Närrisches von Verdi…

Karneval beginnt in diesem Jahr bereits am 11.10. statt am 11.11. wie üblich und wurde eröffnet mit der Forderung von Verdi, die Gehälter im Öffentlichen Dienst um 10,5% anzuheben. Für Pulsnitz würde das ca. 500 TEuro mehr Personalkosten p.a. bedeuten. Vorausgesetzt die Steuereinnahmen bleiben stabil, ist der städtische Haushalt dann voraussichtlich schon in zwei Jahren platt… Sollten Gewerbebetriebe allerdings einfach aufhören zu arbeiten und Steuern zu zahlen, ist dieses Ziel auch noch schneller zu erreichen…

Volle Fahrt voraus! Verdi schafft das!

Positive Ergebnisse der Haushaltsberatung 2022/2023

Obgleich Lüke im Anzeiger unzutreffend und auf verleumderische Art und Weise behauptet, die Fraktion hätte sich nicht in die Haushaltsberatungen eingebracht, so bleibt doch festzuhalten, dass wir nachfolgendes positive Ergebnis für unsere Bürger erzielt haben:

Die Verwaltung beabsichtigte folgende Steuererhöhungen:

  • Grundsteuer A +10,7 %;
  • Grundsteuer B +4,8%,
  • Gewerbe +2,6%

Dank beherzter Argumentation konnten wir folgendes erreichen:

  • die Gewerbesteuer wurde nicht erhöht,
  • Grundsteuer A lediglich um +2,6% und
  • Grundsteuer B lediglich um 1,8%.

Das Ergebnis entspricht jeweils den Nivellierungssätzen.

Bürgerfragen (III) zum Haushaltsplanentwurf 2022/2023 – Änderungsanträge wegen Nichtbeachtung in den Vorberatungen

Sachverhalt:
Frau Lüke schreibt im Anzeiger Juni 2022 sowohl im Bericht über die Stadtratssitzung am 12.05.2022 als auch in der Kolumne der Bürgermeisterin , dass die AfD-Fraktion wesentliche und inhaltlich weitreichende Änderungsanträge erst zwei Tage vor der Sitzung eingebracht hat. Wir wurden gefragt, was es damit auf sich hat.

Antwort:
Dieses Recht, Anträge/Änderungsanträge zu stellen, steht allen Räten zu, ist bis in die Sitzung hinein möglich und somit regulärer Bestandteil des Haushaltsverfahrens. Die Einreichung erfolgte vor der Sitzung, um alle Räte mitzunehmen.
Die Änderungsanträge waren dabei keinesfalls neu und unerwartet – so auch der zitierte Antrag auf Verabschiedung eines Einjahres-Haushaltes; sie resultierten aus der unzureichenden Beachtung unserer Hinweise und Anregungen aus den Vorberatungen zum Vorentwurf, aus der Nichterfüllung des Beschlusses zur nachhaltigen Kostenreduzierung aus 2021 – vgl. Beitrag: Konsolidierungskonzept beschlossen (Link) und nicht zuletzt aus den guten Ergebnissen der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2021 – vgl. Beitrag: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg oder wer sucht, der findet: Verwaltung spürt 1,2 Mio.Euro auf (Link).

Sieben Tage vor der Stadtrats-Sitzung hat erst der Verwaltungsausschuss abschließend zu dem knapp tausendseitigen Haushaltsplanentwurf getagt. Ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt bekanntlich an Wochenenden und nach Feierabend. Es handelt sich u.E. um einen unangemessenen, unsachlichen Vorwurf.

Ergänzung: siehe Beiträge:
Projektion und negative Wahlpropaganda…?! (Link)
Änderungsanträge zum HH-Planentwurf 2022/2023 (Link)
Protokollerklärung zum Haushaltsbeschluss 2022/2023 (Link)
Konsolidierungskonzept beschlossen (Link)
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg oder wer sucht, der findet: Verwaltung spürt 1,2 Mio.Euro auf (Link)

Bürgerfragen (II) zum Haushaltsplanentwurf 2022/2023 – Begeisterung angesichts problematischer Haushaltslage…?!

