44. SR-Sitzung, 09.02.2023, TOP 6: Vertragsverlängerung Projektsteuerer zur Rathaussanierung

Unter TOP 6 stand die Vertragsverlängerung für den Projektsteuerer zur Diskussion. Der Vertrag war bereits zum 31.12.2022 ausgelaufen. Für Monat Januar hatte Bürgermeisterin Lüke den Vertrag unter Verstoß gegen die Geschäftsordnung eigenmächtig am Stadtrat vorbei verlängert. Nun stand eine weitere Verlängerung bis zum 30.06.2023 in Rede.

Aufgabe des Projektsteuerers ist die Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Umsetzung des Bauvorhabens. Indem der Projektsteuerer jedoch aktiv gegen die Interessen der Stadt agiert (siehe Beitrag TOP 5, unter 2.), erfüllt er u.E. seinen Vertrag nicht. Die Sinnhaftigkeit einer Vertrags-Verlängerung sahen wir nicht gegeben und haben dagegen gestimmt.

44. SR-Sitzung, 09.02.2023: Protokollerklärung TOP 5 Rathaussanierung – keine Arbeitsgrundlage für Stadtrat – Misstrauen erklärt

Im Anschluss zum Bericht über das Ergebnis der Akteneinsicht von Dr. Hannawald (vgl. Beitrag) brachte Herr Schultze in einer Protokollerklärung für die Fraktion zum Ausdruck, dass für das Gremium keine Arbeitsgrundlage besteht und es eine reine Farce darstellt, auf Basis falscher bzw. vorenthaltener Informationen Beschlüsse zu fassen! Es handelt sich um einen grundlegenden Vertrauensbruch; er brachte das Misstrauen der Fraktion zum Ausdruck!

44. SR-Sitzung, 09.02.2023, TOP 5: Ergebnis Akteneinsicht Rathaussanierung – Stadtrat falsch informiert – Bauherrenaufgabe nicht sachgerecht wahrgenommen

In der SR-Sitzung am 09.02.2023 informierte Dr. Hannawald unter TOP 5: Information zur Baumaßnahme: „Modernisierung des historischen Rathauses Pulsnitz“ über das Ergebnis der Akteneinsicht (vgl. Beitrag). Diese sollte der Aufklärung des Durcheinanders, der widersprüchlichen, unvollständigen und größtenteils nicht nachvollziehbaren Informationen von Bürgermeisterin, Bauamtsleiter, Planer und Projektsteuerer in den vorangegangenen Sitzungen dienen (vgl. Link). Insbesondere beim Rohbau war es zu bedenklichen und unüblich hohen Kostenüberschreitungen von ca. 375 TEuro (ca. 100%) gekommen (noch keine Schlussrechnung!), die durch das vom Stadtrat genehmigte Einzelbudget nicht gedeckt sind (vgl. Beitrag).

Die Akteneinsicht betraf die Verträge mit Planungsbüro und Projektsteuerer, die Protokolle der Baubesprechungen sowie den Vertrag zum Los 4 – Rohbau einschließlich der Abrechnungen mit zugehörigem Schriftverkehr und Bautagesberichten.

Es wird vorausgesetzt, dass Fachplaner, Projektsteuerer und Verwaltung das Vorhaben mit Fachwissen und Fachkompetenz abwickeln und die aufgeführten Ungereimtheiten rechtzeitig erkennen und rechtzeitig Gegenmaßahmen ergreifen können. Bei den nachfolgenden Feststellungen handelt es sich nicht um „Pfennigfuchserei“ oder „Haarspalterei“, sondern elementares „Handwerkszeug“ und grundlegende Fehler zu Lasten der Stadt.

Zusammengefasst ist festzustellen:
Es bestätigte sich der Eindruck, dass dem Stadtrat wesentliche Informationen bei Beschlüssen vorenthalten wurden und er trotz Nachfrage nicht zeitnah, sondern erst sechs bzw. knapp acht Wochen zu spät über bereits bekannte Kostenerhöhungen informiert wurde. Die Informationen wurden offenbar gezielt zurückgehalten, um in den dazwischen liegenden Sitzungen ohne Benennung von Finanzierungsquellen für die Mehrkosten weitere Vergabebeschlüsse und scheinheilig eine angeblich überhaupt nicht notwendige Blanko-Budgeterhöhung (vgl. Beitrag und Beitrag) durch den Stadtrat zu bringen. Es wurden keine Gegenmaßnahmen zur Begrenzung der Kostenerhöhung ergriffen. Das Zustandekommen des Vertrages mit dem Rohbauer ist fragwürdig wegen unvollständiger Unterlagen zum Angebot. Es wurden bereits 600 TEuro zur Auszahlung angewiesen, obwohl nur 350 TEuro Einzel-Budget vom Stadtrat genehmigt sind.

Fazit:
Insgesamt sehen wir die Bauherrenaufgaben durch die Verwaltung nicht sachgerecht wahrgenommen und angeblich „geschenktes“ Steuergelder der Bürger unverantwortlich verausgabt. Wir sehen darin eine Verletzung der Sorgfaltsplicht sowie des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsatzes. Die zwischenzeitlichen Vergabebeschlüsse erfolgten auf Grundlage falscher bzw. zurückgehaltener Informationen und sind u.E. unwirksam. Die Fraktion ist nicht bereit, diese unsachgerechte Arbeitsweise zu unterstützen oder gar die Verantwortung dafür zu übernehmen!

