Anfrage zum redigierten Entwurf der Niederschrift der öff. SR-Sitzung vom 15.09.2022 („Protokollaffäre“ XI b)

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrte Frau Kösterke,
sehr geehrter Herr Kirchhübel,

für die Unterzeichnung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022 wurden als Stadträte Herr Kirchhübel und ich festgelegt. Ich schreibe Sie direkt an, da wir vier mit Unterzeichnung der Niederschrift verantwortlich sind für eine korrekte Vorgehensweise und eine inhaltlich einwandfreie Niederschrift.

Die sachgerechte Protokollierung von Sitzungen ergibt sich aus §40 SächsGemO und diesbezüglichen Kommentaren Quecke/Schmid Rn 15ff. und ist Frau Lüke bekannt aus anderen Gremien. Außerdem wurde dem Stadtrat seinerzeit von Frau Lüke erklärt, dass alle Protokollantinnen zu einer sachgerechten Protokollierung und den rechtlichen Grundlagen geschult seien.

Diese sehen u.a. vor, dass die unterzeichnenden Räte in die Kontrolle/Prüfung der Niederschrift einbezogen werden und Korrekturen einvernehmlich vorgenommen werden. Einigen sich die Unterzeichner nicht, ist ein Vermerk zu fertigen und dem Protokoll beizufügen. Der Bürgermeister kommt als Protokollant nicht in Betracht; er ist nicht berechtigt, Protokolle zu erstellen.

Beiliegend erhalten Sie meine bereits in der Sitzung am 13.12.2022 vorgetragenen Einwendungen zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 15.09.2022. Ich gehe davon aus, dass die Änderungen in die bisher nicht durch die beiden Räte unterzeichnete Niederschrift übernommen werden. Senden Sie uns bitte das berichtigte Protokoll zur Kontrolle zu.

Frau Kösterke bitte ich, die Frage zu beantworten, warum sie eine inhaltliche unrichtige und damit rechtswidrige Niederschrift unterzeichnet und damit bestätigt, welche – wie das Nachhören ergab – nachträglich unzulässig geändert wurde.

Weiterhin bitte ich Frau Lüke folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Warum verweigern Sie trotz Kenntnis des sachgerechten Vorgehens und entsprechender Hinweise aus dem Kreis der Räte eine sachgerechte Protokollierung der Sitzungen entsprechend §40 SächsGemO?
  2. Warum erfolgt die Benennung der beiden Unterzeichner aus dem Kreis der teilnehmenden Stadträte nicht mit Eintritt in die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung, sondern erst in der Ratssitzung, in der die Niederschrift unterzeichnet werden soll?
  3. Warum werden die beiden unterzeichnenden Räte nicht in die Fertigung der Niederschrift einbezogen?
  4. Warum verweigern Sie generell Ergänzungen und Korrekturen durch die unterzeichnenden Räte vor Unterzeichnung der Niederschrift?
  5. Warum werden noch nicht vollständig unterzeichnete Niederschriften mit den Sitzungsunterlagen veröffentlicht?
  6. Wie kommen Sie auf die Idee, dass ein vom Schriftführer und Bürgermeister unterzeichnete Niederschrift bereits eine Urkunde ist?  
  7. Wodurch sehen Sie sich legitimiert, die Inhalte der Niederschrift nach Vorlage durch den Schriftführer eigenmächtig zu ändern?
  8. Warum verweigern Sie zur Schaffung von Klarheit und Transparenz dem Stadtrat die Einsichtnahme in die Erstschrift der Schriftführerin zur Niederschrift vom 15.09.2022 und verstecken sich hinter dem Rechts- und Kommunalamt? 
  9. Worin bestand Ihre Motivation, o.g. Niederschrift in TOP12, Seite 22, dritter Absatz um eine Unwahrheit zu ergänzen (vgl. Punkt 2 der Anlage)?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 06.01.2023