Sachverhalt: Im Pulsnitzer Anzeiger 03/2022 schreibt Frau Lüke von der Begeisterung der Stadträte über den Vorentwurf zum Haushaltsplan 2022/2023 in der Stadtrats-Sitzung am 10.02.2022. Wir wurden gefragt, ob das zutrifft und was genau angesichts der problematischen Haushaltslage diese Begeisterung ausgelöst habe.

Antwort: Frau Hinz hat den Produkt- und Kontenrahmen (Themenfelder) für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft vereinheitlicht und optisch ansprechend und übersichtlich präsentiert.

Anmerkung: In dieser Sitzung wurde im Anschluß der Plan der Verwaltung zur Erhöhung sämtlicher Gebühren, Beiträge und Steuern ab 2023 vorgestellt und die Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses aus 2021 zur nachhaltigen Kostenreduzierung (vgl. Beitrag) abgelehnt. Das hat zu Verärgerung unter den Räten geführt. Die von der Bürgermeisterin im Anzeiger postulierte „Begeisterung“ der Stadträte ist also nur die halbe Wahrheit.

Resümee: Wir fragen uns, ob dieses Vorgehen, überdurchschnittliche Kostensteigerung der Verwaltung aus Einnahmeerhöhungen zu Lasten der Bürger zu finanzieren, das richtige Signal, tatsächlich alternativlos und ein guter „Einstand“ der neuen Kämmerin für ihren ersten Haushaltsplanentwurf ist und tatsächlich dem mehrheitlichen Willen der Pulsnitzer Bürger entspricht...

Bürgerfragen (I) zum Haushaltsplanentwurf 2022/2023 – Blockiert die AfD-Fraktion den Haushaltsbeschluss…?!

Sachverhalt: Gegenüber Bürgern habe Frau Lüke geäußert, die AfD würde den Haushaltsbeschluss und damit die Umsetzung von Baumaßnahmen blockieren. Wir wurden gefragt, ob das zutrifft und inwiefern.

Antwort: Die Ablauf-Planung von Bürgermeisterin und Kämmerin sah von Anbeginn eine Beschlussfassung erst im April oder Mai 2022 und damit fünf bzw. sechs Monate verspätet zu dem gesetzlich vorgesehen Termin vor.

Quelle: Anlage Auszug aus der Präsentation der öff. Sitzung vom 10.02.2022 (Quelle: Anlage zum Protokoll)

Augen zu und durch… ?! Offener Brief an den Stadtrat

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in der Stadtrats-Sitzung am 12.05.2022 haben Sie mehrheitlich einem Haushaltsplan für 2022/2023 zugestimmt, der ab 2023 unausgeglichen ist, den nahezu vollständigen Verzehr der liquiden Mittel der Stadt bis 2026 vorsieht und sinnentleert versetzt zu den Doppelhaushalten von Freistatt und Landkreis sowie den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes läuft. Eine Begründung, warum dennoch unbedingt ein „Doppelhaushalt“ verabschiedet werden musste, wurde weder von Frau Lüke noch von Frau Hinz abgegeben. Die Stadträte der CDU- und FDP-Fraktionen argumentierten zahlreich: Das Haushaltspaket von 947 Seiten hätten Sie zwar nicht gelesen, das verstehe sowieso niemand; dennoch seien Sie dafür… schließlich müsse man der Verwaltung vertrauen – ggfs. auch blind.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Vorgehen grob fahrlässig ist. In der Sitzung haben wir darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen die Sorgfalts- und Kontrollpflicht der Stadträte verletzt und Haftungsrisiken für die Stadträte bewirkt.