Abschließend brachte Herr Schultze in einer Protokollerklärung für die Fraktion zum Ausdruck, dass für das Gremium keine Arbeitsgrundlage besteht und es eine reine Farce darstellt, auf Basis falscher bzw. vorenthaltener Informationen Beschlüsse zu fassen! Es handelt sich um einen grundlegenden Vertrauensbruch; er brachte das Misstrauen der Fraktion zum Ausdruck!

Die Akteneinsicht ergab im Einzelnen folgendes:

  1. Der Stadtrat wurde nach dem Bekanntwerden der Mehrkosten nicht zeitnah informiert. Die 1. Mehrkosten vom 21.02.2022 in Höhe von 175 TEuro wurden dem Stadtrat erst am 07. April 2022 (TA am 29.03.2022) mitgeteilt, d.h. fünf bzw. sechs Wochen nachdem die Verwaltung schriftlich Kenntnis davon hatte. Die 2. Mehrkosten in Höhe von 200 TEuro vom 20.09.2022 über ein Aufmaß vom 12.09.2022 wurden dem Stadtrat erst am 10. November 2022 mitgeteilt, d.h. knapp acht Wochen nachdem die Verwaltung schriftlich Kenntnis davon hatte. Wie lange die Kostenerhöhungen darüber hinaus vorher schon im Gespräch waren, bevor sie schriftlich angezeigt wurden, war aus der Akte nicht ersichtlich. In der Zwischenzeit wurden mehrere Vergabe-Beschlüsse und eine Blanko-Budgeterhöhung durch den Stadtrat gebracht, die u. E. unwirksam sind.
  2. Die 1. Mehrkosten wurden durch den Rohbauer als Nachtrag geltend gemacht. Der vom Planer geprüfte und zur Bestellung durch den Bauherrn vorbereitete Nachtrag wurde nicht – wie üblich – verhandelt. Er enthält den Aktenvermerk des Projektsteuerers: „…kein Nachtrag, sondern Abrechnung über Mehrmengen …“. Das ist nicht sachgerecht und nicht Interesse der Stadt. Kein Wunder, dass die zweiten, ebenfalls aus Mehrmengen resultierenden Mehrkosten nicht mehr separat angezeigt wurden und dann „überraschend“ im Rathaus eintrafen.
  3. Ein am 08.07.2022 eingereichter weiterer Nachtrag in Höhe von 33 TEuro ist seit 7 Monaten ungeklärt offen; die Plausibilitätsprüfung des Planers liegt seit 3,5 Monaten der Verwaltung zur Entscheidung in den Akten vor.
  4. Es sind keine Maßnahmen von Planer, Projektsteuer und Bauherren (Stadtverwaltung) ersichtlich, der Mehrkostenentwicklung z.B. durch Preisverhandlungen entgegenzuwirken. Das diese nicht erfolgte, ist als Versäumnis zu bewerten.
  5. Die vorliegende Abrechnung (noch keine Schlussabrechnung) des Nachunternehmers „Rohbau“ lässt folgendes erkennen: 10% der Leistungs-Positionen überschreiten die Ausschreibungsmenge um mehr als das 10-fache (1.000%!); der Spitzenreiter liegt beim 54-fachen! Bei 70% der Positionen wird die Leistungs-Menge um mehr als 10% überschritten. Nur 10% der Positionen liegen derzeit innerhalb der nach VOB zulässigen Schwankungsbreite von bis zu 10% der Ausschreibungsmengen. Das betrifft wertmäßig gerade einmal ca. 15 TEuro bei einem Leistungsstand von 635 TEuro und verdeutlicht einerseits die ungenügende Qualität der Ausschreibung und andererseits die Notwendigkeit einer Preisnachverhandlung. Das diese nicht erfolgte, ist als Versäumnis zu bewerten.
  6. Bei der Vergabe des Rohbau-Loses wurde das Vergaberecht nicht eingehalten. Der Nachunternehmer hat wesentliche Angaben zum Angebot nicht sachgerecht erbracht – das ist gewöhnlich ein Ausschlussgrund für einen Vertragsabschluss.
  7. Die Verträge mit Planer und Projektsteuerer beantworten die bisher offene Frage nach dem Weisungsrecht gegenüber Nachunternehmern eindeutig: Es liegt ausschließlich beim Bauherrn – der Stadt; ebenso werden Projektleitung und Fördermittel-Management zum Gesamtvorhaben von der Stadtverwaltung selbst wahrgenommen.
  8. Aus den Protokollen geht eindeutig hervor, dass ausschließlich durch den Bauherrn – i.d.R. vertreten durch den Bauamtsleiter – Anordnungen zu Leistungsänderungen erfolgten: „der Bauherr weist an…“ Die Bauherrenfunktion wird u.E. von der Verwaltung nicht sachgerecht wahrgenommen.
  9. Durch die Verwaltung wurden bereits 600.000 Euro zur Auszahlung angewiesen, obwohl der Stadtrat (entsprechend Beschluss-Vorlage der Verwaltung) lediglich ca. 380.000 Euro Einzel-Budget für den Rohbau genehmigt hat.

Anfrage „Kosteneinsparungen Rathaus“ – Informationsvorlage -„Kann mich nicht erinnern“ in Stadtverwaltung ausgebrochen…

Anfrage „Kosteneinsparungen Rathaus“ – Betrifft SR-Sitzung 08.12.2022, TOP 8: Information zur Baumaßnahme „Modernisierung des historischen Rathauses Pulsnitz“ – Informationsvorlage

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,

neben der konsequenten Kostenkontrolle für die Rathaussanierung hatte der Stadtrat mit Beschluss Nr. PU-A/2021/0001 am 15.07.2021 die Stadtverwaltung auch beauftragt, „mit den zuständigen Planern und dem Projektsteuerer die noch nicht ausgeschriebenen Leistungen nochmals hinsichtlich weiterer Einsparpotentiale zu überprüfen. Diese Prüfung soll z.B. unter Einhaltung geltender Normen die Vereinfachung/ Reduzierung (Qualität, Techn. Anspruch), den Entfall oder das Zurückstellen von Leistungen beinhalten.“ (veröffentlicht im Amtsblatt August 2021 vom 31.07.2021).

