Im Anschluss zum Bericht über das Ergebnis der Akteneinsicht von Dr. Hannawald (vgl. Beitrag) brachte Herr Schultze in einer Protokollerklärung für die Fraktion zum Ausdruck, dass für das Gremium keine Arbeitsgrundlage besteht und es eine reine Farce darstellt, auf Basis falscher bzw. vorenthaltener Informationen Beschlüsse zu fassen! Es handelt sich um einen grundlegenden Vertrauensbruch; er brachte das Misstrauen der Fraktion zum Ausdruck!
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Lüke wegen rechtswidriger Protokollierung der Gremiensitzungen („Protokollaffäre“ XI c)
Vorbemerkung:
In der Stadtrats-Sitzung am 08.12.2023 hatten Bürgermeisterin und Verwaltung von sich aus bestätigt, dass zwei der drei Einwendungen zum Protokoll der Sitzung vom 15.09.2022 zweifelsfrei zutreffen. Als Unterzeichner wurde Dr. Hannawald festgelegt. Die Unterzeichnung wurde lediglich aufgrund von zwei Anträgen aus dem Stadtrat zurückgestellt.
Allerdings wurde das Protokoll in der Zwischenzeit durch die Verwaltung nicht um die bestätigten Einwendungen berichtigt und auch der Vermerk von Dr. Hannawald nicht dem Protokoll beigefügt, wie es Gemeindeordnung und Geschäftsordnung des Stadtrates vorsehen.
Stattdessen wurde in der Stadtrats-Sitzung am 12.01.2023 in Abwesenheit von Dr. Hannawald einfach ein anderer Unterzeichner festgelegt und der Stadtrat hat nun zwar knapp, jedoch mehrheitlich eine Berichtigung des Protokolls per Beschluss abgelehnt, obwohl die wörtliche Mitschrift vom Band vorlag und verlesen wurde. Das Ergebnis ist ein wissentlich rechtswidriges Protokoll mit falschem Inhalt.
Das ist bemerkenswert. Es offenbart, wie sich sich alle Beteiligten gegenseitig vorführen und die Mehrheit der Räte sich für die „Spielchen“ von Bürgermeisterin und Verwaltung missbrauchen lässt.
Mit diesem Sachverhalt erreicht die „Protokollaffäre“ aktuell ihren Höhepunkt. Daher erging am 02.02.2023 nachfolgende Dienstaufsichtsbeschwerde.
Auszug aus dem Zwischenbescheid der Kommunalaufsicht vom 27.02.2023:
„Aufgrund der Urlaubszeit von Bürgermeisterin Frau Lüke verzögert sich ihre Zuarbeit zur Stellungnahme. Aus diesem Grund verzögert sich auch unsere Antwort an Sie.“
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Barbara Lüke wegen nicht der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechenden Protokollierung von Gremiensitzungen, Fertigung inhaltlich falscher Protokolle, willkürlicher Änderung des bereits festgelegten Unterzeichners sowie Zurückhaltung der Protokolle z.T. über Monate
Sehr geehrter Herr Landrat,
hiermit ergeht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin der Stadt Pulsnitz, Barbara Lüke, wegen:
1. nicht der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) entsprechenden Protokollierung von Gremiensitzungen,
2.Zurückhaltung der Protokolle z.T. über Monate,
3. inhaltlich verfälschter und, d.h. rechtswidriger Protokolle sowie
4. willkürlicher Änderung des bereits festgelegten Unterzeichners des Protokolls der Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022
Es wird Ihr rechtsaufsichtliches Einschreiten sowie Rückinformation bezüglich der eingeleiteten Maßnahmen erbeten.
Begründung
1. Zur sachgerechten Protokollierung:
Die Erstellung, die Beteiligten und deren Aufgaben, der Umgang mit Einwendungen und das Vorgehen bis zur Unterzeichnung eines Protokolls ist in §40 SächsGemo geregelt und in den Kommentaren von Quecke/Schmid ergänzend ausführlich, klar und unmissverständlich erläutert.
Die dort beschriebene Vorgehensweise wird in Pulsnitz trotz unzähliger Hinweise und Anträge aus dem Stadtrat permanent missachtet:
- Häufig wird die Frist zur Vorlage der Protokolle an den Stadtrat spätestens bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates (SR) überschritten.
- Protokolle werden bereits vor Protokollkontrolle und Unterzeichnung veröffentlicht.
- Es erfolgt keine Benennung und Einbeziehung der zwei unterzeichnenden Stadträte vor der Befassung im Stadtrat. Einwendungen der Unterzeichner werden ausschließlich in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Protokollbestätigung behandelt.
- Unterzeichner werden z.T. erst nach der Behandlung von Hinweisen und Einwendungen festgelegt (z.B. Protokoll der SR-Sitzung vom 14.07.0222 in der SR-Sitzung am 10.11.2022, Protokoll der TA-Sitzung vom 01.02.2022 und 03.05.2022 in der TA Sitzung am 06.09.2022); die Unterzeichnung erfolgt jeweils in der Sitzung.
- Einwendungen und Hinweise formaler Art sowie nachweislich inhaltliche Fehler – auch von Seiten der unterzeichnenden Stadträte – werden nicht eingearbeitet mit der Begründung, es sei mit der Vorlage an den Stadtrat (d.h. vor Unterzeichnung) bereits eine Urkunde, die nicht mehr geändert werden dürfe.
