Offener Brief an die Bürgermeisterin und warum der „Brandbrief“ des Landkreises vom 28.09.2022 an den Bundeskanzler ihre Unterschrift nicht trägt

Sehr geehrte Frau Lüke,

Ihre Stellungnahmen mündlich in der Ratssitzung vom 13.10. d.J. wie auch schriftlich haben wir zur Kenntnis genommen.

Ihre nachträglichen Äußerungen und Erklärungen bezüglich Ihrer Weigerung, den gemeinsamen Brief des Landrates und der Bürgermeister des Bautzener Landkreises mit zu unterzeichnen, wirkt in erster Linie wie eine Eigen-PR-Maßnahme.

Ihre Haltung wirft außerdem die Frage auf, ob Sie Ihre Argumente im SSG, in der Bürgermeisterkonferenz und gegenüber dem Landrat nachhaltig genug vorgetragen haben.

Sofern Sie Ihre Argumente für stichhaltig genug halten, sollten Sie nun umgehend selbst aktiv werden und Ihrerseits einen „Brandbrief“ auf den Weg bringen, um Ihrer in Ihrem Diensteid enthaltenen Pflicht, für die Bürger Ihrer Wahlkommune jeglichen Schaden abzuwenden, gemäß Ihren formulierten Einwendungen tatsächlich Genüge zu tun.

Bitte geben Sie Ihren Brief an den Bundeskanzler zeitnah unserem Stadtrat zur Kenntnis. Wir werden ihn gern veröffentlichen.

AfD-Fraktion im Stadtrat, 25.102022

E-Mail der Bürgermeisterin vom 09.10.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Interessierte,

in den letzten Tagen wurde der sog. „Brandbrief“ des Landkreises an den Bundeskanzler zur Auswirkungen der Entwicklung auf dem Energiemarkt versandt sowie veröffentlicht (vorsorglich in der Anlage beigefügt). Da fast alle Bürgermeister des Landkreises dieses Schreiben des Landrats unterzeichnete, fiel entsprechend stark auf, dass meine Unterschrift fehlte. Auf verschiedene Art und Weise wurde ich darauf angesprochen und angesichts des Umfanges des Interesses halte ich es für zielführend, Ihnen bereits vor der Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag eine Erläuterung meiner Entscheidung zu übermitteln. Gerne können Sie diese auch weitergeben.

Sowohl inhaltlich wie auch von Form sowie Art und Weise des Zustandekommens des Briefes und seiner Unterzeichnung kann ich das Schreiben nicht vollumfänglich mittragen und die Gründe, es nicht zu unterzeichnen, überwogen.

Die Bürgermeister wurden am Freitagmittag (23.09.2022) vom Landrat über das geplante Schreiben informiert mit folgendem hervorgehobenen Hinweis „Ich bitte Sie dringend, den Inhalt des Schreibens noch nicht weiter zu verwenden, veröffentlichen oder zu verbreiten!“  Mit Verweis auf die 57 Städte und Gemeinden wurde vom Landrat um Verständnis gebeten, „…. dass wir keinen Abstimmungsprozess zu den Inhalten starten wollen.“ In der Vergangenheit wurde es in vergleichbaren Fällen durchaus so gehandhabt, dass zumindest die Vertretung der Bürgermeister, die als Kreisvorstand des Sächsischen Städte- und Gemeindetages des Landkreises Bautzen vorhanden ist, einbezogen wurde. Dies war hier nicht der Fall. Am darauffolgenden Mittwoch (28.09.2022) wurde das Schreiben in einer Unterschriftsmappe während der Bürgermeisterkonferenz durch die Reihen gegeben und die Unterschriften eingesammelt. Landrat Udo Witschas wiederholte, dass eine Diskussion über den Inhalt nicht möglich sei und ging in der Folge auf eine kritische Anmerkung eines meiner Kollegen zu dieser Vorgehensweise auch nicht ein. Nachdem das Schreiben durch alle Sitzreihen gegangen war, wurden Nichtunterzeichner durch einen Mitarbeiter des Landratsamtes persönlich angesprochen und die Unterschrift nachgefordert. Ob dies viele oder wenige betraf kann ich nicht beurteilen, da dies in der Kaffeepause erfolgte. Ich wurde jedenfalls gedrängt, zu unterzeichnen. Auf meinen Versuch hin, zu erläutern, worin ich die Probleme sehe, wurde mir eine Diskussion verweigert.