Bei der vermeintlichen Beratung im August 2021 zur Sinnhaftigkeit eines Doppelhaushaltes, zu der knapp die Hälfte der Räte gar nicht anwesend war, handelte es sich laut Protokoll unter TOP „Sonstiges“ um die unvorbereitete Abfrage eines Stimmungs- und Meinungsbildes ohne tatsächliche Beratung sachlicher Argumente – ein beliebtes Vorgehen der Bürgermeisterin.

Ganz unabhängig davon sind die Ausgangsdaten für die Erstellung eines HH-Planes 2023 seither noch unwägbarer geworden, (Einnahmenentwicklung, Rathaus-Baukosten, Fördermittelrichtlinien, Personalkostenentwicklung etc.). Unser Vorschlag, im Oktober/November dieses Jahres eine neue gemeinsame Abwägung der Ausgangsdaten für 2023 vorzunehmen war und ist daher verantwortungsbewusst und sinnvoll.

Bedenken Sie bitte, dass es sich bei den Abstimmungen nicht um Meinungsumfragen oder „Stimmungsbarometer“ handelt, sondern um Beschlüsse des Stadtrates mit konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die Stadt und ihre Menschen, für die der Stadtrat verantwortlich zeichnet und bei grober Fahrlässigkeit auch persönlich haftbar ist.

Ergänzend verweisen wir auf das Frühwarnsystem „Kommunale Haushalte“ – per 30.11.2021 ist Pulsnitz mit instabiler Haushaltslage eingestuft (Anlage).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, Angelika Ebisch, Christian F. Schultze, 25.05.2022

Anlage

Frühwarnsystem Kommunale Haushalte Stand 18.05.2022

Siehe auch Beiträge:
35. SR-Sitzung 12.05.2022: Änderungsanträge zum Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023
35. SR-Sitzung 12.05.2022: Protokollerklärung Haushaltsbeschluss 2022/2023
Wann haften Ehrenamtliche?

35. SR-Sitzung 12.05.2022: Protokollerklärung zum Haushaltsbeschluss 2022/2023

Wir missbilligen die um sechs Monate verspätete Einbringung des Haushalts­planentwurfes (statt Oktober 2021 im April 2022) sowie die Nichterledigung des Haushaltsbegleitbeschlusses aus 2021 zur nachhaltigen Kostenreduzierung und die eigenmächtige Umdeutung in Einnahmeerhöhung. Der Beschluss hatte eine kritische Ausgabenkritik zum Ziel, ohne die eine freiwillige Konsolidierung nicht sinnvoll möglich ist. Das haben Bürgermeisterin und Verwaltung jedoch abgelehnt. Das ist ein Vertrauens- und ein Rechtsbruch, offenbart die Missachtung gesetzlicher Regelungen und die Geringschätzung von Ratsbeschlüssen.

Der Stadtrat hat sicher zu stellen, dass seine Beschlüsse umgesetzt werden. Indem er diesen Rechts- und Vertrauensbruch billigt, kommt er seiner Sorgfalts- und Kontrollpflicht nicht nach.

Das Haushaltsverfahren selbst ist geradlinig und einfach. Der Haushaltsplanentwurf ist von der Kämmerin aufzustellen und von der Bürgermeisterin in den Stadtrat einzubringen. Es ist die Aufgabe der Kämmerei einen ausgeglichenen Entwurf des Haushaltsplanes vorzulegen, denn vorrangiges Ziel der Haushaltssatzung ist der Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen.

Genau das Gegenteil ist mit der nun vorliegenden Haushaltssatzung der Fall. Das Ergebnis von drei Vorentwürfen, einem Entwurf und vier (!) vorberatenden Sitzungen ist ein Ergebnishaushalt der ab dem zweiten Haushaltsjahr 2023 unausgeglichen ist, das ordentliche Ergebnis ist immer negativ. Der Finanzhaushalt zeigt den schrittweisen Verzehr der liquiden Mittel auf; von 4,2 Mio Euro Bankbestand Anfang diesen Jahres werden Ende 2026 weniger als 400 TEuro da sein. Die Schulden werden im Vergleich dazu nicht nennenswert abgebaut. Kurz, die Vorgaben der sächsischen Gemeindeordnung sind nicht eingehalten.