- Beschlossene/bestätigte Einwendungen der als Unterzeichner festgelegten Stadträte werden nicht ergänzt. (z.B. Protokoll der SR-Sitzung vom 15.09.2022)
- Bereits als Unterzeichner festgelegte Stadträte werden willkürlich, z.B. nach dem Vorbringen von Einwendungen geändert (Bps. Protokoll vom 15.09.2022: Unterzeichner festgelegt in Sitzung am 08.12.2022, geändert in Sitzung am 12.01.2023)
- Die Bürgermeisterin verfälscht Niederschriften eigenmächtig und verweigert anschließend die Berichtigung nachweislich falscher Inhalte
- Die Bürgermeisterin erstellt Protokolle selbst (z.B. Protokoll zum Technischen Ausschuss vom 01.02.2022)
2. Beispiele für erhebliche Fristüberschreitungen:
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022 (Vorberatung Haushaltsvorentwurf) stand zur Bestätigung auf der Tagesordnung der Sitzung am 07.04.2022, wurde dem Stadtrat (SR) jedoch nicht vorgelegt (und nach der Sitzung wieder von der Tagesordnung entfernt), sondern erst zur Sitzung am 16.06.2022 (nach 4 Monaten) nach dem Haushaltsbeschluss in der Mai-Sitzung. Das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.02.2022 wurde bis dahin überhaupt nicht vorgelegt, sondern erst nach schriftlicher Anfrage vom 24.06.2022 zur Sitzung am 14.07.2022 (nach 5 Monaten).
Die Niederschrift der Sitzung vom Technischen Ausschuss (TA) am 28.07.2021 wurde „vergessen“ und zur Sitzung am 05.07.2022 (also nach einem Jahr) vorgelegt. Die Bestätigung der Niederschriften der TA-Sitzungen vom 01.02.2022 (8 Monate) und 03.05.2022 (5 Monate) standen am 04.10.2022 auf der Tagesordnung.
Aktuell fehlen die Protokolle der SR-Sitzungen vom Dezember 2022 und Januar 2023 sowie des TA vom Dezember 2022.
Gemäß SächsGemO (§40, Abs. 2, Satz 2) und Geschäftsordnung des Stadtrates (§28, Abs. 5) ist die Niederschrift „innerhalb eines Monats, in der Regel jedoch spätestens zur nächsten Sitzung dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen“.
3. Zu den verfälschten Niederschriften und 4. der nachträglichen Änderung des bereits festgelegten Unterzeichners:
Über die Jahre mussten wir immer wieder feststellen, dass Wortmeldungen nicht nur unserer Fraktion wiederholt gestrichen oder willkürlich umgeschrieben wurden. Dabei wurde Inhalt und Sinn der Aussagen z.T. entstellt.
Auf Nachfrage, wie die Niederschriften zustande kommen, erklärte Bürgermeisterin Lüke bereits in der öff. Sitzung am 03.02.2020, das die Protokollantin, die auf Veranlassung der Bürgermeisterin seit Jahren nicht an der Sitzung teilnimmt, vom Band schreibt und sie selbst als Bürgermeisterin die Protokolle anschließend korrigiere.
Neuerdings erstellt die Bürgermeisterin Protokolle selbst (Technischer Ausschuss vom 01.02.2022, vorgelegt am 04.10.2022, Anlage). Auf Nachfrage erklärte sie, das sei zwar unzulässig, jedoch pragmatisch.
Ihren Höhepunkt fand die „Protokollaffäre“ bisher mit der Niederschrift der Sitzung vom 15.09.2022, die am 08.12.2022 zur Bestätigung auf der Tagesordnung stand. Das Protokoll enthielt – korrespondierend mit unserer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 25.07.2022 zur Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebotes durch die Bürgermeisterin – eine von der Bürgermeisterin frei erfundene Aussage, die weder erfolgte noch zutraf (Bandmitschnitt wurde von mir nachgehört und dokumentiert und sowohl in der Sitzung am 08.12.2022 als auch am 12.01.2023 verlesen), sondern ganz offensichtlich nachträglich in das Protokoll „hineinkorrigiert“ wurde, um eine Unterstellung der Bürgermeisterin gegenüber der AfD-Fraktion zu belegen (Anlage). Die Einsicht in die unredigierte Fassung der Protokollantin wurde verwehrt.
Für das Protokoll der Sitzung vom 15.09.2022 wurde ich selbst in der Sitzung am 08.12.2022 vor der inhaltlichen Befassung als Unterzeichner festgelegt. Auf meine Frage, durch wen die nichtzutreffende Aussage in die Niederschrift gelangte – Schriftführer oder Bürgermeisterin, gab Bürgermeisterin Lüke keine Antwort unter dem Vorwand, dass dies unerheblich sei.
Grundsätzlich bestätigten Verwaltung und Bürgermeisterin zwei meiner drei Einwendungen, da diese zweifelsfrei zutreffen. Die Bestätigung des Protokolls wurde aufgrund von Anträgen aus dem Stadtrat jedoch zurückgestellt.
Anschließend wurden die bestätigten Einwendungen jedoch nicht ins Protokoll eingearbeitet und auch mein Vermerk als Unterzeichner wurde nicht dem Protokoll beigefügt.
Stattdessen wurde in der Sitzung am 12.01.2023 in meiner Abwesenheit ein anderer Unterzeichner festgelegt, die Niederschrift mit falschem Inhalt an meiner statt zu unterzeichnen. Über meine bereits bestätigten Einwendungen wurde nun abgestimmt und eine Berichtigung des Protokolls durch den Stadtrat mehrheitlich abgelehnt. Das Ergebnis ist ein wissentlich rechtswidriges Protokoll mit falschem Inhalt.