Siehe auch folgende Beiträge:
42. SR-Sitzung, 08.12.2022: Einwendungen zur Niederschrift der öff. SR-Sitzung am 15.09.2022 („Protokollaffäre“ XI a)
Protokollinhalte frei erfunden, Protokollerklärung unterschlagen („Protokollaffäre“ XI)

Anfrage „Kosteneinsparungen Rathaus“ – Informationsvorlage -„Kann mich nicht erinnern“ in Stadtverwaltung ausgebrochen…

Anfrage „Kosteneinsparungen Rathaus“ – Betrifft SR-Sitzung 08.12.2022, TOP 8: Information zur Baumaßnahme „Modernisierung des historischen Rathauses Pulsnitz“ – Informationsvorlage

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,

neben der konsequenten Kostenkontrolle für die Rathaussanierung hatte der Stadtrat mit Beschluss Nr. PU-A/2021/0001 am 15.07.2021 die Stadtverwaltung auch beauftragt, „mit den zuständigen Planern und dem Projektsteuerer die noch nicht ausgeschriebenen Leistungen nochmals hinsichtlich weiterer Einsparpotentiale zu überprüfen. Diese Prüfung soll z.B. unter Einhaltung geltender Normen die Vereinfachung/ Reduzierung (Qualität, Techn. Anspruch), den Entfall oder das Zurückstellen von Leistungen beinhalten.“ (veröffentlicht im Amtsblatt August 2021 vom 31.07.2021).

Da die Erledigung gegenüber dem Stadtrat bisher ausstand, hatte die Fraktion mit Antrag vom 08.11.2022 Erledigung erbeten.

Der Bericht zur Informationsvorlage stand unter TOP 8 auf der Tagesordnung der Stadtrats-Sitzung am 08.12.2022, wurde aus Zeitgründen in die nächste Sitzung am 12.01.2023 vertagt. 

In der o.g. Informations-Vorlage heißt es: „Die AfD-Fraktion führt aus, dass die Erledigung gegenüber dem Stadtrat noch ausstehe. Dies ist nicht der Fall. Dem Wortlaut des Stadtratsbeschluss wurde vollumfänglich entsprochen. Unabhängig davon erfolgt mit beiliegender Anlage 1 die Information über die Umsetzung des genannten Ratsbeschlusses.“

Der Auflistung von Herrn Branczeisz entnehmen wir, dass seit dem 15.07.2021 gesamt 1.500 € durch Reduzierung der Ausschreibungsqualität im Los 18 eingespart werden konnten. Alle anderen Information sollen wohl das stetige Bemühen der Beteiligten darstellen, jedoch ohne konkrete Ergebnisse zu nennen. 

Insgesamt ergeben sich daher folgende Fragen:

  1. Wo sind diese Ihres Erachtens erfolgten Informationen in den bisherigen Unterlagen der zurückliegenden Sitzungen sowie den Sitzungsprotokollen enthalten?!
  2. Warum sind diese Ihrerseits bereits erfolgten Informationen nicht Bestandteil dieser Vorlage?
  3. Wo sind in der beigefügten Aufstellung von Herrn Branczeisz die Informationen über die Ergebnisse der damals erfolgten sofortigen Prüfung von Kosteneinsparungen bei noch nicht ausgeschriebenen Losen enthalten/dokumentiert?

Die Beantwortung der Fragen wird schriftlich erbeten in Ergänzung zu dem in die Januarsitzung 2023 des Stadtrates verschobenen Bericht unter dem TOP „Information zur Baumaßnahme „Modernisierung des historischen Rathauses Pulsnitz“ – Informationsvorlage“.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 02.01.2023

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,

Ihre Nachricht haben wir erhalten.

Laut Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) ist es Aufgabe des Bürgermeisters, die Beschlüsse des Stadtrates umzusetzen und der Stadtrat ist verspflichtet, die Umsetzung seiner Beschlüsse zu überwachen.