Sie können erkennen, dass ein hohes Maß an Gruppendruck herrschte. Das ist sicherlich manchmal der Fall und etwas, mit dem man immer wieder mal konfrontiert wird.  Ich sehe dies hier jedoch kritisch, befinden wir uns doch im Kernbereich demokratischen Handelns. Aus einem Gespräch mit einem neu gewählten Kollegen weiß ich, dass dieser sich jedenfalls angesichts der Gesamtsituation äußerst unwohl fühlte und der Ansicht war, er müsse unterzeichnen.

Zum Inhalt:

Es werden fünf Forderungen explizit genannt – zwei von ihnen trage ich inhaltlich nicht mit. Eine aus meiner Sicht zentrale dagegen fehlt:

Das Schreiben wurde von Bürgermeistern unterzeichnet, die alle zuvorderst ihren Kommunen gegenüber verpflichtet sind. Die fünf Forderungen beziehen sich auf Kraftwerke, Energieversorger, das Insolvenzrecht, die Wohnungswirtschaft sowie einen Energiepreisdeckel. Keine einzige Forderung bezieht sich jedoch auf unsere Kommunen selbst, auf die Situation unseres Gemeinwesens.  Es sind nicht nur die direkten Energiekosten, die unsere Kommunen finanziell an den Rand der Leistungsfähigkeit bringen und darüber hinaus. Zum Beispiel wird die in der Folge der Teuerung gerade in der Diskussion befindliche massive Anhebung der Tarifgehälter unsere Personalkosten für Kita-Mitarbeiter und die Verwaltung dauerhaft existentiell belasten. Der drohende Anstieg der Kreisumlage, der die Teuerungen aus Energie, Personal etc. beim Landkreis unmittelbar auf die Kommunen durchreicht, belastet zusätzlich.  Wie kann es sein, dass Bürgermeister in ihrem Schreiben nichts für ihre Kommunen fordern? Wir können unseren Bürgern schon jetzt nicht mehr die Leistungen zukommen lassen, die wir ihnen gerne zukommen lassen würden (Sport, Vereinsarbeit, Straßensanierungen etc.), das wird sich verschärfen. Und wir schweigen dazu? Ich verstehe es nicht.

Im Schreiben wird ein Energiepreisdeckel gefordert. Warum beschäftigen wir uns mit Symptomen, statt ein Änderung an der Wurzel des Übels zu fordern: Das Prinzip des „Merit order“, das der Energiepreisbildung zu Grunde liegt, wird nicht thematisiert. Es bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Energie (Strom-) Preis  sich immer nach dem teuersten Bestandteil, der zu seiner Erzeugung verwendet wird, richtet. Damit sollten früher alternative Energien gefördert werden. Heute bestimmt der Gaspreis die Energiekosten und die Erzeuger alternativer Energien wissen vor unerwarteten Gewinnen wegen dieses Prinzip vor Lachen nicht mehr, wohin mit dem Geld. Wir brauchen keine Gewinnabschöpfung, Gaspreisdeckelung etc. im geforderten Umfang, wenn wir dieses überlebte Prinzip anfassen. Die Lobbyarbeit der Energiewirtschaft hat hier meinem Eindruck nach Ganzes geleistet und wir trauen uns nicht, an dieses Prinzip heranzugehen. Warum nicht?

Es ist vielen bekannt, dass meine berufliche Heimat im Insolvenzrecht liegt. Die pauschale Forderung der Anpassung des Insolvenzrechts kann ich – auch vor dem Hintergrund meiner Kenntnisse in diesem Bereich – nicht mittragen. 1999 wurde die Konkursordnung durch die Insolvenzordnung abgelöst. Ziel war, Unternehmen nicht mehr vorrangig zu zerschlagen, sondern fortzuführen. Die Regelungen des heutigen Insolvenzrechts geben genug Möglichkeiten, Lösungen für die derzeitige Situation zu finden. Ein Sicherungsfonds wäre eine davon.  Denn wir dürfen eines nicht vergessen: So wie es in der Corona-Pandemie auch immer andere Krankheiten gab, gibt es auch jetzt andere Gründe, warum Firmen nicht überlebensfähig sind. Wir müssen darauf achten, dass unsere Unternehmer vor eigenen Folgeinsolvenzen geschützt werden, wenn ihre Auftraggeber plötzlich aus anderen Gründen als der Energiekrise ihre Rechnungen nicht bezahlen können. Was ist mit „Anpassung des Insolvenzrechts“ gemeint, hektische Änderungen eines wohldurchdachten Gesetzes helfen nicht, die Forderung ist unkonkret und unnötig.