Die Niederschriften beider Sitzungen (08.12.2022 und 12.01.2023) wurden bisher nicht erstellt. Die beigefügte Anfrage vom 06.01.2023 (Anlage) wurde bisher ebenfalls nicht beantwortet.
Das gesamte Vorgehen mutet abenteuerlich an, scheint rechtwidrig und fern ab einer sachgerechten Protokollierung. Es entsteht der Eindruck, dass dies zielgerichtet erfolgt, um die Räte in den öffentlichen Sitzungen zu überrumpeln.
Rechtsaufsichtliches Einschreiten
Daher bitte ich um Ihr rechtsaufsichtliches Einschreiten und Veranlassung einer sach- und fristgerechten sowie inhaltlich sauberen Protokollierung und Protokollbestätigung entsprechend SächsGemO einschließlich Unterbindung der willkürlichen Nachbereitung der Protokolle – Streichungen, Umschreiben, Hinzufügen von falschen Sitzungsinhalten – durch die Bürgermeisterin.
Explizit bitte ich, die Berichtigung desgefälschten Protokolls der Stadtratssitzung vom 15.09.2022 zu veranlassen.
Weiterhin bitte ich um Mitteilung, ab welchem Zeitpunkt das Protokoll eine Urkunde ist und nicht mehr geändert werden darf.
Abschließend bitte ich um Information zu den von Ihnen veranlassten Maßnahmen.
Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 02.02.2023
Anlagen
Protokoll der TA-Sitzung vom 01.02.2022, S.1 (Link)
Einwendungen zum Protokoll der Sitzung vom 15.09.2022
Anfrage vom 06.01.2023
Anfrage zum redigierten Entwurf der Niederschrift der öff. SR-Sitzung vom 15.09.2022 („Protokollaffäre“ XI b)
Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrte Frau Kösterke,
sehr geehrter Herr Kirchhübel,
für die Unterzeichnung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022 wurden als Stadträte Herr Kirchhübel und ich festgelegt. Ich schreibe Sie direkt an, da wir vier mit Unterzeichnung der Niederschrift verantwortlich sind für eine korrekte Vorgehensweise und eine inhaltlich einwandfreie Niederschrift.
Die sachgerechte Protokollierung von Sitzungen ergibt sich aus §40 SächsGemO und diesbezüglichen Kommentaren Quecke/Schmid Rn 15ff. und ist Frau Lüke bekannt aus anderen Gremien. Außerdem wurde dem Stadtrat seinerzeit von Frau Lüke erklärt, dass alle Protokollantinnen zu einer sachgerechten Protokollierung und den rechtlichen Grundlagen geschult seien.
Diese sehen u.a. vor, dass die unterzeichnenden Räte in die Kontrolle/Prüfung der Niederschrift einbezogen werden und Korrekturen einvernehmlich vorgenommen werden. Einigen sich die Unterzeichner nicht, ist ein Vermerk zu fertigen und dem Protokoll beizufügen. Der Bürgermeister kommt als Protokollant nicht in Betracht; er ist nicht berechtigt, Protokolle zu erstellen.
Beiliegend erhalten Sie meine bereits in der Sitzung am 13.12.2022 vorgetragenen Einwendungen zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 15.09.2022. Ich gehe davon aus, dass die Änderungen in die bisher nicht durch die beiden Räte unterzeichnete Niederschrift übernommen werden. Senden Sie uns bitte das berichtigte Protokoll zur Kontrolle zu.
Frau Kösterke bitte ich, die Frage zu beantworten, warum sie eine inhaltliche unrichtige und damit rechtswidrige Niederschrift unterzeichnet und damit bestätigt, welche – wie das Nachhören ergab – nachträglich unzulässig geändert wurde.
Weiterhin bitte ich Frau Lüke folgenden Fragen zu beantworten:
- Warum verweigern Sie trotz Kenntnis des sachgerechten Vorgehens und entsprechender Hinweise aus dem Kreis der Räte eine sachgerechte Protokollierung der Sitzungen entsprechend §40 SächsGemO?
- Warum erfolgt die Benennung der beiden Unterzeichner aus dem Kreis der teilnehmenden Stadträte nicht mit Eintritt in die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung, sondern erst in der Ratssitzung, in der die Niederschrift unterzeichnet werden soll?
- Warum werden die beiden unterzeichnenden Räte nicht in die Fertigung der Niederschrift einbezogen?
- Warum verweigern Sie generell Ergänzungen und Korrekturen durch die unterzeichnenden Räte vor Unterzeichnung der Niederschrift?
- Warum werden noch nicht vollständig unterzeichnete Niederschriften mit den Sitzungsunterlagen veröffentlicht?
- Wie kommen Sie auf die Idee, dass ein vom Schriftführer und Bürgermeister unterzeichnete Niederschrift bereits eine Urkunde ist?
- Wodurch sehen Sie sich legitimiert, die Inhalte der Niederschrift nach Vorlage durch den Schriftführer eigenmächtig zu ändern?
- Warum verweigern Sie zur Schaffung von Klarheit und Transparenz dem Stadtrat die Einsichtnahme in die Erstschrift der Schriftführerin zur Niederschrift vom 15.09.2022 und verstecken sich hinter dem Rechts- und Kommunalamt?