Da die Erledigung gegenüber dem Stadtrat bisher ausstand, hatte die Fraktion mit Antrag vom 08.11.2022 Erledigung erbeten.

Der Bericht zur Informationsvorlage stand unter TOP 8 auf der Tagesordnung der Stadtrats-Sitzung am 08.12.2022, wurde aus Zeitgründen in die nächste Sitzung am 12.01.2023 vertagt. 

In der o.g. Informations-Vorlage heißt es: „Die AfD-Fraktion führt aus, dass die Erledigung gegenüber dem Stadtrat noch ausstehe. Dies ist nicht der Fall. Dem Wortlaut des Stadtratsbeschluss wurde vollumfänglich entsprochen. Unabhängig davon erfolgt mit beiliegender Anlage 1 die Information über die Umsetzung des genannten Ratsbeschlusses.“

Der Auflistung von Herrn Branczeisz entnehmen wir, dass seit dem 15.07.2021 gesamt 1.500 € durch Reduzierung der Ausschreibungsqualität im Los 18 eingespart werden konnten. Alle anderen Information sollen wohl das stetige Bemühen der Beteiligten darstellen, jedoch ohne konkrete Ergebnisse zu nennen. 

Insgesamt ergeben sich daher folgende Fragen:

  1. Wo sind diese Ihres Erachtens erfolgten Informationen in den bisherigen Unterlagen der zurückliegenden Sitzungen sowie den Sitzungsprotokollen enthalten?!
  2. Warum sind diese Ihrerseits bereits erfolgten Informationen nicht Bestandteil dieser Vorlage?
  3. Wo sind in der beigefügten Aufstellung von Herrn Branczeisz die Informationen über die Ergebnisse der damals erfolgten sofortigen Prüfung von Kosteneinsparungen bei noch nicht ausgeschriebenen Losen enthalten/dokumentiert?

Die Beantwortung der Fragen wird schriftlich erbeten in Ergänzung zu dem in die Januarsitzung 2023 des Stadtrates verschobenen Bericht unter dem TOP „Information zur Baumaßnahme „Modernisierung des historischen Rathauses Pulsnitz“ – Informationsvorlage“.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 02.01.2023

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,

Ihre Nachricht haben wir erhalten.

Laut Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) ist es Aufgabe des Bürgermeisters, die Beschlüsse des Stadtrates umzusetzen und der Stadtrat ist verspflichtet, die Umsetzung seiner Beschlüsse zu überwachen.

Da der Wortlaut des Beschlusses PU-A/2021/001 vom 15.07.2021 eine aktive Informations­pflicht nicht enthält, haben wir mit Antrag vom 08.11. 2022 Information über die Erledigung des Beschlusses gegenüber dem Stadtrat erbeten. Dabei sind wir davon ausgegangen, dass der Beschluss von Ihnen in Zusammenarbeit mit Planer und Projektüberwacher vollumfänglich erfüllt worden ist.

Bei unserem Antrag handelt es sich um einen Antrag nach §7 (2) der Geschäftsordnung (GO) bzw. §36 (5) SächsGemO, der spätestens in der übernächsten Sitzung zu behandeln ist. Folgerichtig stand die Informationsvorlage zum Antrag auf der Tagesordnung der Sitzung vom 08.12.2022, wurde jedoch nicht behandelt. Daher hatte ich direkt in der Sitzung Vertagung in die Januar-Sitzung 2023 beantragt. Vergewissern Sie sich dazu bitte anhand der Tonbandaufzeichnung der Sitzung vom 08.12.2022 unter TOP 8. Da die Behandlung aussteht, ist sie entsprechend SächsGemO – unabhängig von meinem Antrag – noch vorzunehmen.

Wo Information drauf steht, sollte u.E. auch Information drin sein! Bedauerlicherweise behauptet die Informationsvorlage von Bauamtsleiter Herrn Kühne vom 29.11.2022 die Erfüllung lediglich; sie enthält jedoch die erbetenen Informationen entsprechend Beschluss und Antrag nicht. Ebenso wenig wird die Aufstellung vom Projektsteuerer dem Wortlaut von Beschluss und Antrag gerecht.

Aus diesem Grund habe ich am 02.01.2023 eine Anfrage nach §4 (2) der GO bzw. §28 (6) SächsGemO gestellt und erinnere daran, dass schriftliche Anfragen auch schriftlich zu beantworten sind. Grundsätzlich sehen GO und SächsGemO dafür eine Frist von vier Wochen vor. Da die Anfrage allerdings fehlende Informationen Ihrer Informationsvorlage vom 29.11.2022 zu unserem Antrag vom 08.11.2022 betrifft und eine Erledigung überfällig ist, ist eine schriftliche Beantwortung im Zusammenhang mit und in Ergänzung der Informationsvorlage vom 29.11.2022 in der Sitzung am 12.01.2023 angezeigt. Dabei gehen wir davon aus, dass die Informationen selbstverständlich in der Verwaltung vorliegen, wie Sie in der Vorlage schreiben und lediglich der Vorlage beizufügen und so dem Stadtrat zur Verfügung zu stellen sind.

Andernfalls können wir Ihre Ausführungen nur so verstehen, dass Sie die Erledigung des Stadtratsbeschlusses zwar behaupten, eine Umsetzung jedoch tatsächlich nicht erfolgt ist, Sie die Informationen deshalb nicht bereitstellen und es sich hier um ein gezieltes Ablenkungsmanöver und Verwirrspiel gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit handelt.

Der unverzüglichen Information über die Erledigung von Beschluss, Antrag und Anfrage entgegensehend verbleibe ich

Hochachtungsvoll
Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 04.01.2023

Rathaussanierung: Stand Dezember 2022 – Antrag auf Akteneinsicht

Aufgrund des Durcheinanders und der widersprüchlichen, größtenteils für uns nicht nachvollziehbaren Informationen von Planer, Projektsteuerer und Verwaltung in der Stadtratssitzung am 08.12.2022 haben wir in der Sitzung mitgeteilt, dass wir beabsichtigen Akteneinsicht zu beantragen. Daraufhin hat die Verwaltung einen Termin für den 22.12.2022 angesetzt. Entsprechender Schriftverkehr und konkretisierter Antrag: siehe untern.

Die Möglichkeit zur Akteneinsicht haben drei Stadträte wahrgenommen. Für uns war das sehr aufschlussreich. Die angesetzte Zeit war nicht ausreichend, so dass es noch fortgesetzt werden muss.

Erstes Fazit: Bisher trat zu Tage, dass die Planer u.E. Ihrer Hinweispflicht gegenüber der Stadt (rechtzeitig) nachgekommen sind. Bis zur Weitergabe der Informationen an den Stadtrat klafft allerdings jeweils eine Spanne von sechs bzw. sieben Wochen, so dass bei den zwischenzeitlichen Beschlussfassungen trotz unserer Nachfrage wesentliche Informationen über bereits bekannte Kostenerhöhungen fehlten. Außerdem wurden einige unserer Fragen in den Sitzungen nicht beantwortet, obwohl die Informationen laut den Akten vorlagen.

*****************

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

durch den Vorsitzenden der AfD-Fraktion Herrn Dr. Hannawald wurde in der letzten Stadtratssitzung der Antrag auf Akteneinsicht zur Klärung der Mehraufwendungen für das Los Rohbau bei der Rathaussanierung gestellt. Das Akteneinsichtsrecht steht nicht nur den Antragstellenden oder einzelnen Gemeinderäten, sondern dem Gemeinderat als Ganzem zu. Es ist aber keine Pflicht. Wir werden die Akteneinsicht nächsten Donnerstag den 22.12.2022 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Beratungsraum des Haus des Gastes ermöglichen.

Sollte die Zeit nicht ausreichend sein oder einzelne an diesem Tag nicht teilnehmen können, aber trotzdem Einsicht nehmen wollen, dann finden wir sicher in persönlicher Absprache auch noch einen anderen bzw. ergänzenden Termin, der dann aber erst nach dem Jahreswechsel stattfinden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sitzungsdienstteam

*****************

Sehr geehrte Frau Frau Lüke,

für die Akteneinsicht ist es nach unserem Verständnis notwendig, dass die Unterlagen durch die Stadtverwaltung aufbereitet werden.
Wir sehen zunächst nachfolgende Informationen/Unterlagen zur Einsicht als erforderlich an und bitten Sie diese vorzubereiten:

1. Vertrag mit dem Planungsbüro – Architektengemeinschaft MM+H GmbH
2. Vertrag mit dem Projektsteuerer – WEP Leipzig
3. Nachunternehmervertrag, Los 4 Rohbau – Andreas Zimmermann GmbH

4. zu Los 4 – Rohbau:
4.1 Gesamtleistungsverzeichnis: tabellarische Aufbereitung des mit folgenden Inhalten:
Auftrags-/LV-Menge (SOLL); aktuelle Abrechnungsmenge; voraussichtlichen Abrechnungsmenge (IST); Mengeneinheiten; Einheitspreis; Gesamtpreis; Gesamtsumme und Zwischensummen entsprechend der Gliederungen des Leistungsverzeichnis; Ausweisen der Abweichung IST/SOLL in Prozent

4.2 zusätzlich erbrachten Leistungen: Auflistung der zusätzlich erbrachten Leistungen nach Ursachen (nachträgliche Planänderungen und baubedingte Änderungen). Zu jedem Punkt mit Mengen- und Kostenzuordnung (tabellarische Aufbereitung vgl. 4.1)
Zuordnung der jeweiligen Bau-/Besprechungsprotokolle, Bautagesberichte etc. in denen die Mehrleistung benannt, diskutiert sowie angeordnet wurde

4.3 ausschreibungsbedingte Mehr/Minderkosten: Positionsweise Ausweisung von aufmaßbedingten Mehr- und Mindermengen bezogen auf das Leistungssoll der Ausführungsplanung mit Stand Ausschreibung/Bauvertrag. Positionsweise Angabe der daraus resultierenden Mehr- und Minderkosten sowie prozentuale Abweichung (tabellarische Aufbereitung vgl. 4.1)
Benennung der Ursachen

4.4 Aufmaßerstellung: Besprechungsprotokolle/Tagesberichte o.Ä. aus denen das rechtzeitige Bemühen des Planers/Projektsteuerers gegenüber der Firma Zimmermann hervorgeht, das Gesamtaufmaß vorzulegen. Laut Aussage der Herren Möser und Branczeisz im letzten Stadtrat sei dies mehrfach erfolgt. Es besteht die Erwartung, dass das aus den vorzulegen Protokollen hervorgehen.

Prüfen Sie bitte, inwieweit Sie uns diese Informationen (als Basisinformationen) am 22. Dezember zur Verfügung stellen können. Anderenfalls sollte der Termin Anfang Januar stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 16.12.2022

*****************

Sehr geehrter Herr Dr. Hannawald,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

ich antworte Ihnen im Auftrag der Bürgermeisterin.

Zunächst vielen Dank für die Konkretisierung des Akteneinsichtsbegehrens hinsichtlich der gewünschten Unterlagen. Wir werden die entsprechenden Verträge, die vollständigen Bauberatungsprotokolle und die vollständige Akte zum Los Rohbau zur Einsicht bereit stellen. Vorsorglich muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass das Akteneinsichtsrecht nach § 28 Abs. 5 SächsGemO nach unserem Verständnis nicht beinhaltet, zusätzliche über die vorliegenden Akten hinausgehende Unterlagen vorzubereiten oder aufzuarbeiten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Kühne, Amtsleiter, 19.12.2022

*****************

Sehr geehrte Frau Lüke,
sehr geehrter Herr Kühne,

die von mir unter 4.1 bis 4.4 benannten Unterlagen sind m.E. Informationen, die dem Bauherren in dieser „überraschenden“ Situation der Auftragswertverdopplung so oder in ähnlicher Art und Weise vorliegen sollten, um sich ein vollständiges Bild von der Situation machen zu können. Daraus kann das weitere Vorgehen abgeleitet werden.

Sollte es noch nicht geschehen sein, rate ich dringend dazu, diese Informationen im Interesse der Stadt von den Planern einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hannawald, 20.12.2022

41. SR-Sitzung, 10.11.2022: Rathaussanierung – Kosten, Kosten – weder Überblick noch Ende in Sicht

Kosten-Verdopplung – unter dieser (gedanklichen) Überschrift stand offenbar die November-Sitzung des Stadtrates. Denn neben der Verdopplung der Hundesteuer wurde der Stadtrat auch über die Verdopplung der Rohbaukosten bei der Rathaussanierung informiert.

Während die Kostenprognose bereits seit Juli 2022 eine Überschreitung des genehmigten Budgets von 5,677 Mio. Euro anzeigte, beharrte die Verwaltung noch im Oktober 2022 darauf, dass das Budget ausreiche und die Budgetanpassung auf 6 Mio. Euro nach Ansicht von Bürgermeisterin und Bauamtsleiter noch gar nicht notwendig sei.

Die November Sitzung brachte für den Stadtrat nun erneut eine „Überraschung“. Nachdem die Rohbaufirma bereits im April diesen Jahres 175.000 Euro Mehrkosten abrechnete, hat sie zwischenzeitlich eine weitere Rechnung mit noch einmal zusätzlich 200.000 Euro vorgelegt. Damit verdoppeln sich die Kosten dieses Loses gegenüber der Planung nahezu (von 380.000 um 375.000 auf 755.000 Euro). Das führte im Stadtrat zu großer Verärgerung.

Damit ist leider auch eingetreten, worauf wir bereits in der September-Sitzung hingewiesen haben (vgl. Beitrag 39. SR-Sitzung, 15.09.2022). Es ist unklar und unglaubwürdig, dass in der September-Sitzung weder Planer und Projektsteuerer noch Bürgermeisterin und Bauamtsleiter davon gewusst haben wollen…

Aus der Präsentation des Planers wurde ersichtlich, dass es sich im Wesentlichen um zusätzliche Leistungen handelte, die während der Planung vorgeblich nicht erkennbar waren.

Da grundsätzlich durch den Vertrag nicht abgedeckte Leistungen zusätzlich zu vereinbaren und durch den Bauherrn oder einen dazu bevollmächtigten Vertreter anzuordnen sind, fragte Dr. Hannawald, wer konkret die zusätzlichen Leistungen denn angeordnet hat; die Frage verursachte ein lautes Schweigen und blieb unbeantwortet.

Nach der Hauptsatzung der Stadt Pulsnitz kann der Bürgermeister im Einzelfall die Vergabe von Nachträgen bis zu 10.000 Euro auslösen, der Stadtrat ist darüber zu informieren. Ist „Gefahr in Verzug“ kann der Bürgermeister auch darüber hinaus eine Eilentscheidung treffen und den Stadtrat anschließend darüber informieren. Allerdings wurde der Stadtrat weder über eine Eilentscheidung informiert noch in die Entscheidung über die Mehrleistungen eingebunden.

Es ist die Aufgabe von Planer, Projektsteuerer und Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung gestellten Ressourcen optimal eingesetzt werden. Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich: Planer, Projektsteuerer und Verwaltung sind offenbar im „Spiel“ des Fördermittel-systems „gefangen“. Statt zu prüfen, wie man mit den verfügbaren Geldern auskommt und ob die Mehrkosten erforderlich sind, werden diese lediglich als ‚nach-förderfähig‘ und ‚nicht nach-förderfähig‘ beurteilt – u.E. eine gefährliche Sichtweise, da Anspruch auf Nach-Förderung nicht besteht. Die Mehrkosten sind im Zweifel aus der Stadtkasse zu finanzieren und fehlen später für andere Vorhaben.

Die „aktuell schwierige Situation“ kann jedenfalls kein Freibrief für ausufernde Mehrkosten sein. Hier geht es um ganz grundlegendes „Handwerkszeug“… Alles in allem aus heutiger Sicht u.E. klare Versäumnisse aller Beteiligten – Planer, Projektsteuerer und Verwaltung – letztlich zum Nachteil der Stadt.

Als Beschluss standen unter TOP 7 diesmal „lediglich“ die Mehrkosten des Trockenbauers über 40.000 Euro auf der Tagesordnung (vgl. Beitrag 39. SR-Sitzung, 15.09.2022). Unter Berücksichtigung der Mehrkosten von Rohbauer und Trockenbauer ist das in der Oktober-Sitzung genehmigte Blanko-Budget von 6 Mio. Euro (vgl. Änderungsantrag und Protokollerklärung 40.SR-Sitzung, 13.10.2022) bereits wieder um 82.000 Euro überschritten. Deckungsquellen für den Differenzbetrag wurden auch diesmal nicht benannt.
Wir haben uns enthalten bzw. mit „Nein“ gestimmt.

Siehe auch Beiträge:
Dem Stadtrat absichtlich falsch in den Mund gelegt…?!
40. SR-Sitzung, 13.10.2022: Änderungsantrag zu TOP 8: Blanko-Budgeterhöhung für Rathaussanierung auf 6 Mio. Euro zu Lasten Grundschule Pulsnitz
40. SR-Sitzung, 13.10.2022: Protokollerklärung zur Blanko-Budgeterhöhung für Rathaussanierung auf 6 Mio. Euro zu Lasten Grundschule Pulsnitz

Antrag auf Information über Kosteneinsparungen bei der Rathaussanierung

Antrag auf Information des Stadtrates in öffentlicher Sitzung am 08.12.2022 zu Kosteneinsparungen bei der Rathaussanierung mittels Informationsvorlage entsprechend Beschluss Nr. PU-A/2021/0001 vom 15.07.2021

Zwischenstand: Vertagt nach Sitzung am 12.01.2023

Sehr geehrte Frau Lüke,

in den zurückliegenden Stadtratssitzungen erklärten Sie immer wieder wortreich, dass bei der Rathaussanierung zahlreiche Einsparungen vorgenommen wurden. Auch im Pulsnitzer Anzeiger, Ausgabe 1. Oktober 2022, schreiben Sie: „Die Stadtverwaltung ist bereits im laufenden Arbeiten permanent am Justieren der Arbeiten zum Zwecke der Kostensenkung …“

Neben der konsequenten Kostenkontrolle für die Rathaussanierung hatte der Stadtrat mit Beschluss Nr. PU-A/2021/0001 am 15.07.2021 auch die unverzügliche Prüfung/Ermittlung von Einsparpotentialen mit nachfolgen­dem Wortlaut beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt August 2021 vom 31.07.2021): „Weiterhin beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, mit den zuständigen Planern und dem Projektsteuerer die noch nicht ausgeschriebenen Leistungen nochmals hinsichtlich weiterer Einsparpotentiale zu überprüfen. Diese Prüfung soll z.B. unter Einhaltung geltender Normen die Vereinfachung/ Reduzierung (Qualität, Techn. Anspruch), den Entfall oder das Zurückstellen von Leistungen beinhalten.“

Die Erledigung gegenüber dem Stadtrat steht bisher aus! Nach der Blanko-Budget-Erhöhung auf 6 Mio. Euro für das Rathaus in der Sitzung am 13.10.2022 ist es nun an der Zeit o.g. Beschluss vom 15.07.2021 zu erledigen und dem Stadtrat nun in öffentlicher Sitzung am 08.12.2022 detailliert und konkret mit Zahlen untersetzt zu berichten, welche einzelnen Maßnahmen zur Kostensenkung pro Los mit welcher konkreten Ersparnis bisher ergriffen wurden und bei den noch nicht vergebenen Losen vorgesehen sind.

Darüber hinaus wird ergänzend um Mitteilung gebeten (nach Losen), in welcher Höhe ein erhöhter Bedarf gegenüber der Entwurfsplanung ausgeschrieben wurde und in welcher Höhe Aufmaß bedingte Mehrkosten entstehen.

Mit der Einladung zur Sitzung sind dem Stadtrat alle Informationen mittels Informationsvorlage zur Verfügung zu stellen.

Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 08.11.2022

Siehe auch folgender Beitrag:
24. SR-Sitzung 15.07.2021: Antrag unverzügliche Prüfung von Kosteneinsparungen und Kostenkontrolle bei der Rathaussanierung – beschlossen

Beim Rathaus 113.000 Euro blanko draufgelegt – beim Jugendtreff 20.000 Euro gestrichen – noch Fragen…?! Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Jugendtreff

Antrag für die SR-Sitzung am 10.11.2022 auf eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Maßnahmen am Jugendtreff Pulsnitz im Jahr 2023

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz beschließt: eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe 20.000 Euro für das Jahr 2023 für Maßnahmen am Jugendtreff Pulsnitz (Gebäude Rietschelstraße 22A).

Begründung:

Der Jugendtreff hat im Jahr 2022 zwei Fördermittelanträge für Maßnahmen im Innen- und Außenbereich gestellt. Leider wurden diese von den Fördermittelgebern nicht bewilligt. Daher stellt der Stadtrat entsprechend seiner Intention aus der außerplanmäßigen Sitzung vom 05.05.2022 die o.g. Mittel zur Verfügung für dringend erforderliche Arbeiten im Innenbereich (Elektrik, Innentüren, Unterhangdecke, Küche etc.)

Im HHP 2022 wurde dafür nach Angabe der Verwaltung die Pauschale für ungeplante Bedarfe bei der unterjährigen Instandhaltung in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen. Diese Pauschale wurde mit Beschluss zum TOP10 der Sitzung des SR vom 13.10.2022 umgewidmet für die Absicherung der Mehrkosten in Folge der Energiekrise.

In diesem Zusammenhang wurde übereingekommen, die 20.000 Euro für 2023 für den Jugendtreff wieder in den Haushalt einzustellen und den Antrag der AfD-Fraktion in der Sitzung am 10.11.2022 als separaten TOP auf die Tagesordnung zu setzen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung durch Veränderung der Planansätze im HHJ 2023 wie folgt:
Mehrbedarf:         20.000 Euro        Jugendtreff Pulsnitz (Produkt und Sachkonto bitte ergänzen)
Minderbedarf:      -20.000 Euro       Produkt: 61.20.01.00 – sonst. allg. Finanzwirtschaft, Sachkonto: 7927350 ordentliche Tilgung

Mit Beschluss PU-B/2022/0071 vom 16.06.2022 wurde die vollständige außerordentliche Tilgung von drei Euribor-Krediten beschlossen. Nach dessen Umsetzung im Haushaltsjahr 2022 reduzieren sich die planmäßigen Tilgungszahlungen in 2023 um rund 54.000 Euro. 29.250 Euro des nicht benötigten Planansatzes wurden mit Beschluss PU-B/2022/0104 vom 15.10.2022 zur Refinanzierung Kostenerhöhung beim Rathaus genutzt. Weitere 20.000 Euro können zur Refinanzierung dieses Antrages genutzt werden.

Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 19.10.2022

40. SR-Sitzung, 13.10.2022: Protokollerklärung zur Blanko-Budgeterhöhung für Rathaussanierung auf 6 Mio. Euro zu Lasten Grundschule Pulsnitz

Wir haben heute zu TOP 8 aus folgenden Gründen mit NEIN gestimmt:

Zum Rathaus:
In den vergangenen Sitzungen haben jeweils die Deckungsquellen für Mehrkosten bei Vergabebeschlüssen gefehlt und eine Budgeterhöhung wurde durch die Verwaltung als nicht erforderlich angesehen. Nun soll eine Blanko-Budgeterhöhung um 323.000 Euro auf 6 Mio. Euro. beschlossen werden, obwohl die aktuelle Kostenprognose lediglich 5,887 Mio. Euro ausweist. Das ist weder plausibel, nachvollziehbar noch gerechtfertigt.

Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn der dringende Bedarf besteht und die Deckung gewährleistet ist. Eine Budgeterhöhung vorsorglich und blanko ohne Untersetzung ist daher haushaltsrechtlich ebenso problematisch wie eine Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Deckungsquelle.

Die nun beschlossene Blanko-Erhöhung des Budgets ist eine Einladung an die Verwaltung, die Gelder auch auszugeben. Das ist gegenüber den Bürgern nicht vermittelbar, haushaltsrechtlich problematisch und widerspricht dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeits-Grundsatz der öffentlichen Verwaltung. Es widerspricht auch der Sorgfaltspflicht aller Beteiligten – Bürgermeisterin, Verwaltung und Räten – dem Stadtratsbeschluss zur Kosteneinsparung und konsequenten Kostenkontrolle (Nr. PU-A/2021/0001), ist unverantwortlich im Hinblick auf die instabile Haushaltssituation der Stadt und wirkt sich später u.U. nachteilig auf die Grundschule Pulsnitz aus, da die Eigenmittel dort ggfs. später fehlen. Dieses Geld kann also nicht leichtfertig ausgegeben werden.

Zur Grundschule:
Die Maßnahme „Sanierung Grundschule Pulsnitz“ ist nicht Teil der Veröffentlichung zur Tagesordnung. Der Beschluss ist ein Vorgriff auf die Haushaltsplanung ab 2024. Bisher besteht laut dem Bauamtsleiter Kühne keine Klarheit über die durchzuführenden Arbeiten an der Grundschule, obwohl das Bauamt dem Stadtrat das Vorhaben bereits im Jahr 2020 als „in Arbeit“ gemeldet hat.

Der TA hat daher am 04.10.2022 festgelegt, seine nächste Sitzung im November in der Grundschule durchzuführen und bei einer Ortsbegehung durchzuführende Maßnahmen zu erörtern. Sobald hierüber Klarheit besteht, kann in separatem Beschluss hierüber sowie über Finanzierung, Budget und Eigenmittel beschlossen werden.

Anmerkung:
Betreffend die Grundschule haben wir die Verwaltung aufgefordert, ihre Arbeit zu erledigen und den Haushaltsplan umzusetzen.

In der Sitzung erklärte und beteuerte Bauamtsleiter Kühne nahezu ein Dutzend Mal, dass die Verwaltung selbst den Beschluss über die Blanko-Budgeterhöhung zu Lasten der Grundschule gar nicht benötige. Da stellt sich die Frage, wie er dann überhaupt auf die Tagesordnung kam und warum dem Antrag vom Kollegen Gerd Kirchhübel, den Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen, dann nicht zugestimmt wurde…
Als Verfasser der Beschlussvorlage jedenfalls ist eingetragen: Kay Kühne…

Durchblick und Sachverstand = Fehlanzeige!

40. SR-Sitzung, 13.10.2022: Änderungsantrag zu TOP 8: Blanko-Budgeterhöhung für Rathaussanierung auf 6 Mio. Euro zu Lasten Grundschule Pulsnitz

Änderungsantrag zur SR-Sitzung 13.10.2022, TOP 8, Beschluss Nr. PU-B/2022/0104:
Beratung und Beschlussfassung zur Erhöhung des Budgets für die Sanierung des Rathauses Pulsnitz in Folge der Ukraine- und Baupreiskrise sowie Finanzierung des Mehrbedarfes

Der Beschluss und die Begründung sollen folgendermaßen geändert werden: Änderungen/Ergänzungen in BLAU
(Bezug: Beschlussvorlage im RIS)

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz beschließt

  1. den in Folge der Ukraine-und Baupreiskrise erwarteten Risiko, Rückstellungs-und Nachtragskosten (Stand Kostenverfolgungstabelle vom 23.09.2022 05.10.2022) Rechnung zu tragen und das Budget für die Sanierung des Rathauses um 210.000 Euro auf 6.000.000 EUR 5.887.000 EUR Gesamtkosten zu erhöhen.
  2. die Finanzierung des Vorhabens durch Veränderung der Planansätze für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen (VE) wie folgt:        
    Tabelle anzupassen: Mehrbedarf Maßnahme A880009, Minderbedarf Maßnahme A2111005, Umschichtung
  3. entfällt.
  4. die Verwaltung wird beauftragt, alle Maßnahmen und Möglichkeiten zur Kostenreduzierung zu nutzen. Das schließt den Entfall von nicht zwingend erforderlichen Leistungen ein.

Begründung:

Sachverhalt:
Absatz 2, letzter Satz auf den geänderten Beschluss anpassen

„Basis für die Hochrechnung des noch benötigten Budgets in Höhe von 323.000 Euro 210.000 Euro bildet die Kostenverfolgungstabelle mit Stand vom 23.09.2022 05.10.2022 (s. Anlage – aktualisieren auf 05.10.2022)“

Finanzielle Auswirkungen: auf den geänderten Beschluss anpassen

Absatz 2
An der Die Maßnahme: `“Sanierung der Grundschule Pulsnitz“, insbesondere an der Mängelbeseitigung an Fenstern, Fassade und Dach der Grundschule mit Sporthalle Pulsnitz, wird festgehalten. Die Maßnahme soll in 2022/2023 so vorbereitet werden, dass ein Fördermittelantrag erstellt werden kann. Dazu bedarf es zunächst der Vergabe von Planungsleistungen, die in den nächsten Monaten seitens des Bauamtes vorbereitet und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Aufgrund der Terminschiene in Verbindung mit der derzeit schwierigen Bauphase und den unkalkulierbaren Kostenrisiken wird eine Bauausführung frühestens für 2024 erwartet. In Folge dessen kann der Planansatz in Höhe von 293.750 Euro (nur Eigenmittel) im Haushaltsjahr 2023 budgetintern für die Sanierung des Rathauses genutzt werden. Darüber hinaus soll die erwartete Kostenschätzung aus der Planung in die Haushaltsplanung ab 2024 einfließen und die finanzielle Basis für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule Pulsnitz bilden.

Absatz 3 entfällt

Begründung zum Änderungsantrag

Zum Rathaus:
In den vergangenen Sitzungen haben jeweils die Deckungsquellen für Mehrkosten bei Vergabebeschlüssen gefehlt und eine Budgeterhöhung wurde durch die Verwaltung als nicht erforderlich angesehen. Nun soll eine Blanko-Budgeterhöhung um 323.000 Euro auf 6 Mio. Euro. beschlossen werden, obwohl die aktuelle Kostenprognose lediglich 5,887 Mio. Euro ausweist. Das ist weder plausibel nachvollziehbar noch gerechtfertigt.

Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn der dringende Bedarf besteht und die Deckung gewährleistet ist. Eine Budgeterhöhung vorsorglich und blanko ohne Untersetzung ist daher haushaltsrechtlich ebenso problematisch wie eine Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Deckungsquelle.

Die nun beabsichtigte Blanko-Erhöhung des Budgets ist vielmehr eine Einladung, die Gelder auch auszugeben. Das ist gegenüber den Bürgern nicht vermittelbar, haushaltsrechtlich problematisch, widerspricht dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeits-Grundsatz der öffentlichen Verwaltung, der Sorgfaltspflicht aller Beteiligten – Bürgermeisterin, Verwaltung und Räten; dem Stadtratsbeschluss zur Kosteneinsparung und konsequenten Kostenkontrolle (Nr. PU-A/2021/0001), ist unverantwortlich im Hinblick auf die problematische/instabile Haushaltssituation der Stadt und wirkt sich später u.U. nachteilig auf die Grundschule Pulsnitz aus, da die Eigenmittel dort ggfs. später fehlen. Sie können also nicht leichtfertig ausgegeben werden.

Zur Grundschule – Beschlusspunkt 3:
Die Maßnahme „Sanierung Grundschule Pulsnitz“ ist nicht Teil der Veröffentlichung zur Tagesordnung und ein Vorgriff in die Haushaltsplanung ab 2024. Dazu ist ggf. mit separatem Beschlussvorlage zu beraten und zu beschließen.

Bisher besteht laut Bauamtsleiter Herrn Kühne keine Klarheit über durchzuführende Arbeiten an der Grundschule, obwohl das Bauamt dem Stadtrat das Vorhaben bereits 2020 als „in Arbeit“ gemeldet hat. Der TA hat daher am 04.10.2022 festgelegt, seine Sitzung im November in der Grundschule durchzuführen und bei einer Ortsbegehung erforderliche Maßnahmen zu erörtern/ermitteln. Sobald hierüber Klarheit besteht, kann über Budget, Eigenmittel und Verpflichtungsermächtigung beschlossen werden.

Dr. Frank Hannawald
Fraktionsvorsitzender, 12.10.2022

Ergebnis: Der Antrag wurde mit knapper Mehrheit von den anwesenden Räten abgelehnt.

Anmerkung: Die Hoheit über die Finanzen der Stadt liegt laut Gemeindeordnung beim Stadtrat. Ob sich wohl jene Mehrheit der Stadträte ihrer Verantwortung für die Finanzen der Stadt bewusst ist…?!