Unser Fazit dazu: Ressourcenvergeudung durch unnötige Beschäftigung von Stadtrat und Verwaltung, eine Hinhalte- und Verzögerungstaktik sowie Ablenkungsmanöver bzgl. der Einnahmeoptimierung statt nachhaltiger Kostenreduzierung, Verwässerung von Aufgaben und Zuständigkeiten.

Der heute beschlossene Doppelhaushalt für 2022/2023 läuft sinnbefreit versetzt zu den Haushalten vom Freistaat Sachsen und Landkreis Bautzen sowie den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes, das mit dem Doppelhaushalt des Landes für 2021/2022 beschlossen wurde. Er birgt nicht kalkulierbare Planungsunsicherheiten und wird den Risiken der aktuellen wirtschaftlichen Situation (Corona, Ukraine-Konflikt) vor allem für das zweite Haushaltsjahr 2023 nicht gerecht.

Die öffentliche Verwaltung ist zu 100% steuerfinanziert; es gelten der Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeits­grundsatz. Beide Grundsätze sehen wir nicht ausreichend erfüllt.

Der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis ist für uns die Grundlage nachhaltiger und generationengerechter Haushaltsführung. Dabei steht die Generationsgerechtigkeit nicht nur für die Zukunft, sie gilt auch für die heutige Generation hier und heute.

Die von uns vorgeschlagene pauschale Reduzierung der Ausgaben 2022 um 1,5% (ca. 210 TEuro) und 2023 ff. um jeweils 3,5 % (ca. 500 TEuro) wäre ein geeignetes Mittel gewesen, diesem Ziel näher zu kommen. Das trifft auch auf die beantragten Sperren der Ausgaben zu; sie dienten der Kostenkontrolle und Budgetverantwortung. Es wären jedoch nur Korrekturen gewesen. Der Haushaltsplan selbst bleibt unverändert unausgeglichen und defizitär.

Die heute beschlossene Haushaltssatzung und Haushaltsplan haben nicht unsere Zustimmung.

Sobald Bürgermeisterin und Verwaltung ein rechtskonformes Haushaltsverfahren durchführen, Ratsbeschlüsse umsetzen und mit demselben Engagement mit dem sie nach Möglichkeiten und Rechtfertigungen für Einnahmeerhöhungen gesucht haben, Kostensenkungspotentiale in der Verwaltung aufspüren, sind sie auf dem richtigen Weg; dann gibt es auch eine sachliche Basis für die Beratung freiwilliger Konsolidierungsmaßnahmen insgesamt.

Siehe Beiträge:
35. SR-Sitzung 12.05.2022: Änderungsanträge zum Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023
22. SR-Sitzung 12.05.2021: Haushaltsplanentwurf 2021: Antrag auf Konsolidierungskonzept – beschlossen

35. SR-Sitzung 12.05.2022: Änderungsanträge zum Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023

35. Sitzung des Stadtrates Pulsnitz am 12.05.2021 (Link) , TOP 9: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Stadt Pulsnitz für die Haushaltsjahre 2022/2023, Änderungsanträge zum Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023 vom 09.05.2022

Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz beschließt folgende Änderung des Haushaltsplanentwurfes:

  1. Der Stadtrat missbilligt die um sechs Monate verspätete Einbringung des Haushaltsplanentwurfes (statt im Oktober 2021 im April 2022).
  2. Der Stadtrat missbilligt die Ablehnung der Bürgermeisterin, den Haushaltsbegleitbeschluss aus 2021 zur nachhaltigen Kostenreduzierung umzusetzen sowie die eigenmächtige Umdeutung in Einnahmeoptimierung (Erhöhung von Gemeindesteuern, Gebühren und Grundstücksverkäufe).
  3. Der Stadtrat beschließt einen Einjahreshaushalt für 2022. Die Vorlage eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2022/2023 wird zurückgewiesen und ist durch die Verwaltung anzupassen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt ein verbindliches Eckwertepapier als Grundlage für die nächste Haushaltsaufstellung zu erarbeiten und dem Stadtrat bis 30.09.2022 zur Diskussion und Entscheidung vorzulegen. Das Eckwertepapier soll als Gesamtkonzeption Konsolidierungs­vorschläge zur nachhaltigen Kostenreduzierung in der Verwaltung umfassen und die angeschlossenen Betriebe und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Verwaltungs­gemeinschaft einschließen. Im Vordergrund steht eine kritische Ausgabenprüfung. Ziel ist die Anordnung eines Haushaltsstrukturkonzeptes durch die Rechtsaufsicht zu vermeiden und die freiwilligen Aufgaben beizubehalten, im Idealfall zu erhöhen.
  5. Die Erhöhung von Gemeindesteuern und Gebühren wird bis zur Vorlage und Entscheidung über das Eckwertepapier nach Punkt 4 zurückgestellt.
  6. Zur Verbesserung des Haushaltsausgleichs im Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis) werden sämtliche Aufwendungen für das Jahr 2022 pauschal um 1,5%, für 2023 ff. um jeweils 3,5% gekürzt.
  7. Ersparte Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie sonstige ordentliche Aufwendungen werden für die anderweitige Verwendung gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre kann nur der Stadtrat beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt jeweils zum Quartalsende beginnend mit dem 30.06.2022 über die Umsetzung der Sperre zu berichten.
  8. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nicht zweckgebundenen Mehrerträge und Mehreinzah­lungen zu sperren und diese für den Haushaltsausgleich anzusparen. Eine Aufhebung der Sperre kann nur der Stadtrat beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt jeweils zum Quartalsende beginnend mit dem 30.06.2022 über die Umsetzung der Sperre zu berichten.
  9. Ersparte Aufwendungen bei Investitionsmaßnahmen sowie Sanierung- bzw. Unter­haltungsmaßnahmen werden gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre kann nur der Stadtrat beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt jeweils zum Quartalsende beginnend mit dem 30.06.2022 über die Umsetzung der Sperre zu berichten.
  10. Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten werden auf 34.000 Euro/Jahr reduziert (Planansätze: 2022 à 77.500 Euro und 2023 à 47.000, Finanzplanung 2024 ff. à 34.000 Euro)
  11. Der Stadtrat erhält die Zugangsdaten/Kennwort für die Internetseite des Sächsischen Städte und Gemeindetages (SSG).

Begründungen:

zu Nr. 1: Verstoß gegen die Regelungen der SächsGemO. Pulsnitz befindet sich seit Jahresbeginn in vorläufiger bzw. Nothaushaltsführung; beides schmälert die Rechte des Gremiums und beeinträchtigt Mitgliedsgemeinden der VWG.

zu Nr. 3: Ein Doppelhaushalt 2022/2023 der Stadt Pulsnitz würde versetzt zur Haushaltsplanung vom Freistaat Sachsen und den Regelungen zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz sowie der Haushaltsplanung des Landkreises Bautzen laufen. Das erzeugt Planungsunsicherheit/-unklarheit für das Jahr 2023. (Zurzeit wird dies von keiner Gemeinde im Landkreis Bautzen praktiziert. Die deutliche Mehrheit nutzt den Jahreshaushalt.)
Corona Krise und Ukrainekrieg beeinflussen derzeit die wirtschaftliche Situation erheblich und sind schwer kalkulierbare Risiken.
Bei der Wiederaufnahme oder Neuauflage von Förderrichtlinien, beispielsweise für den kommunalen Straßenausbau, entstehen Nachteile durch fehlende Handlungsmöglichkeiten. Tatsächlich bietet ein Einjahreshaushalt die größere Planungssicherheit und Flexibilität für Pulsnitz.