Da der Wortlaut des Beschlusses PU-A/2021/001 vom 15.07.2021 eine aktive Informations­pflicht nicht enthält, haben wir mit Antrag vom 08.11. 2022 Information über die Erledigung des Beschlusses gegenüber dem Stadtrat erbeten. Dabei sind wir davon ausgegangen, dass der Beschluss von Ihnen in Zusammenarbeit mit Planer und Projektüberwacher vollumfänglich erfüllt worden ist.

Bei unserem Antrag handelt es sich um einen Antrag nach §7 (2) der Geschäftsordnung (GO) bzw. §36 (5) SächsGemO, der spätestens in der übernächsten Sitzung zu behandeln ist. Folgerichtig stand die Informationsvorlage zum Antrag auf der Tagesordnung der Sitzung vom 08.12.2022, wurde jedoch nicht behandelt. Daher hatte ich direkt in der Sitzung Vertagung in die Januar-Sitzung 2023 beantragt. Vergewissern Sie sich dazu bitte anhand der Tonbandaufzeichnung der Sitzung vom 08.12.2022 unter TOP 8. Da die Behandlung aussteht, ist sie entsprechend SächsGemO – unabhängig von meinem Antrag – noch vorzunehmen.

Wo Information drauf steht, sollte u.E. auch Information drin sein! Bedauerlicherweise behauptet die Informationsvorlage von Bauamtsleiter Herrn Kühne vom 29.11.2022 die Erfüllung lediglich; sie enthält jedoch die erbetenen Informationen entsprechend Beschluss und Antrag nicht. Ebenso wenig wird die Aufstellung vom Projektsteuerer dem Wortlaut von Beschluss und Antrag gerecht.

Aus diesem Grund habe ich am 02.01.2023 eine Anfrage nach §4 (2) der GO bzw. §28 (6) SächsGemO gestellt und erinnere daran, dass schriftliche Anfragen auch schriftlich zu beantworten sind. Grundsätzlich sehen GO und SächsGemO dafür eine Frist von vier Wochen vor. Da die Anfrage allerdings fehlende Informationen Ihrer Informationsvorlage vom 29.11.2022 zu unserem Antrag vom 08.11.2022 betrifft und eine Erledigung überfällig ist, ist eine schriftliche Beantwortung im Zusammenhang mit und in Ergänzung der Informationsvorlage vom 29.11.2022 in der Sitzung am 12.01.2023 angezeigt. Dabei gehen wir davon aus, dass die Informationen selbstverständlich in der Verwaltung vorliegen, wie Sie in der Vorlage schreiben und lediglich der Vorlage beizufügen und so dem Stadtrat zur Verfügung zu stellen sind.

Andernfalls können wir Ihre Ausführungen nur so verstehen, dass Sie die Erledigung des Stadtratsbeschlusses zwar behaupten, eine Umsetzung jedoch tatsächlich nicht erfolgt ist, Sie die Informationen deshalb nicht bereitstellen und es sich hier um ein gezieltes Ablenkungsmanöver und Verwirrspiel gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit handelt.

Der unverzüglichen Information über die Erledigung von Beschluss, Antrag und Anfrage entgegensehend verbleibe ich

Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 04.01.2023

Anfrage zur Baumpflege

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,

Ab 1. Oktober beginnt wieder die Zeit, in der Baumfällungen und größere Rückschnitte an Bäumen durchgeführt werden dürfen.

Um Überraschungen und Diskussionen, wie beim Rückschnitt der Linde an der Wittgensteiner Straße vorzubeugen, teilen Sie den Stadträten bitte mit, ob und wo durch die Stadtverwaltung in dieser Zeit Baumfällungen oder größere Rückschnitte an Bäumen vorgesehen sind bzw. geplant werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 26.09.2022

Antwort vom 19.10.2022

Sehr geehrter Herr Dr. Hannawald,

ich antworte Ihnen in Vertretung der urlaubsbedingt abwesenden Bürgermeisterin. An den folgenden Bäumen hat der Baumgutachter Fällungen und größere Rückschnitte empfohlen:

1. Weg „Sechse“ Baum Nr. 26
2. Schlossteichdamm Baum Nr. 161
3. Kita Kunterbunt Baum Nr. 47
4. Schwedensteinweg Baum Nr. 65
5. Segeltuchgelände Baum Nr. 52
6. Stadtpark Baum Nr. 103
7. Schlosspark 274, 331, 198 sowie eine starke Kroneneinkürzung für Nr. 25.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Aufstellung keine Maßnahmen in Wäldern nach Waldgesetz enthält.

