die Gegebenheiten sind optimal und die zahlreichen Vorteile für Arzt und Patienten liegen auf der Hand. Außerdem ist die Stadtverwaltung keine Immobilien-Entwicklungsgesellschaft. Die Herrichtung einer privaten Arztpraxis aus Steuergeldern der Bürger gehört nicht zu ihren Aufgaben. Sofern die Verwaltung überzählige Gelder aufspürt, sollten diese u.E. z.B. für die seit drei Jahren angedachte Sanierung der Grundschule eingesetzt werden!

PS: Aktuell praktizieren in Pulsnitz drei Hausärzte sowie drei in Oberlichtenau, d.h. 6 Hausärzte für ca. 7.300 Einwohner. Den Bedarf für einen weiteren Hausarzt können wir mangels Informationen und Bewertungskriterien nicht beurteilen. Allerdings ist ein Versorgungsnotstand nicht erkennbar, der die Verwendung von öffentlichen Steuergeldern für die Herrichtung einer privaten Arztpraxis rechtfertigen würde.

Ob und was hier evtl. alles noch „hinter den Kulissen“ stattgefunden hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

PPS: Bleibt die Frage, wann Bürgermeisterin Lüke die Öffentlichkeit über den unterschlagenen Beschlussteil informieren will…
Völlig im Dunkeln liegt außerdem ihre Motivation, Öffentlichkeit und alle Beteiligten an der Nase herumzuführen.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Lüke wegen rechtswidriger Protokollierung der Gremiensitzungen („Protokollaffäre“ XI c); aktualisiert 09.04.2023

Vorbemerkung:
In der Stadtrats-Sitzung am 08.12.2023 hatten Bürgermeisterin und Verwaltung von sich aus bestätigt, dass zwei der drei Einwendungen zum Protokoll der Sitzung vom 15.09.2022 zweifelsfrei zutreffen. Als Unterzeichner wurde Dr. Hannawald festgelegt. Die Unterzeichnung wurde lediglich aufgrund von zwei Anträgen aus dem Stadtrat zurückgestellt.

Allerdings wurde das Protokoll in der Zwischenzeit durch die Verwaltung nicht um die bestätigten Einwendungen berichtigt und auch der Vermerk von Dr. Hannawald nicht dem Protokoll beigefügt, wie es Gemeindeordnung und Geschäftsordnung des Stadtrates vorsehen.

Stattdessen wurde in der Stadtrats-Sitzung am 12.01.2023 in Abwesenheit von Dr. Hannawald einfach ein anderer Unterzeichner festgelegt und der Stadtrat hat nun zwar knapp, jedoch mehrheitlich eine Berichtigung des Protokolls per Beschluss abgelehnt, obwohl die wörtliche Mitschrift vom Band vorlag und verlesen wurde. Das Ergebnis ist ein wissentlich rechtswidriges Protokoll mit falschem Inhalt. Das ist bemerkenswert. Es offenbart, wie sich alle Beteiligten gegenseitig vorführen und wie sich die Mehrheit der Räte für die „Spielchen“ von Bürgermeisterin und Verwaltung missbrauchen lässt.

Mit diesem Sachverhalt erreicht die „Protokollaffäre“ aktuell ihren Höhepunkt. Daher erging am 02.02.2023 nachfolgende Dienstaufsichtsbeschwerde.

Im Ergebnis wurde die unkorrekte, manipulative Vorgehensweise der Bürgermeisterin beim Protokollieren der Sitzungen unterbunden eine sachgerechte Verfahrensweise und inhaltlich saubere Protokollierung erreicht.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Barbara Lüke wegen nicht der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechenden Protokollierung von Gremiensitzungen, Fertigung inhaltlich falscher Protokolle, willkürlicher Änderung des bereits festgelegten Unterzeichners sowie Zurückhaltung der Protokolle z.T. über Monate

Sehr geehrter Herr Landrat,

hiermit ergeht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin der Stadt Pulsnitz, Barbara Lüke, wegen:

1. nicht der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) entsprechenden Protokollierung von Gremiensitzungen,
2.Zurückhaltung der Protokolle z.T. über Monate,
3. inhaltlich verfälschter und, d.h. rechtswidriger Protokolle sowie
4. willkürlicher Änderung des bereits festgelegten Unterzeichners des Protokolls der Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022

Es wird Ihr rechtsaufsichtliches Einschreiten sowie Rückinformation bezüglich der eingeleiteten Maßnahmen erbeten.

Begründung

1. Zur sachgerechten Protokollierung:

Die Erstellung, die Beteiligten und deren Aufgaben, der Umgang mit Einwendungen und das Vorgehen bis zur Unterzeichnung eines Protokolls ist in §40 SächsGemo geregelt und in den Kommentaren von Quecke/Schmid ergänzend ausführlich, klar und unmissverständlich erläutert.