- Worin bestand Ihre Motivation, o.g. Niederschrift in TOP12, Seite 22, dritter Absatz um eine Unwahrheit zu ergänzen (vgl. Punkt 2 der Anlage)?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 06.01.2023
Siehe auch folgende Beiträge:
42. SR-Sitzung, 08.12.2022: Einwendungen zur Niederschrift der öff. SR-Sitzung am 15.09.2022 („Protokollaffäre“ XI a)
Protokollinhalte frei erfunden, Protokollerklärung unterschlagen („Protokollaffäre“ XI)
42. SR-Sitzung, 08.12.2022: Einwendungen zur Niederschrift der öff. SR-Sitzung am 15.09.2022 („Protokollaffäre“ XI a)
In den Sitzungen am 13.10. und 10.11.2022 hatte der Stadtrat zugestimmt, die Bestätigung des Protokolls zurückzustellen (vgl. Beitrag). Die bereits am 13.10.2022 beantragte Einsicht in die Urfassung der Schriftführerin wurde bisher nicht gewährt, jedoch wurde der Tonbandmitschnitt der Sitzung bereits am 21.10.2022 nachgehört. Im Rahmen der Protokollbestätigung (TOP 4) informierte Dr. Hannawald, dass das Nachhören ergab, dass unwahr Passagen in das Protokoll der Sitzung vom 15.09.2022 hineingeschrieben wurden.
Von einem gleich gelagerten Sachverhalt berichtete auch ein Stadtrats-Kollege, der ebenfalls die Tonbandaufzeichnung der Sitzung nachgehört hat.
Fazit: Die Niederschrift ist inhaltlich unrichtig und daher rechtswidrig. (vgl. Quecke/Schmid §40 Rn 10a).
Bürgermeisterin Lüke verweigerte die Antwort auf die Frage, wie die Aussage(n) in das Protokoll gekommen sind und unterband auch eine Antwort der anwesenden Protokollantin.
Zur Erinnerung: In der Sitzung am 03.02.2020 hatte Bürgermeisterin Lüke auf unsere Nachfrage erklärt, dass sie selbst die Protokolle korrigiere (redigiere).
Im Ergebnis wurde die Bestätigung der Niederschrift erneut zurückgestellt, um eine Klärung mit der Rechtsaufsicht herbeizuführen, da der Sachverhalt u.E. an den Straftatbestand der Protokollfälschung grenzt. In jedem Falle ist die Niederschrift inhaltlich unrichtig und damit rechtswidrig.
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Folgenden Einwendungen und Ergänzungen wurden geltend gemacht:
TOP 6, S. 8
Die wörtliche Rede wurde teilweise falsch verstanden; richtig muss es heißen:
„…gibt keine vertragliche Bestellung Stellung dieser Leistung in irgendeiner Form irgendwo, das ist einfach schlichtweg falsch. Und das darf, das darf so nicht im Raum stehen. Wie gesagt, es werden zwei verschiedene Sachen miteinander … verglichen … und wir sind an dem Punkt, dass dieser Wert nun mal … mit den Schränken heute hier … zu dieser das die Überschreitung kommen würde und deshalb sind wir sehr wohl in dieser Diskussion jetzt drin, das, das man sich klar Gedanken machen muss, wie wird das gegenfinanziert.“
„…denn auch Schieben Aufschieben heißt: Der Stadtrat muss diesem Verschieben von anderen Leistungen zustimmen in zukünftige Jahre, … um diese … freizumachen.“
TOP 8, S. 14
Herr Schultze gab nach der Abstimmung zum TOP 8 (Vergabe Rathaus: Los 25b Möblierung: Schränke, Regale + Küchen) für sich und Herrn Dr. Hannawald eine Protokollerklärung ab, die jedoch fehlt. Die umgangssprachliche Redensart „nicht“ im Sinne von „nicht wahr“ wurde umgedeutet in „soll nicht ins Protokoll“, obwohl der Kontext in der Sitzung eindeutig eine Protokollerklärung erkennen ließ. Die Protokollerklärung ist aufzunehmen:
Protokollerklärung:
Herr Schultze erklärt: Meine Meinung ist bekannt. Ein Rathaus für die Zukunft wollen wir hier haben. Dass erstens die Zeiten schwierig sind und zweitens die Planung, das ist klar. Ich habe auch ausgedrückt: ein Rathaus wird bezahlt vom Steuerzahler und von der Öffentlichkeit.
Der Unterschied ist jetzt, dass wir als Rat hier zustimmen sollen und sozusagen in einen Blindflug übergehen, wo wir dann sagen, über die Deckung unterhalten wir uns später einmal. Bei aller Freundschaft, dass wir ein schönes Rathaus wollen, das auch bezahlt werden muss, auch wenn es teurer wird in der heutigen Zeit – diesen Blindflug, den mache ich nicht mit.
TOP 12, S. 22
Im Protokoll wurden Aussagen der Bürgermeisterin frei erfunden, die in der Sitzung nicht erfolgten, nicht aufgezeichnet sind und auch nicht zutreffen. Sie sind zu streichen.
Seite 22, dritter Absatz:
„Zum Thema Weitergabe des Passwortes für den internen Bereich des SSG stellt Frau Lüke klar, dass es um eine einheitliche Handhabung aller Bürgermeister im Kreis gehe. Die Vorgaben des SSG seien dazu noch nicht fixiert, daher sei vor den Kommunalwahlen eine entsprechende Klarstellung erforderlich. Nach Ausführungen der AfD wolle diese das Passwort weitergeben, so dass vor der Wahl Klarheit hergestellt sein müsse, wolle man die bisherige Handhabung weiterführen.“
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Informativ: Wörtliche Mitschrift vom Band (21.10.2022):
„Äh, ich möchte zu diesem gerade eben aus dem, meiner Sicht durchaus aus dem Kontext gerissenen, ähm, Zitat, das Sie noch etwas ausführlicher hatten, noch folgendes ergänzen. Ähm, und, denn sonst seht das in einer etwas seltsamen Art und Weise dar. Es gibt ein seit, ich würde sagen zwei Jahren, ähm äh seit zwei Jahren eine Diskussion innerhalb des SSG, ob Bürgermeister die Passworte an ihre Stadträte weitergeben oder nicht. Und diese Frage war einhellig immer durch den SSG nicht eindeutig aber gesagt, das ist im Prinzip die Sache der Bürgermeister, ähm, aber es war für alle klar, dass es nicht weitergegeben wird. Ähm, Sie hatten bereits in ein bis zwei äh Jahre davor immer wieder in anderem Zusammenhang um die Weitergabe diese Passwortes gebeten, das ist auch hier bekannt, und das hab ich auch dem SSG mitgeteilt, schon 2021, und ähm nachdem es keiner Regelung bedurft das diese Passwörter nicht weitergegeben werden, war es angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl und des ja mehrfach durch Sie geäußerten Wunsches das Passwort zu bekommen, tatsächlich, äh, aus meiner Sicht an der Zeit, das der SSG sich klar positioniert, und sagt: gibt es das jetzt das weitergeben oder nicht. Und nicht die Verantwortung sozusagen auf den einzelnen Bürgermeister alleine abwälzt und sagt: na jetzt schaut Ihr halt wie ihrs macht. Und aus meiner Sicht ist es gar keine Frage das es eine einheitliche Regelung geben muss, aber die kann wie gesagt aus meiner Sicht nur der SSG, äh, treffen. Und weil er sich über ein Jahr lang nicht ordentlich positioniert hat, war dies für mich tatsächlich die Äußerung zu sagen: ihr müsst es jetzt machen, denn dieser Konsens auf den ihr euch immer beruft und wo ja eh keiner weiter gibt, wird es spätestens dann nicht mehr geben, wenn neue Bürgermeister dazu kommen, die aus Ihrer Haltung heraus mit Sicherheit das anders haben wollen. Und dann muss der SSG sich positionieren. Das vielleicht nur an dieser Stelle, weil wenn man es nur so wie Sie es gesagt haben klingt es tatsächlich etwas seltsam, aber man muss die anderthalbjährig, äh, Vorinformation genauso in Betracht ziehen.
Mehr möchte ich jetzt dazu nicht sagen und ich denke der SSG, sie haben es gesehen, hat sich danach auch eindeutig positioniert. Es war auch höchste Zeit, weil davor hatte er sich die ganze Zeit aus irgendwelchen Gründen gescheut.“
Siehe auch Beiträge:
Protokollinhalte frei erfunden, Protokollerklärung unterschlagen („Protokollaffäre“ XI)
Redigierte Niederschriften und entfernte Redebeiträge („Protokollaffäre“ I)
42. SR-Sitzung, 08.12.2022: Absetzungsantrag und Protokollerklärung Flächennutzungsplan
TOP3: Bestätigung der Tagesordnung: Absetzungsantrag zu TOP 9: Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz – Billigung zum Vorentwurf – zugleich Protokollerklärung Dr. Frank Hannawald
„Frau Lüke, grundsätzlich habe ich erwartet, dass Sie nach meiner Erinnerung an Ihre Festlegungen zur Terminierung der Sitzungen des Gemeinschaftsausschusses (GA) den TOP 9 „Billigung Vorentwurf Fortschreibung Flächennutzungsplan“ der heutigen Sitzung absetzen. Ich habe auch erwartet, dass Sie zur Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz die Beratungen und Beschlussfassungen in Pulsnitz und den Gemeinden wiederholen.
Zur Erklärung für die Stadträte, die nicht im GA sind:
Am 31.7.2020, d.h. vor über 2 Jahren, teilte Frau Lüke den Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft (VWG) per Email die sachgerechte Vorgehensweise zur Terminierung, Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des GA mit. Die Mitglieder und Stellvertreter des GA aus unseren Reihen erhielten diese Email ebenfalls.
Frau Lüke bezog sich bei Ihren Ausführungen auf das Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomGZ) und diesbezügliche Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) zur Aufgabenverteilung in Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden (vom 9. August 2001). Das Rechts- und Kommunalamt des Landkreises wurde einbezogen.
Die dem zugrunde liegende Gesetze haben sich seitdem nicht geändert.
Was wurde festgelegt:
Ich zitiere:
„In den Gemeinde- und Stadträten muss vor dem Gemeinschaftsausschuss die Möglichkeit bestehen, die Inhalte des GA so zu diskutieren, dass Weisungsbeschlüsse gefasst werden können. Mithin müssen die Unterlagen für den GA bereits zur Ladungsfrist der frühesten Gemeinde-/Stadtratssitzung vor dem GA versandfertig vorliegen, damit die Gemeinschaftsausschussmitglieder in ihren jeweiligen Ratssitzungen die Weisungen entgegennehmen können. Wir benötigen künftig also entsprechenden Vorlauf für die Terminierung.“
Das ist deckungsgleich mit dem Hinweis des SMI aus Abschnitt 5.3. Ich zitiere:
„Der Gemeinderat einer Mitgliedsgemeinde ist berechtigt den Vertretern der Gemeinde im Gemeinschaftsausschuss Weisungen zu erteilen. Die Erteilung einer derartigen Weisung erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. … Voraussetzung der Ausübung des Weisungsrechts durch den Gemeinderat ist, dass er sachgerecht über die Tätigkeit des Gemeinschaftsausschusses informiert wird. Hierzu ist der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinde bereits unmittelbar nach § 52 Abs. 4 SächsGemO verpflichtet. Um den Informationsfluss sicherzustellen, ist es hilfreich, in die Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen regelmäßig den Tagesordnungspunkt „Bericht aus dem Gemeinschaftsausschuss“ aufzunehmen. Dies bietet dem Gemeinderat die Möglichkeit zum Meinungsaustausch und zur Prüfung, ob Fragestellungen zu entscheiden sind, die die Ausübung des Weisungsrechtes notwendig machen können.“
Wir – der Stadtrat Pulsnitz – wurden vor dem GA nicht über die Tagesordnung und die anstehenden Beschlüsse informiert. Damit konnte auch nicht geprüft werden ob von dem Weisungsrecht Gebrauch gemacht werden soll.
Aus diesem Grund habe ich im GA die Absetzung des gleichlautenden Tagesordnungspunktes beantragt und nach dessen Ablehnung Widerspruch gegen die m.E. rechtswidrige und fahrlässige Beschlussfassung im GA eingelegt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Lüke beim Landrat eingereicht.
Ich sagte Eingangs, dass ich erwartet habe, dass Sie – konfrontiert mit Ihrer eigenen Aussagen und Festlegungen – das unsachgemäße Zustandekommen des Beschlusses im GA durch sofortige neue Beratung und Beschlussfassung der zuständigen Gremien korrigieren, um Rechtssicherheit herzustellen und zu Ihrem eigenen Wort zu stehen.
Ich habe mich geirrt. Der Vorentwurf des FNP steht unter TOP 9 auf der heutigen Tagesordnung zur Beschlussfassung.
Offensichtlich interessieren Sie Ihre Festlegungen der Vergangenheit wenig.
Sie sind widersprüchlich in Ihren Aussagen und damit unglaubwürdig – Im Grunde verleugnen Sie sich selbst.
Scheinbar sollen wir Sie und Ihre Aussagen gar nicht ernst nehmen!
Ich entziehe Ihnen Frau Bürgermeisterin mein Vertrauen und erkläre hiermit mein Misstrauen gegenüber Ihnen.
Ich beantrage aufgrund des eben ausgeführten die Absetzung von TOP9 – Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz – Billigung zum Vorentwurf.
Um die Rechtssicherheit wiederherzustellen, ist die Beschlussfassung im GA mit Vorberatung im Stadtrat sowie in den Mitgliedsgemeinden nachzuholen; dann kann der Stadtrat darüber beschließen.
Protokollinhalte frei erfunden, Protokollerklärung unterschlagen („Protokollaffäre“ XI) – Antrag auf Einsicht in die unredigierte Fassung der Protokollantin
Die frisierte Mitschrift über die Sitzung vom 15.09.2022 enthielt frei erfundene Aussagen der Bürgermeisterin, die weder zutreffen noch erfolgten.
Die Protokollerklärung der AfD zu TOP 8 dagegen wurde unterschlagen.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt…
U.E. ist es unmöglich, dass die fehlerhafte Protokollierung durch die Protokollantin erfolgt(e), da die Protokollantin nicht an den Sitzungen teilnimmt, sondern vollständig vom Band schreibt. Allerdings „korrigiert“ bzw. redigiert Bürgermeisterin Lüke anschließend die Protokolle, wie sie auf unsere Nachfrage bereits in der Sitzung am 03.02.2020 erklärte.
Die Fraktion hat daher Antrag auf Einsicht in die unredigierte Urfassung/Urschrift des Protokolls der Protokollantin gestellt (Antrag auf Akteneinsicht nach §4 Geschäftsordnung). Hierzu ist kein Beschluss des Stadtrates erforderlich.
Dr. Hannawald hat weiterhin beantragt, die Bestätigung der Niederschrift vom 15.09.2022 bis zur Einsicht in die unredigierte Urfassung zurückzustellen. Dem hat der Stadtrat mehrheitlich zugestimmt.
40. SR-Sitzung, 13.10.2022: Protokollerklärung zur Blanko-Budgeterhöhung für Rathaussanierung auf 6 Mio. Euro zu Lasten Grundschule Pulsnitz
Wir haben heute zu TOP 8 aus folgenden Gründen mit NEIN gestimmt:
Zum Rathaus:
In den vergangenen Sitzungen haben jeweils die Deckungsquellen für Mehrkosten bei Vergabebeschlüssen gefehlt und eine Budgeterhöhung wurde durch die Verwaltung als nicht erforderlich angesehen. Nun soll eine Blanko-Budgeterhöhung um 323.000 Euro auf 6 Mio. Euro. beschlossen werden, obwohl die aktuelle Kostenprognose lediglich 5,887 Mio. Euro ausweist. Das ist weder plausibel, nachvollziehbar noch gerechtfertigt.
Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn der dringende Bedarf besteht und die Deckung gewährleistet ist. Eine Budgeterhöhung vorsorglich und blanko ohne Untersetzung ist daher haushaltsrechtlich ebenso problematisch wie eine Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Deckungsquelle.