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass auch aus kleineren Maßnahmen „größere“ Maßnahmen werden können. Oftmals ergeben sich weitere Rückschnittbedürfnisse operativ. Überraschungen sind also weiterhin nicht ausgeschlossen.

Viele Grüße
Kühne, Bauamtsleiter

Anmerkung:
Kappschnitt – erfolgreiche Baumpflege oder Verstümmelung…?!
Auch Menschen, die von Baumpflege nicht viel verstehen, erkennen, dass dieser Baum falsch geschnitten wurde…

Baumruine (nach Rückschnitt) im Schlosspark

Kappschnitt Linde Wittgensteiner Straße

Anfrage zum Sachstand Nutzungsvereinbarung „Jugendtreff Pulsnitz“

Sehr geehrte Frau Lüke,

in der letzten Stadtratssitzung am 07.04.22 informierte Herr Schurig als Vertreter des „Jugendtreff Pulsnitz“, dass die Jugendlichen, die den Treff derzeit organisieren, in Eigeninitiative eine Fördermöglichkeit gefunden haben, die derzeitige Situation im Gebäude Rietschelstraße 22A zu verbessern (Fördersumme >30.000 Euro).

Notwendige Voraussetzung dafür sind ein Nutzungsvertrag mit der Stadt als Eigentümer des Gebäudes (der seit August 2021 als bereits abgestimmter jedoch von der Stadt nicht unterzeichneter Entwurf vorliegt) sowie die Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt für die finanzielle Abwicklung. Die konkreten Pläne sind dem Fördermittelgeber kurzfristig zu übersenden und die Maßnahme auch noch in diesem Jahr umzusetzen.

Herr Schurig informierte weiterhin, dass Herr Hartig (Hauptamtsleiter) ihm am 05.04.22 telefonisch mitteilte, dass das Projekt nicht realisiert werden könne, da nach dem Umzug der Stadtverwaltung in das sanierte Rathaus das Grundstück Goethestraße 28 verkauft wird (über den Garten erfolgt der Zugang zum Jugendtreff). Da somit das Projekt mangels Räumlichkeiten nicht umsetzbar ist, übernimmt die Stadt auch keine Trägerschaft. Diese Verkaufsabsicht wurde Herrn Schurig durch Herrn Kühne am 07.04.22 nochmals telefonisch bestätigt.

Neben der Feststellung, dass es für einen Grundstücksverkauf keinen Beschluss des Stadtrates gibt, führte diese Information zu einer regen Diskussion in der Sitzung zu den Äußerungen der Fachbereichsleiter.

Frau Lüke, im Ergebnis hatten Sie Herrn Schurig eine schnelle Klärung zugesagt. Teilen Sie uns das Ergebnis bitte mit.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 19.04.2022

Anfrage zum Abriss des Garagenstandortes auf der Waldstraße – Aktualisierung 11.04./28.04.2022/21.10.2022

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,

in den vergangenen Tagen wurde der Garagenstandort auf der Waldstraße abgerissen. Wir wurden von Bürgern nach dem Abrissbeschluss und der öffentlichen Beratung dazu gefragt. Das Budget für die Maßnahme betrug 55 TEuro laut Haushaltsplan 2020, übertragen nach 2021. Laut Hauptsatzung der Stadt Pulsnitz erfordert diese Maßnahme einen Beschluss des Technischen Ausschusses. Da es diesen nicht gibt, bitten wir um Mitteilung der beauftragten, der angebotenen und – falls bereits bekannt – der tatsächlichen Kosten der Maßnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 29.03.2022

Antwort vom 11.04.2022:

Sehr geehrter Herr Dr. Hannawald,

wie Sie richtigerweise schreiben, war die Maßnahme Inhalt der Haushaltsplanung und damit öffentlich beraten und beschlossen. Eine letzte nichtöffentliche Vorberatung zur Umsetzung des Vorhabens fand im Technischen Ausschuss am 28.07.2021 statt. Aufgrund vielzähliger anderer Maßnahmen und des späten Inkrafttretens des Haushaltes konnte die Maßnahme dann erst gegen Ende des Jahres 2021 beauftragt werden. Die Maßnahme wurde entsprechend der Vergabegrundsätze und um Planungsleistungen für ein förmliches Vergabevergabeverfahren einzusparen, losweise freihändig unter Vorlage von drei Angeboten ausgeschrieben.

Los 1 – Abbruch und Entsorgung, Flächenherstellung beauftragt zu 19.437,40 EUR
Los 2 – Entkernung, Beräumung, Landschaftsbau, Einfriedung, BE beauftragt zu 16.879,10 EUR

Bei beiden Losen war die Fa. Frauenrath der wirtschaftlichste Bieter.

Einiger Nutzer der Garagen an der Waldstraße waren übrigens vor einigen Jahren bei einer öffentlichen Debatte im Technischen Ausschuss und konnten sich einbringen.

Viele Grüße
Kay Kühne, Amtsleiter Bauamt, 11.04.2022

Aktualisierung vom 28.04.2022:

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,

vielen Dank für die Übersendung Ihrer Antwort vom 11.04.2022.

Wie Sie richtig schreiben, stand der Garagenabriss unter TOP 8.3 auf der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28.07.2021; es gab jedoch weder Beratungs- noch Beschlussunterlagen. Bei der Vorberatung handelte es sich meiner Mitschrift zufolge im Wesentlichen um Ihre Information, dass das Vorhaben mit den Mietern abgestimmt sei und alle Mieter einverstanden seien. Wie sich für uns herausstellte, traf das nicht zu.

Ich bitte daher um Übersendung des Sitzungsprotokolls – der Vollständigkeit halber sowohl der öffentlichen als auch der nichtöffentlichen Sitzung. Außerdem bitte ich um Übersendung des Protokolls jener Sitzung, an der vor einigen Jahren Nutzer der Garagen an der Waldstraße teilgenommen und sich eingebracht haben.

Wie Sie mitteilen, wurde die Gesamtmaßnahme von 36.316,50 Euro in zwei Lose von 19.437,40 Euro und 16.879,10 Euro zerlegt, um Planungsleistungen für ein förmliches Vergabevergabeverfahren einzusparen.

Sie haben mitgeteilt, aus welchem Grund Lose für das Vergabeverfahren gebildet wurden. Vergabeverfahren und Gremienbeschluss sind jedoch zweierlei. Unsere Frage galt dem Gremienbeschluss und der öffentlichen Beratung dazu. Die für das Vergabeverfahren anzuwendenden gesetzlichen Regelungen bestimmen sich nach dem Wert des zu vergebenden öffentlichen Auftrags.

In der Hauptsatzung der Stadt Pulsnitz sind dagegen die Kompetenzen von Bürgermeisterin, Ausschüssen und Stadtrat festgelegt.

In §4 (4) der Hauptsatzung heißt es: „Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig.“

In §7 (1) der Hauptsatzung heißt es: „Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst…: (2) 3. die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als 100.000 Euro im Einzelfall, 4. die Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten von über 20.000 Euro bis zu 50.000 Euro einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen 

Die Gesamtmaßnahme von 36.316,50 Euro bedurfte demzufolge eines Baubeschlusses des Technischen Ausschusses, der in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen gewesen wäre. Übersenden Sie bitte die unterzeichneten Vertragskopien zu beiden Losen.

Benennen Sie bitte die Gründe, die Sie wiederholt veranlassen die Satzung zu ignorieren, Ihre Kompetenzen zu überschreiten und an den Gremien vorbei Tatsachen zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 28.04.2022

PS: Ob den Akteuren bewußt ist, dass sie ohne Gremienbeschuss in eigenem Namen und auf eigene Rechnung agieren?!

Erinnerung:

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,

ich komme zurück auf meine Anfrage vom 28.04.2022 betreffend Garagenabriss Waldstraße.

Darin hatte ich Sie gebeten die Gründe zu benennen, die Sie wiederholt veranlassen die Satzung zu ignorieren, Ihre Kompetenzen zu überschreiten und an den Gremien vorbei Tatsachen zu schaffen.

Die Beantwortung der Fragen steht bisher aus. Ich bitte dies nun innerhalb der gesetzlichen Vier-Wochen-Frist nachzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 20.10.2022

Antwort:

Sehr geehrter Herr Dr. Hannawald,

ich antworte Ihnen in Abstimmung und im Auftrag der urlaubsbedingt abwesenden Bürgermeisterin.

Unseres Erachtens ist Ihre Anfrage … beantwortet worden. Wir haben aufgezeigt, dass wir ganz und gar nicht an den Gremien vorbei gehandelt haben. Bezüglich der Hauptsatzung wenden wir bis auf weiteres die jahrzehntelang geübte Praxis an, was bisher von keiner Seite beanstandet worden ist. Wie abgestimmt werden wir das Prozedere im Rahmen der neuen Hauptsatzung nochmal abstimmen und soweit erforderlich Klarheit im Rahmen dieser Beschlussfassung herstellen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

Kay Kühne
Bauamtsleiter, 21.10.2022

Anfrage zur Erstellung des Doppelhaushaltes

Sehr geehrte Frau Lüke,

Im Pulsnitz Anzeiger März 2022 schreiben Sie im „Bericht zur Stadtratssitzung am 12.02.2022“ unter der Überschrift „Finanzen“: „Stadtkämmerin Sandy Hinz übernahm erstmals die Erstellung des Haushaltes, der nach vorheriger Beratung mit den Stadträten zugleich ein Doppelhaushalt sein sollte.“

Eine solche Beratung ist unserer Fraktion nicht erinnerlich. Auch ist eine solche Beratung den uns zugänglichen öffentlichen Sitzungsprotokollen nicht zu entnehmen. Auch ein entsprechender Stadtratsbeschluss ist nicht auffindbar.

Senden Sie uns daher bitte der Vollständigkeit halber sowie für unser besseres Verständnis der Zusammenhänge, Gründe und Argumente für die Erstellung eines Doppelhaushaltes das entsprechende Sitzungsprotokoll und ggfs. zugehörigen Stadtratsbeschluss einschließlich Begründung.

Weiterhin schreiben Sie gleich im nächsten Satz: „Einwendungen der Grünen, wonach ein Doppelhaushalt nicht möglich sei, wurde nicht gefolgt.“ Tatsächlich haben Sie wiederholte Hinweise und Einwendungen jedoch bisher ignoriert bzw. übergangen. Bisher ist daher nicht klar, ob die Einwendungen rechtlich relevant und daher zu berücksichtigen sind. Für eine nun kurzfristige schriftliche Beantwortung an den Stadtrat danken wir.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 03.03.2022

PS: Die Stadtratssitzung fand am 10.02.2022 statt.

Antwort vom 04.03.2022

Anmerkung nach Einsichtnahme in das Sitzungsprotokoll am 10.03.2022:
Bei der vermeintlichen Beratung im August 2021 zur Sinnhaftigkeit eines Doppelhaushaltes, zu der knapp die Hälfte der Räte gar nicht anwesend war, handelte es sich laut Protokoll unter TOP „Sonstiges“ um die unvorbereitete Abfrage eines Stimmungs- und Meinungsbildes ohne tatsächliche Beratung sachlicher Argumente – ein beliebtes Vorgehen der Bürgermeisterin. Als Argumente trug die Bürgermeisterin vor, es sei positiv für die Großprojekte der Stadt, die freiwillige Konsolidierung und Umsetzung der Sparerfordernisse; relative Ruhe zeihe ein.

Anfrage zur Briefwahl-Durchführung im Ergebnis der Wahlbeobachtung

Anfrage zur Briefwahl-Durchführung in der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz im Ergebnis der Wahlbeobachtung

Sehr geehrte Frau Lüke,

im Ergebnis der Wahlbeobachtung der Briefwahlauszählung ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung wir ebenfalls bitten:

Die Briefwahlstimmen der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft wurden dem Ergebnis der Stadt Pulsnitz zugeschlagen und nicht den Gemeinden selbst. Diese Praxis führt z.T. zu einer erheblichen Verzerrung des gemeldeten Wahlergebnisses und der Wahlbeteiligung der Stadt und der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft.

Das Wahlergebnis der Stadt Pulsnitz ist um die Briefwahlstimmen der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft verfälscht; dagegen fehlen die Briefwahlstimmen bei der jeweiligen Gemeinde.

Ebenso ist die gemeldete/ ausgewiesen Wahlbeteiligung verfälscht. Die Statistik für die Stadt Pulsnitz weist eine deutlich höhere Wahlbeteiligung aus als sie tatsächlich gegeben war. Die ausgewiesene Wahlbeteiligung der Gemeinden dagegen fällt deutlich geringer als tatsächlich aus. Dies fällt insbesondere bei der sehr hohen Briefwahlbeteiligung ins Gewicht. Die Verschiebung von den Gemeinden der VWG auf die Stadt Pulsnitz betrug am Abend der Wahlauszählung ca. 10%.

Insgesamt spiegelt das gemeldete und beim Statistischen Landesamt ausgewiesene Wahlergebnis nicht das tatsächliche Wahlergebnis und nicht die tatsächliche Wahlbeteiligung wider.

Wenngleich diese Praxis für das Ergebnis im Wahlkreis insgesamt unbedeutend scheint, erschließt sich uns der Sinn dieser Zähl- und Melde-Praxis nicht, da die Auszählung selbst ja nach Gemeinde erfolgt.

Daher bitten wir folgende Fragen zu beantworten:

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Praxis?
  • Wurde diese Praxis auch bei den zuletzt durchgeführten Kommunal‑, Landtags‑, Bundestags- und Europawahlen geübt/angewandt?
  • Seit wann wird diese Praxis insgesamt geübt?
  • Warum werden Urnen- und Briefwahlergebnis nicht separat ausgewiesen?

Um Beantwortung der Fragen innerhalb der gesetzlichen Vier-Wochen-Frist wird gebeten.

Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald, 11.10.2021

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Anfrage zur Briefwahl-Durchführung in der Verwaltungsgemeinschaft

Anfrage zur Brief-Wahldurchführung jeweils der letzten Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz einschließlich der aktuellen Bundestagswahl

Sehr geehrte Frau Lüke,

unter Aufschlüsselung der jeweils zuletzt durchgeführten Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie viele Urnen- und Briefwahlbezirke wurden für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz eingerichtet?
  2. Wie ist sichergestellt, dass die Briefwahlurnen und deren Inhalt nicht von Unbefugten manipuliert werden können?
  3. Wie viele Personen haben zu den Briefwahlurnen vor der Auszählung tatsächlich Zutritt, indem sie z.B. die Schlüsselgewalt über den Lagerraum der Urne haben?
  4. Ist ein Vier-Augenprinzip für das Aufsuchen der Briefwahlurnen in Ihrem Zuständigkeitsbereich angeordnet?
  5. Wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich Sonderwahlbezirke und/oder mobile Wahlvorstände
    in Pflegeeinrichtungen, Krankenhaus etc. eingerichtet? Wenn ja, wie viele Sonderwahlbezirke und/oder mobile Wahlvorstände wurden eingerichtet?
  6. Wie entwickelt sich seit 2017 die Resonanz auf Aufrufe, sich als ehrenamtliche Wahlhelfer zu melden?
  7. Welche Maßnahmen wurden ggf. ergriffen, um mehr Bürger dazu zu bewegen sich als ehrenamtliche Wahlhelfer zu melden?
  8. Wie werden ehrenamtliche Wahlhelfer für ihren Aufwand entschädigt?