Die dort beschriebene Vorgehensweise wird in Pulsnitz trotz unzähliger Hinweise und Anträge aus dem Stadtrat permanent missachtet:

  1. Häufig wird die Frist zur Vorlage der Protokolle an den Stadtrat spätestens bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates (SR) überschritten.
  2. Protokolle werden bereits vor Protokollkontrolle und Unterzeichnung veröffentlicht.
  3. Es erfolgt keine Benennung und Einbeziehung der zwei unterzeichnenden Stadträte vor der Befassung im Stadtrat. Einwendungen der Unterzeichner werden ausschließlich in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Protokollbestätigung behandelt.
  4. Unterzeichner werden z.T. erst nach der Behandlung von Hinweisen und Einwendungen festgelegt (z.B. Protokoll der SR-Sitzung vom 14.07.0222 in der SR-Sitzung am 10.11.2022, Protokoll der TA-Sitzung vom 01.02.2022 und 03.05.2022 in der TA Sitzung am 06.09.2022); die Unterzeichnung erfolgt jeweils in der Sitzung.
  5. Einwendungen und Hinweise formaler Art sowie nachweislich inhaltliche Fehler – auch von Seiten der unterzeichnenden Stadträte – werden nicht eingearbeitet mit der Begründung, es sei mit der Vorlage an den Stadtrat (d.h. vor Unterzeichnung) bereits eine Urkunde, die nicht mehr geändert werden dürfe.
  6. Beschlossene/bestätigte Einwendungen der als Unterzeichner festgelegten Stadträte werden nicht ergänzt. (z.B. Protokoll der SR-Sitzung vom 15.09.2022)
  7. Bereits als Unterzeichner festgelegte Stadträte werden willkürlich, z.B. nach dem Vorbringen von Einwendungen geändert (Bps. Protokoll vom 15.09.2022: Unterzeichner festgelegt in Sitzung am 08.12.2022, geändert in Sitzung am 12.01.2023)
  8. Die Bürgermeisterin verfälscht Niederschriften eigenmächtig und verweigert anschließend die Berichtigung nachweislich falscher Inhalte
  9. Die Bürgermeisterin erstellt Protokolle selbst (z.B. Protokoll zum Technischen Ausschuss vom 01.02.2022)

2. Beispiele für erhebliche Fristüberschreitungen:

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022 (Vorberatung Haushaltsvorentwurf) stand zur Bestätigung auf der Tagesordnung der Sitzung am 07.04.2022, wurde dem Stadtrat (SR) jedoch nicht vorgelegt (und nach der Sitzung wieder von der Tagesordnung entfernt), sondern erst zur Sitzung am 16.06.2022 (nach 4 Monaten) nach dem Haushaltsbeschluss in der Mai-Sitzung. Das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.02.2022 wurde bis dahin überhaupt nicht vorgelegt, sondern erst nach schriftlicher Anfrage vom 24.06.2022 zur Sitzung am 14.07.2022 (nach 5 Monaten).

Die Niederschrift der Sitzung vom Technischen Ausschuss (TA) am 28.07.2021 wurde „vergessen“ und zur Sitzung am 05.07.2022 (also nach einem Jahr) vorgelegt. Die Bestätigung der Niederschriften der TA-Sitzungen vom 01.02.2022 (8 Monate) und 03.05.2022 (5 Monate) standen am 04.10.2022 auf der Tagesordnung.

Aktuell fehlen die Protokolle der SR-Sitzungen vom Dezember 2022 und Januar 2023 sowie des TA vom Dezember 2022.

Gemäß SächsGemO (§40, Abs. 2, Satz 2) und Geschäftsordnung des Stadtrates (§28, Abs. 5) ist die Niederschrift „innerhalb eines Monats, in der Regel jedoch spätestens zur nächsten Sitzung dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen“.

3. Zu den verfälschten Niederschriften und 4. der nachträglichen Änderung des bereits festgelegten Unterzeichners:

Über die Jahre mussten wir immer wieder feststellen, dass Wortmeldungen nicht nur unserer Fraktion wiederholt gestrichen oder willkürlich umgeschrieben wurden. Dabei wurde Inhalt und Sinn der Aussagen z.T. entstellt.

Auf Nachfrage, wie die Niederschriften zustande kommen, erklärte Bürgermeisterin Lüke bereits in der öff. Sitzung am 03.02.2020, das die Protokollantin, die auf Veranlassung der Bürgermeisterin seit Jahren nicht an der Sitzung teilnimmt, vom Band schreibt und sie selbst als Bürgermeisterin die Protokolle anschließend korrigiere.

