49. SR-Sitzung, 06.07.2023, TOP 9: Änderungsantrag „Entschädigungssatzung Ehrenamt“

Änderungsantrag zu TOP 9, SR 06.07.2023: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Vorbemerkung:
In der Stadtrats-Sitzung am 06.07.2023 haben wir – in Anlehnung an die Satzungen anderer Städte und Gemeinden – folgenden Änderungsantrag ergebnisoffen zur Beratung/Diskussion gestellt. Dem Antrag selbst wurde mehrheitlich nicht zugestimmt, jedoch wurden die Änderungsvorschläge zur stärkeren finanziellen Wertschätzung der Wahlhelfer in die Vorlage der Verwaltung übernommen und beschlossen. Weiterhin griff die Verwaltung die Fraktionsfinanzierung auf; diese solle nicht mit der Entschädigung der Räte vermengt werden. Da es eine Fraktionsfinanzierungsverordnung des Freistaates Sachsen (vom 23.03.2023) gibt (die uns bis dato nicht bekannt war) und eine Regelung für Pulsnitz bisher nicht existiert, kündigte die Verwaltung an, einen eigenen Entwurf für die Fraktionsfinanzierung vorzulegen. Die Verordnung sieht hierfür eine Frist bis 31.12.20234 vor.

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge zur Stärkung, besseren finanziellen Ausstattung und Würdigung des Ehrenamtes sowie an Stelle einer angemessenen Ausstattung der Fraktionen beschließen, die o.g. Satzung

  1. um einen monatlichen Grundbetrag zu ergänzen:
    a) für Stadträte in Höhe von 50,00 Euro
    b) für Ortschaftsräte 30,00 Euro sowie
    c) für Beratende Ausschussmitglieder 20,00 Euro
  2. die Entschädigung für Wahlhelfer zu erhöhen:
    a) für Vorsitzende und stellv. Vorsitzende Schriftführer auf 70,00 Euro
    b) für Beisitzer auf 50,00 Euro bzw. alternativ auf den Betrag, den Verwaltungsmitarbeiter erhalten, sofern sie wegen fehlender Wahlhelfer zum Einsatz kommen.

Begründung:
Von der Bürgermeisterin wurde in den zurückliegenden Jahren wiederholt angeführt, dass es zunehmend schwierig ist, Bürger für das Ehrenamt zu gewinnen und daher eine bessere Wertschätzung erfolgen solle. Der Antrag folgt diesem Gedanken und enthält konkrete finanzielle Ansätze, die Wertschätzung des Ehrenamtes durch eine angemessenere finanzielle Unterstützung zu würdigen und zu stärken.

Weiterhin sieht die Kommunalrechtsnovelle vom 09.02.2022 eine angemessene Ausstattung der Fraktionen vor. Da diese bisher nicht erfolgt, wird vorgeschlagen, den monatlichen Grundbetrag anstelle einer Fraktionsausstattung einzuführen; so erhalten auch fraktionslose Ratsmitglieder eine bessere finanzielle Ausstattung/Unterstützung für die verantwortungsvolle Mandatsausübung.

Die Mittel sind gedacht für die Finanzierung z.B. von IT zur Teilnahme am elektronischen Sitzungsdienst, Büroausstattung und -materialien, Literatur und Fortbildungen.

Finanzielle Auswirkungen:
Die in der Beschlussvorlage genannten Mehraufwendungen für Sitzungen von 7.560 Euro p.a. erhöhen sich um 14.400 Euro p.a. (18 Räte, 6 Ortschaftsräte, 6 Beratende Ausschussmitglieder,12 Monate).

Die Aufwendungen für Wahlhelfer von 750,00 Euro erhöhen sich um 700,00 Euro auf 1.450 Euro pro Wahl (5 Wahllokale, 1 Vorsitzender, 1 Stellv. Vorsitzender Schriftführer, 3 Beisitzer unterstellt) bzw. es entfallen dafür Personalkosten gleicher Höhe/Größenordnung.

Finanzierungsquelle:
für 2023: soweit der Haushaltsansatz 2023 nicht ausreichend ist, durch Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer
ab 2024: in die Haushaltsplanung aufnehmen

Nebenrechnung Finanzielle Auswirkungen:

Grundbetrag:

je MonatAnz. MitgliederEuro/MonatEuro/Jahr
Stadtrat50,00 €18900,00 €10.800,00 €
Ortschaftsrat30,00 €6180,00 €2.160,00 €
beratende Bürger20,00 €6120,00 €1.440,00 €
1.200,00 €14.400,00 €

Wahlhelfer:

Anzahl WahllokaleWahlhelferEuro/p.P.Gesamt/Wahl
5 Wahllokale1 Vorsitzender, 1 Stellv. Vorsitzender Schriftführer70,00700,00 €
 3 Beisitzer50,00750,00 €
1.450,00

Link zur Sitzung: https://ris-pulsnitz.zv-kisa.de/meeting.php?id=2023-1-232

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