Neben diesen drei wesentlichen sachlichen Gründen, die mich bewogen, nicht zu unterzeichnen, kommt hinzu, dass ich mir von einem solchen Schreiben nichts erhoffe. Es wurde vom Landratsamt als „Brandbrief“ bezeichnet. Ich finde ihn dafür mit seinen zwei engbeschriebenen Seiten zu lang, zu wenig knackig, zu wenig pointiert. Er ist am Ende zu nett, denn die harte Realität hier vor Ort ist offenbar immer noch nicht in Berlin angekommen und ich glaube nicht, dass wir mit den Zeilen dieses Briefes diese Härte ausreichend in den offensichtlichen Elfenbeinturm der Bundespolitik transportieren können.

Deshalb stehe ich nicht hinter diesem Brief und habe ihn nicht unterzeichnet. Mir war immer klar, dass es zu der jetzigen Reaktion auf meine Entscheidung kommen kann, aber der reine öffentliche oder Gruppendruck war für mich noch nie ein guter Ratgeber, wenn Sachargumente eine andere Sprache sprachen.

Diesen Freitag anlässlich der Ehrung der Kameraden der Feuerwehr für ihre langjährigen Dienste hatte ich Zeit, Herrn Witschas im wesentlichen meine Gründe darzulegen und wir haben uns über den Brief ausgetauscht. Damit ist im Innenverhältnis zum Landrat die Angelegenheit geklärt. Sollten Sie angesprochen werden, so können Sie gerne den Inhalt dieses Schreibens oder dieses selbst weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Lüke, Bürgermeisterin

Augen zu und durch… ?! Offener Brief an den Stadtrat

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in der Stadtrats-Sitzung am 12.05.2022 haben Sie mehrheitlich einem Haushaltsplan für 2022/2023 zugestimmt, der ab 2023 unausgeglichen ist, den nahezu vollständigen Verzehr der liquiden Mittel der Stadt bis 2026 vorsieht und sinnentleert versetzt zu den Doppelhaushalten von Freistatt und Landkreis sowie den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes läuft. Eine Begründung, warum dennoch unbedingt ein „Doppelhaushalt“ verabschiedet werden musste, wurde weder von Frau Lüke noch von Frau Hinz abgegeben. Die Stadträte der CDU- und FDP-Fraktionen argumentierten zahlreich: Das Haushaltspaket von 947 Seiten hätten Sie zwar nicht gelesen, das verstehe sowieso niemand; dennoch seien Sie dafür… schließlich müsse man der Verwaltung vertrauen – ggfs. auch blind.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Vorgehen grob fahrlässig ist. In der Sitzung haben wir darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen die Sorgfalts- und Kontrollpflicht der Stadträte verletzt und Haftungsrisiken für die Stadträte bewirkt.

Bei der vermeintlichen Beratung im August 2021 zur Sinnhaftigkeit eines Doppelhaushaltes, zu der knapp die Hälfte der Räte gar nicht anwesend war, handelte es sich laut Protokoll unter TOP „Sonstiges“ um die unvorbereitete Abfrage eines Stimmungs- und Meinungsbildes ohne tatsächliche Beratung sachlicher Argumente – ein beliebtes Vorgehen der Bürgermeisterin.

Ganz unabhängig davon sind die Ausgangsdaten für die Erstellung eines HH-Planes 2023 seither noch unwägbarer geworden, (Einnahmenentwicklung, Rathaus-Baukosten, Fördermittelrichtlinien, Personalkostenentwicklung etc.). Unser Vorschlag, im Oktober/November dieses Jahres eine neue gemeinsame Abwägung der Ausgangsdaten für 2023 vorzunehmen war und ist daher verantwortungsbewusst und sinnvoll.

Bedenken Sie bitte, dass es sich bei den Abstimmungen nicht um Meinungsumfragen oder „Stimmungsbarometer“ handelt, sondern um Beschlüsse des Stadtrates mit konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die Stadt und ihre Menschen, für die der Stadtrat verantwortlich zeichnet und bei grober Fahrlässigkeit auch persönlich haftbar ist.

Ergänzend verweisen wir auf das Frühwarnsystem „Kommunale Haushalte“ – per 30.11.2021 ist Pulsnitz mit instabiler Haushaltslage eingestuft (Anlage).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, Angelika Ebisch, Christian F. Schultze, 25.05.2022

Anlage

Frühwarnsystem Kommunale Haushalte Stand 18.05.2022

Siehe auch Beiträge:
35. SR-Sitzung 12.05.2022: Änderungsanträge zum Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023
35. SR-Sitzung 12.05.2022: Protokollerklärung Haushaltsbeschluss 2022/2023
Wann haften Ehrenamtliche?

Offener Brief zur Haushaltssatzung der Stadt Pulsnitz 2021

Sehr geehrte Frau Bürgermeister Lüke,

nun endlich besitzt die Verwaltung mit dem Beschluss vom 15. Juli dieses Jahres über den Haushalt für das Jahr 2021 und seiner Veröffentlichung in der Augustausgabe des Pulsnitzer Anzeigers die rechtliche Grundlage, das Steuergeld der Bürger „zum Wohle unserer Stadt“ und der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft recht- und planmäßig auszugeben. Im Stadtanzeiger und in anderen Medien wurde durch Sie über den Werdegang dieses grundlegenden Beschlusses berichtet. Allerdings zu den Gründen der Verzögerung und zu wichtigen Inhalten nicht richtig und auch nicht vollständig. Deshalb sehen wir uns veranlasst, einige Ihrer Aussagen richtig zu stellen. Gern hätten wir dies ebenfalls in unserem Pulsnitzer Anzeiger getan. Dies sei nach Ihren Aussagen jedoch nicht möglich…

Die Haushaltssatzung ist gemäß Sächsischer Gemeindeordnung jeweils bis spätestens Ende November des Vorjahres zu beschließen. Dies war insbesondere angesichts der größeren Vorhaben Rathaussanierung, Abriss der „Kante“, Fertigstellung der Grundschule Oberlichtenau, von großer Dringlichkeit.  Gegenüber dem Stadtrat erklärten Sie im Dezember 2020, dass die Aufstellung des Haushalts­planes nicht möglich sei, da die Verwaltung u.a. noch keine Klarheit zum Stellenplan habe, obwohl bereits in der Sondersitzung vom 30. Juni 2020 dazu umfangreich beraten worden war. Im Februar 2021 behaupteten Sie gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit, dass der Haushaltsentwurf pandemiebedingt und durch verspätete Orientierungsdaten des SSG noch nicht vorgelegt werden könne und in den anderen Gemeinden und vom Kreis ebenso spät eingebracht werde.

Schließlich wurde der Entwurf im März 2021 in den Stadtrat eingebracht; im April stand er zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Festlegung dieser Sitzung war, dass der Haushaltentwurf zu überarbeiten und neu in den Stadtrat einzubringen ist. Sie selbst haben den Haushaltsentwurf zurückgezogen. Aufgrund fehlerhafter und daher zu wiederholender Offenlage konnte er erst in der Juli-Sitzung beschlossen werden.

Im Pulsnitz-Anzeiger vom Juli des Jahres schrieben Sie, dass der Stadtrat die Verwaltung mit ständigen Änderungsanträgen zum Haushalt handlungsunfähig stelle. Diese Darstellung ist – gelinde gesagt – unrichtig, ebenso wie Ihre Behauptungen, die Orientierungsdaten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages hätten zu spät vorgelegen. Diese stammen vom 06.11.2020 und die Vorab-Information zu den Schlüsselzuweisungen vom 12.10.2020. Die rechtzeitige Vorlage des Haushaltsplanes war damit grundsätzlich möglich.So hat z.B. der Landkreis seinen Haushalt am 11. November 2020 vorgelegt; Großröhrsdorf seinen am 15.12.2020 beschlossen, Radeberg seinen Doppelhaushalt am 24.02.2021.