Die Fragen beziehen sich jeweils auf die Durchführung der letzten Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einschließlich der aktuellen Bundestagswahl.

Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 12.10.2021

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Anfrage zur „Modernisierung des historischen Rathauses Pulsnitz“

Sehr geehrte Frau Lüke,

im RIS sind für uns folgende Beschlüsse vom 16.01.2017 einsehbar:

  • Stadtratsbeschluss VI/2017/0469 zu Variante B
  • Stadtratsbeschluss VI/2017/0471 zur externen Ausschreibung der Planungsleistungen
  • Stadtratsbeschluss VI/2017/0470 zum Fortführungsauftrag des SOP- Programmes zur Aufstockung der Mittel.

Bei Variante B befindet sich das Bürgerbüro im EG, in der aktuellen Planung dagegen im 1.OG. Dafür wurde der Ratssaal ins EG verlegt. Der Prüfbericht des SIB weist auf die damit verbundenen Aufwendungen und Kosten hin und das ggf. nicht mehr erzielbare Gesamtbild des historischen Saales hin. Senden Sie uns bitte den zugehörigen Stadtrats-Beschluss, mit dem diese grundlegenden Änderungen von Variante B festgelegt wurden.

Auf welchen (bau-)rechtlichen Grundlagen/Gesetzen/Verordnungen konkret beruht die geplante Rathaussanierung?

Weiterhin bitten wir um Fördermittelbescheid und Förderbedingungen/-bestimmungen.

Im Haushaltbericht per 30.06.2020 heißt es: „Im Ergebnis der Mai-Steuerschätzung wiesen die Steuerschätzer daraufhin, dass aufgrund der Corona-Pandemie mit einem erheblichen Einbruch der Steuereinnahmen zu rechnen ist“. Der Bericht wies einen Rückgang beim Gemeindeanteil an der EK-Steuer von 187 T€ aus. Wie verhält es sich aktuell bei der Gewerbesteuer? Gibt es eine Steuerschätzung neueren Datums und mit welchem Ergebnis bzgl. der Auswirkungen von Corona auf die Steuereinnahmen? Wie schätzen Sie die Realisierbarkeit des Vorhabens insgesamt ein?

Als Interessenvertreter der Bürger interessiert uns abschließend der konkrete Nutzen aus der Rathaussanierung für die Bürger von Stadt und Verwaltungsgemeinschaft (anstelle z.B. Schulsanierung, Grundschulneubau, Sportstätte als Ersatz für die Kante …). Ist die Verhältnismäßigkeit gewahrt: 4,8 Mio. Euro für 25 Verwaltungs-Mitarbeiter?!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 08.09.2020

Sehr geehrte Frau Lüke,

unsere Anfrage vom 08.09.2020 blieb bisher unbeantwortet, die von der Rechtsaufsicht benannte vierwöchige Frist ist längst verstrichen. Bitte beantworten Sie unsere Fragen nun kurzfristig. Fassen Sie sich dabei bitte kurz, gern Stichpunkte. Wir legen wert auf konkrete Fakten.

Anmerkung: Bei Durchsicht der Unterlagen haben wir festgestellt, das Variante B (die Verlegung des Ratssaales) vom Stadtrat so beschlossen wurde. Dieser Teil der Anfrage entfällt daher.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 10.03.2021

Anmerkung:
Das war und ist uns sehr wohl bewußt. Fragen in den Sitzungen wurden entweder unvollständig, ausweichend oder gar nicht beantwortet, so dass es uns nicht möglich war/ist, ein abschließendes Bild zu erhalten, dass uns eine Beurteilung und einen Entscheidung zum Vorhaben ermöglicht(e). Auch Beschlussvorlagen und Niederschriften der Sitzungen geben keine hinreichende Antwort auf die o.g. Fragen.