zu Nr. 2 und 4: Vertrauens- und Rechtsbruch. Gemäß SächsGemo §52 ist die BM verpflichtet Stadtratsbeschlüsse umzusetzen. Der Stadtrat hat die Kontrollpflicht und sicherzustellen, dass seine Beschlüsse umgesetzt werden (SächsGemO §28); Ermessensspielraum besteht nicht. Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzip sowie generationengerechte Haushaltsführung sind sicherzustellen. Chance freiwilliger Konsolidierungs-Maßnahmen: Handlungs- und Gestaltungs­spielraum bleibt erhalten.

zu Nr. 5: zurückgestellt bis Punkt 4 aufgeklärt.

zu Nr. 6: Die Stadtverwaltung hat den Haushaltsplan im „Traditionellen Verfahren“ (Haushalts­anmeldungen durch die Fachämter) aufgestellt. Im Ergebnis ist ein Defizit im Ordentlichen Ergebnishaushalt 2022 ff. ausgewiesen (2022 à -183 TEuro, 2023 à -514 TEuro). Der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis ist die Grundlage nachhaltiger und vor allem generationengerechter Haushaltsführung. Die pauschale Reduzierung der Ausgaben 2022 um 1,5% (ca. 210 TEuro) ist ein geeignetes Mittel diesem Ziel näher zu kommen.

zu Nr. 7 bis 9: Maßnahmen zur direkten Kostenkontrolle und ggf. weiteren Verwendung von ersparten Aufwendungen durch den Stadtrat analog dem Vorgehen im Jahr 2020. Das hat in 2020 die Realisierung von Maßnahmen nicht eingeschränkt und z.B. zu einer deutlichen Kostenersparnis bei den Freianlagen der GS Oberlichtenau geführt und damit erfreulicherweise die Finanzierung eines Grundstückskaufs und eines Fehlbetrages zur Sanierung des Außengeländes der Kita Kunterbunt sowie die Kostenbeteiligung zur Sanierung des Sportplatzes Pulsnitz möglich gemacht. Die Mittelanpassung Rathaus basiert auf einer Schätzung mit vielen Annahmen, die auch zu einer Ersparnis führen kann.

zu Nr. 10: Der Kostenansatz der Vorjahre ist angemessen; der Ansatz für 2022 und 2023 ist unbegründet hoch.

zu Nr. 11: Die Mitgliedschaft der Stadt im SSG ist nicht begrenzt auf die Verwaltung; sie schließt den Stadtrat ein.

Eine Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsicht erfolgte in den zurückliegenden Jahren nur, da ausreichend liquide Mittel vorhanden waren, die das negative Ergebnis ausgleichen konnten. Gleichzeitig hat die Rechtsaufsicht wiederholt Konsolidierungs-Maßnahmen angemahnt.

Die Antragsteller erkennen an, dass ein Teil der Kosten nicht durch eigenes Handeln beeinflussbar ist. Es ist daher erforderlich, den beeinflussbaren Teil der Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Die Antragsteller tragen diesem Anliegen mit o.g. Anträgen Rechnung.

Sitzungsmappe gesamt und auch einzeln zu TOP 9 kann direkt von der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden (Link)

Siehe auch Beiträge unter der Rubrik„Haushalt“, z.B.:
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg… oder: Wer sucht der findet… – Verwaltung spürt 1,2 Mio. Euro auf
24. SR-Sitzung 15.07.2021: Beschluss über die Haushaltssatzung 2021 – Protokollerklärung
22. SR-Sitzung 12.05.2021: Ergebnis der Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2021
22. SR-Sitzung 12.05.2021: Haushaltsplanentwurf 2021: Antrag auf Konsolidierungskonzept – beschlossen
21. SR-Sitzung 15.04.2021: Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2021 – beschlossen