Es ging und geht immer darum, nach einer von der Verwaltung und den Stadträten verantwortbaren, rechtlich einwandfreien Haushaltssatzung handeln zu können. So sehr wir uns über die zugesagten Fördermittel von 4,2 Millionen Euro für die Rathaussanierung mitfreuen, ist klarzustellen, dass diese ebenso wie die 900.000 Euro Eigenmittel der Stadt an den Gesamtkosten von 5,1 Millionen ebenfalls Steuergeld und keine „Geschenke“ des Staates sind. Deshalb war der Beschlussvorschlag, den wir zur Ausgabenkontrolle dieser Mittel zusätzlich zur Abstimmung brachten, von eminenter Wichtigkeit. Die im Stadtanzeiger und in anderen Medien von Ihnen lancierten Meinungen bezüglich angeblicher Kürzungsvorschläge einzelner Stadträte bei Investitionen und freiwilligen Leistungen, z.B. beim Walkmühlenbad, sind ebenfalls unrichtig. Insbesondere entsprechen sie in keiner Weise den Haushaltsvorstellungen der AfD-Fraktion!

Wir erlauben uns daher, Sie, sehr geehrte Frau Bürgermeister, nochmals aufzufordern, die Rechtlichkeit unserer Zusammenarbeit auf der Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung zukünftig strikt zu gewährleisten und die Abläufe im Pulsnitzer Anzeiger und anderen Medien richtig und vollständig darzustellen.

Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald, Angelika Ebisch, Christian F. Schultze

Unser Anliegen – Auszug aus Brief an Stadträte

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Im Ältestenrat klang die Frage nach unserem Anliegen durch. Unser Anliegen ist eine sachgerechte und überlegte Arbeitsweise und nachhaltige Ergebnisse – im Sinne von Stadt, VWG und Bürgern. Keine unüberlegten Schnellschüsse, keine Salamitaktik, nicht alte Fehler mit neuen zementieren.

Unser Anliegen ist es auch, dem Stadtrat seine Verantwortung als Hauptorgan der Stadt und Interessenvertretung der Bürger ins Bewusstsein zu rufen. Die Geschicke von Stadt und Verwaltungsgemeinschaft liegen in unseren Händen. Jeder einzelne Stadtrat hat sich persönlich verpflichtet auf Recht und Grundgesetz und ist persönlich in der Verantwortung für ca. 7.400 Bürger der Stadt bzw. ca. 14.000 Bürger der Verwaltungsgemeinschaft.

Die Verwaltung unterbreitet Beschlussvorschläge und ist mit einer Stimme der Bürgermeisterin im Stadtrat vertreten. Alle Beschlüsse sind jeweils die Beschlüsse des Stadtrates und kommen ausschließlich durch unsere Zustimmung zustande! Es liegt in unserer Hand, der Bürgermeisterin die richtigen Aufträge zu erteilen!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 26.08.2020

Ein ganzer Ort unter Generalverdacht – Offener Brief an die Bürgermeisterin

Rechtsextremismus, ein Mord, ein Besuch von Bundespräsident Steinmeier, Hundehaufen, rohe Eier, eine F… im Rathaus und braune Pfefferkuchen

Sehr geehrte Frau Lüke,

Sie waren im Sommer in Berlin bei Bundespräsident Steinmeier zu einer Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Mord an Regierungspräsident Lübke und mit Rechtsextremismus. Die Veranstaltung sollte auf die Gefährdung von Kommunalpolitikern aufmerksam machen – laut ZDF. Dem Reporter erklärten Sie, dass Sie jeden Tag dagegen ankämpfen. Sie waren mit diesem Thema im ZDF, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in der Berliner Zeitung, der Mindener Zeitung, in der Sächsischen Zeitung, bei Tagesschau.de, … Im Dezember erfolgte ein Gegenbesuch von Bundespräsident Steinmeier in Pulsnitz.

Etliche Bürger meldeten sich bei uns – verärgert und befremdet darüber, dass Sie Pulsnitz öffentlich mit Rechtsextremismus und einem Mord in Verbindung bringen; Sie nehmen Ihre Äußerungen in Presse und Fernsehen als Verleumdung der Stadt und ihrer Bürger wahr. Sie zeichnen ein unzutreffendes Bild in der Öffentlichkeit, vergiften die Atmosphäre und spalten die Gemeinschaft. Bürger fragen sich, ob Sie wissen, was Sie tun und die Auswirkung Ihres Handelns überschauen.