Die nun beschlossene Blanko-Erhöhung des Budgets ist eine Einladung an die Verwaltung, die Gelder auch auszugeben. Das ist gegenüber den Bürgern nicht vermittelbar, haushaltsrechtlich problematisch und widerspricht dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeits-Grundsatz der öffentlichen Verwaltung. Es widerspricht auch der Sorgfaltspflicht aller Beteiligten – Bürgermeisterin, Verwaltung und Räten – dem Stadtratsbeschluss zur Kosteneinsparung und konsequenten Kostenkontrolle (Nr. PU-A/2021/0001), ist unverantwortlich im Hinblick auf die instabile Haushaltssituation der Stadt und wirkt sich später u.U. nachteilig auf die Grundschule Pulsnitz aus, da die Eigenmittel dort ggfs. später fehlen. Dieses Geld kann also nicht leichtfertig ausgegeben werden.
Zur Grundschule:
Die Maßnahme „Sanierung Grundschule Pulsnitz“ ist nicht Teil der Veröffentlichung zur Tagesordnung. Der Beschluss ist ein Vorgriff auf die Haushaltsplanung ab 2024. Bisher besteht laut dem Bauamtsleiter Kühne keine Klarheit über die durchzuführenden Arbeiten an der Grundschule, obwohl das Bauamt dem Stadtrat das Vorhaben bereits im Jahr 2020 als „in Arbeit“ gemeldet hat.
Der TA hat daher am 04.10.2022 festgelegt, seine nächste Sitzung im November in der Grundschule durchzuführen und bei einer Ortsbegehung durchzuführende Maßnahmen zu erörtern. Sobald hierüber Klarheit besteht, kann in separatem Beschluss hierüber sowie über Finanzierung, Budget und Eigenmittel beschlossen werden.
Anmerkung:
Betreffend die Grundschule haben wir die Verwaltung aufgefordert, ihre Arbeit zu erledigen und den Haushaltsplan umzusetzen.
In der Sitzung erklärte und beteuerte Bauamtsleiter Kühne nahezu ein Dutzend Mal, dass die Verwaltung selbst den Beschluss über die Blanko-Budgeterhöhung zu Lasten der Grundschule gar nicht benötige. Da stellt sich die Frage, wie er dann überhaupt auf die Tagesordnung kam und warum dem Antrag vom Kollegen Gerd Kirchhübel, den Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen, dann nicht zugestimmt wurde…
Als Verfasser der Beschlussvorlage jedenfalls ist eingetragen: Kay Kühne…
Durchblick und Sachverstand = Fehlanzeige!
Hinweis und Einwendungen zur Niederschrift der SR-Sitzung vom 14.07.2022 („Protokollaffäre“ X)
TOP 4: Bestätigung der Niederschrift vom 16.06.2022, S.10 Mitte / 10. Absatz:
Wurde nicht richtig verstanden:
Frau Ebisch bedauert, dass der Antrag von Herrn Kirchhübel nicht beraten, sondern von der Bürgermeisterin beim Vortragen unter Gelächter mehrerer Räte (fehlt) während der Rede ins Lächerliche verrissen wurde und unmittelbar (wurde akustisch nicht verstanden) zur Abstimmung gestellt wurde.
TOP 9: Information zur Baumaßnahme „Modernisierung des historischen Rathauses Pulsnitz“ S. 22, 2. Absatz:
Frau Ebisch fragt muss heißen: schlägt vor, die heute zu fassenden Vergabe-Beschlüsse unter den Vorbehalt der Überprüfung der Kostentabelle und einer gesicherten Finanzierung einschließlich Benennung der Deckungsquelle zu stellen.
Es fehlt unter TOP 9:
Frau Ebisch weist darauf hin, dass der Stadtrat ohne Benennung einer Finanzierungsquelle für die Mehrkosten Gefahr läuft, die aus heutiger Sicht fehlenden 134 T€ persönlich aufbringen zu müssen und stellt die Frage in den Raum, ob denn das Vorhaben am Ende des Budgets gestoppt werden solle oder ob der Stadtrat die aus heutiger Sicht fehlenden 134 T€ tatsächlich persönlich aufbringen will.
37. SR-Sitzung 14.07.2022: Vergabebeschlüsse Rathaussanierung und Protokollerklärung
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 04.02.2021 hatte der Stadtrat für die Rathaussanierung ein Budget von 5,093 Mio. Euro festgesetzt. Wegen Turbulenzen am Baumarkt und überdurchschnittlichen Preissteigerungen in einzelnen Branchen in 2021/2022 zeichnete sich ab, dass das genehmigte Budget für die Fertigstellung der Maßnahme nicht ausreichen wird.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022/2023 wurde daher auf Empfehlung von Dr. Hannawald unter Mitwirkung vom Projektsteuerer, sachkundigen Mitgliedern des Technischen Ausschusses, Bürgermeisterin und Bauamtsleiter die Kostenschätzung überprüft und an die aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Das diente dem Ziel einer fundierten Haushaltsplanung, um in der Umsetzung ein entsprechendes Haushalt-Budget zur Verfügung zu haben, die Gesamtfinanzierung der Rathaussanierung zu sichern und Nachtragshaushalte zu vermeiden. Das im Haushalt vorgesehene und per Haushaltsbeschluss im Mai 2022 genehmigte Budget liegt nun bei 5,677 Mio. Euro.
Um der Verwaltung ein hilfreiches Arbeits-Instrument an die Hand zu geben, hatte Herr Dr. Hannawald zu Beginn der Maßnahme in 2020 außerdem eine Kostenverfolgungstabelle entworfen, die bei kontinuierlicher Fortschreibung sowohl der Verwaltung als auch dem Stadtrat einen Gesamtüberblick über die Maßnahme ermöglicht, rechtzeitig Risiken erkennen lässt und entsprechendes Handeln/Gegensteuern ermöglicht.
Der mit den Sitzungsunterlagen am 14.07.2022 vorgelegte Stand der Kostenverfolgungstabelle weist einschließlich der unter TOP 10, 11, 12 anstehenden Vergaben voraussichtliche Kosten von 5,811 Mio. Euro und damit eine Budget-Überschreitung von 134 TEuro auf.
Damit steht bereits aus heutiger Sicht für die Fertigstellung der Rathaussanierung nicht ausreichend Budget im Haushalt zur Verfügung und die Gesamt-Finanzierung ist erkennbar nicht mehr gesichert. Für die dem Stadtrat mit den Beschlussvorlagen (Kostenverfolgungstabelle) aufgezeigte Gesamtkostenüberschreitung um 134 TEuro wäre daher eine Finanzierungsquelle zu benennen gewesen.
Die Frage nach einem Aufschub der Vergaben stellte sich nicht, die Frage nach dem tatsächlichen Überblick über das Gesamtvorhaben, die gesicherte Gesamtfinanzierung, nach einer ‚sauberen‘ Arbeitsweise und der Erfüllung der Sorgfaltspflicht dagegen schon.
Frau Ebisch schlug daher vor, die Vergabebeschlüsse selbst unter den Vorbehalt dieser Überprüfung sowie der gesicherten Gesamtfinanzierung einschließlich Benennung der Finanzierungsquelle zu stellen. Der Handlungsspielraum der Verwaltung würde damit erhalten bleiben, der Stadtrat käme seiner Sorgfaltspflicht nach und gewährleistet, dass auch die Gesamtfinanzierung gesichert bleibt.
Frau Lüke sicherte zu, dass eine Überprüfung bis zu den nächsten Vergabebeschlüssen erfolge. Die nächste Sitzung ist planmäßig im September 2022. Für die aktuellen Beschlüsse unter TOP 10, 11 und 12 wurde dem Vorschlag von Frau Ebisch unter Gegenrede von Bürgermeisterin, Kämmerin und Bauamtsleiter jedoch nicht gefolgt und der Stadtrat hat die Vergaben mehrheitlich aus unserer Sicht „ins Blaue“ beschlossen.
Frau Ebisch und Herr Dr. Hannawald erachten dieses Vorgehen für nicht sachgerecht und haben daher folgende Protokollerklärung abgegeben:
Protokollerklärung:
Frau Lüke betont immer wieder, man müsse die aktuellen Gegebenheiten berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die finanziellen Gegebenheiten. Genau das ist mit den heutigen Baubeschlüssen nicht geschehen. Frau Ebisch und Herr Dr. Hannawald haben deshalb ihre Zustimmung nicht erteilt und sich enthalten.
Resümee:
Grundlegendes „Handwerkszeug“ wird u.E. nicht beherrscht, ist angesichts der instabilen Haushaltssituation der Stadt jedoch zwingend geboten. Die Interessenlage der Verwaltung allerdings scheint klar – den Stadtrat in die Verantwortung zu bekommen, um verkünden zu können: Der Stadtrat hat beschlossen…! Leider überschauen u.E. weder die Bürgermeisterin noch die Mehrheit der Stadträte die (möglichen) Auswirkungen ihrer Beschlüsse und die damit verbundene Verantwortung offenbar nicht.
Fazit: Frau Ebisch und Herr Dr. Hannawald haben daher die Fragen in den Raum gestellt, ob die Sanierung am Ende des Budgets unvollendet gestoppt werden solle oder ob die Stadträte das aus heutiger Sicht an der Gesamtfinanzierung fehlende Budget in Höhe von 134 TEuro persönlich aufbringen wollen…
Ein Schelm, der Vorsatz darin sieht… („Protokollaffäre“ IX)
Wenn die Bürgermeisterin Protokolle zurückhält und/oder mit dem Frisieren nicht nachkommt…
Falls Sie sich über die Sitzungen informieren wollten…
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022 (u.a. Vorberatung des Haushaltsvorentwurfes) stand zur Bestätigung auf der Tagesordnung der Sitzung am 07.04.2022, wurde dem Stadtrat jedoch nicht vorgelegt (und nach der Sitzung wieder von der Tagesordnung entfernt), sondern von der Bürgermeisterin unter fadenscheiniger Begründung bis zur Sitzung am 16.06.2022 (4 Monate) zurückgehalten (nachdem der Haushalt in der Mai-Sitzung beschlossen wurde).
Das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.02.2022 war bis dahin überhaupt nicht erstellt worden. Nach schriftlicher Anfrage vom 24.06.2022 stand die Niederschrift daraufhin auf der Tagesordnung der (nöff.) Sitzung am 14.07.2022 (5 Monate).
Die Niederschrift der Sitzung vom Technischen Ausschuss am 28.07.2021 wurde „vergessen“ und zur Sitzung am 05.07.2022 (also nach einem Jahr) vorgelegt.
Sächsische Gemeindeordnung und Geschäftsordnung des Stadtrates § 28 (siehe: Rathaus/Ortsrecht/Kommunalrechtliche Satzungen) sehen hierfür eine Monatsfrist vor…
Ein Schelm, der Vorsatz darin sieht….
Nachtrag 04.10.2022:
Die Bestätigung der Niederschriften der TA-Sitzungen vom 01.02.2022 (8 Monate) und 03.05.2022 (5 Monate) standen am 04.10.2022 auf der Tagesordnung.