Anfrage zur Erstellung des Doppelhaushaltes

Sehr geehrte Frau Lüke,

Im Pulsnitz Anzeiger März 2022 schreiben Sie im „Bericht zur Stadtratssitzung am 12.02.2022“ unter der Überschrift „Finanzen“: „Stadtkämmerin Sandy Hinz übernahm erstmals die Erstellung des Haushaltes, der nach vorheriger Beratung mit den Stadträten zugleich ein Doppelhaushalt sein sollte.“

Eine solche Beratung ist unserer Fraktion nicht erinnerlich. Auch ist eine solche Beratung den uns zugänglichen öffentlichen Sitzungsprotokollen nicht zu entnehmen. Auch ein entsprechender Stadtratsbeschluss ist nicht auffindbar.

Senden Sie uns daher bitte der Vollständigkeit halber sowie für unser besseres Verständnis der Zusammenhänge, Gründe und Argumente für die Erstellung eines Doppelhaushaltes das entsprechende Sitzungsprotokoll und ggfs. zugehörigen Stadtratsbeschluss einschließlich Begründung.

Weiterhin schreiben Sie gleich im nächsten Satz: „Einwendungen der Grünen, wonach ein Doppelhaushalt nicht möglich sei, wurde nicht gefolgt.“ Tatsächlich haben Sie wiederholte Hinweise und Einwendungen jedoch bisher ignoriert bzw. übergangen. Bisher ist daher nicht klar, ob die Einwendungen rechtlich relevant und daher zu berücksichtigen sind. Für eine nun kurzfristige schriftliche Beantwortung an den Stadtrat danken wir.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 03.03.2022

PS: Die Stadtratssitzung fand am 10.02.2022 statt.

Antwort vom 04.03.2022

Anmerkung nach Einsichtnahme in das Sitzungsprotokoll am 10.03.2022:
Bei der vermeintlichen Beratung im August 2021 zur Sinnhaftigkeit eines Doppelhaushaltes, zu der knapp die Hälfte der Räte gar nicht anwesend war, handelte es sich laut Protokoll unter TOP „Sonstiges“ um die unvorbereitete Abfrage eines Stimmungs- und Meinungsbildes ohne tatsächliche Beratung sachlicher Argumente – ein beliebtes Vorgehen der Bürgermeisterin. Als Argumente trug die Bürgermeisterin vor, es sei positiv für die Großprojekte der Stadt, die freiwillige Konsolidierung und Umsetzung der Sparerfordernisse; relative Ruhe zeihe ein.

Irrtum mit Vorsatz… ?! Verfall als Zukunftsperspektive für städtische Garagen…?! Umdeutung von Rats-Beschluss und Gemeindeordnung

30.SR-Sitzung 13.01.2022, TOP 10: Mieterhöhung für städtische Garagen in Pulsnitz ab 01.01.2023 beschlossen: Kostenreduzierung und pflegliche + wirtschaftliche Verwaltung von Gemeindevermögen umgedeutet in Mieterhöhung bis zum endgültigen Verfall!

Wer kennt sie nicht, die von den Bürgern selbst errichteten Garagen aus DDR-Zeiten… Sechs dieser Komplexe sind heute im Eigentum der Stadt Pulsnitz. Sie wurden zu unterschiedlichen Zeiten errichtet und sind in unterschiedlichem Zustand. Eine deutliche Anzahl wird nicht mehr von den damaligen Eigentümern und nicht mehr als Garage genutzt (da für heutige Kfz überwiegend zu klein), sondern zweckentfremdet und offenbar auch unter-, unter-, untervermietet.

In der Januar-Sitzung des Stadtrates stand die (durchaus umstrittene) Mieterhöhung für diese Garagen auf der Tagesordnung. Bürgermeisterin und Verwaltung haben deutlich gemacht, dass kein Interesse an der Erhaltung der Garagen und für die Belange der per Gesetz enteigneten vormaligen Eigentümern und jetzigen Mieter besteht, sondern lediglich an der gewinnbringenden Vermietung bis zum endgültigen Verfall. Die Verantwortung dafür wird dem Stadtrat zugeschoben.

Zitat aus der Begründung zum Beschlussvorschlag (TOP 10):

„Ein Ansatz der ortsüblichen Miete von 35,00 bis 50,00 EUR netto pro Monat erscheint … überhöht, andererseits wird durch die jetzt vorgeschlagene Festsetzung den Anforderungen des § 89 Abs.3 SächsGemO Rechnung getragen, der eine wirtschaftliche Verwaltung des Gemeindevermögens verlangt. Mit dem Vorschlag der Erhöhung der Garagenmieten folgt die Verwaltung darüber hinaus dem Haushaltsbegleitbeschluss des Stadtrates vom 12.05.2021 …, wonach dem Stadtrat bis zur Haushaltsklausur 2022 Konsolidierungsvorschläge vorzulegen sind.“ Der beigefügten Kalkulation ist zu entnehmen, dass die Instandhaltungskosten durch die Mieter zu tragen sind.

Haushaltsbegleitbeschluss des Stadtrates vom 12.05.2021:

„Zur langfristig soliden und ausgeglichenen Haushaltsführung der kommenden Jahre legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat erste Konsolidierungsvorschläge mit dem Ziel nachhaltiger Kostenreduzierung in einem Gesamtkonzept bis zur Haushaltsklausur für das Haushaltsjahr 2022 vor. Das Konzept soll die angeschlossenen Betriebe und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einschließen.“

Irrtum mit Vorsatz…?! Bei dem Beschluss geht es um nachhaltige Kostenreduzierung, nicht die Erhöhung der Einnahmen auf Kosten der Bürger! Und der § 89 Abs.3 SächsGemO regelt die pflegliche und wirtschaftliche Verwaltung des Gemeindevermögens, nicht die gewinnbringende Verwertung bis zum Verfall.

Geradezu lehrbuchmäßig verdrehen Bürgermeisterin und Verwaltung Beschluss und Gemeindeordnung und offenbaren den zielgerichteten Versuch, dem Stadtrat die Verantwortung für eigenes Unvermögen und Desinteresse zuzuschieben. Leider fällt die Mehrheit der Stadträte (immer wieder) darauf herein und macht sich zum verlängerten Arm der Verwaltung, statt Interessenvertreter der Bürger zu sein.

Vorgehensweise und Mieterhöhung fanden nicht unsere Zustimmung!

Pflegliche und wirtschaftliche Verwaltung des Gemeindevermögens bedeutet u.E., die Fragen nach der tatsächlichen Nutzung als Garagen zu beantworten, was kann wie lange erhalten werden und was ist gegenüber den enteigneten Mietern vertretbar; weiterhin eine standortbezogene Bestandsaufnahme von Zustand, Restnutzungsdauer, Reparaturaufwand und die anschließende Entscheidung über die Weiternutzung bzw. Auflösung der einzelnen Standorte mit Blick auf eine sinnvolle Weiterentwicklung einzelner Grundstücke unter stadtplanerischen Gesichtspunkten.

Über nachhaltige Kostenreduzierung und langfristig solide Haushaltsführung wird in der Haushaltsdebatte 2022 zu beraten sein. Hier sind Bürgermeisterin und Verwaltung bisher bemerkenswerte fünf Monate in Verzug mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes! Aktuell befindet sich die Stadt wiederholt in der vorläufigen bzw. Nothaushaltsführung.

PS: Einladung und Beschlussunterlagen (einschließlich Mietpreiskalkulation) zur Stadtratssitzung am 13.01.2022 wurden am 05.01.2022 auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik Rathaus im Rats- und Bürgerinformationssystem veröffentlicht.