Kein Wunder, dass Millionen-Fördermittel der Bundeskulturstiftung rund um den Pfefferkuchen nicht nach Pulsnitz gingen (SZ berichtete).

In Pulsnitz haben wir weder Probleme mit Rechtsextremismus, noch ist Ihr Leben bedroht. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 09.12.2019 erklärten Sie auf unsere Nachfrage im Auftrag von Bürgern, dass Sie die einzige waren‚ die gesagt hat, sie ist hier nicht die große Bedrohte, das ist jetzt nicht bei mir so, ich bausche mich da jetzt nicht so auf…

Im Namen der Bürger hatten wir Sie um Klarstellung gebeten. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ: Titelseite vom 12.12.2019) erschien Ihre Relativierung: „Lüke berichtete zwar von Eierwürfen auf ihr Haus, auch sie habe ihre ‚Hundehaufen‘. Es sei jedoch nicht so, dass sie jeden Tag ‚beleidigt oder bedroht‘ werde. ‚Wir sind kein braunes Nest.‘ sagte sie.“ Wie viele Pulsnitzer Bürger haben wohl die FAZ gelesen?!

Und: Sie haben den Besuch von Bundespräsident Steinmeier lächerlich gemacht. Er gab an, er wolle Sie unterstützen Hundehaufen und rohe Eier sind aber doch eher Angelegenheit des Ordnungsamtes und nicht des Bundespräsidenten oder neuerdings gar des Staatsschutzes. Folgerichtig hat Bundespräsident Steinmeier bei seinem Besuch öffentlich festgestellt: Die Stadt ist beschaulich und die Bürger hier sind nett und freundlich.

Die „Bild am Sonntag“ publizierte unlängst auf der Titelseite gleichlautende Zitate aus E-Mails an Bürgermeister ganz verschiedener Städte und Gemeinden in unterschiedlichen Regionen – sie trugen alle dieselbe Handschrift – eigenartig – als ob sie alle aus derselben Feder stammen. Kennen Sie die Absender der an Sie gerichteten Emails persönlich? Haben Sie schon einmal in Betracht gezogen, dass die Beschimpfungen u.U. gar nicht von Pulsnitzer Bürgern erfolgen…?!

Haben Sie die (ungewollte?) Komik des jüngsten Artikels vom 10.02.2020 in der Bildzeitung bemerkt?! Ist Ihr eigenes Verhalten angemessen und verantwortungsvoll…?! Animieren Sie die Provokateure nicht gerade erst zu solchen Aktionen?

Wir legen Ihnen ans Herz, im Interesse der Stadt und ihrer Bürger sowie in Ihrem eigenen Interesse Ihre PR-Strategie zu überdenken.

AfD-Fraktion im Stadtrat, 14.02.2020

Nachtrag

Sehr geehrte Frau Lüke,

In der Sendung ‚Fakt ist!‘ am 17.02.2020 im MDR erklärten Sie, dass Sie persönlich bereits erste Erfahrungen mit Anfeindungen im Jahr 2000 gemacht haben – damals im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit bei der Bank. Aktuell wird aus persönlich motivierten Hundehaufen und Eierwürfen ein Politikum inszeniert und Sie machen sich zum Werkzeug einer Kampagne.

Etliche Bürger sagten deshalb auch, all das habe es vor Ihnen als Bürgermeisterin hier nicht gegeben. Ihr Anliegen auf eine Krise in Demokratie und Rechtsstaat aufmerksam zu machen, wird als vordergründig und nachteilig für Stadt und Bürger wahrgenommen. Das erklärt auch, warum Sie dafür von etlichen Bürgern keine Unterstützung erfahren. …

Dr. Frank Hannawald, Angelika Ebisch, Christian F. Schultze, 03.04.2020

Anmerkung: Gegenüber Dr. Hannawald erklärte Frau Lüke, dass andere Bürgermeister einen Besuch des BP wegen negativer Schlagzeilen für die betreffende Gemeinde ablehnen würden. Das sei ihr jedoch egal…