Neuerdings erstellt die Bürgermeisterin Protokolle selbst (Technischer Ausschuss vom 01.02.2022, vorgelegt am 04.10.2022, Anlage). Auf Nachfrage erklärte sie, das sei zwar unzulässig, jedoch pragmatisch.

Ihren Höhepunkt fand die „Protokollaffäre“ bisher mit der Niederschrift der Sitzung vom 15.09.2022, die am 08.12.2022 zur Bestätigung auf der Tagesordnung stand. Das Protokoll enthielt – korrespondierend mit unserer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 25.07.2022 zur Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebotes durch die Bürgermeisterin – eine von der Bürgermeisterin frei erfundene Aussage, die weder erfolgte noch zutraf (Bandmitschnitt wurde von mir nachgehört und dokumentiert und sowohl in der Sitzung am 08.12.2022 als auch am 12.01.2023 verlesen), sondern ganz offensichtlich nachträglich in das Protokoll „hineinkorrigiert“ wurde, um eine Unterstellung der Bürgermeisterin gegenüber der AfD-Fraktion zu belegen (Anlage). Die Einsicht in die unredigierte Fassung der Protokollantin wurde verwehrt.

Für das Protokoll der Sitzung vom 15.09.2022 wurde ich selbst in der Sitzung am 08.12.2022 vor der inhaltlichen Befassung als Unterzeichner festgelegt. Auf meine Frage, durch wen die nichtzutreffende Aussage in die Niederschrift gelangte – Schriftführer oder Bürgermeisterin, gab Bürgermeisterin Lüke keine Antwort unter dem Vorwand, dass dies unerheblich sei.

Grundsätzlich bestätigten Verwaltung und Bürgermeisterin zwei meiner drei Einwendungen, da diese zweifelsfrei zutreffen. Die Bestätigung des Protokolls wurde aufgrund von Anträgen aus dem Stadtrat jedoch zurückgestellt.

Anschließend wurden die bestätigten Einwendungen jedoch nicht ins Protokoll eingearbeitet und auch mein Vermerk als Unterzeichner wurde nicht dem Protokoll beigefügt.

Stattdessen wurde in der Sitzung am 12.01.2023 in meiner Abwesenheit ein anderer Unterzeichner festgelegt, die Niederschrift mit falschem Inhalt an meiner statt zu unterzeichnen. Über meine bereits bestätigten Einwendungen wurde nun abgestimmt und eine Berichtigung des Protokolls durch den Stadtrat mehrheitlich abgelehnt. Das Ergebnis ist ein wissentlich rechtswidriges Protokoll mit falschem Inhalt.

Die Niederschriften beider Sitzungen (08.12.2022 und 12.01.2023) wurden bisher nicht erstellt. Die beigefügte Anfrage vom 06.01.2023 (Anlage) wurde bisher ebenfalls nicht beantwortet.

Das gesamte Vorgehen mutet abenteuerlich an, scheint rechtwidrig und fern ab einer sachgerechten Protokollierung. Es entsteht der Eindruck, dass dies zielgerichtet erfolgt, um die Räte in den öffentlichen Sitzungen zu überrumpeln.

Rechtsaufsichtliches Einschreiten

Daher bitte ich um Ihr rechtsaufsichtliches Einschreiten und Veranlassung einer sach- und fristgerechten sowie inhaltlich sauberen Protokollierung und Protokollbestätigung entsprechend SächsGemO einschließlich Unterbindung der willkürlichen Nachbereitung der Protokolle – Streichungen, Umschreiben, Hinzufügen von falschen Sitzungsinhalten – durch die Bürgermeisterin.

Explizit bitte ich, die Berichtigung desgefälschten Protokolls der Stadtratssitzung vom 15.09.2022 zu veranlassen.

Weiterhin bitte ich um Mitteilung, ab welchem Zeitpunkt das Protokoll eine Urkunde ist und nicht mehr geändert werden darf.

Abschließend bitte ich um Information zu den von Ihnen veranlassten Maßnahmen.

Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 02.02.2023

Anlagen
Protokoll der TA-Sitzung vom 01.02.2022, S.1 (Link)
Einwendungen zum Protokoll der Sitzung vom 15.09.2022
Anfrage vom 06.01.2023

Auszug aus dem Zwischenbescheid der Kommunalaufsicht vom 27.02.2023:
„Aufgrund der Urlaubszeit von Bürgermeisterin Frau Lüke verzögert sich ihre Zuarbeit zur Stellungnahme. Aus diesem Grund verzögert sich auch unsere Antwort an Sie.“

Antwort der Rechtsaufsicht vom 31.03.2023: